Schillerstr. 4-5, 10625 Berlin Mo–Fr 9:00–17:00
Aufenthaltsrecht

Erlangung einer Aufenthaltserlaubnis in Deutschland durch einen israelischen Staatsangehörigen

Ein Jude ist ebenso wie jeder andere Mensch,

nur in stärkerem Maße.

Voraussetzungen der Familienzusammenführung

Für die Familienzusammenführung in Deutschland muss in der Regel ausreichendes Einkommen, Wohnraum und für Ehegatten ein Basis-Sprachzertifikat der Stufe A1 nachgewiesen werden (§ 30 AufenthG).

Arnold Forster

Ausländer, die sich fest zur Auswanderung entschlossen haben, wählen meist Gebiete mit starker Wirtschaft, hohem sozialen Absicherungsniveau der Bürger und gut entwickelten Beziehungen zu anderen Staaten. Unter diese Beschreibung fällt der größte Teil der Eurozone, mit deutlichem Übergewicht zugunsten der Gründerstaaten der Europäischen Union. Die Aufenthaltserlaubnis in Deutschland ist das, wonach die meisten Migranten streben, wenn sie in diesen Teil des Kontinents gelangen wollen.

Die Aufenthaltserlaubnis eines Landes ist ein Dokument, das den Status eines ausländischen Staatsangehörigen auf einem bestimmten Staatsgebiet legalisiert und es ihm erlaubt, sich dort für einen bestimmten Zeitraum aufzuhalten und die meisten Rechte gemeinsam mit den Einheimischen wahrzunehmen.

Die Arten und Voraussetzungen für die Erlangung einer Aufenthaltserlaubnis in Deutschland sind gesetzlich festgelegt:

· Absolvierung eines Ausbildungsgangs;

· Geschäftseinwanderung oder Erwerbstätigkeit. Bei Vorliegen eines Arbeitsvertrags erhält der Bewerber eine Aufenthaltserlaubnis für einen Zeitraum von 1 bis 3 Jahren;

· die Blaue Karte (Blaue Karte EU). Diese Form der Einwanderung betrifft nur hochqualifizierte Fachkräfte mit einem bestimmten Einkommensniveau;

· Familienzusammenführung und Eheschließung. Beide Fälle setzen keine zwingend hohen Deutschkenntnisse oder eine Erwerbstätigkeit des sich zusammenführenden Ehegatten voraus. Um den Ehegrund für die Erlangung einer Aufenthaltserlaubnis in Deutschland zu nutzen, muss nachgewiesen werden, dass der in Deutschland lebende Ehegatte über ein ausreichendes Einkommen (sofern es sich nicht um einen deutschen Staatsangehörigen handelt) und ausreichenden Wohnraum für die gesamte Familie verfügt. Dabei muss er selbst noch keine Staatsangehörigkeit besitzen, sondern kann Inhaber einer befristeten oder unbefristeten Aufenthaltserlaubnis sein.

Beachten Sie, dass grundsätzlich eine Aufenthaltserlaubnis nicht durch den Erwerb einer Immobilie in Deutschland erlangt werden kann. Ihr Vorhandensein erhöht jedoch die Chancen auf eine langfristige Aufenthaltserlaubnis erheblich.

Die Juden sind eines der über die ganze Welt verstreutesten Völker. Sie sind überall zu finden, und das ist die Folge von Verfolgungen, die insbesondere in den 1930er- und 1940er-Jahren in Deutschland und den mit ihm verbündeten Staaten stattfanden. Seither läuft seit vielen Jahren der umgekehrte Prozess – die jüdische Immigration nach Deutschland. Um es den Nachkommen der verfolgten Juden zu ermöglichen, in die Heimat zurückzukehren, hat die Bundesrepublik dieses Verfahren vereinfacht und für Juden aus der UdSSR und den ehemaligen Sowjetrepubliken eine besondere Regelung für die Aufnahme zur dauerhaften Niederlassung vorgesehen. Auf deutschem Staatsgebiet wird ihnen eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis und eine Arbeitserlaubnis erteilt.

