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Spätaussiedler

Ein Lifehack für Spätaussiedler

Einst träumten begeisterte Romantiker davon, dass eines Tages die Universitäten verschwinden würden. Studierende müssten ihr Zuhause nicht mehr verlassen, um sich Bildung anzueignen. Mit dem Aufkommen der Videorekorder entstand die Idee des Fernunterrichts, der auf dem Prinzip des Videokassettenaustauschs beruhen sollte. Doch die besonders heißen Köpfe träumten vom Bildtelefon, dann könnten alle in ihren ungemachten Betten sitzen und sich bilden, ohne auch nur vom Spiegelei mit Speck aufzustehen. Doch die massenhafte „Internetisierung“ des Planeten bescherte der Menschheit etwas, wovon kein Fortschrittsgläubiger je zu träumen gewagt hätte. Nicht nur die Universität mit ihren Lehrstühlen wurde überflüssig, überflüssig wurde auch die gesamte Riege der Universitätsprofessoren. Jetzt kann jeder gleichzeitig Professor und Student sein. Und da Lernen cool sein muss, muss alles lustig, schwungvoll und vor allem sehr kurz sein.

Dazu gibt es einen Witz. Elli fragt die Vogelscheuche,

Aufhebung von BVA-Ablehnungen

Eine Ablehnung des Bundesverwaltungsamts (BVA) zur Anerkennung des Spätaussiedlerstatus kann vor dem Verwaltungsgericht angefochten werden — in der Regel innerhalb eines Monats nach Erhalt des Ablehnungsbescheids.

„Hast du wirklich kein Gehirn?! Wie kannst du dann überhaupt sprechen?!“

„Ich halte sogar Webinare!“

Doch auch Webinare sind schon Vergangenheit. Und das schon sehr lange. Anders sieht es beim Lifehack aus, wo man in einer Minute Video höchstens alles lernt, was man wissen will. Unser Mandant entschied sich, Spätaussiedler zu werden, indem er das Internet um Rat fragte. Alles erschien denkbar einfach. Doch etwas unterschied unseren Mandanten von der Vogelscheuche. Vielleicht das Vorhandensein eines Gehirns?

Das Forum weint um dich

Wiktor Vogel wurde in Kasachstan geboren und wuchs dort auf. Sein Vater stammte von Wolgadeutschen ab. Nach Erlass des Präsidiums des Obersten Sowjets der UdSSR „Über die Umsiedlung der im Wolgagebiet lebenden Deutschen“ vom 28. August 1941 wurde die Autonome Republik der Wolgadeutschen aufgelöst und eine vollständige Deportation der Deutschen aus der ASSR durchgeführt. Zu diesem Zweck wurden bereits im Voraus (nach Erinnerungen von Bewohnern der ASSR der Wolgadeutschen bereits am 26. August) NKWD-Truppen auf das Gebiet der ASSR der Wolgadeutschen verlegt. Den Deutschen wurde angeordnet, sich innerhalb von 24 Stunden auf die Umsiedlung vorzubereiten und sich mit einer begrenzten Menge ihres Eigentums an Sammelpunkten einzufinden. Die deutschen Einwohner der Republik wurden in entlegene Gebiete Sibiriens, Kasachstans und Mittelasiens verschleppt. Nach diesem Erlass wurden im September und Oktober 1941 446.480 Sowjetdeutsche deportiert (nach anderen Angaben 438.280). Wiktors Vater blieb das bittere Schicksal der Personen deutscher Nationalität nicht erspart, und er wurde nach Kasachstan deportiert. Wiktors Mutter stammte aus einer wohlhabenden verbannten ukrainischen Familie, die ebenfalls nicht aus eigenem Willen weit entfernt von den ukrainischen Steppen und den Steilufern des großen Dnepr landete.

Wiktors Heranwachsen fiel in die für die Sowjetunion entscheidenden Umbruchjahre, also in die Zeit ihres Zerfalls. Der Aufbau des Kommunismus wich Karikaturen aus kommunistischen Zeitungen, in denen die Schrecken des Kapitalismus verspottet wurden. Auf der einen Seite winkte von Weitem die Freiheit, auf der anderen traf einen der Fußtritt der Geldnot und Arbeitslosigkeit. Wiktors Vater entschied, dass man in die Heimat der Vorfahren aufbrechen müsse. Man stellte einen Antrag. Man wartete. Man wartete weiter. Und erhielt eine Ablehnung. Ohne Angabe von Gründen. Damals bedeutete diese Entscheidung das endgültige Aus für weitere Versuche, den heiligen Boden Barbarossas zu erreichen.

