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Ihr Recht, konsequent durchgesetzt

Anwalt für Zivilrecht in Berlin und bundesweit

Verträge, Forderungen und Streitigkeiten des täglichen Rechtsverkehrs: Wir prüfen, verhandeln und vertreten Ihre Interessen – außergerichtlich und vor Gericht. Als Anwalt für Zivil- und Vertragsrecht in Berlin prüfen wir Verträge, ziehen offene Forderungen ein und setzen Schadensersatzansprüche durch – bundesweit.

Zivilrecht

Welches Anliegen haben Sie?

Rechtsanwalt Johannes Engelmann und Rechtsanwältin Alexandra Nain — Kanzlei Johannes Engelmann

Vertragsrecht

  • Vertragsgestaltung und -prüfung
  • Kauf- und Werkverträge
  • Allgemeine Geschäftsbedingungen
  • Rücktritt und Anfechtung
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Rechtsanwältin Alexandra Nain — Kanzlei Johannes Engelmann

Forderungsmanagement

  • Mahnverfahren und Inkasso
  • Zwangsvollstreckung
  • Verjährungsprüfung
  • Außergerichtliche Einigung
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Rechtsanwalt Johannes Engelmann

Schadensersatz & Haftung

  • Schadensersatzansprüche
  • Produkthaftung
  • Vertragsverletzung
  • Schmerzensgeld
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Rechtsanwalt Johannes Engelmann und Rechtsanwältin Alexandra Nain — Kanzlei Johannes Engelmann

Gerichtliche Vertretung

  • Klage und Klageerwiderung
  • Vertretung vor Amts- und Landgericht
  • Beweissicherung
  • Vergleichsverhandlungen
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Zivilrecht regelt die alltäglichen Rechtsbeziehungen zwischen Privatpersonen und Unternehmen: Kauf, Werkleistung, Darlehen, Schadensersatz. Unsere Kanzlei in Berlin-Charlottenburg vertritt Mandantinnen und Mandanten in ganz Deutschland – außergerichtlich und vor den Zivilgerichten, auch wenn der Vertragspartner im Ausland sitzt.

Verträge, Kauf und Gewährleistung

Viele Streitigkeiten entstehen, weil ein Vertrag unklar ist oder eine Leistung mangelhaft. Wir prüfen Verträge vor der Unterschrift und setzen Ihre Rechte bei Mängeln durch.

  • Kauf- und Werkverträge, Darlehen und Dienstleistungen
  • Mängelrechte: Nacherfüllung, Rücktritt, Minderung, Schadensersatz (§§ 437, 634 BGB)
  • Anfechtung wegen Irrtums oder arglistiger Täuschung (§§ 119, 123 BGB)
  • Allgemeine Geschäftsbedingungen (§§ 305 ff. BGB)

Verbraucherrecht und Online-Handel

Beim Kauf im Internet, bei Reise-, Mobilfunk- oder Werkstattverträgen haben Verbraucher besondere Rechte. Wir helfen, sie gegenüber Händlern und Anbietern durchzusetzen.

  • Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen (§§ 312g, 355 BGB)
  • Gewährleistung beim Verbrauchsgüterkauf (§§ 474 ff. BGB)
  • Betrug bei Online-Käufen: zivilrechtliche Rückforderung und Abstimmung mit einer Strafanzeige im Strafrecht
  • Streit mit Reiseveranstaltern, Mobilfunkanbietern und Werkstätten

Forderungen durchsetzen

Wer Geld zu bekommen hat, muss handeln, bevor die Forderung verjährt – in der Regel nach drei Jahren (§ 195 BGB). Wir mahnen ab, beantragen Mahnbescheide und vollstrecken.

  • Mahnung, Verzug und Verzugszinsen (§§ 286, 288 BGB)
  • Gerichtliches Mahnverfahren (§§ 688 ff. ZPO)
  • Zwangsvollstreckung und Vermögensauskunft des Schuldners
  • Forderungsanmeldung, wenn der Schuldner insolvent ist

Schadensersatz und Haftung

Wer einen Schaden verursacht, muss ihn ersetzen – aus Vertrag (§ 280 BGB) oder aus unerlaubter Handlung (§ 823 BGB). Wir beziffern Ihren Schaden und wehren unberechtigte Forderungen ab.

