Erbrecht betrifft zwei Situationen: die Vorsorge zu Lebzeiten und die Abwicklung nach einem Todesfall. Unsere Kanzlei in Berlin-Charlottenburg berät Erblasser und vertritt Erben, Pflichtteilsberechtigte und Testamentsvollstrecker in ganz Deutschland – auch bei Nachlässen mit Vermögen im Ausland.
Testament und Erbvertrag
Ein Testament regelt, wer was erhält. Ohne Testament gilt die gesetzliche Erbfolge – und die entspricht oft nicht dem, was sich der Erblasser gewünscht hätte.
- Eigenhändiges oder notarielles Testament (§§ 2231, 2247 BGB)
- Gemeinschaftliches Testament und Berliner Testament (§ 2269 BGB) mit Bindungswirkung (§ 2271 BGB)
- Erbvertrag (§§ 2274 ff. BGB), Vermächtnis und Auflage
- Prüfung und Änderung bestehender Verfügungen
Gesetzliche Erbfolge und Erbschein
Ohne Testament erben die Verwandten nach Ordnungen (§§ 1924 ff. BGB) und der Ehegatte neben ihnen (§ 1931 BGB). Den Nachweis des Erbrechts führt in der Regel der Erbschein des Nachlassgerichts.
- Ermittlung der Erben und ihrer Quoten
- Erbscheinsantrag (§ 2353 BGB) und Europäisches Nachlasszeugnis
- Suche nach Nachlassvermögen und unbekannten Miterben
Ausführlich: Erbschaft in Deutschland.
Pflichtteil und Erbengemeinschaft
Wer enterbt wurde, hat als Kind, Ehegatte oder – ohne Kinder des Erblassers – als Elternteil Anspruch auf den Pflichtteil. Mehrere Erben bilden eine Erbengemeinschaft, die den Nachlass nur gemeinsam verwalten und verteilen kann.
- Pflichtteil in Höhe des halben gesetzlichen Erbteils (§ 2303 BGB)
- Auskunft und Wertermittlung (§ 2314 BGB), Pflichtteilsergänzung bei Schenkungen (§ 2325 BGB)
- Verwaltung und Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft (§§ 2038, 2042 BGB)
- Abwehr unberechtigter Forderungen von Miterben und Pflichtteilsberechtigten
Annahme und Ausschlagung der Erbschaft
Erben haften für die Schulden des Erblassers. Ist der Nachlass überschuldet, kann die Erbschaft gegenüber dem Nachlassgericht ausgeschlagen werden – in der Regel binnen sechs Wochen, bei Auslandsbezug binnen sechs Monaten (§§ 1944, 1945 BGB).
- Prüfung des Nachlasses vor Ablauf der Frist
- Ausschlagung und Anfechtung der Annahme
- Beschränkung der Haftung durch Nachlassverwaltung oder Nachlassinsolvenz (§ 1975 BGB)
Ausführlich: Ausschlagung der Erbschaft.
Testamentsvollstreckung
Ein Testamentsvollstrecker setzt den Willen des Erblassers um und verwaltet den Nachlass (§§ 2197 ff. BGB). Wir beraten Testamentsvollstrecker und vertreten Erben gegenüber dem Testamentsvollstrecker.
- Nachlassverzeichnis und Rechenschaft (§§ 2215, 2218 BGB)
- Abwicklung und Verteilung des Nachlasses
- Entlassung des Testamentsvollstreckers aus wichtigem Grund (§ 2227 BGB)
Vermögensnachfolge und Auslandsbezug
Wer Vermögen schon zu Lebzeiten überträgt, kann Streit unter den Erben vermeiden und die Freibeträge der Erbschaft- und Schenkungsteuer mehrfach nutzen; sie gelten jeweils für zehn Jahre (§§ 14, 16 ErbStG). Steuerliche Fragen stimmen wir mit Ihrem Steuerberater ab.
- Vorweggenommene Erbfolge, Schenkung mit Nießbrauch oder Wohnrecht
- Unternehmensnachfolge
- Anwendbares Recht und Rechtswahl nach der Europäischen Erbrechtsverordnung (EuErbVO)
- Nachlass mit Immobilien oder Konten im Ausland; Abstimmung mit dem Ehevertrag im Familienrecht
So arbeiten wir
- Erstgespräch: Wir klären Ihre Situation, Ihre Ziele und laufende Fristen, etwa für die Ausschlagung.
