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Spätaussiedler

Besonderheiten des Umzugs nach Deutschland als Familienangehöriger eines Spätaussiedlers

Unsere Kanzlei ist seit vielen Jahren auf Fragen des Erwerbs der deutschen Staatsangehörigkeit sowie der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis in Deutschland aus verschiedenen Gründen spezialisiert: Studium, Familienzusammenführung, Erwerbstätigkeit u. a. Aktuell wenden sich jedoch die meisten Mandanten an uns mit dem Wunsch, den Status als Spätaussiedler in Deutschland zu erhalten. Dieses Verfahren ist mit erheblichem Aufwand verbunden, wobei das Bundesverwaltungsamt die von den Antragstellern vorgelegten Unterlagen recht streng prüft. Deshalb nimmt unsere Kanzlei eine sorgfältige Überprüfung aller bei den Mandanten vorhandenen Unterlagen und Angaben vor. In erster Linie fordern wir Unterlagen an, die die Möglichkeit belegen können, den oben genannten Status in Deutschland zu erhalten, unterziehen diese einer eingehenden Analyse und erläutern dem Mandanten anschließend die verfahrensrechtlichen Besonderheiten sowie einen Plan für das weitere Vorgehen, da jeder Einzelfall vom Bundesverwaltungsamt streng individuell geprüft wird.

Im heutigen Beitrag möchten wir näher auf den Fall unserer Mandantin Anastasia (Name geändert) eingehen, einer ukrainischen Staatsangehörigen, die sich mit dem Ziel, als Abkömmling eines Deutschen nach Deutschland umzuziehen, an unsere Kanzlei gewandt hat. Im Gespräch mit unserer Anwältin berichtete Anastasia, dass ihr Urgroßvater Viktor (Name geändert) während des Zweiten Weltkriegs zwangsweise in ein Arbeitslager verschleppt worden war, das sich auf dem Gebiet eines der von Deutschland besetzten osteuropäischen Länder befand, wo er später die deutsche Staatsangehörigkeit erhielt. Unterlagen, die diese Umstände belegten, lagen unserer Mandantin vor. Unsere Anwältin teilte mit, dass Anastasia nach geltendem Recht tatsächlich eine Chance habe, die deutsche Staatsangehörigkeit als Abkömmling eines deutschen Staatsangehörigen zu erhalten; um jedoch die Hinlänglichkeit der Beweise beurteilen zu können, bat die Anwältin Anastasia, uns entsprechende Kopien dieser Unterlagen sowie Nachweise über die Verwandtschaft zuzusenden. So wurden sämtliche Geburts- und Heiratsurkunden nicht nur der Eltern Anastasias, sondern auch ihrer Großmutter und ihres Großvaters angefordert, die von dem später deutscher Staatsbürger gewordenen Viktor abstammten.

Anforderungen an das Sprachzertifikat B1/B2

Zur Erlangung des Spätaussiedlerstatus muss der Antragsteller Deutschkenntnisse als Muttersprache nachweisen (§ 6 BVFG) — eine Befreiung vom Sprachtest ist nur aus medizinischen Gründen möglich.

Nach Erhalt des entsprechenden Unterlagenpakets von Anastasia begann unsere Anwältin mit deren sorgfältiger Prüfung. Die erhaltenen Unterlagen des Urgroßvaters unserer Mandantin waren vollständig in Ordnung, doch bei Anastasias eigenen Unterlagen ergaben sich einige Probleme. Der Grund lag darin, dass für einen Anspruch auf den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit als Abkömmling eines deutschen Staatsangehörigen sämtliche Abkömmlinge in der Linie der genannten Person ehelich geboren sein müssen. Sowohl der Großvater als auch der Vater unserer Mandantin erfüllten diese Voraussetzung, das heißt, sie waren nach der Eheschließung ihrer Eltern geboren worden. Bei Anastasia lag die Situation jedoch etwas anders. Die Ehe der Eltern unserer Mandantin war nämlich erst wenige Tage nach ihrer Geburt geschlossen worden, und obwohl Anastasias Geburtsurkunde bereits nach der Eheschließung ausgestellt worden war und darin der Vater angegeben war, konnte unsere Mandantin nicht als ehelich geboren gelten.

Da dieser Umstand für das Verfahren zum Erwerb der Staatsangehörigkeit als Abkömmling eines Deutschen eine sehr wichtige Rolle spielte, bestand der einzige Ausweg in dieser Situation darin, ein Vaterschaftsanerkennungsverfahren einzuleiten und anschließend eine neue Geburtsurkunde mit den korrigierten Angaben zu erwirken. Dieses Vorgehen war aufwendig und zeitraubend, weshalb unsere Anwältin, die die von Anastasia vorgelegten Angaben sorgfältig geprüft hatte, der Mandantin eine alternative Lösung vorschlug.