  • Schadensersatz wegen Vertragsverletzung
  • Schmerzensgeld bei Körperverletzung (§ 253 BGB)
  • Tierhalterhaftung, etwa nach einem Hundebiss (§ 833 BGB)
  • Produkthaftung

Vertretung vor Gericht

Je nach Streitwert ist das Amtsgericht oder das Landgericht zuständig; vor dem Landgericht besteht Anwaltszwang (§ 78 ZPO). Wir führen das Verfahren von der Klage bis zur Vollstreckung und nutzen jede Chance auf eine Einigung.

  • Klage und Klageerwiderung, Beweissicherung
  • Vergleichsverhandlungen und außergerichtliche Streitbeilegung
  • Berufung
  • Verträge und Forderungen mit Auslandsbezug, Vollstreckung im Ausland

So arbeiten wir

  1. Erstgespräch: Wir prüfen Vertrag, Schriftverkehr und Belege und benennen laufende Fristen.
  2. Strategie: Sie erfahren Ihre Chancen, Risiken und das Kostenrisiko eines Prozesses.
  3. Vertretung: Wir fordern die Gegenseite auf, verhandeln und klagen, wenn nötig.

Format und Honorar stimmen wir vor Beginn mit Ihnen ab; eine Rechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten häufig.

Ausgewählte Fälle aus unserer Praxis

Jeder Fall ist anders; frühere Ergebnisse sind keine Garantie für den Ausgang Ihres Verfahrens.

Alle Beiträge zum Thema

Vollständige Übersicht aller Ratgeber und Fälle aus unserer Praxis in diesem Rechtsgebiet.

Häufige Fragen

Wann verjährt meine Forderung?

In der Regel nach drei Jahren. Die Frist beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und Sie von Anspruch und Schuldner Kenntnis erlangt haben (§§ 195, 199 BGB).

Was tun, wenn ich einen gerichtlichen Mahnbescheid erhalte?

Prüfen Sie ihn sofort. Gegen den Mahnbescheid kann innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Widerspruch eingelegt werden; sonst droht ein vollstreckbarer Vollstreckungsbescheid.

Wie lange habe ich Gewährleistungsrechte beim Kauf?

Bei neuen Sachen zwei Jahre ab Übergabe (§ 438 BGB). Bei gebrauchten Sachen darf ein Unternehmer die Frist gegenüber Verbrauchern auf ein Jahr verkürzen.

Kann ich einen Online-Kauf widerrufen?

Kaufen Sie als Verbraucher bei einem Unternehmer online, können Sie in der Regel innerhalb von 14 Tagen ohne Begründung widerrufen (§§ 312g, 355 BGB). Bei Käufen von Privatpersonen gilt das nicht.

Wer trägt die Kosten eines Zivilprozesses?

Grundsätzlich die unterliegende Partei, einschließlich der Anwaltskosten der Gegenseite (§ 91 ZPO). Bei geringem Einkommen kann Prozesskostenhilfe beantragt werden.

Brauche ich für eine Klage einen Anwalt?

Vor dem Landgericht ja, dort besteht Anwaltszwang (§ 78 ZPO). Vor dem Amtsgericht ist ein Anwalt nicht vorgeschrieben, aber wegen Fristen und Beweisregeln empfehlenswert.

Was kostet die erste Beratung?

Das hängt von Art und Umfang Ihres Anliegens ab – von einer kurzen kostenfreien Ersteinschätzung bis zu einer ausführlichen Erstberatung. Die Kosten werden individuell vereinbart: Jeder Fall wird persönlich mit dem Rechtsanwalt besprochen, und die Kosten nennen wir Ihnen immer, bevor die Beratung beginnt. Allgemeine Rechtsauskünfte ohne Prüfung Ihres konkreten Falls erteilen wir nicht. Erteilen Sie uns anschließend ein Mandat in derselben Angelegenheit, wird die Gebühr für die Erstberatung auf die weiteren Gebühren angerechnet (§ 34 Abs. 2 RVG).

Anfrage

Beratung anfragen

Beschreiben Sie Ihre Situation kurz. Die Kosten werden individuell vereinbart und Ihnen immer vorab genannt; eine erste Einschätzung kann kostenfrei sein.

Vielen Dank, Ihre Anfrage ist eingegangen. Wir melden uns innerhalb eines Werktags.

Hinweise zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.