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Familienrecht

Aktuelle Rechtsprechung in Familiensachen in Deutschland

Zur Regelung der verschiedenen Rechtsverhältnisse in der Gesellschaft sehen die gesetzlichen Bestimmungen wechselseitige Rechte und Pflichten der Beteiligten vor. Die Durchsetzung dieser Rechte kann durch bestimmte Umstände des Einzelfalls erschwert werden, weshalb unsere Anwaltskanzlei Ihnen empfiehlt, sich an einen erfahrenen Anwalt zu wenden, der stets den wirksamsten Weg zur Erreichung Ihrer Ziele finden kann. Zu den häufigsten Problemen, mit denen unsere Mandanten konfrontiert sind, zählen Fragen des Familienrechts. Aus diesem Grund möchten wir Ihnen die aktuelle Rechtsprechung in diesem Bereich etwas näherbringen.

In guten wie in schlechten Zeiten — aber ohne gemeinsame Schulden

Die häufigste Frage, die uns Mandanten stellen, die heiraten möchten oder bereits verheiratet sind, betrifft die Haftung für die Schulden des Ehepartners. Diese Frage ist recht heikel, da die Ehegatten einander gegenüber kein Misstrauen äußern möchten, sich jedoch blind auf die moralischen Grundsätze des anderen zu verlassen, ist oft ebenfalls sehr riskant. Gerade deshalb ist es die klügste Lösung, sich frühzeitig an einen qualifizierten Anwalt zu wenden, um sicher zu wissen, womit man rechnen kann.

Nach deutschem Recht haftet ein Ehegatte für die Schulden des anderen ausschließlich dann, wenn er dem zugestimmt hat. Nach dem allgemeinen Grundsatz haftet also jeder nur für seine eigenen Schulden. Eine Ausnahme von dieser Regel bilden Geschäfte zur angemessenen Deckung des Lebensbedarfs der Familie, die von einem Ehegatten allein abgeschlossen werden: der Kauf von Lebensmitteln, Kleidung, Haushaltsgeräten und Ähnlichem (§ 1357 BGB). In diesen Fällen kann die Schuld von beiden Ehegatten eingefordert werden. Dieses Recht zur Vornahme von Geschäften im Rahmen der Haushaltsführung der Ehegatten (Schlüsselgewalt) umfasst jedoch nicht den Erwerb von Luxusgütern. Darüber hinaus haften die Ehegatten auch als Gesamtschuldner gegenüber dem Vermieter, wenn der Mietvertrag von beiden Ehegatten geschlossen wurde, sowie bei Verträgen über die Belieferung mit Gas, Strom u.ä.

Wichtig bei einer Scheidung

Für Geschäfte zur angemessenen Deckung des Lebensbedarfs der Familie (Schlüsselgewalt) haften beide Ehegatten nach § 1357 BGB als Gesamtschuldner.

Schließt jedoch einer der Ehegatten einen Darlehensvertrag zum Erwerb eines Fahrzeugs oder einer Immobilie ab, haftet der andere Ehegatte gesamtschuldnerisch nur dann, wenn er den Vertrag ebenfalls unterzeichnet oder als Bürge für die Erfüllung der Verbindlichkeit fungiert hat. Mit der Unterzeichnung des Vertrags erklärt der Ehegatte somit ausdrücklich, dass er als Gesamtschuldner haften möchte. In diesem Fall kann der Gläubiger unabhängig davon, wer Eigentümer des Fahrzeugs oder eines anderen Vermögensgegenstands ist, die Schuld von jedem der Ehegatten ganz oder teilweise verlangen (§§ 427, 421 BGB).

Nachehelicher Ehegattenunterhalt

Nach § 1569 BGB muss nach der Scheidung grundsätzlich jeder Ehegatte selbst für seinen Unterhalt sorgen. Das Gesetz sieht jedoch auch einige Ausnahmen vor, in denen ein Ehegatte einen Anspruch auf nachehelichen Unterhalt gegen den anderen hat. Die häufigsten Beispiele für solche Ausnahmen sind der Unterhaltsanspruch wegen der Betreuung eines gemeinsamen Kindes bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres (§ 1570 BGB), der Unterhaltsanspruch wegen Erwerbsunfähigkeit infolge körperlicher oder psychischer Krankheit (§ 1572 BGB) sowie bis zum Abschluss einer während der Ehe unterbrochenen Ausbildung (§ 1575 BGB) u.a. Darüber hinaus können auch Personen Unterhalt vom ehemaligen Ehepartner beanspruchen, die keine angemessene Arbeitsstelle finden können und/oder nicht den Lebensstandard erreichen können, den sie während der Ehe hatten (§ 1573 BGB).