Wiktor erlernte einen Beruf, heiratete, bekam Kinder. Er hatte ein eigenes Geschäft. Doch als die Pager von Mobiltelefonen abgelöst wurden, ging Wiktors Geschäft zu Ende. Er arbeitete in einem Unternehmen, das mit koreanischen Autos handelte. Eine Zeit lang lief alles mehr als ordentlich, doch dann kam die nächste Krise. Die Ölpreise fielen. Und in der Folge fiel auch die Nachfrage nach Neuwagen. Das Gehalt sank um zwanzig Prozent, dann sogar um die Hälfte. Er musste nachts privat Fahrgäste chauffieren, um die Familie irgendwie durchzubringen. Bei einer dieser Fahrten zu einem Anruf am Flughafen traf Wiktor als Fahrgast auf seinen Schulkameraden. Der Schulkamerad war 1993 mit seiner Familie nach Deutschland ausgereist und war nun zu Besuch bei Verwandten eingeflogen. Der alte Kamerad fragte Wiktor, weshalb er noch in Kasachstan sei.

Während der Fahrt vom Flughafen zogen vor Wiktors Augen abwechselnd Verkehrsschilder und Bilder des fernen, wundersamen Deutschlands vorbei. Es stellte sich heraus, dass der Bundestag im Juni 2013 einen Gesetzentwurf zur Änderung des Bundesvertriebenengesetzes verabschiedet hatte (Bundestags-Drucksache 17/13937 vom 12.06.2013). Und nun sagt Deutschland zu Wiktor wieder: „Willkommen!“

Nachdem er sich von seinem Schulkameraden verabschiedet hatte, beendete Wiktor seine Schicht. Zu Hause angekommen, setzte er sich, kaum dass er die Schuhe abgestreift hatte, vor den Computer, auf der Suche nach einem Forum, in dem alles zu finden ist, was er für seine Übersiedlung nach Deutschland braucht.

Wird alles gut?

Tatsächlich wirkte mit dem neuen Gesetz alles deutlich einfacher als die früheren Anforderungen.

Nach wie vor musste man von einem Vorfahren deutscher Nationalität oder einem deutschen Staatsbürger abstammen. Einen solchen hatte Wiktor vorzuweisen. Doch entfallen war der Hinweis, dass der Bewerber sich ursprünglich, das heißt bereits bei Erhalt seines ersten Passes im Alter von 16 Jahren, als Person deutscher Nationalität hätte deklarieren müssen. Nach der Gesetzesänderung durften Personen, die aufgrund der Kriegsfolgen und der nicht gerade „freundlichen“ Haltung gegenüber Personen deutscher Nationalität beim Erhalt ihres ersten Passes die „nichtdeutsche“ Nationalität eines Elternteils gewählt hatten, über das Gericht oder das Standesamt die Nationalität „Deutscher“ nach dem deutschen Elternteil wählen. Mit anderen Worten: Der Gesetzgeber räumte, in Anbetracht der bitteren Kriegsfolgen für die Sowjetdeutschen, den Nachkommen von Personen deutscher Nationalität die Möglichkeit ein, sich als Deutsche anzuerkennen, auf dieser Grundlage ihre Personenstandsurkunden zu ändern und den Status „Spätaussiedler“ zu beantragen.

Entfallen war die Notwendigkeit, die Weitergabe der deutschen Sprache in der Familie nachzuweisen. Man musste keinen bestimmten Dialekt beherrschen. Es genügte, ein Zertifikat über Deutschkenntnisse auf dem Niveau B1 zu besitzen. Wiktor beherrschte jedoch keine Dialekte. Und vor allem enthielt das neue Gesetz ein Entgegenkommen beim Verfahren der erneuten Prüfung bereits wegen Ablehnung geschlossener Fälle. Die Wiederaufnahme des Aufnahmeverfahrens ist zeitlich nicht begrenzt. Wiktor schöpfte Hoffnung, wuchsen Flügel und ein neuer Motor. In einem Forum tauschten sich Menschen über die Einzelheiten der Bewältigung der bürokratischen Verfahren aus. Dort fand sich alles, einschließlich Musterbeispielen zum Ausfüllen der Formulare. Wiktor verkaufte in Gedanken bereits Autos in Deutschland. Die Familie begann Sprachkurse zu besuchen. Wiktor kümmerte sich um die Übersetzung der Dokumente und deren notarielle Beglaubigung. Die Stunden tickten dem Glück entgegen. Und als schließlich alles bereit war, um zur Botschaft zu gehen, schien Wiktors innerer Motor plötzlich abzuwürgen. Zweifel überkamen ihn. Wiktor fragte Google nach Informationen zu Ablehnungen, und es stellte sich heraus, dass noch längst nicht alles gewonnen war. Wiktor entschied sich, seine Position durch die Hinzuziehung eines Anwalts in Deutschland zu stärken, und wandte sich an unsere Kanzlei.

