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Spätaussiedler

Von Russland nach Deutschland: wie man den Status als Spätaussiedler erhält

Unsere Welt ist so komplex und vielschichtig, dass ein Mensch, selbst wenn er sein ganzes Leben lang fleißig lernt, einfach nicht in der Lage ist, alles zu erfassen. Deshalb wählen wir uns einen Bereich, der uns am meisten zusagt, und vervollkommnen uns darin, indem wir Wissen, Erfahrung und praktische Fertigkeiten sammeln. So kann jeder von uns mit der Zeit der Gesellschaft immer mehr Nutzen bringen, indem er die eine oder andere Herausforderung auf professionellem Niveau löst.

Juri, gebürtig aus der Russischen Föderation, der mütterlicherseits deutsche Wurzeln hatte, überlegte lange, ob er die von Deutschland gebotenen Möglichkeiten zur Übersiedlung ethnischer Deutscher nutzen sollte, suchte im Internet nach Informationen, las Nachrichten, erkundigte sich bei Bekannten nach Einzelheiten und kam zu dem Schluss, dass es sich um ein kompliziertes und mühsames Verfahren handle, weshalb es sich lohne, zunächst jemanden mit fachlicher Erfahrung auf diesem Gebiet zu konsultieren, weshalb er sich an unsere Kanzlei wandte.

Voraussetzungen für die Statuserteilung

Der Status als Spätaussiedler setzt den Nachweis der deutschen Nationalität, ein dauerhaftes Bekenntnis zur deutschen Kultur und Deutschkenntnisse auf familiärem Niveau voraus (§ 6 BVFG).

Im Gespräch mit Juri klärte unsere Anwältin zunächst die Voraussetzungen für die Einleitung des Verfahrens zur Erlangung des Status als Spätaussiedler. Nachdem sie erfahren hatte, dass sich unser Mandant auf seine deutsche Abstammung berufen wollte, da seine Mutter, seine Großmutter und sein Großvater deutscher Nationalität waren, bat die Anwältin ihn zunächst, ihr Kopien der entsprechenden Urkunden, Bescheinigungen und Nachweise zuzusenden, die diesen Umstand belegten.

Nach Prüfung der von Juri übersandten Unterlagen stellte sich heraus, dass nur in der Geburtsurkunde unseres Mandanten der Vermerk stand, dass seine Mutter deutscher Nationalität sei. In den übrigen Dokumenten (Wehrpass, Eheurkunde, Geburtsurkunden der Kinder u. Ä.) war Juri als Russe eingetragen. Unser Mandant hatte diesem Umstand keine Bedeutung beigemessen, da er der Ansicht war, dass er allein aufgrund des Vermerks in seiner Geburtsurkunde, wonach seine Mutter Deutsche sei, automatisch unter die Kategorie der ethnischen Deutschen falle und Anspruch auf Erlangung des Status als Spätaussiedler habe.

Unsere Anwältin, die über langjährige Praxis in Fragen von Spätaussiedlern und umfangreiche Erfahrung im Umgang mit den Mitarbeitern des Bundesverwaltungsamts (BVA) verfügt, warnte Juri jedoch sofort, dass die Einreichung solcher Unterlagen bei der zuständigen Behörde ein Fehler wäre. Bereits nach dem Recht der RSFSR hatte Juri nämlich mit Erreichen des 16. Lebensjahres das Recht, seine Nationalität zu wählen. In vielen Fällen wählten ethnische Deutsche aus Furcht vor Verfolgung durch die Staatsmacht die Nationalität des anderen Elternteils, etwa Russe, wie Juri es getan hatte. Heute steht den Bürgern der Russischen Föderation jedoch die Möglichkeit offen, ihre Nationalität frei zu wählen oder wiederherzustellen. Deshalb stehen die deutschen Behörden denjenigen recht skeptisch gegenüber, die als ethnische Deutsche, die ihre Zugehörigkeit zu dieser Nationalität empfinden, ihr Recht auf deren Wiederherstellung nach dem gesetzlich vorgesehenen Verfahren nicht wahrgenommen haben.

Gestützt auf diese aus der langjährigen Zusammenarbeit mit der Behörde gewonnenen Erkenntnisse schlug die Anwältin Juri vor, Änderungen in allen seinen Dokumenten mit der Rubrik „Nationalität“ vornehmen zu lassen, insbesondere in der Eheurkunde, im Wehrpass und in den Geburtsurkunden seiner drei Kinder. Nach russischem Recht ist eine solche Änderung leider jedoch nur aufgrund eines Gerichtsurteils möglich.

So ist in Art. 69 des russischen Gesetzes „Über die Personenstandsakte“ eine abschließende Liste der Gründe für Änderungen und Berichtigungen von Personenstandseinträgen aufgeführt (Adoptionsurkunde; Urkunde über die Feststellung der Vaterschaft; Urkunde über die Namensänderung; Gerichtsurteil; Erklärung der nicht mit dem Vater des Kindes verheirateten Mutter zur Aufnahme, Änderung oder Streichung von Angaben zum Vater in der Geburtsurkunde u. Ä.). In der Situation unseres Mandanten konnte jedoch nur auf Grundlage eines erlangten Gerichtsurteils vorgegangen werden.

