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Spätaussiedler

Mythen und Legenden des geheimnisvollen Friedland

„Einwanderung ist die aufrichtigste Form der Schmeichelei.“

Abramo Organski, amerikanischer Politikwissenschaftler

Voraussetzungen für die Statuserteilung

Der Status als Spätaussiedler setzt den Nachweis der deutschen Nationalität, ein dauerhaftes Bekenntnis zur deutschen Kultur und Deutschkenntnisse auf familiärem Niveau voraus (§ 6 BVFG).

Eines der Programme, die eine Einwanderung nach Deutschland ermöglichen, ist das Programm „Spätaussiedler“. Nach den Bedingungen dieses Programms haben Personen deutscher Nationalität, die seit Mai 1945 oder nach ihrer Vertreibung seit dem 31. März 1952 auf dem Gebiet der ehemaligen Sowjetunion geblieben sind, sowie deren Familienangehörige Anspruch darauf, den Status als Spätaussiedler zu erhalten, der eine Übersiedlung nach Deutschland auf Dauer ermöglicht. Die Teilnahme an diesem Programm setzt die Erfüllung einer Reihe von Anforderungen an den Antragsteller voraus, darunter das Vorliegen dokumentierter deutscher Wurzeln, Sprachkenntnisse und das Fehlen einer Vorstrafe. Die für die Prüfung der entsprechenden Anträge zuständige Behörde ist das Bundesverwaltungsamt (BVA). Der Ablauf der Prüfung eingereichter Anträge hängt von folgenden Faktoren ab, nämlich:

1. wird ein Antrag auf Wiederaufnahme eines früheren Verfahrens gestellt, in dem zuvor eine Ablehnung ergangen ist (auch bei Verfahren von Vorfahren in gerader Linie), so dauert die Prüfung solcher Fälle unter Berücksichtigung der Änderungen des BVFG von 2013 mindestens 2 Jahre;

2. wird der Antrag erstmals gestellt, hängt die Bearbeitungsdauer von der korrekten Ausfüllung des Antrag S, der Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen und deren ordnungsgemäßer Ausfertigung ab, einschließlich der Erfüllung der Anforderung an Deutschkenntnisse (nach unserer anwaltlichen Erfahrung betrug die schnellste und erfolgreichste Bearbeitungsdauer 1,5 Monate ab Einleitung des Verfahrens).

3. geht es um die Einbeziehung von Abkömmlingen und deren Familienangehörigen in den Aufnahmebescheid eines dauerhaft in Deutschland lebenden Spätaussiedlers gemäß § 27 Abs. 2 BVFG. In diesem Fall hängt die Bearbeitungsdauer ab von: dem Gesundheitszustand des Spätaussiedlers, der korrekten Ausfüllung des Einbeziehungsantrags, der Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen und deren ordnungsgemäßer Ausfertigung sowie der Vorlage von Sprachzertifikaten auf dem Niveau Start Deutsch A1 durch volljährige Abkömmlinge des Spätaussiedlers. In der Regel dauern derartige Verfahren zwischen 1 Monat (bei schwerem Gesundheitszustand des Spätaussiedlers und Erfüllung aller oben genannten Anforderungen durch die Abkömmlinge) und 1,5 Jahren.

Nach Erhalt einer positiven Entscheidung (Aufnahmebescheid) und Ausstellung eines deutschen Visums der Kategorie D bei der deutschen Auslandsvertretung im Wohnsitzland muss sich der Aussiedler zusammen mit den im Bescheid genannten Familienangehörigen im Verteilungslager für Aussiedler in Deutschland melden. Was verbirgt sich hinter diesem Lager?