- Strategie: Sie erfahren, welche Rechte Sie haben, welche Unterlagen nötig sind und ob eine Einigung möglich ist.
- Vertretung: Wir stellen Anträge beim Nachlassgericht, verhandeln mit Miterben und vertreten Sie vor Gericht.
Format und Honorar stimmen wir vor Beginn mit Ihnen ab.
Ausgewählte Fälle aus unserer Praxis
Jeder Fall ist anders; frühere Ergebnisse sind keine Garantie für den Ausgang Ihres Verfahrens.
- Erbschaftsannahme in Deutschland
- Ausschlagung der Erbschaft: Fristen
- Pflichtteil im deutschen Erbrecht
- Berliner Testament: Vorsicht bei der Errichtung
- Gesetzliche Erben und „verpasstes“ Erbe
- Auskunft über den Nachlass bei fremder Verwaltung
Alle Beiträge zum Thema
Vollständige Übersicht aller Ratgeber und Fälle aus unserer Praxis in diesem Rechtsgebiet.
- Erbschaft in Deutschland: Wer erbt und wie regeln?
- Erbe ausschlagen in Deutschland: Frist, Form, Folgen
- Erbschaftsannahme in Deutschland
- Pflichtteil im deutschen Erbrecht, § 2303 BGB
- Berliner Testament: Vorsicht bei der Errichtung
- Wo findet man „verpasstes“ Erbe in Deutschland?
- Auskunft über den Nachlass bei fremder Verwaltung
- Ausschlagung der Erbschaft in Deutschland, Fristen
- Erbschaftsteuer in Deutschland: Steuerklassen und Freibeträge
Häufige Fragen
Wie lange habe ich Zeit, eine Erbschaft auszuschlagen?
Sechs Wochen ab Kenntnis vom Erbfall und vom Grund der Berufung. Sechs Monate, wenn der Erblasser seinen letzten Wohnsitz nur im Ausland hatte oder Sie sich bei Fristbeginn im Ausland aufhalten (§ 1944 BGB).
Wie hoch ist der Pflichtteil?
Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils (§ 2303 BGB). Er ist ein Geldanspruch gegen die Erben, keine Beteiligung am Nachlass selbst.
Ist ein handschriftliches Testament gültig?
Ja, wenn es vollständig eigenhändig geschrieben und unterschrieben ist (§ 2247 BGB). Ort und Datum sollten angegeben werden. Ein am Computer geschriebenes und nur unterschriebenes Testament ist unwirksam.
Brauche ich immer einen Erbschein?
Nicht immer. Liegt ein notarielles Testament oder ein Erbvertrag vor, genügen gegenüber Grundbuchamt und Banken häufig die Verfügung und das Eröffnungsprotokoll des Nachlassgerichts.
Welches Erbrecht gilt, wenn Vermögen im Ausland liegt?
In der EU gilt grundsätzlich das Recht des Staates, in dem der Erblasser zuletzt seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte. Er kann aber das Recht seiner Staatsangehörigkeit wählen (Art. 21, 22 EuErbVO).
Bis wann kann ich den Pflichtteil verlangen?
Der Anspruch verjährt in drei Jahren. Die Frist beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem Sie vom Erbfall und von Ihrer Enterbung erfahren haben (§§ 195, 199 BGB).
Was kostet die erste Beratung?
Das hängt von Art und Umfang Ihres Anliegens ab – von einer kurzen kostenfreien Ersteinschätzung bis zu einer ausführlichen Erstberatung. Die Kosten werden individuell vereinbart: Jeder Fall wird persönlich mit dem Rechtsanwalt besprochen, und die Kosten nennen wir Ihnen immer, bevor die Beratung beginnt. Allgemeine Rechtsauskünfte ohne Prüfung Ihres konkreten Falls erteilen wir nicht. Erteilen Sie uns anschließend ein Mandat in derselben Angelegenheit, wird die Gebühr für die Erstberatung auf die weiteren Gebühren angerechnet (§ 34 Abs. 2 RVG).