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Aufenthaltsrecht

Antrag auf Feststellung des Bestehens der Staatsangehörigkeit

Das Thema der Erlangung der deutschen Staatsangehörigkeit gehört zu den zentralen Themen in der Tätigkeit unserer Kanzlei. Dieses Thema ist jedoch derart vielschichtig, und die Geschichten sind in jedem einzelnen Fall so individuell und auf ihre Weise interessant, dass wir es uns nicht nehmen lassen, unseren Leserinnen und Lesern immer wieder von ihnen zu berichten.

Vor Kurzem wandte sich an unsere Kanzlei ein junger Mann namens Nariman (Name geändert). Nariman wurde in der Republik Aserbaidschan geboren, verbrachte dort jedoch nur sehr wenig Zeit, da er bereits Ende der 1990er-Jahre gemeinsam mit seinen Eltern im Status von Kontingentflüchtlingen dauerhaft nach Deutschland übersiedelte. Seither lebte die gesamte Familie im Norden Deutschlands. Der junge Mann integrierte sich sehr schnell in die ihm zunächst fremde Gesellschaft, schloss später das Gymnasium und anschließend ein Studium der Fachrichtung Computernetzwerke und Kommunikation an der Universität ab. Nariman besaß nie einen eigenen Reisepass seines Herkunftslandes, da er aufgrund seines geringen Alters bei der Ausreise in den Pass seiner Mutter eingetragen worden war; in Deutschland wurde ihm ein Reiseausweis für Ausländer ausgestellt, der bis zur Klärung seiner Situation sein einziges Identitätsdokument blieb.

Doppelte Staatsangehörigkeit

Seit 2024 lässt Deutschland bei der Einbürgerung in den meisten Fällen die Beibehaltung der bisherigen Staatsangehörigkeit zu — für einzelne Länder gelten jedoch Ausnahmen (§§ 10–12 StAG).

Eines Tages, in der Überzeugung, vollständig in die deutsche Gesellschaft und Kultur integriert zu sein, mit hervorragenden Deutschkenntnissen, einer guten deutschen Ausbildung und einer festen, gut bezahlten Arbeitsstelle, entschied sich der junge Mann, einen Antrag auf Einbürgerung zu stellen. Unter Berücksichtigung der Vorgaben des deutschen Rechts richtete er einen entsprechenden Antrag auf Austritt aus der aserbaidschanischen Staatsangehörigkeit an das Konsulat der Republik Aserbaidschan in Deutschland. Nachdem er lange Zeit vergeblich auf eine schriftliche Antwort gewartet hatte, teilte man ihm nach mehrmaligen Anrufen beim Konsulat mit, dass zu wenige Unterlagen eingereicht worden seien und diese nicht den aserbaidschanischen Rechtsvorschriften entsprächen. Was aber hätte der junge Mann tun sollen, wenn er außer der Geburtsurkunde und der Kopie einer Passseite seiner Mutter über keinerlei weitere Unterlagen verfügte? Nach einiger Zeit reichte Nariman erneut einen Antrag ein, erhielt jedoch bis heute keine schriftliche Antwort.

Völlig ratlos und ohne zu wissen, was in dieser Situation weiter zu unternehmen sei, wandte er sich mit der Bitte um rechtliche Begleitung seines Einbürgerungsverfahrens an uns. Die Situation war tatsächlich kompliziert. Der Anwalt hörte sich die gesamte Lebensgeschichte des jungen Mannes aufmerksam an und schlug ihm einen Handlungsplan vor. Angesichts aller Umstände war klar, dass zur Erreichung des Ziels Geduld erforderlich sein würde, worauf der Anwalt Nariman auch hinwies. Nach deutschem Recht ist für die Einbürgerung tatsächlich zunächst der Austritt aus der bisherigen Staatsangehörigkeit erforderlich. Ist dies jedoch nicht möglich, muss der Einbürgerungsbehörde ein Begründungsschreiben samt Nachweisen vorgelegt werden, die belegen, dass ein Austritt nicht möglich ist. Als ein solcher Nachweis kann eine schriftliche Ablehnung des Konsulats hinsichtlich des Austritts aus der Staatsangehörigkeit unter Angabe konkreter Gründe dienen. In unserer Situation hatte das Konsulat zwar bereits einen Antrag auf Austritt aus der Staatsangehörigkeit erhalten, jedoch keine nachvollziehbare Antwort mit Angabe der konkreten Ablehnungsgründe erteilt. Somit war es erforderlich, eine offizielle Ablehnung des Konsulats hinsichtlich des Austritts aus der aserbaidschanischen Staatsangehörigkeit zu erwirken, um unter § 12 des deutschen Staatsangehörigkeitsgesetzes zu fallen (der ausländische Staat die Entlassung regelmäßig verweigert).

