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Sicherheit für Ihren Aufenthalt

Anwalt für Aufenthalts- und Migrationsrecht in Berlin und bundesweit

Ob Aufenthaltstitel, Familiennachzug oder Einbürgerung: Wir begleiten Sie durch das deutsche Ausländerrecht – kompetent und lösungsorientiert. Als Anwalt für Aufenthalts- und Ausländerrecht in Berlin vertreten wir Sie bundesweit – u. a. bei Niederlassungserlaubnis, Blauer Karte EU, Spätaussiedlerverfahren und Untätigkeitsklagen gegen Ausländer- und Einbürgerungsbehörden.

Aufenthaltsrecht

Welches Anliegen haben Sie?

Rechtsanwalt Johannes Engelmann und Rechtsanwältin Ludmila Schmidt-Sayilgan — Kanzlei Johannes Engelmann

Aufenthaltstitel & Verlängerung

  • Erteilung und Verlängerung von Aufenthaltstiteln
  • Niederlassungserlaubnis
  • Blaue Karte EU für Fachkräfte
  • Aufenthalt für Studium und Ausbildung
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Rechtsanwältin Ludmila Schmidt-Sayilgan — Kanzlei Johannes Engelmann

Familienzusammenführung

  • Ehegattennachzug
  • Kindernachzug
  • Visumverfahren bei der Auslandsvertretung
  • Nachweis von Sprachkenntnissen
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Rechtsanwalt Johannes Engelmann

Einbürgerung

  • Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit
  • Einbürgerungstest und Voraussetzungen
  • Mehrstaatigkeit
  • Anträge bei der Einbürgerungsbehörde
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Rechtsanwalt Johannes Engelmann und Rechtsanwältin Ludmila Schmidt-Sayilgan — Kanzlei Johannes Engelmann

Aufenthaltsbeendigung & Abschiebung

  • Widerspruch gegen Ablehnungsbescheide
  • Klage gegen Ausweisung und Abschiebung
  • Duldung
  • Eilrechtsschutz vor dem Verwaltungsgericht
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Aufenthaltsrecht entscheidet darüber, ob Sie in Deutschland arbeiten, mit Ihrer Familie leben und später Deutsche oder Deutscher werden können. Unsere Kanzlei in Berlin-Charlottenburg begleitet Mandantinnen und Mandanten in ganz Deutschland bei Anträgen, Fristen und Streitigkeiten mit Ausländerbehörden, Botschaften und dem Bundesverwaltungsamt.

Aufenthaltstitel, Niederlassungserlaubnis und Blaue Karte EU

Jede Aufenthaltserlaubnis ist an einen Zweck gebunden: Studium, Ausbildung, Beschäftigung, Familie oder humanitäre Gründe. Wir prüfen, welcher Titel zu Ihrer Situation passt, und begleiten den Wechsel des Aufenthaltszwecks.

  • Aufenthaltserlaubnis und Verlängerung (§ 7 AufenthG)
  • Blaue Karte EU für Fachkräfte (§ 18g AufenthG); die Gehaltsgrenzen werden jährlich neu festgelegt
  • Niederlassungserlaubnis und Daueraufenthalt-EU (§§ 9, 9a AufenthG)
  • Fiktionsbescheinigung, wenn die Verlängerung rechtzeitig vor Ablauf beantragt wurde (§ 81 Abs. 4 AufenthG)

Ausführlich: Niederlassungserlaubnis in Deutschland, Blaue Karte EU in Deutschland.

Familiennachzug

Wir vertreten Familien beim Nachzug von Ehegatten, Kindern und in Ausnahmefällen weiteren Angehörigen – vom Visumverfahren bei der Auslandsvertretung bis zur Erteilung des Titels durch die zuständige Ausländerbehörde.

  • Ehegattennachzug, in der Regel mit einfachen Deutschkenntnissen (§ 30 AufenthG)
  • Kindernachzug (§ 32 AufenthG) und Nachzug zu Deutschen (§ 28 AufenthG)
  • Nachzug sonstiger Familienangehöriger bei außergewöhnlicher Härte (§ 36 AufenthG)
  • Familienangehörige von Unionsbürgern (Freizügigkeitsgesetz/EU)

Ausführlich: Familiennachzug nach Deutschland.

Der Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten ist bis zum 23.07.2027 ausgesetzt; möglich bleiben nur Härtefälle nach §§ 22, 23 AufenthG.

Einbürgerung und doppelte Staatsangehörigkeit (Doppelpass)

Seit dem 27.06.2024 ist eine Einbürgerung in der Regel nach fünf Jahren rechtmäßigen Aufenthalts möglich, und die bisherige Staatsangehörigkeit muss grundsätzlich nicht mehr aufgegeben werden. Die beschleunigte Einbürgerung nach drei Jahren hat der Bundestag 2025 wieder abgeschafft.

