Schillerstr. 4-5, 10625 Berlin Mo–Fr 9:00–17:00
Spätaussiedler

Neue Regeln für Spätaussiedler: Sichern Sie sich Ihre Rechte

Die Regierungsverordnung zur fiktiven Wohnsitzregistrierung für Personen, die das Aussiedlungsgebiet kriegsbedingt verlassen haben, ist in Kraft getreten

Die Regelung entspricht nicht den Erwartungen und Anforderungen.

Aufhebung von BVA-Ablehnungen

Eine Ablehnung des Bundesverwaltungsamts (BVA) zur Anerkennung des Spätaussiedlerstatus kann vor dem Verwaltungsgericht angefochten werden — in der Regel innerhalb eines Monats nach Erhalt des Ablehnungsbescheids.

Am 23. Dezember 2023 traten wichtige Änderungen des Bundesvertriebenengesetzes (BVFG) in Kraft. Diese Änderungen zielen darauf ab, besondere Fallkonstellationen im Aufnahmeverfahren für Spätaussiedler unter den Bedingungen des andauernden Krieges in der Ukraine zu regeln. Der Bund der Vertriebenen (BdV) hatte sich gemeinsam mit der Gesellschaft der Deutschen aus Russland aktiv für diese Neuerungen eingesetzt.

Zuvor bestand das Hauptproblem darin, dass Personen, die die Ukraine kriegsbedingt verlassen hatten, ihren Anspruch auf Aufnahme als Spätaussiedler verloren, wenn sie den Antrag nicht innerhalb von sechs Monaten nach Einreise in die EU stellten und nicht alle erforderlichen Nachweise vorlegten. Dauerte der Aufenthalt außerhalb des bisherigen Wohngebiets länger als sechs Monate, wurde der Grund für die Übersiedlung nicht anerkannt. Dies führte zu zahlreichen Ablehnungen seitens des Bundesverwaltungsamts (BVA).

Zur Lösung dieses Problems wurde eine Verordnung mit dem Titel „Verordnung über die Wohnsitzfiktion in Kriegszeiten“ (KrWoFGV) erlassen, die am 9. August 2024 veröffentlicht wurde. Sie regelt drei grundlegende Fallkonstellationen:

1. Wiederherstellung der Wohnsitzregistrierung in den Aussiedlungsgebieten

Gemäß § 1 Abs. 1 der Verordnung verlieren Personen, die die Ukraine kriegsbedingt verlassen haben und nach Deutschland übergesiedelt sind, ihre Wohnsitzregistrierung nicht, wenn sie innerhalb eines Jahres nach Kriegsende in die Aussiedlungsgebiete zurückkehren. Damit bleibt der Anspruch auf Aufnahme als Spätaussiedler unabhängig vom Zeitpunkt der Antragstellung erhalten.

2. Deutsche aus der Ukraine, die nach Deutschland geflohen sind

§ 1 Abs. 2 räumt die Möglichkeit ein, innerhalb von zwei Jahren nach der Einreise in Deutschland einen Härtefallantrag zu stellen. Für Personen, die vor dem 10. August 2022 eingereist sind, wurde die Antragsfrist bis zum 15. Februar 2025 verlängert.

3. Deutsche aus Russland, die nach Deutschland geflohen sind

§ 1 Abs. 3 regelt das Antragsverfahren für Personen, die Russland verlassen haben. Sie müssen den Flüchtlingsstatus oder Asyl erhalten, wonach ihnen ein Jahr für die Antragstellung zur Verfügung steht. Werden diese Voraussetzungen nicht erfüllt, erlischt der Anspruch auf Aufnahme.

Einschränkungen und Mängel

Obwohl die Verordnung das Verfahren für einen Teil der Antragsteller erleichtert, lässt sie wichtige Fragen ungelöst:

Personen, die in anderen EU-Ländern Zuflucht gefunden haben, sind von der Regelung nicht erfasst.
Antragsteller aus Russland verlieren den Anspruch auf Aufnahme, wenn sie keinen Flüchtlingsstatus erhalten.

Der Präsident des BdV, Dr. Fabritius, bezeichnete diese Einschränkungen als ungerecht und betonte die Notwendigkeit einer Überarbeitung der Verordnung.

Dringender Handlungsbedarf und Information

Bis zum 15. Februar 2025 können Antragsteller aus der Ukraine einen Härtefallantrag stellen oder sich nach einer Ablehnung erneut an die Behörde wenden. Es ist wichtig, dass alle Betroffenen über die neuen Regeln sowie über die Notwendigkeit informiert sind, bei der Antragstellung sämtliche Voraussetzungen vollständig zu erfüllen.

Quelle: https://www.bund-der-vertriebenen.de/fileadmin/user_upload/241022_Rechtsverordnung_zur_Wohnsitzfiktion_..._-_Hintergrundinformation.pdf

Anfrage

Beratung anfragen

Stehen Sie vor einer ähnlichen Situation im Aufenthaltsrecht? Schildern Sie uns kurz Ihre Situation.

Vielen Dank, Ihre Anfrage ist eingegangen. Wir melden uns innerhalb eines Werktages bei Ihnen.