Ein anschauliches Beispiel für einen solchen Fall findet sich in der aktuellen Rechtsprechung. Nach 30 Ehejahren entschied sich der Ehemann aus persönlichen Gründen, sich von seiner Frau scheiden zu lassen. Die 50-jährige Frau, die im Alter von 17 Jahren wegen der Eheschließung ihre Ausbildung abgebrochen und diese in der Folge nicht fortgesetzt hatte, da sie ihre gesamte Zeit der Erziehung der Kinder widmete, war nach der Scheidung nicht in der Lage, sich einen angemessenen Lebensstandard zu sichern, da sie mangels Ausbildung keine entsprechende Arbeitsstelle finden konnte. Aus diesem Grund erhob sie Klage mit dem Antrag, ihren ehemaligen Ehemann, der ein durchschnittliches Gehalt bezog, zur Zahlung von Unterhalt zu verpflichten. Der Ehemann legte gegen die Klage mit der Begründung Berufung ein, seine Frau hätte auch ohne die Eheschließung keine entsprechende Ausbildung abgeschlossen. Das Gericht kam jedoch zu dem Schluss, dass es keine Anhaltspunkte dafür gebe, dass die Ausbildung nicht abgeschlossen worden wäre. Zudem habe die Klägerin vor der Eheschließung bereits mehr als ein Jahr lang studiert, was nach ständiger Rechtsprechung dafür spreche, dass die Ausbildung abgeschlossen worden wäre und die Klägerin mindestens dasselbe Gehalt wie ihr ehemaliger Ehemann hätte erzielen können. Aus diesem Grund und angesichts der langen Ehedauer der Parteien verpflichtete das Gericht den Beklagten, seiner ehemaligen Ehefrau zeitlich unbefristet Unterhalt in Höhe der Gehaltsdifferenz zu zahlen.

Bis zu welchem Zeitpunkt gilt das Vermögen als gemeinsam

Ein weiteres Beispiel dafür, dass die gesetzlichen Vorgaben schonungslos sein können, ist der Fall eines Ehepaares, das 29 Jahre verheiratet war, drei Kinder großgezogen hatte und sich dann zur räumlichen Trennung entschied. Die Scheidung wurde jedoch in der Folge lange Zeit nicht beantragt. Ein Jahr nach der Trennung begann der Ehemann mit einer neuen Lebensgefährtin zusammenzuleben, mit der er später bei einer Lotterie fast eine Million Euro gewann. Neun Jahre nach Beginn des Getrenntlebens und sieben Jahre nach dem Lotteriegewinn des Ehemannes entschied sich die Ehefrau schließlich doch zur Scheidung und verlangte beim Zugewinnausgleich auch die Hälfte des Lotteriegewinns ihres ehemaligen Ehemannes. Der Grund dafür liegt darin, dass nach § 1384 BGB der Zeitpunkt, zu dem die Wertsteigerung des Anfangs- und Endvermögens jedes Ehegatten, die beim Zugewinnausgleich zu berücksichtigen ist, nicht mehr berücksichtigt wird, der Tag der Zustellung des Scheidungsantrags an die andere Partei bzw. der Tag der gerichtlichen Anhörung dieses Antrags ist. Der Beklagte versuchte, sich gegen die Klage zu wehren, indem er auf die lange Dauer des Getrenntlebens der Ehegatten vor Einreichung des Scheidungsantrags sowie auf die Unverhältnismäßigkeit der geforderten Ausgleichszahlung verwies. Der Bundesgerichtshof kam jedoch zu dem Schluss, dass diese Umstände im vorliegenden Fall keine Rolle spielten und der Klage der ehemaligen Ehefrau in vollem Umfang stattzugeben sei.

Hochzeitsgeschenke: wie sie bei der Scheidung aufgeteilt werden

Traditionelle Hochzeiten werden oft üppig gefeiert, unter Beteiligung von Verwandten und Freunden, die dem Brautpaar natürlich eine Freude machen und es mit wertvollen Geschenken bedenken möchten. Ist ein Geschenk ausdrücklich für einen der Ehegatten bestimmt, geht dieses Vermögen in dessen alleiniges Eigentum über.

So sind nach ständiger Rechtsprechung Schmuckstücke, die der Braut anlässlich der Hochzeitsfeier geschenkt wurden, ihr alleiniges Eigentum, das heißt, nur die Braut kann über diesen Schmuck verfügen. Ein ehemaliger Ehemann, der nach der Scheidung den seiner Braut zur Hochzeit geschenkten Schmuck verkauft hatte, wurde durch Gerichtsurteil verpflichtet, seiner ehemaligen Ehefrau den vollen, nach entsprechender Begutachtung ermittelten Wert des verkauften Schmucks zu ersetzen — und zwar unabhängig davon, dass der Schmuck unmittelbar von seinen eigenen Verwandten geschenkt worden war.

In diesem Artikel wurden nur einige Beispiele aus der Rechtsprechung in Familiensachen dargestellt, die von unserer Anwaltskanzlei regelmäßig ausgewertet wird. Dabei möchten wir Sie darauf hinweisen, dass jeder Fall vom Gericht individuell und unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Einzelfalls beurteilt wird, weshalb wir Ihnen dringend empfehlen, sich frühzeitig an einen erfahrenen Anwalt zu wenden, um eine zuverlässige Vertretung Ihrer Interessen zu erhalten.

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