15 km von der niedersächsischen Stadt Göttingen entfernt liegt der kleine Ort Friedland, der für alle, die aus unterschiedlichen Gründen – meist auf der Suche nach einem besseren Leben – nach Deutschland aufgebrochen sind, die erste Anlaufstelle darstellt. Zu Beginn der 2000er-Jahre war dieser Ort praktisch verwaist, und man beschloss, sein Gelände in eine Gedenkstätte umzuwandeln. Doch bereits bis 2014 änderte sich die Lage grundlegend, und in den letzten Jahren hat sich die einst bedeutungslos gewordene Siedlung erneut mit Flüchtlingen und schutzsuchenden Migranten gefüllt. Dass gerade in diesem Teil des Landes eine Unterkunft für Migranten entstand, ist kein Zufall. Das Gründungsdatum des Lagers fällt in die allerletzte Phase des Zweiten Weltkriegs. Genau hier trafen drei Besatzungszonen aufeinander: die sowjetische (Thüringen), die britische (Niedersachsen) und die amerikanische (Hessen). Berücksichtigt man zudem, dass zwischen diesen drei Zonen die für jene Zeit wichtigsten Eisenbahnstrecken zwischen Kassel und Hannover verliefen, so lässt sich sagen, dass der Standort der Siedlung geradezu vorbestimmt war. Die Idee zur Einrichtung des Lagers ging von britischen Truppen aus, die das Gelände der Forschungslabore der Universität Göttingen für sich entdeckt hatten. Das Aussiedlerlager Friedland nahm am 20. September 1945 seinen Betrieb auf. Im Laufe der Jahre wurde es für unterschiedliche Zwecke genutzt: Die ersten Bewohner waren befreite Kriegsgefangene, die aus der UdSSR zurückkehrten; danach folgten Übersiedler aus der DDR in die Bundesrepublik; in den 1980er-Jahren wurden im Friedland zeitweise sowjetische Migranten untergebracht, später Aussiedler. Mitte des 20. Jahrhunderts gab es eine ganze Reihe solcher Aufnahmestellen für Spätaussiedler. Da ihr Zustrom jedoch allmählich nachließ, ist Friedland heute die einzige noch bestehende Einrichtung dieser Art. Hauptziel der Lagerarbeit ist die Registrierung der Neuankömmlinge und ihre Verteilung auf das gesamte Bundesgebiet, nach Möglichkeit unter Berücksichtigung der Wünsche der Ankommenden (vorhandene Verwandte, mögliche Arbeitsstellen und andere Gründe). Der Zeitraum, für den Ankommende aufgenommen werden können, beträgt in der Regel 3 bis 4 Tage. Diese Zeit reicht in der Regel aus, um folgende Verfahren durchzuführen: Prüfung der vorhandenen Unterlagen und Abgleich der Angaben im Fragebogen; Röntgenuntersuchung der Lunge; Vorstellungsgespräche mit Vertretern der Arbeitsagentur. Damit man sich in den anstehenden Schritten nicht verliert, erhält jeder vorübergehend im Lager Untergebrachte ein spezielles Merkblatt mit dem Zeitplan und dem jeweiligen Ort der erforderlichen Termine. In diesem Beitrag schildern wir einen interessanten Fall aus unserer umfangreichen Praxis der rechtlichen Unterstützung von Familien der „Spätaussiedler“.

Wir begleiteten den Prozess, in dem Alexej (Name geändert) und seine Familienangehörigen den Status als „Spätaussiedler“ erlangten, von Anfang an bis zur positiven Entscheidung über die Aufnahme (Aufnahmebescheid). Danach musste Alexej alle Angelegenheiten in seiner Heimatstadt in Russland regeln und mit seinen Familienangehörigen physisch nach Deutschland übersiedeln, zunächst in das Verteilungslager in Friedland. Unser Mandant war mit unserer Arbeit bei der Vorbereitung der Unterlagen und der Begleitung des gesamten Prozesses zur Erlangung des ersehnten Status so zufrieden, dass er uns bat, ihn auch in der ersten Zeit nach der Übersiedlung nach Deutschland zu begleiten. Wie ein bekanntes chinesisches Sprichwort sagt: „Ein Mensch, der nicht lächeln kann, sollte kein Geschäft betreiben.“ Selbstverständlich lehnten wir unseren Mandanten nicht ab und begleiteten ihn mit seiner Frau und den beiden Kindern, auch im Aussiedlerlager in Friedland. Einerseits war das Verfahren, das sie vor der endgültigen Ansiedlung an ihrem dauerhaften Wohnort durchlaufen mussten, recht standardmäßig. Andererseits ist die deutsche Gründlichkeit bei allem, was mit der Bearbeitung von Unterlagen zu tun hat, sowie die Genauigkeit bei der Überprüfung von Angaben allgemein bekannt. Daher sollte sich jeder Übersiedler bewusst sein, dass sämtliche Gespräche mit den Beamten erstens ausschließlich auf Deutsch geführt werden. Sollten Sie die Sprache noch nicht frei beherrschen, ist es stets ratsam, sich an Verwandte oder Dolmetscher zu wenden. Zweitens muss man äußerst aufmerksam und vorsichtig sein bei dem, was man in den Gesprächen sagt und in Fragebögen und Formularen angibt. So merkwürdig es klingen mag: Selbst nach Erhalt des Status als „Spätaussiedler“ kann man, falls sich herausstellt, dass wichtige Angaben verschwiegen wurden oder die gemachten Angaben nicht der Wahrheit entsprechen, ohne Weiteres „zurückgeschickt“ und in die Heimat zurückbefördert werden. Und eine zweite Chance, im Rahmen dieses Programms nach Deutschland auszureisen, wird es dann leider nicht mehr geben.

