Familienrecht betrifft die persönlichsten Fragen: Trennung, Scheidung, Unterhalt und die Zukunft der gemeinsamen Kinder. Unsere Kanzlei in Berlin-Charlottenburg berät und vertritt Mandantinnen und Mandanten in ganz Deutschland – außergerichtlich, im Verfahren vor dem Familiengericht und bei Familien mit Auslandsbezug.
Scheidung und Trennung
Eine Ehe wird geschieden, wenn sie gescheitert ist. Das Gesetz vermutet das Scheitern nach einem Jahr Getrenntleben, wenn beide Ehegatten die Scheidung wollen, und nach drei Jahren auch ohne Zustimmung des anderen (§ 1566 BGB). Wir bereiten den Scheidungsantrag vor und klären die Folgesachen.
- Einvernehmliche und streitige Scheidung, Härtefallscheidung (§ 1565 Abs. 2 BGB)
- Versorgungsausgleich: Teilung der in der Ehe erworbenen Rentenanrechte (VersAusglG)
- Zugewinnausgleich (§§ 1372 ff. BGB), Ehewohnung und Haushaltsgegenstände (§§ 1568a, 1568b BGB)
- Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen
Ausführlich: Scheidung in Deutschland.
Unterhalt: Kindesunterhalt und Ehegattenunterhalt
Wir berechnen Unterhaltsansprüche, fordern Auskunft über Einkommen und Vermögen an und setzen Ansprüche durch – oder wehren unberechtigte Forderungen ab.
- Kindesunterhalt (§§ 1601 ff. BGB) nach der Düsseldorfer Tabelle, die regelmäßig angepasst wird
- Trennungsunterhalt (§ 1361 BGB) und nachehelicher Unterhalt (§§ 1569 ff. BGB)
- Abänderung bestehender Unterhaltstitel bei geänderten Verhältnissen (§ 238 FamFG)
- Vollstreckung von Unterhaltstiteln, auch gegenüber Pflichtigen im Ausland
Ausführlich: Unterhalt in Deutschland.
Sorgerecht und Umgangsrecht
Im Mittelpunkt steht das Wohl des Kindes. Verfahren über den Aufenthalt des Kindes und den Umgang führt das Familiengericht vorrangig und beschleunigt (§ 155 FamFG); das Jugendamt wird beteiligt.
- Gemeinsame oder alleinige elterliche Sorge (§§ 1626a, 1671 BGB)
- Umgangsrecht beider Eltern (§ 1684 BGB), der Großeltern (§ 1685 BGB) und des leiblichen Vaters (§ 1686a BGB)
- Residenz- und Wechselmodell, Aufenthaltsbestimmung und Umzug mit dem Kind
- Vaterschaftsfeststellung und -anfechtung (§§ 1592 ff. BGB), Adoption
Ehevertrag und Vermögen
Ein Ehevertrag schafft Klarheit, bevor Streit entsteht. Er muss notariell beurkundet werden (§ 1410 BGB) und darf einen Ehegatten nicht unangemessen benachteiligen; sonst kann er unwirksam sein.
- Gütertrennung oder modifizierte Zugewinngemeinschaft
- Regelungen zu Unterhalt und Versorgungsausgleich
- Prüfung bestehender Eheverträge vor einer Trennung
- Abstimmung mit Testament und Erbfolge im Erbrecht
Adoption und Stiefkindadoption
Über eine Adoption entscheidet das Familiengericht auf Antrag; der Antrag muss notariell beurkundet werden (§ 1752 BGB). Wir begleiten Sie bei der Vorbereitung und im gerichtlichen Verfahren.
- Stiefkindadoption und Adoption Minderjähriger (§§ 1741 ff. BGB)
- Adoption eines Volljährigen (§§ 1767 ff. BGB)
- Einwilligungen der Eltern und des Kindes (§§ 1746, 1747 BGB)
Aus unserer Praxis: Stiefkindadoption trotz ablehnender Stellungnahme des Jugendamts, Adoption eines volljährigen Familienmitglieds.
Familien mit Auslandsbezug
Haben Ehegatten unterschiedliche Staatsangehörigkeiten oder wurde die Ehe im Ausland geschlossen, ist zunächst zu klären, welches Gericht zuständig ist und welches Recht gilt. In der EU richtet sich das unter anderem nach der Brüssel-IIb-Verordnung und der Rom-III-Verordnung.
