Schillerstr. 4-5, 10625 Berlin Mo–Fr 9:00–17:00
Rechtssicherheit für Unternehmen

Anwalt für Gesellschaftsrecht in Berlin und bundesweit

Von der Gründung bis zur Streitbeilegung: Wir beraten Unternehmen und Gesellschafter in allen gesellschaftsrechtlichen Fragen – klar, praxisnah und vorausschauend.

Gesellschaftsrecht

Welches Anliegen haben Sie?

Rechtsanwalt Johannes Engelmann und Rechtsanwältin Alexandra Nain — Kanzlei Johannes Engelmann

Firmengründung

  • GmbH- und UG-Gründung
  • Gesellschaftsverträge
  • Handelsregisteranmeldung
  • Wahl der passenden Rechtsform
Mehr erfahren
Rechtsanwältin Alexandra Nain — Kanzlei Johannes Engelmann

Vertragsgestaltung für Unternehmen

  • Gesellschafterverträge
  • Geschäftsführerverträge
  • Allgemeine Geschäftsbedingungen
  • Vertriebs- und Kooperationsverträge
Mehr erfahren
Rechtsanwalt Johannes Engelmann

Markenrecht & Gewerblicher Rechtsschutz

  • Markenanmeldung
  • Markenüberwachung
  • Abwehr von Abmahnungen
  • Schutz gewerblicher Kennzeichen
Mehr erfahren
Rechtsanwalt Johannes Engelmann und Rechtsanwältin Alexandra Nain — Kanzlei Johannes Engelmann

Gesellschafterstreitigkeiten

  • Ausschluss von Gesellschaftern
  • Anfechtungsklagen
  • Auseinandersetzung und Abfindung
  • Vertretung in Gesellschafterversammlungen
Mehr erfahren

Gesellschaftsrecht begleitet ein Unternehmen von der Gründung bis zum Ausscheiden eines Gesellschafters. Unsere Kanzlei in Berlin-Charlottenburg berät Gründer, Gesellschafter und Geschäftsführer in ganz Deutschland – auch Unternehmer, die ihre Geschäftstätigkeit aus dem Ausland nach Deutschland verlagern.

Gründung und Wahl der Rechtsform

Die richtige Rechtsform hängt von Haftung, Kapital, Steuern und Zahl der Beteiligten ab. Wir begleiten die Gründung vom Gesellschaftsvertrag bis zur Eintragung im Handelsregister.

  • GmbH mit mindestens 25.000 Euro Stammkapital (§ 5 GmbHG) und UG (haftungsbeschränkt) ab 1 Euro (§ 5a GmbHG)
  • Notarielle Beurkundung, auch online per Videoverfahren (§ 2 GmbHG), und Handelsregisteranmeldung
  • Personengesellschaften: GbR, OHG, KG und GmbH & Co. KG
  • Transparenzregister, Gewerbeanmeldung und Geschäftskonto

Verträge für Unternehmen

Klare Verträge verhindern Streit unter Gesellschaftern und mit Geschäftspartnern. Wir entwerfen und prüfen Verträge, bevor Sie unterschreiben.

  • Gesellschaftsverträge und Gesellschaftervereinbarungen
  • Geschäftsführerverträge, Haftung des Geschäftsführers (§ 43 GmbHG)
  • Allgemeine Geschäftsbedingungen (§§ 305 ff. BGB)
  • Vertriebs-, Kooperations- und Dienstleistungsverträge

Markenrecht und gewerblicher Rechtsschutz

Ein Firmenname ist nicht automatisch geschützt. Wir prüfen vor der Anmeldung, ob ältere Rechte entgegenstehen, und melden Marken beim Deutschen Patent- und Markenamt oder als Unionsmarke an.

  • Markenrecherche und Markenanmeldung; Schutzdauer zehn Jahre, verlängerbar (§ 47 MarkenG)
  • Überwachung und Verteidigung eigener Marken
  • Abwehr von Abmahnungen und Prüfung von Unterlassungserklärungen
  • Schutz von Firmennamen und Domains

Streit unter Gesellschaftern

Konflikte unter Gesellschaftern lähmen das Unternehmen. Wir vertreten Gesellschafter und Gesellschaften in der Gesellschafterversammlung, in Verhandlungen und vor Gericht.