Daraufhin stellte Nariman unter der klaren Anleitung des Anwalts erneut einen Antrag auf Austritt aus der Staatsangehörigkeit. Diesmal traf jedoch, nach einer längeren Zeitspanne, vom Konsulat der Republik Aserbaidschan in Deutschland eine schriftliche ablehnende Antwort mit Angabe der Ablehnungsgründe ein. Darin wurde ausgeführt, dass der junge Mann als aserbaidschanischer Staatsangehöriger, dem die entsprechenden Unterlagen fehlten, zunächst nach Aserbaidschan zurückkehren und dort einen Inlandspass beantragen müsse. Darüber hinaus müsse er einen Wehrpass erhalten und seinen Wehrdienst in der Nationalarmee ableisten. Erst danach könne er nach Deutschland ausreisen und einen Antrag auf Austritt aus der aserbaidschanischen Staatsangehörigkeit stellen.

Diese Antwort genügte dem Anwalt vollauf, um weitere Schritte einzuleiten. Er machte sich an die Umsetzung des nächsten Punkts seines Plans, nämlich die Erstellung eines Antrags auf Erteilung der deutschen Staatsangehörigkeit für unseren Mandanten zur Vorlage bei der deutschen Einbürgerungsbehörde. Dabei kam es entscheidend darauf an, die richtigen Argumente auszuwählen. Da ein Austritt aus der Staatsangehörigkeit nicht möglich war, ging es um die Erlangung einer doppelten Staatsangehörigkeit. So führte der Anwalt folgende Umstände an: Unser Mandant hatte den größten Teil seines bewussten Lebens in Deutschland verbracht, hier seine Ausbildung erhalten und verfügte derzeit über eine feste Arbeitsstelle und ein sicheres Einkommen. Zudem hatten sich hier seine Weltanschauung und Denkweise herausgebildet. Er war somit vollständig vom Leben in Aserbaidschan entkoppelt und beherrschte die aserbaidschanische Sprache überhaupt nicht. Hinzu kam, dass seine Familie im Status von Kontingentflüchtlingen nach Deutschland ausgereist war. In Aserbaidschan hatten sie alles zurückgelassen, sie besaßen dort weder Immobilien noch Angehörige. Die Forderung nach seiner Rückkehr in die Heimat erschien angesichts dieser Umstände somit nicht erfüllbar. Zudem richtete der Anwalt parallel eine Anfrage an das Konsulat der Republik Aserbaidschan in Deutschland zur Feststellung des Bestehens der aserbaidschanischen Staatsangehörigkeit des jungen Mannes. Und dieser Schritt erwies sich als entscheidend für den gesamten Fall.

Noch bevor eine Antwort der deutschen Einbürgerungsbehörde auf den gestellten Antrag zur Erlangung der doppelten Staatsangehörigkeit einging, traf vom Konsulat eine Mitteilung zu unserer Anfrage ein. Im Ergebnis der durchgeführten Prüfung wurde ein Dokument vorgelegt, wonach unser Mandant nicht die aserbaidschanische Staatsangehörigkeit besitzt. Damit veränderte sich die Situation und somit auch der Rechtsstatus unseres Mandanten grundlegend. Es stellte sich heraus, dass unser Mandant auf gar nichts hätte verzichten müssen, da er die gesamte Zeit über staatenlos gewesen war. Dies bedeutete, dass keinerlei Hindernisse für den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit bestanden. Ausgehend davon musste weder ein Nachweis über den Austritt aus der Staatsangehörigkeit vorgelegt noch für die Erlangung einer doppelten Staatsangehörigkeit gesorgt werden. Ohne weitere Zeit zu verlieren, übermittelte unser Anwalt daher dieses Dokument an die deutsche Einbürgerungsbehörde mit der Bitte, es der Akte unseres Mandanten hinzuzufügen und den gestellten Antrag entsprechend zu ändern.

Einige Zeit später erhielt Nariman die langersehnte deutsche Staatsangehörigkeit. Seine Freude kannte keine Grenzen – vor allem deshalb, weil der junge Mann, bevor er sich an uns wandte, unzählige Zeit allein damit verbracht hatte, vom Konsulat eine nachvollziehbare Antwort zu seiner Situation zu erhalten. Nachdem er sich an uns gewandt hatte, beschleunigte sich die Bearbeitung seines Falls beim Konsulat erheblich, sodass sein Anliegen in kürzester Zeit gelöst werden konnte.

An diesem Beispiel lässt sich gut erkennen, dass die Inanspruchnahme fachkundiger Hilfe die Bearbeitungsdauer Ihres Falls erheblich verkürzen kann. Anwälte mit langjähriger Erfahrung helfen Ihnen nicht nur dabei, sich in den Feinheiten des Rechts zurechtzufinden und den für Sie passenden Lösungsweg zu finden, sondern bereiten auch zügig und sorgfältig das erforderliche Unterlagenpaket vor und erwirken für Sie das gewünschte Ergebnis.

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