„Nichts auf der Welt ist so beständig
wie die Unbeständigkeit."
Voraussetzungen für die Erlangung der Niederlassungserlaubnis
Für die Erteilung einer unbefristeten Niederlassungserlaubnis in Deutschland sind in der Regel mindestens fünf Jahre rechtmäßiger Aufenthalt, ausreichende Deutschkenntnisse und ein gesichertes Einkommen erforderlich (§ 9 AufenthG).
Jonathan Swift
Wünsche, Träume, wirtschaftliche Notwendigkeit, ein Wandel kultureller Prioritäten oder umgekehrt die Rückkehr zu den eigenen Wurzeln – dies ist bei Weitem keine abschließende Liste der Gründe, die zur Auswanderung in ein anderes Land führen. Unabhängig davon, wovon sich der Auswandernde leiten lässt, wenn er seine Heimat auf der Suche nach neuem Glück verlässt, steht er vor einer der grundlegenden Schwierigkeiten – der Notwendigkeit, sich im neuen Land zu legalisieren. Deutschland wird von immer mehr Ausländern als dauerhafter Wohnort gewählt. Es sei jedoch auch erwähnt, dass trotz der Attraktivität Deutschlands viele einheimische Bürger von hier in andere Länder abwandern: in die USA, nach Großbritannien, nach Spanien. So leben und arbeiten beispielsweise in England mehrere Tausend Ärzte deutscher Herkunft. Allen, die nach Deutschland einwandern möchten, ist bekannt, dass das Verfahren zur Erlangung einer Aufenthaltserlaubnis keineswegs einfach ist, und dass es bei Weitem nicht jedem gelingt, eine Niederlassungserlaubnis zu erhalten. Man sollte diese Menschen jedoch nicht als Glückspilze bezeichnen – Glück hat damit nichts zu tun. Das Erscheinen des von vielen ersehnten Vermerks „Niederlassungserlaubnis" in der Aufenthaltskarte ist keineswegs eine Lotterie, sondern das Ergebnis langer und sorgfältiger Arbeit.
Grundsätzlich versteht man unter dem Status der Niederlassungserlaubnis eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis in Deutschland, also einen Status, der einem Ausländer ohne zeitliche Begrenzung verliehen wird und ihm die Möglichkeit gibt, dauerhaft in der Bundesrepublik zu leben und zu arbeiten. Wie wir in unseren vorangegangenen Artikeln bereits ausführlich beschrieben haben, gibt es verschiedene Wege, eine Niederlassungserlaubnis zu erlangen. Einer davon ist der Aufenthalt im Land auf rechtmäßiger Grundlage mit einer entsprechenden, befristet erteilten Aufenthaltserlaubnis über einen Zeitraum von mindestens fünf Jahren (im Falle der Erlangung der Aufenthaltserlaubnis durch Eheschließung mit einem deutschen Staatsbürger bzw. einer deutschen Staatsbürgerin – nach drei Jahren). Neben der erforderlichen Aufenthaltsdauer muss der Antragsteller auf die Niederlassungserlaubnis auch weitere Voraussetzungen erfüllen, wie zum Beispiel:
·über ausreichenden Wohnraum sowohl für sich selbst als auch für die Familienangehörigen verfügen;
·über das erforderliche Mindesteinkommen verfügen;
·Pflichtbeiträge oder freiwillige Beiträge zur Sozialversicherung, die für mindestens 60 Monate geleistet wurden;
·zum Zeitpunkt der Antragstellung über eine Arbeitserlaubnis (oder die erforderlichen Genehmigungen zur Ausübung einer selbstständigen Tätigkeit) verfügen;
·ein Sprachniveau nachweisen, das nicht unter dem gesetzlich festgelegten Mindestniveau liegt, sowie weitere Kriterien erfüllen.
