Ein Mensch, der sich in einer ungewöhnlichen Situation befindet oder eine völlig unerwartete Nachricht erhalten hat, ist häufig zunächst ratlos und benötigt – je nach Ernst der Angelegenheit – eine mehr oder weniger lange Zeitspanne, um sich einen neuen Handlungsplan zurechtzulegen. Manche Menschen sind jedoch selbst in Stresssituationen in der Lage, scheinbar unabhängig von den Umständen schnell und entschlossen zu handeln. Dabei geht es nicht nur um die Fähigkeit, die eigenen Emotionen zu beherrschen, die einem im ungünstigsten Moment nicht selten einen Streich spielen können, sondern auch um die Fähigkeit, die eigene Erfahrung und das eigene Wissen rechtzeitig auf eine konkrete Situation anzuwenden – also um Geistesgegenwart. Eine besonders wichtige Rolle spielt diese Geistesgegenwart in der anwaltlichen Tätigkeit, denn ein Rechtsanwalt, der in der Regel mit neuen Tatsachen oder Umständen konfrontiert wird, die gegen seinen Mandanten sprechen, muss innerhalb kürzester Zeit die weitere Vorgehensweise durchdenken.
Mandant unserer Anwaltskanzlei wurde Wsewolod (Name geändert), Direktor der deutschen Niederlassung eines der größten Industrieunternehmen der Russischen Föderation. Wsewolod erhielt als qualifizierte Fachkraft eine befristete Aufenthaltserlaubnis in Deutschland mit Arbeitserlaubnis im Rahmen der sogenannten „Blauen Karte".
Voraussetzungen für die Erlangung der Niederlassungserlaubnis
Für die Erteilung einer unbefristeten Niederlassungserlaubnis in Deutschland sind in der Regel mindestens fünf Jahre rechtmäßiger Aufenthalt, ausreichende Deutschkenntnisse und ein gesichertes Einkommen erforderlich (§ 9 AufenthG).
So hat gemäß § 19a des deutschen Gesetzes über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (Aufenthaltsgesetz) ein Ausländer das Recht, die Blaue Karte EU zu erhalten, wenn er über einen deutschen Hochschulabschluss verfügt, oder über einen ausländischen Hochschulabschluss, der in Deutschland anerkannt ist, oder über einen ausländischen Hochschulabschluss, zu dem es in Deutschland eine vergleichbare Entsprechung gibt.
Da unser Mandant ständig in einem deutschsprachigen Umfeld arbeitete, kam er auf den Gedanken, die Sprache des Landes zu erlernen, in dem er sich derzeit aufhielt. Nach anderthalb Jahren Aufenthalt in Deutschland, nachdem er erfolgreich eine Sprachprüfung nach der anderen bestanden und das gewünschte Zertifikat Start Deutsch B2 erhalten hatte, fühlte sich Wsewolod deutlich sicherer und begann, über die Erteilung einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis in Deutschland (Niederlassungserlaubnis) nachzudenken. Um herauszufinden, wie und wann dieses Verfahren eingeleitet werden kann, entschied sich Wsewolod, sich an unsere Anwaltskanzlei zu wenden.
Unser Anwalt teilte mit, dass der Inhaber einer „Blauen Karte" nach den allgemeinen Anforderungen des deutschen Rechts nach 33 Monaten Tätigkeit als hochqualifizierte Fachkraft und Zahlung der entsprechenden Rentenversicherungsbeiträge Anspruch auf Erteilung einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis in Deutschland hat. Absatz 6 des § 19a AufenthG sieht jedoch zudem vor, dass sich dieser Zeitraum auf 21 Monate verkürzen kann, wenn der Ausländer über ausreichende Deutschkenntnisse verfügt.
Da unser Mandant zum Zeitpunkt seiner Anfrage bei unserer Anwaltskanzlei bereits über das entsprechende Sprachzertifikat verfügte, das ausreichende Deutschkenntnisse bestätigte, schlug der Anwalt Wsewolod vor, das Verfahren zur Erlangung der unbefristeten Aufenthaltserlaubnis in der Bundesrepublik unverzüglich einzuleiten. Unseren Mandanten verunsicherte dabei die Tatsache, dass er zum Zeitpunkt der Anwaltskonsultation erst 19 Monate in Deutschland gearbeitet hatte. Der Anwalt teilte jedoch aufgrund seiner umfangreichen praktischen Erfahrung auf diesem Gebiet mit, dass genau diese zwei Monate benötigt würden, um das erforderliche Unterlagenpaket zusammenzustellen, die entsprechenden Formulare auszufüllen und einen Termin bei der Ausländerbehörde zu erhalten – es mache daher keinen Sinn, das Verfahren auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben.
