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Nach dem Unfall an Ihrer Seite

Anwalt für Verkehrsrecht in Berlin und bundesweit

Unfall, Bußgeld oder Führerscheinentzug: Wir setzen Ihre Ansprüche durch und verteidigen Ihre Rechte im Straßenverkehr. Als Anwalt für Verkehrsrecht in Berlin unterstützen wir Sie bundesweit nach einem Verkehrsunfall, beim Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid und wenn Ihr Führerschein in Gefahr ist.

Verkehrsrecht

Welches Anliegen haben Sie?

Rechtsanwältin Dijana Sapina — Kanzlei Johannes Engelmann

Verkehrsunfall

  • Schadensregulierung mit der Versicherung
  • Unfallgutachten
  • Schmerzensgeld
  • Mietwagen- und Nutzungsausfall
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Rechtsanwältin Dijana Sapina — Kanzlei Johannes Engelmann

Bußgeld & Fahrverbot

  • Einspruch gegen Bußgeldbescheide
  • Punkte in Flensburg
  • Fahrverbot abwenden
  • Akteneinsicht bei Messfehlern
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Rechtsanwalt Johannes Engelmann

Führerscheinentzug & MPU

  • Entziehung der Fahrerlaubnis
  • Beratung zur MPU
  • Wiedererteilung des Führerscheins
  • Vertretung bei der Fahrerlaubnisbehörde
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Rechtsanwältin Dijana Sapina — Kanzlei Johannes Engelmann

Verkehrsstrafsachen

  • Trunkenheitsfahrt
  • Fahrerflucht
  • Gefährdung des Straßenverkehrs
  • Vertretung vor Gericht
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Im Straßenverkehr können schon Sekunden über Schadensersatz, Punkte oder den Führerschein entscheiden. Unsere Kanzlei in Berlin-Charlottenburg vertritt Unfallgeschädigte, Betroffene im Bußgeldverfahren und Beschuldigte in Verkehrsstrafsachen in ganz Deutschland.

Verkehrsunfall und Schadensregulierung

Nach einem unverschuldeten Unfall haben Sie Anspruch auf Ersatz Ihres Schadens gegen den Halter und dessen Kfz-Haftpflichtversicherung (§ 7 StVG, § 115 VVG). Wir setzen diese Ansprüche gegenüber der Versicherung durch.

  • Reparatur- oder Wiederbeschaffungskosten, Wertminderung und Gutachterkosten
  • Mietwagen oder Nutzungsausfall
  • Schmerzensgeld (§ 253 BGB), Verdienstausfall und Heilbehandlungskosten
  • Abwehr von Mitschuld-Vorwürfen und Kürzungen durch die Versicherung

Bußgeld, Punkte und Fahrverbot

Viele Bußgeldbescheide halten einer Prüfung nicht stand. Gegen den Bescheid ist innerhalb von zwei Wochen Einspruch möglich (§ 67 OWiG). Wir nehmen Akteneinsicht und prüfen Messung, Fristen und Verjährung.

  • Einspruch gegen Bußgeldbescheide wegen Geschwindigkeit, Abstand, Rotlicht oder Handy
  • Punkte im Fahreignungsregister in Flensburg; bei acht Punkten droht die Entziehung (§ 4 StVG)
  • Fahrverbot (§ 25 StVG) und Probezeitmaßnahmen (§ 2a StVG)
  • Halterhaftung, wenn der Fahrer nicht ermittelt wurde

Führerscheinentzug und MPU

Die Fahrerlaubnis kann das Strafgericht (§ 69 StGB) oder die Fahrerlaubnisbehörde (§ 3 StVG) entziehen. Wir vertreten Sie in beiden Verfahren und begleiten den Weg zur Neuerteilung.

  • Vorläufige Entziehung (§ 111a StPO) und Sperrfrist (§ 69a StGB)
  • Medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU, § 13 FeV)
  • Neuerteilung der Fahrerlaubnis
  • Umschreibung ausländischer Führerscheine (§ 29 FeV)

Verkehrsstrafrecht

Bei Verkehrsstraftaten drohen Geldstrafe, Fahrverbot und Entzug der Fahrerlaubnis. Wir verteidigen Sie vom ersten Schreiben der Polizei an; mehr zur Verteidigung im Strafrecht.