So begleitete die Anwältin unserer Kanzlei Alexej und seine Familienangehörigen auf allen Etappen des „Leidenswegs“ im Lager. Zunächst verlief alles reibungslos, die Anwältin übernahm die Funktion einer bevollmächtigten Vertreterin und zugleich einer Dolmetscherin bei allen Verfahren, und Alexej schmiedete bereits Zukunftspläne für Deutschland – wäre da nicht ein ernstes „Aber“ gewesen … Zunächst missfiel es den Beamten, dass unser Mandant ebenso wie die anderen Familienangehörigen in ihren Pässen nur ein Schengen-Visum und kein nationales deutsches Visum der Kategorie „D“ hatten. Die Anwältin erklärte in diesem Fall, dass dieser Umstand keinen Grund darstelle, den Aussiedlern die Aufnahme zu verweigern – sie seien rechtmäßig eingereist und hielten sich rechtmäßig im Land auf. Die zweite Frage, die bei den Beamten aufkam, betraf die Tatsache, dass die neu Angekommenen sich an ihrem Wohnort in Russland nicht abgemeldet hatten und den Angaben in ihren Arbeitsbüchern zufolge ihre Beschäftigungsverhältnisse mit russischen Arbeitgebern nicht beendet hatten. Diese Umstände deuteten mit hinreichender Wahrscheinlichkeit darauf hin, dass die dauerhafte Übersiedlung nach Deutschland tatsächlich gar nicht in der Absicht dieser Personen gelegen habe. Der mit der Begleitung der Mandanten befassten Anwältin unserer Kanzlei wurde klar, dass in diesem Fall schnell und professionell gehandelt werden musste. Im Falle einer ablehnenden Entscheidung über die Aufnahme im Lager hätte die Familie nach Russland zurückkehren müssen und ihr Recht auf Übersiedlung in die Bundesrepublik im Rahmen des Programms „Spätaussiedler“ endgültig verloren. Ein solch trauriger Ausgang war natürlich in keiner Weise Teil der Pläne der Familie.

Die Anwältin erwirkte ein persönliches Gespräch mit dem für den Fall der von ihr vertretenen Familie zuständigen Beamten. Dies war notwendig, um in der entstandenen Situation eine für alle Seiten tragbare Lösung zu finden. Die Diplomatie der Anwältin und ihre langjährige Erfahrung in der effektiven Arbeit in Deutschland zeigten Wirkung – die Unterlagen unserer Mandanten wurden ohne Sachentscheidung belassen, sie mussten nach Russland zurückkehren und dort alle erforderlichen Verfahren abschließen. Anschließend sollten sie erneut nach Deutschland einreisen, sich im Lager neu registrieren lassen und die Unterlagen als Neuankömmlinge einreichen. Das Wichtigste war, dass in ihrem Fall keine ablehnende Entscheidung ergangen war und ihnen bei Erfüllung aller genannten Anforderungen die Grundlage für eine dauerhafte Übersiedlung nach Deutschland erhalten blieb. Alexej dankte der Anwältin unserer Kanzlei für die hervorragend geleistete Arbeit. Hätte sie nicht rechtzeitig in das Verfahren eingegriffen, wären alle großen Pläne seiner Familie für einen Neuanfang in Deutschland möglicherweise zunichtegemacht worden.

Abschließend möchten wir noch einmal betonen, dass die Unterstützung durch einen professionellen Anwalt bei der Einreichung und Prüfung von Einwanderungsanträgen, der Begleitung des Prüfverfahrens und der anschließenden Beratung nach der Übersiedlung nach Deutschland in vielen Fällen eine wichtige Voraussetzung für ein schnelles und reibungsloses Erreichen des angestrebten Ziels ist. Der in diesem Beitrag geschilderte Fall ist dafür ein anschauliches Beispiel. Wenn Sie sich an einen erfahrenen Anwalt wenden, können Sie stets nicht nur auf eine qualitativ hochwertige, professionelle Rechtsberatung und rechtliche Begleitung des gesamten Verfahrens zählen, sondern auch auf rechtzeitigen Rat zur Wahl der besten Vorgehensweise, sollten in Ihrem Fall zu irgendeinem Zeitpunkt „neu zutage getretene Umstände“ auftreten. Die hochqualifizierten Anwälte unserer Kanzlei, die zahlreiche erfolgreich abgeschlossene Fälle vorweisen können, helfen Ihnen stets, auch im kompliziertesten und ungewöhnlichsten Fall die beste Lösung zu finden.

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DIE KANZLEI VERTRITT DIE INTERESSEN VON MANDANTEN IM GESAMTEN BUNDESGEBIET

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