Schillerstr. 4-5, 10625 Berlin Mo–Fr 9:00–17:00
Familienrecht

Scheidung in Deutschland: Ablauf, Dauer, Kosten und Folgen

Eine Scheidung in Deutschland ist immer ein gerichtliches Verfahren: Die Ehe wird nur durch Beschluss des Familiengerichts auf Antrag eines oder beider Ehegatten geschieden (§ 1564 BGB). Im Folgenden erfahren Sie, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, wie das Verfahren abläuft, was zusammen mit der Scheidung geregelt wird und wovon die Kosten abhängen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Trennungsjahr ist die übliche Voraussetzung der Scheidung (§§ 1565, 1566 BGB).
  • Den Antrag stellt ein Rechtsanwalt (§ 114 FamFG); der andere Ehegatte braucht für die Zustimmung keinen Anwalt.
  • Rentenanwartschaften werden automatisch geteilt – Versorgungsausgleich.
  • Die Kosten hängen vor allem vom Einkommen der Ehegatten ab (§ 43 FamGKG).

Wann eine Ehe geschieden werden kann

Eine Ehe wird geschieden, wenn sie gescheitert ist – die Ehegatten leben nicht mehr in ehelicher Lebensgemeinschaft und deren Wiederherstellung ist nicht zu erwarten (§ 1565 Abs. 1 BGB). Das Gesetz erleichtert den Nachweis:

  • 1 Jahr Getrenntleben + Zustimmung: Beantragen beide Ehegatten die Scheidung oder stimmt der andere zu, wird das Scheitern der Ehe unwiderlegbar vermutet (§ 1566 Abs. 1 BGB);
  • 3 Jahre Getrenntleben: Die Ehe gilt auch ohne Zustimmung des anderen Ehegatten als gescheitert (§ 1566 Abs. 2 BGB);
  • weniger als ein Jahr: Die Scheidung ist nur bei unzumutbarer Härte möglich, deren Gründe in der Person des anderen Ehegatten liegen (§ 1565 Abs. 2 BGB).

Getrenntleben (Trennungsjahr)

Ehegatten leben getrennt, wenn zwischen ihnen keine häusliche Gemeinschaft besteht und einer von ihnen sie erkennbar nicht wiederherstellen will. Das ist auch innerhalb einer Wohnung möglich (§ 1567 Abs. 1 BGB). Ein kurzes Zusammenleben mit dem Ziel der Versöhnung unterbricht die Frist nicht (§ 1567 Abs. 2 BGB). Den Beginn des Getrenntlebens sollte man dokumentieren – etwa durch ein Schreiben an den anderen Ehegatten: Darüber wird häufig gestritten. Beispiele aus der Praxis: Streit um die Dauer des Getrenntlebens, Streit um das Trennungsdatum.

Wie das Scheidungsverfahren abläuft

  1. Den Scheidungsantrag reicht der Anwalt eines Ehegatten beim Familiengericht am Amtsgericht ein. Anwaltszwang – § 114 Abs. 1 FamFG; für die Zustimmung zur Scheidung benötigt der andere Ehegatte keinen Anwalt (§ 114 Abs. 4 Nr. 3 FamFG).
  2. Zuständigkeit: In der Regel ist das Gericht am Wohnort des Ehegatten zuständig, bei dem die gemeinsamen minderjährigen Kinder leben, andernfalls das Gericht am letzten gemeinsamen Aufenthalt oder am Aufenthalt der Ehegatten (§ 122 FamFG).
  3. Versorgungsausgleich: Das Gericht holt Auskünfte über die Rentenanwartschaften beider Ehegatten ein.
  4. Gerichtstermin und Beschluss. Die Ehe ist mit Rechtskraft des Beschlusses geschieden (§ 1564 BGB).

Was zusammen mit der Scheidung geregelt wird

Über die Scheidung und die sogenannten Folgesachen verhandelt und entscheidet das Gericht gemeinsam – im Verbund (§ 137 FamFG). Dazu gehören:

  • Versorgungsausgleich – die Teilung der in der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften; das Gericht führt ihn ohne gesonderten Antrag durch. Bei einer Ehedauer von bis zu drei Jahren nur auf Antrag eines Ehegatten (§ 3 Abs. 3 VersAusglG);
  • Unterhalt für Kinder und den geschiedenen Ehegatten – sofern beantragt;
  • Ehewohnung und Haushaltsgegenstände (§ 1568a BGB);
  • Vermögensaufteilung – im gesetzlichen Güterstand wird der während der Ehe erzielte Zugewinn ausgeglichen (§ 1373 BGB); die Ehegatten können voneinander Auskunft über ihr Vermögen verlangen (§ 1379 BGB);
  • Sorge- und Umgangsfragen – in bestimmten Fällen.

Mehr dazu: Vermögensaufteilung bei der Scheidung, einvernehmliche Scheidung mit Vereinbarung zur Vermögensaufteilung.