  • Trunkenheit im Verkehr (§ 316 StGB), auch mit dem E-Scooter, und Fahrt unter Drogen (§ 24a StVG)
  • Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (§ 142 StGB)
  • Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c StGB) und fahrlässige Körperverletzung (§ 229 StGB)
  • Fahren ohne Fahrerlaubnis (§ 21 StVG)

So arbeiten wir

  1. Erstgespräch: Sie schildern den Vorfall, wir benennen laufende Fristen und die nächsten Schritte. Bis dahin machen Sie keine Angaben zur Sache.
  2. Akteneinsicht: Wir prüfen Unfallakte, Messprotokoll oder Ermittlungsakte.
  3. Vertretung: Wir verhandeln mit Versicherung und Behörde und vertreten Sie vor Gericht.

Format und Honorar stimmen wir vor Beginn mit Ihnen ab; eine Verkehrsrechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten häufig.

Ausgewählte Fälle aus unserer Praxis

Jeder Fall ist anders; frühere Ergebnisse sind keine Garantie für den Ausgang Ihres Verfahrens.

Alle Beiträge zum Thema

Vollständige Übersicht aller Ratgeber und Fälle aus unserer Praxis in diesem Rechtsgebiet.

Häufige Fragen

Wie lange kann ich Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid einlegen?

Zwei Wochen ab Zustellung (§ 67 OWiG). Danach wird der Bescheid rechtskräftig, auch wenn er fehlerhaft ist.

Wer zahlt meinen Anwalt nach einem unverschuldeten Unfall?

In der Regel die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallgegners: Die Anwaltskosten gehören bei einem unverschuldeten Unfall zum ersatzfähigen Schaden.

Wann wird eine MPU angeordnet?

Unter anderem nach einer Fahrt mit 1,6 Promille oder mehr und bei wiederholten Alkoholverstößen im Straßenverkehr (§ 13 FeV). Auch Drogen am Steuer können zu einer MPU führen.

Lässt sich ein Fahrverbot vermeiden?

Manchmal: etwa bei Messfehlern oder in besonderen Härtefällen. Wer in den letzten zwei Jahren kein Fahrverbot hatte, kann den Beginn innerhalb von vier Monaten selbst wählen (§ 25 Abs. 2a StVG).

Muss ich bei der Polizei aussagen?

Nein. Als Betroffener oder Beschuldigter müssen Sie keine Angaben zur Sache machen. Sinnvoll ist es, sich erst nach Akteneinsicht durch einen Anwalt zu äußern.

Gilt mein ausländischer Führerschein in Deutschland?

EU- und EWR-Führerscheine gelten weiter. Führerscheine aus anderen Staaten berechtigen in der Regel nur sechs Monate nach Begründung des Wohnsitzes in Deutschland zum Fahren; danach ist eine Umschreibung nötig (§ 29 FeV).

Was kostet die erste Beratung?

Das hängt von Art und Umfang Ihres Anliegens ab – von einer kurzen kostenfreien Ersteinschätzung bis zu einer ausführlichen Erstberatung. Die Kosten werden individuell vereinbart: Jeder Fall wird persönlich mit dem Rechtsanwalt besprochen, und die Kosten nennen wir Ihnen immer, bevor die Beratung beginnt. Allgemeine Rechtsauskünfte ohne Prüfung Ihres konkreten Falls erteilen wir nicht. Erteilen Sie uns anschließend ein Mandat in derselben Angelegenheit, wird die Gebühr für die Erstberatung auf die weiteren Gebühren angerechnet (§ 34 Abs. 2 RVG).

Anfrage

Beratung anfragen

Beschreiben Sie Ihre Situation kurz. Die Kosten werden individuell vereinbart und Ihnen immer vorab genannt; eine erste Einschätzung kann kostenfrei sein.

Vielen Dank, Ihre Anfrage ist eingegangen. Wir melden uns innerhalb eines Werktags.

Hinweise zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.