Allerdings können bei Weitem nicht alle Juden aus den Staaten der ehemaligen UdSSR nach Deutschland einwandern. Insbesondere ist dieses Recht Personen aus dem Baltikum verwehrt. Dies hängt damit zusammen, dass die baltischen Staaten 2004 der Europäischen Union beigetreten sind, weshalb Juden aus diesen Ländern das Recht auf Aufnahme in Deutschland verloren haben. Die Anordnung über die Aufnahme jüdischer Migranten schließt zudem die Aufnahme von Personen aus, die zuvor bereits im Wege der Repatriierung in andere Staaten übergesiedelt sind, etwa nach Israel oder in die USA. Somit ist eine Übersiedlung nach Deutschland zur dauerhaften Niederlassung aus Israel im Rahmen des Programms „Jüdische Emigration“ nicht mehr möglich. Aufgrund der freundschaftlichen Beziehungen zwischen den Staaten und gemäß den Bedingungen geschlossener internationaler Abkommen genießen die Staatsangehörigen einer Reihe von Ländern jedoch Vorteile bei der Übersiedlung nach Deutschland. Zu diesen privilegierten Ländern zählen unter anderem die USA, Australien, Japan sowie Israel. So können beispielsweise israelische Staatsangehörige visumfrei für bis zu 90 Tage nach Deutschland einreisen. Zudem müssen sie, anders als Staatsangehörige Russlands oder der Ukraine, für die Erlangung einer Aufenthaltserlaubnis in Deutschland nicht in ihre Heimat zurückkehren. Sie können den Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis stellen, ohne Deutschland zu verlassen, wenn sie beispielsweise während eines dreimonatigen Erholungsaufenthalts in Hamburg „zufällig“ eine Arbeitsstelle oder einen Ehepartner gefunden haben.

An unsere Anwaltskanzlei wandte sich um rechtliche Hilfe ein Mandant, nennen wir ihn Mark. Er war vor rund 25 Jahren noch als Kind mit seinen Eltern aus Sankt Petersburg nach Israel übergesiedelt. Dort schloss er die Schule ab, leistete seinen Wehrdienst, erwarb einen Hochschulabschluss an einer der renommierten technischen Hochschulen Tel Avivs und fand eine Anstellung als Manager bei einem internationalen Unternehmen, das Medizingeräte herstellt und vertreibt. Beruflich bedingt musste er viel reisen, auch innerhalb Europas. Auf einer Messe für Medizintechnik in Düsseldorf, auf der der junge Mann sein Unternehmen vertrat, lernte er die ukrainische Staatsangehörige Viktoria (Name geändert) kennen. Viktoria, die im Rahmen des Programms Blaue Karte nach Deutschland eingewandert war, arbeitete als Assistentin eines Chirurgen in einer deutschen Klinik. Die jungen Leute merkten schnell, dass sie sich viel zu sagen hatten. Sie begannen, regelmäßig zu schreiben und zu telefonieren, und verbrachten bald gemeinsam Urlaube und Feiertage. Die Beziehung entwickelte sich rasch, und die Verliebten erkannten, dass es an der Zeit war, sich zu entscheiden, in welchem der beiden Länder sie künftig gemeinsam leben würden. Israel ist natürlich insofern reizvoll, als sich auf dem Gebiet eines kleinen Staates all das vereint, wofür man andere Länder jeweils einzeln schätzt. Viktoria jedoch, die sich bereits an das wirtschaftlich stabile, überwiegend sichere und sozial abgesicherte Deutschland gewöhnt hatte, scheute den Umzug in ein kleines, sehr farbenfrohes Land, in dem sich östliche und westliche Kultur auf verblüffende Weise vermischen. Mark wiederum hatte, schon bevor er die junge Frau kennenlernte, über einen Umzug nach Europa nachgedacht, und obwohl er Israel, wo seine Eltern lebten, sehr liebte, widersprach er der Geliebten nicht, wog alles sorgfältig ab und entschied sich für den Umzug nach Deutschland. Bald darauf heirateten die jungen Leute und legalisierten ihre Beziehung formal. Mark begann bereits, sich auf den Umzug vorzubereiten, und schloss alle in Tel Aviv begonnenen Projekte ab. Es blieb nur noch, die Aufenthaltserlaubnis für den frisch angetrauten Ehegatten zu klären.