  • Voraussetzungen nach § 10 StAG: Lebensunterhalt, Deutsch auf Niveau B1, Einbürgerungstest, Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung
  • Prüfung von Vorstrafen und Bagatellgrenzen (§ 12a StAG)
  • Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit, etwa bei Abkömmlingen deutscher Vorfahren (§ 30 StAG)
  • Antrag bei der für Ihren Wohnort zuständigen Einbürgerungsbehörde

Spätaussiedler und ihre Angehörigen

Wir begleiten das Aufnahmeverfahren nach dem Bundesvertriebenengesetz (BVFG) beim Bundesverwaltungsamt.

  • Aufnahmebescheid und Spätaussiedlerstatus (§§ 4, 26, 27 BVFG)
  • Nachweis der deutschen Volkszugehörigkeit und der Deutschkenntnisse (§ 6 BVFG)
  • Einbeziehung von Ehegatten und Abkömmlingen (§ 7, § 27 Abs. 1 BVFG)
  • Widerspruch und Klage gegen Ablehnungen

Aufenthaltstitel abgelehnt: Widerspruch, Klage, Ausweisung, Abschiebung

Ein Ablehnungsbescheid ist nicht das Ende. Entscheidend ist, die Frist aus der Rechtsbehelfsbelehrung einzuhalten – bei einer Klage meist einen Monat (§ 74 VwGO). Für Klagen gegen Visumablehnungen der deutschen Auslandsvertretungen ist das Verwaltungsgericht Berlin zuständig.

  • Widerspruch und Klage gegen Ablehnungen
  • Eilrechtsschutz vor dem Verwaltungsgericht (§§ 80 Abs. 5, 123 VwGO)
  • Duldung (§ 60a AufenthG), Ausweisung und Abschiebung (§§ 53 ff. AufenthG)
  • Abstimmung mit einem laufenden Strafverfahren, wenn es Folgen für den Aufenthalt hat

So arbeiten wir

  1. Erstgespräch: Wir klären Ihr Ziel, prüfen die Unterlagen und benennen laufende Fristen.
  2. Strategie: Sie erfahren, welche Wege es gibt, welche Unterlagen fehlen und welche Risiken bestehen.
  3. Vertretung: Wir stellen Anträge, nehmen Akteneinsicht und führen die Korrespondenz mit Behörden und Gerichten.

Format und Honorar stimmen wir vor Beginn mit Ihnen ab.

Ausgewählte Fälle aus unserer Praxis

Jeder Fall ist anders; frühere Ergebnisse sind keine Garantie für den Ausgang Ihres Verfahrens.

Alle Beiträge zum Thema

Vollständige Übersicht aller Ratgeber und Fälle aus unserer Praxis in diesem Rechtsgebiet.

Häufige Fragen

Nach wie vielen Jahren kann ich mich einbürgern lassen?

In der Regel nach fünf Jahren rechtmäßigen Aufenthalts in Deutschland, wenn die übrigen Voraussetzungen des § 10 StAG erfüllt sind.

Muss ich meine bisherige Staatsangehörigkeit aufgeben?

Nach deutschem Recht grundsätzlich nicht mehr. Ob Ihr Herkunftsstaat die doppelte Staatsangehörigkeit zulässt, ist gesondert zu prüfen.

Mein Aufenthaltstitel läuft bald ab. Was ist zu tun?

Stellen Sie den Verlängerungsantrag vor Ablauf. Dann gilt der bisherige Titel bis zur Entscheidung als fortbestehend (§ 81 Abs. 4 AufenthG).

Mein Visum wurde abgelehnt. Kann ich etwas tun?

Ja. Gegen die Ablehnung ist Klage beim Verwaltungsgericht Berlin möglich. Die Frist steht in der Rechtsbehelfsbelehrung des Bescheids.

Kann ich als Abkömmling eines Spätaussiedlers nach Deutschland kommen?

Abkömmlinge können in den Aufnahmebescheid einbezogen werden, wenn sie unter anderem Grundkenntnisse der deutschen Sprache nachweisen.

Hat ein Strafverfahren Folgen für meinen Aufenthalt?

Es kann sie haben: bei der Verlängerung, der Niederlassungserlaubnis und der Einbürgerung. Verteidigung und aufenthaltsrechtliche Folgen sollten deshalb von Anfang an zusammen betrachtet werden.

Was kostet die erste Beratung?

Im Straf- und Aufenthaltsrecht kann eine erste Einschätzung kostenfrei und unverbindlich sein: Wir prüfen, ob und wie wir helfen können, und nennen Ihnen die nächsten Schritte sowie die voraussichtlichen Kosten. Eine ausführliche Beratung oder Vertretung besprechen wir individuell mit Ihnen – die Kosten werden individuell vereinbart und immer vorab genannt. Erteilen Sie uns anschließend ein Mandat in derselben Angelegenheit, wird die Gebühr für die Erstberatung auf die weiteren Gebühren angerechnet (§ 34 Abs. 2 RVG).

Anfrage

Beratung anfragen

Beschreiben Sie Ihre Situation kurz – eine erste Einschätzung kann kostenfrei sein. Die Kosten weiterer Schritte werden individuell vereinbart und vorab genannt.

Vielen Dank, Ihre Anfrage ist eingegangen. Wir melden uns innerhalb eines Werktags.

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