Wsewolod machte sich erfreut daran, die erforderlichen Unterlagen zusammenzustellen, stieß dabei jedoch sogleich auf ein Problem. Nach den gesetzlichen Anforderungen musste unser Mandant nämlich unter anderem einen Nachweis über die Zahlung von Rentenversicherungsbeiträgen für insgesamt 21 Monate vorlegen. Wsewolods Arbeitgeber überwies die Beiträge für sämtliche Mitarbeiter des Unternehmens jedoch gemeinsam, nach einem mit dem Finanzberater abgestimmten Zeitplan, sodass unser Mandant die entsprechende Bestätigung über die Zahlung seiner Rentenversicherungsbeiträge erst in etwa einem halben Jahr hätte erhalten können.
Unser Anwalt schlug Wsewolod vor, zur Zeitersparnis gemeinsam mit den übrigen erforderlichen Unterlagen eine von seinem Arbeitgeber ausgestellte Bescheinigung vorzulegen, die die Überweisung sämtlicher erforderlicher Rentenversicherungsbeiträge für unseren Mandanten durch das Unternehmen bestätigte. Den juristisch korrekten Text dieser Bescheinigung verfasste unser Anwalt selbst, sodass für Wsewolod hierbei keine Schwierigkeiten entstanden.
Während der Zusammenstellung der Unterlagen kümmerte sich unser Anwalt zudem um die Abstimmung eines Termins mit den Mitarbeitern der Ausländerbehörde. Die Hauptschwierigkeit bestand darin, dass erstens aufgrund der starken Zunahme der Registrierungen von Personen, die einen Flüchtlingsstatus beantragten, die Terminkapazitäten drastisch eingeschränkt waren, und zweitens Wsewolod als leitender Angestellter des Unternehmens ebenfalls kaum über freie Zeit verfügte. Dennoch wurde ein Kompromiss gefunden, und zum Zeitpunkt des Termins bei der zuständigen Behörde lag das erforderliche Unterlagenpaket vollständig vor.
Wsewolod und unser Anwalt erschienen pünktlich zum vereinbarten Termin bei der Ausländerbehörde, doch dort erwartete sie eine unangenehme Überraschung. Es stellte sich heraus, dass der Zustrom an Flüchtlingen so groß war, dass die Mitarbeiter der Behörde die Anweisung erhalten hatten, die Bearbeitung der Fälle dieser Personengruppe vorrangig zu behandeln und die übrigen Angelegenheiten auf unbestimmte Zeit zurückzustellen. Unser Mandant war verärgert und enttäuscht darüber, dass er über diese Änderung nicht vorab informiert worden war, und drängte darauf, so schnell wie möglich an seinen Arbeitsplatz zurückzukehren. Unser Anwalt entschied jedoch, dass es in dieser Situation notwendig sei, die Interessen seines Mandanten zu verteidigen, und begab sich daher unverzüglich direkt zu der Abteilung, die für die Bearbeitung von Anträgen auf Erteilung einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis in Deutschland zuständig ist. Der Anwalt erklärte der zuständigen Mitarbeiterin, dass er die enorme Belastung der Behörde in diesem Moment durchaus verstehe, bat jedoch darum, auch die Interessen anderer Ausländerkategorien zu berücksichtigen, die auf entsprechende Dienstleistungen dieser Behörde angewiesen seien. Als alternative Lösung schlug der Anwalt vor, Wsewolods Unterlagen bereits zur Prüfung zu übergeben, damit die Mitarbeiter der Behörde bei der Vereinbarung des nächsten Termins die Möglichkeit hätten, die Aktenlage bereits vorab zu prüfen und beim Termin selbst die erforderliche Entscheidung zu treffen. Die zuständige Mitarbeiterin erklärte sich bereit, die Unterlagen zur Prüfung entgegenzunehmen, woraufhin der Anwalt die erforderlichen Formulare ausfüllte, die Wsewolod erleichtert über die gefundene Lösung unterschrieb, um anschließend geduldig auf den nächsten Termin zu warten.
Zum Glück verlief der nächste Termin bei der Ausländerbehörde reibungslos: Die Unterlagen unseres Mandanten waren bereits geprüft worden, zusätzliche Nachweise wurden von den Mitarbeitern der Behörde nicht mehr verlangt, sodass Wsewolod glücklicher Inhaber einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis in Deutschland wurde.
Dieses Beispiel veranschaulicht sehr eindrücklich, wie wichtig das Wissen, die Erfahrung und das professionelle Gespür eines qualifizierten Rechtsanwalts sind, der stets in der Lage ist, ein rechtliches Verfahren sachkundig einzuleiten, den richtigen Weg zur Erreichung des Ziels zu finden und darüber hinaus verschiedenste alternative Lösungen anzubieten, sollten bei Ihnen die eine oder andere Schwierigkeit auftreten.
Alle Rechte vorbehalten. Bei Kopie und Weiterveröffentlichung des Artikels ist die Angabe der Quelle verpflichtend.
DIE KANZLEI VERTRITT DIE INTERESSEN VON MANDANTEN IM GESAMTEN BUNDESGEBIET