Leider sollten sich Ausländer selbst nach Erhalt des ersehnten Status der Niederlassungserlaubnis – ebenso wie zuvor – nicht allzu sehr entspannen. Ein solcher „Glückspilz" darf nicht vergessen, dass er nun seine neue Heimat ohne triftigen Grund nicht für einen Zeitraum von mehr als 180 Tagen verlassen darf. Nach dem deutschen Migrationsrecht kann einem ins Ausland gereisten Ausländer in folgenden Fällen die Aufenthaltserlaubnis entzogen werden (§ 51 Abs. 1 Nr. 6, 7 AufenthG):
·wenn der Grund für die Ausreise objektiv nicht vorübergehender Natur ist (was auf das Fehlen der Absicht zur Rückkehr schließen lässt);
·oder die gesetzlich zulässige sechsmonatige oder eine mit den deutschen Behörden vereinbarte längere Auslandsaufenthaltsdauer überschritten wird.
Der Entzug der Aufenthaltserlaubnis schließt dabei die Möglichkeit eines weiteren Aufenthalts in Deutschland aus und erfordert die erneute Vorbereitung sämtlicher für einen Umzug erforderlichen Unterlagen von Grund auf. Wie es uns gelang, einer jungen Frau – nennen wir sie Lidija – trotz aufgetretener Schwierigkeiten zu der lang ersehnten Niederlassungserlaubnis in der Bundesrepublik zu verhelfen, schildern wir in diesem Beitrag.
Die Geschichte unserer Mandantin war folgende. Sie zog zunächst zum Studium, um Deutsch zu lernen, aus der Ukraine nach Deutschland. Noch während des Sprachkurses lernte sie einen Mann kennen, der die lettische Staatsangehörigkeit besaß und später ihr Ehemann wurde. Die jungen Leute fanden eine bescheidene gemeinsame Wohnung, und bald darauf wurde für Lidija eine befristete Aufenthaltserlaubnis in Deutschland als Ehefrau eines Unionsbürgers ausgestellt. Die ersten Jahre des gemeinsamen Lebens verliefen recht gut – die jungen Leute arbeiteten, bauten ihre Karrieren auf und reisten sehr viel und regelmäßig. Im vierten Jahr des Zusammenlebens kam es jedoch zu Spannungen in der Beziehung. Der Ehemann unserer Mandantin verlangte von seiner Frau, mehr zu Hause zu sein und Zeit mit ihm zu verbringen. Lidijas Karriere entwickelte sich zu dieser Zeit sehr erfolgreich, und sie wollte bei ihren bisherigen Erfolgen nicht stehen bleiben. Als Streitigkeiten und Auseinandersetzungen praktisch zu einem Dauerzustand mit kurzen ruhigen Phasen wurden, wurde die in dieser Situation einzig richtige Entscheidung getroffen: getrennte Wohnungen zu beziehen und das Scheidungsverfahren einzuleiten. Eine Scheidung ist selbstverständlich stets eine schwere und traurige Lebenserfahrung, und in Lidijas Fall wurde die Angelegenheit noch dadurch erschwert, dass ihre befristete Aufenthaltserlaubnis in Deutschland in Kürze auslief. Die junge Frau wollte nicht in ihre Heimat, die Ukraine, zurückkehren und wandte sich an unsere Anwaltskanzlei um Beratung und rechtliche Unterstützung in migrationsrechtlichen Fragen.
