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Spätaussiedler

Anfall, oder Befreiung von der Deutschprüfung für Spätaussiedler

Die Zahl der sogenannten Spätaussiedler wächst von Jahr zu Jahr stetig an. Dieser Anstieg lässt sich anhand der vom Bundesverwaltungsamt (BVA) auf seiner offiziellen Website veröffentlichten Statistiken verfolgen. So betrug beispielsweise die Zahl der Aussiedler im Jahr 2016 6.588 Tausend Personen, was mehr als doppelt so viel ist wie im Jahr 2013.

Die Rechtsnormen, die diese Rechtsverhältnisse regeln, finden sich im Gesetz über die Angelegenheiten der Vertriebenen und Flüchtlinge, kurz Bundesvertriebenengesetz (BVFG). Dieses Gesetz regelt eindeutig sämtliche Voraussetzungen für die Anerkennung eines Antragstellers als Spätaussiedler. Nach der Vorstellung des Gesetzgebers ist die Zugehörigkeit zum deutschen Volk (deutsche Volkszugehörigkeit), die anhand der Abstammung der Eltern bestimmt wird, zwar eine wichtige, jedoch bei Weitem nicht die einzige Voraussetzung für die Aufnahme als Spätaussiedler. Darüber hinaus kommt dem sogenannten Bekenntnis zum deutschen Volkstum große Bedeutung zu, das nach § 6 BVFG durch Merkmale wie Sprache, Erziehung und Kultur nachgewiesen wird. In diesem Zusammenhang ist eine der wichtigen Voraussetzungen für die Anerkennung als Spätaussiedler die deutsche Sprache, deren Kenntnis mittels allgemein bekannter Sprachtests überprüft wird. Es ist der Nachweis grundlegender Deutschkenntnisse zu erbringen, das heißt der Nachweis der Sprachbeherrschung im erforderlichen Umfang, mindestens auf dem Niveau Goethe-Zertifikat B1 (nach der sechsstufigen Skala des „Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen“). Die Fähigkeit, einige auswendig gelernte einzelne Wörter oder Phrasen aufzusagen, genügt nicht. Das Kenntnisniveau gilt als ausreichend, wenn der Antragsteller in der Lage ist, an ihn gerichtete Rede zu verstehen, Fragen zu beantworten und ein Gespräch zu führen.

Anforderungen an das Sprachzertifikat B1/B2

Zur Erlangung des Spätaussiedlerstatus muss der Antragsteller Deutschkenntnisse als Muttersprache nachweisen (§ 6 BVFG) — eine Befreiung vom Sprachtest ist nur aus medizinischen Gründen möglich.

Bevor Sie also einen Antrag auf Erteilung des Spätaussiedlerstatus stellen, sollten Sie gründlich Deutsch lernen, um weitere Enttäuschungen zu vermeiden. Denn mangelnde Deutschkenntnisse sind der häufigste Grund für die Ablehnung von Anträgen. Derzeit wird jede fünfte Ablehnung damit begründet.