Es wird alles gut!

Als der Anwalt unserer Kanzlei die Unterlagen erhielt, die Wiktor an die Botschaft schicken wollte, wurde ihm klar, dass dieser weiterhin nachts als Taxifahrer in Kasachstan arbeitete. Nirgendwo in seinen Unterlagen stand, dass er Deutscher sei. Was Wiktor beim Lesen der Foren als fehlende Notwendigkeit eines Eintrags über die Zugehörigkeit zur deutschen Nation verstanden hatte – allein aufgrund der Tatsache, dass sein Vater einen solchen Eintrag in seinen Unterlagen hatte –, war nicht ganz so vielversprechend. Das neue Gesetz erlaubt es Personen mit dem Eintrag einer nicht-deutschen Nationalität, den Status als Spätaussiedler zu beantragen, doch dann ist der Nachweis der Zugehörigkeit zur deutschen Nation durch die Beherrschung eines der Dialekte erforderlich, die von den sogenannten Russlanddeutschen gesprochen werden oder bald schon gesprochen wurden. Dialekte beherrschte Wiktor nicht. Und auch dieses Gesprächsverfahren mit dem Fachmann in der Botschaft ist nicht angenehm, und die Wahrscheinlichkeit, es erfolgreich zu bestehen, ist gering.

Und so begann für Wiktor erneut die Arbeit des Zusammentragens und ordnungsgemäßen Ausfertigens der Unterlagen, nun jedoch unter der Anleitung eines erfahrenen Anwalts unserer Kanzlei. Um das von vornherein zum Scheitern verurteilte Verfahren des Nachweises der Weitergabe der deutschen Sprache im Familienkreis zu umgehen, musste über die Gerichte eine Änderung der Nationalitätsangabe in Wiktors Geburtsurkunde erwirkt werden. Die Erfahrung der Anwälte unserer Kanzlei erlaubt es, das russische und das kasachische Recht sachkundig anzuwenden. Deshalb entfiel für Wiktor die Notwendigkeit, kasachische Anwälte hinzuzuziehen. Sämtliche Anträge und Verweise auf gesetzliche Vorschriften ermöglichten es ihm, die Geburtsurkunde ohne Weiteres ändern zu lassen. Und die mithilfe unseres Anwalts an die Archive gerichteten Anfragen erlaubten es, eine ausreichende Anzahl von Nachweisen für die Repressionen gegen Wiktors Vorfahren zusammenzutragen.

In dieser Zeit – etwa drei Monate – bestand Wiktor erfolgreich die Sprachprüfung auf dem Niveau B1, und seine Frau erhielt ein Zertifikat auf dem Niveau A1. Die Kinder waren aufgrund ihres Alters von der Sprachprüfung befreit. Nachdem er sämtliche erforderlichen und ordnungsgemäß ausgefertigten Unterlagen zusammengetragen und für Wiktor den Antrag ausgefüllt hatte, übermittelte der Anwalt unserer Kanzlei sämtliche Unterlagen an das für Aussiedlerfragen zuständige Amt, und zwei Monate später stand Wiktors Familie bereits mit Dankesworten in unserer Kanzlei in Berlin.

Was wäre geschehen, wenn die Stimme der Vernunft nicht unter dem Schutt des Internet-Optimismus erwacht und sich Bahn gebrochen hätte? Die Antwort auf diese Frage ist durchaus vorhersehbar. Die Erfahrung und das Wissen eines Anwalts lassen sich durch das demokratische Verfahren der Meinungsäußerung in verschiedenen Foren nicht ersetzen. Das wäre, als würde man sich selbst den Blinddarm herausoperieren und dabei sagen: „OK, Google!“

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DIE KANZLEI VERTRITT DIE INTERESSEN VON MANDANTEN IM GESAMTEN BUNDESGEBIET

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