Kinder bei der Scheidung

Das gemeinsame Sorgerecht bleibt nach der Scheidung in der Regel bestehen. Jeder Elternteil kann beantragen, dass ihm die Alleinsorge übertragen wird; das Gericht gibt dem Antrag statt, wenn der andere Elternteil zustimmt (nicht jedoch, wenn ein Kind über 14 Jahre widerspricht) oder wenn dies dem Kindeswohl am besten entspricht (§ 1671 BGB). Das Kind hat ein Recht auf Umgang mit jedem Elternteil (§ 1684 BGB). Mehr dazu – Wechselmodell und Umgangsrecht mit dem Kind.

Unterhalt

Während des Getrenntlebens kann ein Ehegatte Trennungsunterhalt nach § 1361 BGB verlangen. Nach der Scheidung sorgt grundsätzlich jeder für sich selbst (§ 1569 BGB); nachehelicher Unterhalt steht nur aus gesetzlichen Gründen zu – zum Beispiel wegen der Betreuung eines gemeinsamen Kindes (§ 1570 BGB). Ausführlich im Beitrag „Unterhalt in Deutschland“.

Was eine Scheidung kostet

Gerichtsgebühren und Anwaltshonorar werden nach dem Verfahrenswert berechnet. Für die Scheidung bestimmt ihn das Gericht nach billigem Ermessen unter Berücksichtigung aller Umstände, vor allem nach dem Nettoeinkommen beider Ehegatten in drei Monaten; mindestens 3.000 € (§ 43 FamGKG). Der Versorgungsausgleich und Streitigkeiten über Vermögen, Unterhalt oder Kinder erhöhen die Kosten. Reichen die Mittel nicht aus, kann Verfahrenskostenhilfe beantragt werden (§ 76 FamFG). Einvernehmliche Regelungen, etwa eine Scheidungsfolgenvereinbarung, verkürzen häufig sowohl die Dauer als auch die Kosten.

Wenn die Ehe im Ausland geschlossen wurde

Deutsche Gerichte können auch über die Scheidung von Ehegatten entscheiden, die im Ausland geheiratet haben, wenn beide oder einer von ihnen ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben. Welches Gericht zuständig ist und welches nationale Recht anwendbar ist, richtet sich nach EU-Recht und internationalem Privatrecht – das sollte vor der Antragstellung geprüft werden. Beispiel: Scheidung von einem Ehegatten in der Ukraine.

Häufige Fragen

Kann man sich in Deutschland ohne Trennungsjahr scheiden lassen?

In der Regel nicht. Vor Ablauf des Trennungsjahres wird die Ehe nur geschieden, wenn ihre Fortsetzung für den Antragsteller aus Gründen, die in der Person des anderen Ehegatten liegen, eine unzumutbare Härte darstellen würde (§ 1565 Abs. 2 BGB).

Braucht man für die Scheidung in Deutschland einen Anwalt?

Der Scheidungsantrag wird von einem Rechtsanwalt gestellt: Im Scheidungsverfahren besteht Anwaltszwang (§ 114 Abs. 1 FamFG). Der andere Ehegatte benötigt keinen Anwalt, wenn er der Scheidung lediglich zustimmt (§ 114 Abs. 4 Nr. 3 FamFG).

Was kostet eine Scheidung in Deutschland?

Gerichts- und Anwaltskosten richten sich nach dem Verfahrenswert. Für die Scheidung selbst wird er vor allem nach dem dreimonatigen Nettoeinkommen beider Ehegatten bemessen, beträgt aber mindestens 3.000 € (§ 43 FamGKG). Streitigkeiten über Vermögen, Unterhalt und Kinder erhöhen die Kosten. Bei fehlenden Mitteln kann Verfahrenskostenhilfe gewährt werden.

Kann man innerhalb derselben Wohnung getrennt leben?

Ja. Getrenntleben ist auch innerhalb der gemeinsamen Wohnung möglich, wenn die Ehegatten keinen gemeinsamen Haushalt führen und einer von ihnen die eheliche Lebensgemeinschaft erkennbar ablehnt (§ 1567 Abs. 1 BGB).

Kann man sich in Deutschland scheiden lassen, wenn die Ehe im Ausland geschlossen wurde?

Häufig ja: Ein deutsches Gericht kann zuständig sein, wenn beide Ehegatten oder einer von ihnen ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben. Welches Gericht zuständig ist und welches Recht anwendbar ist, muss im Einzelfall geprüft werden.

Fazit

Die Scheidung in Deutschland ist ein formalisiertes Verfahren, ihre Folgen betreffen jedoch Rente, Vermögen, Unterhalt und Kinder für Jahre. Eine frühzeitig durchdachte Strategie spart Zeit, Geld und Nerven. Wir führen Scheidungsverfahren bundesweit – auch für russisch- und ukrainischsprachige Mandanten.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.

Anfrage

Beratung anfragen

Stehen Sie vor einer ähnlichen familienrechtlichen Situation? Schildern Sie uns kurz Ihre Situation.

Vielen Dank, Ihre Anfrage ist eingegangen. Wir melden uns innerhalb eines Werktages bei Ihnen.