Anastasias Großvater lebte zum Zeitpunkt, als sich die Mandantin an unsere Kanzlei wandte, bereits seit mehr als 10 Jahren in Deutschland, nachdem er seinerzeit den Status als Spätaussiedler erhalten hatte. Nach den deutschen Rechtsvorschriften hat der Großvater als Hauptantragsteller das Recht, die Einbeziehung von Familienangehörigen – in diesem Fall also seiner Enkelin – in den Aufnahmebescheid zu beantragen. Dabei war es nicht erforderlich, die Vaterschaft anzuerkennen und eine neue Geburtsurkunde ausstellen zu lassen, was das Verfahren erheblich vereinfachte.

Aus diesem Grund schlug unsere Anwältin Anastasia vor, sich für diesen zweiten Weg als schnellere und zuverlässigere Möglichkeit des Umzugs nach Deutschland zu entscheiden. Damit die Mandantin sämtliche Vor- und Nachteile der beiden Varianten abwägen konnte, erläuterte unsere Anwältin Anastasia ausführlich, worin die Besonderheiten des Umzugs nach Deutschland als Familienangehöriger eines Spätaussiedlers bestehen.

So hatte Anastasia gemäß § 7 des deutschen Gesetzes über die Angelegenheiten der Vertriebenen und Flüchtlinge (Bundesvertriebenengesetz, BVFG) bereits unmittelbar bei ihrer Ankunft in Deutschland Anspruch auf Erteilung der deutschen Staatsangehörigkeit. Diese Variante hat jedoch auch gewisse Nachteile: So wird beispielsweise die Berufserfahrung einer Person, die als Familienangehöriger eines Spätaussiedlers nach Deutschland gezogen ist und die sie in den Gebieten der Zwangsansiedlung erworben hat, in Deutschland nicht angerechnet. Darüber hinaus konnten Ehepartner solcher Personen nach dem Umzug nach Deutschland zunächst nur eine befristete Aufenthaltserlaubnis als Ausländer erhalten (§ 8 des Bundesvertriebenengesetzes); Anspruch auf die deutsche Staatsangehörigkeit konnten sie erst nach Ablauf von drei Jahren ehelichen Zusammenlebens mit dem Antragsteller geltend machen.

Unsere Mandantin war jedoch nicht verheiratet und hatte ihr Studium erst kürzlich abgeschlossen, sodass sie über keine Berufserfahrung verfügte. Somit hatte der Umzug nach Deutschland als Familienangehörige eines Spätaussiedlers für Anastasia keinerlei negative Folgen.

Anastasia, die zuvor aus irgendeinem Grund nicht einmal einen Umzug nach Deutschland auf dieser Grundlage in Betracht gezogen hatte, hörte den Erläuterungen der Anwältin aufmerksam zu und freute sich sehr über die sich eröffnende Möglichkeit, ihr Ziel ohne zusätzlichen Aufwand zu erreichen. Nach einem Gespräch mit ihrem Großvater teilte unsere Mandantin der Anwältin mit, dass ihr Großvater bereit sei, seine Enkelin in seinen Aufnahmebescheid einzubeziehen.

Auf Grundlage des von unserer Mandantin erteilten Auftrags leitete die Anwältin das Verfahren zur Erlangung eines Einbeziehungsbescheids ein, wofür sie die entsprechenden Formulare ausfüllte und das gesamte Unterlagenpaket dem Bundesverwaltungsamt zur Prüfung übersandte.

Die zuständige Behörde prüfte die von unserer Anwältin vorgelegten Unterlagen sehr zügig und erteilte Anastasia, ohne auch nur ein einziges zusätzliches Dokument anzufordern, den entsprechenden Einreisebescheid für Deutschland.

Damit sich unsere Mandantin nach ihrem Umzug schneller integrieren und die ihr nach deutschem Recht zustehenden Rechte wahrnehmen konnte, erläuterte unsere Anwältin Anastasia zusätzlich, dass sie aufgrund ihres Status berechtigt sei, an kostenlosen Sprach- und Orientierungskursen mit einer Dauer von bis zu 6 Monaten teilzunehmen. Sollten die Kurse weit vom Wohnort entfernt stattfinden, könne zudem ein Fahrtkostenzuschuss für den Besuch dieser Kurse gewährt werden. Darüber hinaus habe unsere Mandantin bei unzureichenden Mitteln zur Bestreitung des Lebensunterhalts Anspruch auf staatliche Sozialleistungen, die nicht nur Geldmittel für Nahrung und Kleidung, sondern auch die Erstattung von Wohn- und Krankenversicherungskosten umfassen.

Dieses Beispiel veranschaulicht anschaulich, dass sich in jedem Einzelfall auf den ersten Blick unwichtig erscheinende Tatsachen und Details finden lassen, die in Ihrem Verfahren eine entscheidende Rolle spielen können. Aus diesem Grund empfiehlt unsere Kanzlei dringend, sich rechtzeitig an einen erfahrenen Anwalt zu wenden, der nicht nur in der Lage ist, Ihre Rechtsposition zutreffend einzuschätzen, sondern auch den schnellsten und effektivsten Weg zur Erreichung Ihres Ziels findet.

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DIE KANZLEI VERTRITT DIE INTERESSEN VON MANDANTEN IM GESAMTEN BUNDESGEBIET

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