Der auf diese Fragen spezialisierte Anwalt unserer Kanzlei hörte der Mandantin aufmerksam zu, sah sich ihre vorhandenen Unterlagen an und machte sich an die Arbeit. Es stellte sich heraus, dass Lidija bereits viereinhalb Jahre im Land lebte und in einem halben Jahr Anspruch auf die Erteilung der Niederlassungserlaubnis erheben könnte. Um den Aufenthalt der jungen Frau in Deutschland für diese verbleibenden sechs Monate zu legalisieren, bereitete der Anwalt einen entsprechenden Antrag an die Ausländerbehörde vor, aufgrund dessen Lidija eine vorläufige Aufenthaltsgestattung (Fiktionsbescheinigung) erhielt, die bis zur Erteilung der eigentlichen Erlaubnis galt. Anschließend stellte die Mandantin mit Unterstützung des Anwalts unserer Kanzlei sämtliche erforderlichen Bescheinigungen und Nachweise zusammen. Ein Problem in dieser Angelegenheit trat recht überraschend auf, als sich herausstellte, dass die junge Frau für sieben Monate in die Ukraine gereist war, als ihre ältere Schwester dringend eine komplizierte Operation mit langer Rehabilitationszeit benötigte. Lidija reiste in die Ukraine, um ihrer Schwester nach der Operation zu helfen, und pflegte sie – zunächst im Krankenhaus, anschließend zu Hause – über einen Zeitraum von etwa sechs Monaten. Wie wir Lidija erklärten, hätte diese Information, wäre sie den Beamten der Ausländerbehörde früher bekannt geworden, dazu führen können, dass die Aufenthaltserlaubnis widerrufen worden wäre und sie sich nicht länger im Land hätte aufhalten dürfen. Dennoch fügten wir dem Unterlagenpaket, das zur Erlangung der unbefristeten Aufenthaltserlaubnis eingereicht wurde, eine ausführliche Erläuterung bei, wonach:
·die Reise in die Ukraine vorübergehender Natur war,
·die Reise durch die Notwendigkeit veranlasst war, einer nahen Verwandten zu helfen,
·Lidija keinesfalls die Absicht hatte, in der Ukraine zu bleiben,
·Lidija während dieser Reise von den Mitteln ihres Ehemanns lebte.
Diesem Antrag fügten wir eine Reihe von Unterlagen bei, die diese Tatsache belegten. Wir vertraten Lidijas Interessen in sämtlichen Phasen des Verfahrens, auch bei den Terminen bei der Ausländerbehörde. Im persönlichen Gespräch mit dem zuständigen Sachbearbeiter, als die Rede auf die Unterbrechung der Erwerbstätigkeit der jungen Frau kam, erläuterte der Anwalt unserer Kanzlei noch einmal mündlich, womit die recht lange Unterbrechung der Erwerbstätigkeit und die Abwesenheit vom Land zusammenhingen.
Zur Freude und großen Erleichterung unserer Mandantin wurde die Niederlassungserlaubnis bald erteilt, und Lidija konnte fortan dauerhaft in Deutschland bleiben und damit ihren Status auf dem Gebiet der Bundesrepublik absichern.
Abschließend möchten wir festhalten, dass der Einwanderungsprozess nach Deutschland gleichzeitig als einfach und als kompliziert bezeichnet werden kann, da jeder einzelne Fall eines Ausländers nicht nur individuellen Charakter trägt, sondern der Gesetzgeber dem Sachbearbeiter der Ausländerbehörde zudem – was nicht unwesentlich ist – einen Ermessensspielraum bei der Entscheidungsfindung einräumt…
Einerseits mag es einem durchschnittlichen Antragsteller auf den ersehnten Status so erscheinen, als seien die an die Antragsteller gestellten Anforderungen derart schwer zu erfüllen, dass man das Verfahren besser gar nicht erst beginnen sollte. Andererseits gewähren die Deutschen, die Anhänger der Ordnung in allen Dingen sind, bei genauer Einhaltung sämtlicher offiziell festgelegten Anforderungen – und bei Abweichungen davon, sofern entsprechend dokumentierte Erläuterungen vorliegen – die entsprechenden Genehmigungen ohne Weiteres. Leider sind manche Feinheiten des Verfahrens für den einfachen Bürger nicht immer sofort verständlich, und ein Versäumnis in solchen Fragen kann sehr bedauerliche Folgen haben. Sollten Sie bei der Vorbereitung Ihrer Unterlagen zur Erlangung einer Aufenthaltserlaubnis in Deutschland Zweifel haben, eine einmalige Beratung benötigen oder eine rechtliche Begleitung Ihres Falls bis zum erfolgreichen Abschluss wünschen, erwarten Sie unsere erfahrenen Rechtsanwälte mit langjähriger Erfolgsbilanz in unserer Anwaltskanzlei.
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DIE KANZLEI VERTRITT DIE INTERESSEN VON MANDANTEN IM GESAMTEN BUNDESGEBIET