In eine ähnliche Situation geriet auch unsere Mandantin, eine junge Frau aus Russland, Margarita N. (Name geändert). Die junge Frau hatte bereits begonnen, die für den Antrag erforderlichen Unterlagen zusammenzustellen, und lernte intensiv Deutsch: Sie besuchte Kurse und nahm Nachhilfeunterricht. Doch als der Tag der Prüfung kam, widerfuhr ihr eine äußerst unangenehme Geschichte. Im Verlauf des Sprachgesprächs geriet sie stark in Aufregung, erlitt unerwartet einen Anfall und wurde mit dem Rettungswagen ins Krankenhaus gebracht. Naturgemäß bestand sie das Testgespräch nicht und erhielt aus diesem Grund eine Ablehnung ihres Antrags. In der Folge wiederholten sich die Anfälle jedoch im Abstand von wenigen Wochen. Bei jedem Anfall wurde sie mit dem Rettungswagen abtransportiert, wofür entsprechende Nachweise vorlagen, und die Ärzte vermuteten eine ernstere Erkrankung und rieten ihr zu einer Untersuchung. Nach einer Reihe von Untersuchungen wurde die Diagnose bekannt. Die Ärzte diagnostizierten bei ihr eine symptomatische fokale Epilepsie, die bei der jungen Frau erstmals festgestellt wurde. Die Ärzte untersagten ihr strikt jede Aufregung und verschrieben ihr Medikamente. Doch Margarita hatte viele Gründe zur Sorge. Der wichtigste davon: Sie träumte noch immer davon, nach Deutschland zu ziehen, doch wegen der Einnahme eben jener Medikamente, deren Wirkung sich deutlich bei ihr bemerkbar machte, gelang es ihr bei allen weiteren Versuchen, die Sprache zu erlernen, nicht mehr. Die Folgen der Medikamenteneinnahme machten sich bemerkbar. Sie konnte sich nun nicht mehr auf etwas konzentrieren, ermüdete schnell, nahm Informationen schlecht auf, und, was das Schlimmste war – ihr Gedächtnis hatte sich erheblich verschlechtert: Sie konnte sich praktisch nichts mehr merken. Beim Erlernen einer Sprache spielt das Gedächtnis jedoch die wichtigste Rolle. Auf die Medikamente verzichten konnte die junge Frau nicht, denn Epilepsie ist eine chronische psychoneurologische Erkrankung mit dem Auftreten plötzlicher epileptischer Anfälle. Diese Anfälle werden durch das Entstehen zahlreicher Herde spontaner Nervenerregung verursacht.

Als Margarita erkannte, dass sie diese Situation allein nicht bewältigen konnte, fand sie zu uns. Die junge Frau wandte sich unter Tränen an uns mit der Bitte, ihr bei der Lösung des Problems zu helfen. Zu diesem Zeitpunkt befand sie sich noch im Stadium der Untersuchung. Wir beruhigten sie und begannen, einen Handlungsplan zu entwickeln. Unser erster Schritt bestand darin, Kontakt zum Bundesverwaltungsamt aufzunehmen und ihm einen Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens gegenüber unserer Mandantin zu übersenden, verbunden mit der Bitte um Mitteilung des aktuellen Sachstands und Übersendung sämtlicher Akten.

In seinem Antwortschreiben teilte uns das Amt mit, dass unsere Mandantin bei der ersten Ablegung des Sprachtests sehr geringe und unzureichende Sprachkenntnisse gezeigt habe, weshalb sie den Test nicht bestanden habe. Es werde ihr jedoch eine weitere Möglichkeit eingeräumt, den Sprachtest an der deutschen Botschaft erneut abzulegen, frühestens jedoch nach Ablauf eines halben Jahres. Alternativ bestehe die Möglichkeit, ein Zertifikat auf dem Niveau B1 vorzulegen, das an einem der Prüfungszentren des Goethe-Instituts erworben werden könne.

Da unser Ziel darin bestand, beim Bundesverwaltungsamt eine vollständige Befreiung unserer Mandantin von der Ablegung jeglichen Sprachtests aus gesundheitlichen Gründen zu erwirken, baten wir sie, uns sämtliche ihren Gesundheitszustand belegenden ärztlichen Unterlagen zuzusenden. Dem kam sie nach. Die medizinischen Unterlagen wurden übersetzt und beglaubigt. Anschließend reichten wir unter Beifügung sämtlicher Unterlagen unverzüglich einen Antrag beim Amt ein, Margarita wegen ihrer schweren Erkrankung ausnahmsweise von der Verpflichtung zum Nachweis der Sprachkenntnisse und zur Ablegung des entsprechenden Tests zu befreien. In unserem Antrag beriefen wir uns auf § 6 Abs. 2 des Bundesvertriebenengesetzes (BVFG). Nach dieser Vorschrift ist eine ausnahmsweise Befreiung von der Ablegung des Tests möglich, wenn der Bewerber um den Status als Spätaussiedler aufgrund seelischer, geistiger oder körperlicher Beeinträchtigungen (im Sinne des § 2 Abs. 1 des Sozialgesetzbuchs IX – SGB IX) nicht in der Lage ist, das Sprachgespräch zu absolvieren und den Nachweis zu erbringen. Zugleich wiesen wir darauf hin, dass sämtliche übrigen Voraussetzungen für die Erlangung des Spätaussiedlerstatus von unserer Mandantin erfüllt worden waren.