Juri stimmte dem vorgeschlagenen Handlungsplan zu, woraufhin unsere Anwältin alle erforderlichen Unterlagen zusammenstellte (Geburtsurkunde, Pässe, Archivbescheinigungen zum Nachweis der Nationalität von Juris Mutter und Großeltern u. Ä.), die das Recht unseres Mandanten auf Änderung der Personenstandseinträge und anderer Dokumente belegten, und die entsprechende Klageschrift verfasste, die zusammen mit der von der Anwältin vorbereiteten Liste der Unterlagen beim zuständigen russischen Gericht eingereicht wurde.

In dieser Klageschrift berief sich unsere Anwältin auf die Bestimmungen des geltenden russischen Rechts, insbesondere darauf, dass gemäß Art. 26 der Verfassung der Russischen Föderation jeder das Recht hat, seine nationale Zugehörigkeit zu bestimmen und anzugeben. Dabei betonte die Anwältin, dass Juris Mutter sowie seine Großeltern Deutsche waren, was durch entsprechende Dokumente belegt sei, weshalb Juri von früher Kindheit an die deutsche Sprache beherrschte und in ihrer Familie deutsche Traditionen gepflegt und deutsche Feiertage begangen wurden, Juri jedoch aus Furcht vor Verfolgung durch die Sowjetmacht gezwungen war, in den Dokumenten die russische Nationalität anzugeben. Die Anwältin betonte jedoch, dass unser Mandant nun seine ethnisch deutsche Abstammung auf Grundlage der russischen Rechtsvorschriften, die ihm diese Möglichkeit einräumen, wiederherstellen und bewahren möchte. Darüber hinaus wurde in der Klageschrift auch der Grund dargelegt, aus dem Juri neue Dokumente mit den vorgenommenen Änderungen benötigte: Unsere Anwältin führte aus, dass unser Mandant auf Grundlage der erhaltenen Dokumente auch die im deutschen Recht für Personen deutscher Abstammung vorgesehenen Rechte wahrnehmen könne.

Die Klageschrift wurde vom zuständigen russischen Gericht zur Prüfung angenommen, das nach Untersuchung der Akte und der von unserer Anwältin vorgelegten Argumentation zu dem Schluss kam, dass Juris Ansprüche rechtmäßig und begründet seien, weshalb der Klage stattzugeben sei.

Der Erhalt des Gerichtsurteils war jedoch gemäß dem von der Anwältin ausgearbeiteten Plan erst der erste Schritt. Nun musste Juri bei den Standesämtern unmittelbar neue Geburtsurkunden für seine Kinder sowie eine neue Eheurkunde erlangen. Nach dem vorgesehenen Verfahren ist Voraussetzung für die Erbringung der staatlichen Dienstleistung zur Änderung von Personenstandseinträgen, dass sich die betroffene Person an das Standesamt an ihrem Wohnort oder am Aufbewahrungsort des Eintrags wendet und den entsprechenden Antrag auf Änderung stellt. Die Anwältin verfasste für Juri den erforderlichen Antrag, den unser Mandant anschließend zusammen mit dem erhaltenen Gerichtsurteil beim zuständigen Standesamt einreichte. Der Antrag wurde angenommen, und nach einiger Zeit erhielt unser Mandant neue Geburtsurkunden für seine Kinder sowie eine neue Eheurkunde, in denen vermerkt war, dass Juri deutscher Nationalität sei.

Mit dem Wehrpass gestaltete sich die Sache etwas komplizierter, da die zuständigen Behörden die Ausstellung eines neuen Wehrpasses für nicht angebracht hielten. Nach der entsprechenden Erläuterung unserer Anwältin, die betonte, wie wichtig es für die Erlangung des Status als Spätaussiedler sei, die deutsche Nationalität in allen Dokumenten des Antragstellers anzugeben, wurde jedoch in Juris Wehrpass der Vermerk angebracht, dass gemäß Gerichtsurteil die Nationalität „Russe“ durch „Deutscher“ ersetzt werde.

Juri, der eine so schnelle und wirksame Lösung der Angelegenheit in der Russischen Föderation nicht erwartet hatte, übersandte unserer Anwältin sogleich alle erforderlichen Unterlagen gemäß der ihm zuvor von unserer Kanzlei übermittelten Liste. Auf Empfehlung der Anwältin hatten Juri und seine Ehefrau zudem rechtzeitig die erforderlichen Sprachzertifikate erlangt, sodass unsere Anwältin bereits über das vollständige Unterlagenpaket verfügte.

Nach Ausfertigung des erforderlichen Antrags und Ausfüllen der entsprechenden Formulare wandte sich die Anwältin im Namen und Auftrag unseres Mandanten an das Bundesverwaltungsamt mit der Bitte, Juri und seiner Familie den Status als Spätaussiedler zuzuerkennen. Etwa einen Monat nach Versendung der Unterlagen erhielt die Anwältin ein Schreiben über die Zuweisung eines Aktenzeichens, und nach weiteren zwei Monaten erteilte die zuständige Behörde, ohne ein einziges zusätzliches Dokument angefordert zu haben, Juri und allen Mitgliedern seiner Familie die Einreisegenehmigung nach Deutschland zur Erlangung des Status als Spätaussiedler.

Dieses Beispiel aus der Praxis unserer Kanzlei zeigt anschaulich, dass Sie unter der Führung einer erfahrenen Anwältin, die alle Schritte mehrere Züge vorausdenkt, das gewünschte Ergebnis leicht, schnell und ohne unnötige Sorgen erreichen können.

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