Viktoria kannte die Rechtsanwälte unserer Kanzlei bereits gut, da wir ihr seinerzeit geholfen hatten, erfolgreich eine Aufenthaltserlaubnis im Rahmen des Programms Blaue Karte (§ 19a Aufenthaltsgesetz) zu erlangen. Da sie die Besonderheiten der Arbeitsweise der bürokratischen Maschinerie in Deutschland kannte, wusste sie, dass vom Umfang und der Vollständigkeit des bei der Ausländerbehörde eingereichten Unterlagenpakets sowohl das Ergebnis der Prüfung des Falls ihres Ehemanns als auch die Dauer der Aufenthaltserlaubnis, die er erhalten könnte, abhängen würde. Wir freuten uns sehr, Viktoria in Begleitung ihres Angetrauten erneut an der Schwelle unserer Anwaltskanzlei zu sehen, zumal sie so gute Neuigkeiten mitbrachte. Der auf Migrationsfragen spezialisierte Rechtsanwalt unserer Kanzlei begann unverzüglich mit der Vorbereitung des Unterlagenpakets für Marks Aufenthaltserlaubnis in Deutschland im Rahmen des Programms „Familienzusammenführung“. Er stellte einen umfassenden Satz an Unterlagen zusammen, die das Vorliegen eines stabilen, hohen Einkommens Viktorias sowie einer mehr als ausreichenden Wohnfläche im Stadtzentrum belegten, ebenso wie Marks Deutschkenntnisse auf einem für eine rasche Integration in die deutsche Gesellschaft ausreichenden Niveau. Darüber hinaus hatte unser Mandant bereits mit dem Leiter der Niederlassung seines Unternehmens in Düsseldorf gesprochen, und obwohl ihm noch kein Stellenangebot vorlag, hatte er das Vorstellungsgespräch erfolgreich bestanden und durfte davon ausgehen, in absehbarer Zeit eine Stelle zu erhalten. Auch diese Information teilten wir in dem für die Ausländerbehörde vorbereiteten Begleitschreiben mit. Alle diese sowie weitere erforderliche Unterlagen wurden von uns sorgfältig so zusammengestellt, dass unserem Mandanten eine langfristige Aufenthaltserlaubnis in Deutschland erteilt werden konnte. Die guten Nachrichten ließen nicht lange auf sich warten: Mark erhielt die ersehnte Aufenthaltserlaubnis, und zwar nicht nur für ein Jahr, wie es in solchen Fällen häufig vorkommt, sondern gleich für drei Jahre. Er konnte nun beruhigt nach Deutschland umziehen und sich um eine Arbeitsstelle bemühen.

Wir hoffen, auch künftig die partnerschaftliche Beziehung zu diesem jungen Paar aufrechtzuerhalten. Wir stehen ihnen selbstverständlich auch in Zukunft zur Verfügung und werden sie bei der Lösung so wichtiger rechtlicher Fragen unterstützen wie der Erlangung einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis in Deutschland und später der Staatsangehörigkeit, der Gestaltung eines Ehevertrags sowie dem Abschluss bedeutender Rechtsgeschäfte. Denn die wirksame Unterstützung eines hochqualifizierten, erfahrenen Fachmanns garantiert den Erfolg selbst der kompliziertesten Angelegenheit.

Alle Rechte vorbehalten. Bei Kopie und Weiterveröffentlichung des Artikels ist die Angabe der Quelle verpflichtend.

DIE KANZLEI VERTRITT DIE INTERESSEN VON MANDANTEN IM GESAMTEN BUNDESGEBIET

Anfrage

Beratung anfragen

Stehen Sie vor einer ähnlichen Situation im Aufenthaltsrecht? Schildern Sie uns kurz Ihre Situation.

Vielen Dank, Ihre Anfrage ist eingegangen. Wir melden uns innerhalb eines Werktages bei Ihnen.