- Scheidung in Deutschland bei ausländischer Eheschließung
- Anerkennung ausländischer Scheidungen (§ 107 FamFG)
- Rückführung entführter Kinder nach dem Haager Kindesentführungsübereinkommen
- Abstimmung mit dem Aufenthaltsrecht, wenn der Aufenthaltstitel von der Ehe abhängt
So arbeiten wir
- Erstgespräch: Wir klären Ihre Situation, Ihre Ziele und laufende Fristen.
- Strategie: Sie erfahren, welche Ansprüche bestehen, welche Unterlagen nötig sind und ob eine Einigung möglich ist.
- Vertretung: Wir verhandeln mit der Gegenseite und vertreten Sie vor dem Familiengericht.
Format und Honorar stimmen wir vor Beginn mit Ihnen ab.
Ausgewählte Fälle aus unserer Praxis
Jeder Fall ist anders; frühere Ergebnisse sind keine Garantie für den Ausgang Ihres Verfahrens.
- Scheidung in Deutschland: Ablauf des Verfahrens
- Einvernehmliche Scheidung mit Vermögensaufteilung per Ehevertrag
- Vermögensaufteilung bei der Scheidung
- Trennungsunterhalt nach § 1361 BGB
- Durchsetzung von Kindesunterhalt
- Umgangsrecht: Wessen Interessen wiegen schwerer?
- Das Wechselmodell nach der Trennung
- Kindesentführung: Rückführung nach dem Haager Übereinkommen
- Anfechtung der Vaterschaft
- Ehevertrag: Nuancen beim Abschluss
Alle Beiträge zum Thema
Vollständige Übersicht aller Ratgeber und Fälle aus unserer Praxis in diesem Rechtsgebiet.
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Häufige Fragen
Wie lange dauert eine Scheidung?
Eine einvernehmliche Scheidung nach Ablauf des Trennungsjahres dauert oft nur einige Monate. Die Dauer hängt vor allem vom Versorgungsausgleich und von der Auslastung des Familiengerichts ab.
Brauchen beide Ehegatten einen Anwalt?
Nein. Den Scheidungsantrag muss ein Anwalt stellen (§ 114 FamFG). Der Ehegatte, der nur zustimmt, braucht keinen eigenen Anwalt. Ein Anwalt kann aber nicht beide Ehegatten vertreten.
Können wir getrennt leben, obwohl wir noch in einer Wohnung wohnen?
Ja. Getrenntleben ist auch in derselben Wohnung möglich, wenn kein gemeinsamer Haushalt mehr geführt wird (§ 1567 Abs. 1 BGB).
Wie wird der Kindesunterhalt berechnet?
Nach dem Einkommen des Elternteils, bei dem das Kind nicht lebt, und nach dem Alter des Kindes. Als Orientierung dient die Düsseldorfer Tabelle; das Kindergeld wird anteilig angerechnet (§ 1612b BGB).
Wer erhält nach der Scheidung das Sorgerecht?
Die gemeinsame elterliche Sorge bleibt grundsätzlich bestehen. Die Alleinsorge überträgt das Familiengericht nur auf Antrag und nur, wenn das dem Kindeswohl am besten entspricht (§ 1671 BGB).
Ist ein Ehevertrag ohne Notar wirksam?
Nein. Ein Ehevertrag muss notariell beurkundet werden (§ 1410 BGB). Regelungen, die einen Ehegatten einseitig benachteiligen, können auch dann unwirksam sein.
Was kostet die erste Beratung?
Das hängt von Art und Umfang Ihres Anliegens ab – von einer kurzen kostenfreien Ersteinschätzung bis zu einer ausführlichen Erstberatung. Die Kosten werden individuell vereinbart: Jeder Fall wird persönlich mit dem Rechtsanwalt besprochen, und die Kosten nennen wir Ihnen immer, bevor die Beratung beginnt. Allgemeine Rechtsauskünfte ohne Prüfung Ihres konkreten Falls erteilen wir nicht. Erteilen Sie uns anschließend ein Mandat in derselben Angelegenheit, wird die Gebühr für die Erstberatung auf die weiteren Gebühren angerechnet (§ 34 Abs. 2 RVG).