Das Bundesverwaltungsamt vertrat jedoch eine andere Sichtweise zu dieser Situation. Nach Auffassung des Amtes lasse sich aus den vorgelegten ärztlichen Unterlagen nicht der Schluss ziehen, dass sich diese Form der Erkrankung in irgendeiner Weise auf die sprachlichen Fähigkeiten der Bewerberin auswirke. Zudem ergebe sich aus dem ärztlichen Gutachten nicht, dass die Mandantin auch künftig nicht in der Lage sein werde, die erforderlichen Sprachkenntnisse zu erwerben. Und obwohl das Auftreten häufiger epileptischer Anfälle wissenschaftlich belegt sei, lasse sich dennoch nicht mit Sicherheit sagen, dass das weitere Erlernen der Sprache aufgrund seelischer und körperlicher Beeinträchtigungen unmöglich sein werde. Aus den ärztlichen Unterlagen ergebe sich dies tatsächlich nicht, denn sie enthielten lediglich die Diagnose und eine Liste der eingenommenen Medikamente.

Dabei berücksichtigte das Amt jedoch nicht den Umstand, dass bei dieser Art von Erkrankung zur Vermeidung epileptischer Anfälle regelmäßig Medikamente eingenommen werden müssen. Und wie so häufig hat die Einnahme solcher Medikamente sehr starke Auswirkungen auf den Menschen, da Nebenwirkungen naturgemäß vorhanden sind. In unserem Fall bestand eine dieser Folgen der Medikamenteneinnahme in einer starken und langfristigen Verschlechterung des Gedächtnisses. In den meisten Fällen müssen die Tabletten gegen Epilepsie ein Leben lang eingenommen werden. Die Hoffnung, dass die Anfälle aufhören und der Betroffene vollständig von der Erkrankung geheilt wird, besteht zwar, doch darauf kann man jahrelang warten.

Deshalb schilderten wir noch einmal ausführlich sämtliche Krankheitssymptome sowie die Folgen der Einnahme antiepileptischer Medikamente und richteten einen weiteren Antrag an das Bundesverwaltungsamt. Da der Nachweis ausreichender Sprachkenntnisse auch durch eine persönliche Anhörung des Bewerbers erbracht werden kann, beantragten wir, diese Anhörung für unsere Mandantin in erleichterter Form durchzuführen. Dabei verwiesen wir vor allem auf die durch die Medikamenteneinnahme bedingte Vergesslichkeit, unter der sie leidet.

Nach Prüfung des Antrags kam das Amt uns zu Margaritas Glück entgegen und teilte mit, dass das Gespräch für sie ausnahmsweise in erleichterter Form durchgeführt werde. Dabei werde im Verlauf des Gesprächs besonderes Augenmerk auf den Gesundheitszustand der Bewerberin gelegt. Anschließend wurde von uns der Termin für das Gespräch mit der Mandantin festgelegt. Margarita besuchte während dieser gesamten Zeit weiterhin Kurse, um ihre Deutschkenntnisse zu verbessern. Und am Tag des Gesprächs musste sich die junge Frau nicht sonderlich aufregen, da es sehr leicht und schnell verlief und ihrer Situation tatsächlich mit großem Verständnis begegnet wurde. So gelang es ihr, den Test zu bestehen, und sie erhielt den Aufnahmebescheid, konnte in der Folge nach Deutschland übersiedeln und die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben.

Hätte sich Margarita nicht an uns gewandt, hätte sie ihren Traum möglicherweise nie verwirklichen können. Deshalb empfehlen wir Ihnen, sich in solch schwierigen Situationen stets an erfahrene Juristen zu wenden, die in der Lage sind, Ihre Rechtsposition zutreffend einzuschätzen und einen Ausweg aus einer scheinbar ausweglosen Situation zu finden.

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DIE KANZLEI VERTRITT DIE INTERESSEN VON MANDANTEN IM GESAMTEN BUNDESGEBIET

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