  • Auskunfts- und Einsichtsrechte der Gesellschafter (§ 51a GmbHG)
  • Anfechtung von Gesellschafterbeschlüssen – hier gelten kurze Fristen
  • Ausschluss und Einziehung von Geschäftsanteilen (§ 34 GmbHG), Abfindung
  • Abberufung des Geschäftsführers

Gründer aus dem Ausland

Gesellschafter und Geschäftsführer einer deutschen GmbH müssen nicht in Deutschland wohnen. Wer im Unternehmen in Deutschland tätig sein will, braucht jedoch einen passenden Aufenthaltstitel, zum Beispiel für eine selbständige Tätigkeit (§ 21 AufenthG). Gründung und Aufenthaltsrecht stimmen wir deshalb von Anfang an aufeinander ab.

So arbeiten wir

  1. Erstgespräch: Wir klären Ihr Vorhaben, die Beteiligten und laufende Fristen.
  2. Strategie: Sie erfahren, welche Rechtsform und welche vertraglichen Regelungen zu Ihnen passen.
  3. Umsetzung: Wir entwerfen die Verträge, stimmen uns mit Notar und Steuerberater ab und vertreten Sie bei Streit.

Format und Honorar stimmen wir vor Beginn mit Ihnen ab.

Ratgeber aus unserer Praxis

Alle Beiträge zum Thema

Vollständige Übersicht aller Ratgeber und Fälle aus unserer Praxis in diesem Rechtsgebiet.

Häufige Fragen

Wie viel Stammkapital braucht eine GmbH?

Mindestens 25.000 Euro (§ 5 GmbHG); bei der Anmeldung muss in der Regel die Hälfte eingezahlt sein. Eine UG (haftungsbeschränkt) kann bereits mit 1 Euro gegründet werden (§ 5a GmbHG).

Kann ich eine GmbH online gründen?

Ja. Seit August 2022 kann der Gesellschaftsvertrag per Videokommunikation beim Notar beurkundet werden (§ 2 Abs. 3 GmbHG); ein Termin vor Ort ist dann nicht nötig.

Wie lange dauert eine GmbH-Gründung?

Häufig einige Wochen. Die Dauer hängt vor allem vom Notartermin, der Einzahlung des Stammkapitals und der Bearbeitungszeit des Registergerichts ab.

Hafte ich als Geschäftsführer persönlich?

Grundsätzlich haftet die GmbH mit ihrem Vermögen. Der Geschäftsführer haftet persönlich bei Pflichtverletzungen (§ 43 GmbHG) und bei verspätetem Insolvenzantrag (§ 15a InsO).

Muss der Geschäftsführer in Deutschland wohnen?

Nein, ein Wohnsitz in Deutschland ist keine Voraussetzung. Wer in Deutschland tätig werden will, braucht aber einen Aufenthaltstitel, der diese Tätigkeit erlaubt.

Was tun bei einer markenrechtlichen Abmahnung?

Die gesetzte Frist ernst nehmen, aber die beigefügte Unterlassungserklärung nicht ungeprüft unterschreiben. Oft ist eine geänderte (modifizierte) Erklärung der bessere Weg.

Was kostet die erste Beratung?

Das hängt von Art und Umfang Ihres Anliegens ab – von einer kurzen kostenfreien Ersteinschätzung bis zu einer ausführlichen Erstberatung. Die Kosten werden individuell vereinbart: Jeder Fall wird persönlich mit dem Rechtsanwalt besprochen, und die Kosten nennen wir Ihnen immer, bevor die Beratung beginnt. Allgemeine Rechtsauskünfte ohne Prüfung Ihres konkreten Falls erteilen wir nicht. Erteilen Sie uns anschließend ein Mandat in derselben Angelegenheit, wird die Gebühr für die Erstberatung auf die weiteren Gebühren angerechnet (§ 34 Abs. 2 RVG).

Anfrage

Beratung anfragen

Beschreiben Sie Ihre Situation kurz. Die Kosten werden individuell vereinbart und Ihnen immer vorab genannt; eine erste Einschätzung kann kostenfrei sein.

Vielen Dank, Ihre Anfrage ist eingegangen. Wir melden uns innerhalb eines Werktags.

Hinweise zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.