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Familienrecht

Unterhalt in Deutschland: Kindes- und Ehegattenunterhalt – wer, wie viel und wie lange

Unterhalt ist eines der häufigsten Themen im deutschen Familienrecht. Unterschieden werden Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt während des Getrenntlebens und nachehelicher Unterhalt nach der Scheidung. Im Folgenden finden Sie die wichtigsten Regeln, die aktuellen Richtwerte der Düsseldorfer Tabelle für 2026 und was zu tun ist, wenn kein Unterhalt gezahlt wird.

Das Wichtigste in Kürze

  • Kinder haben Anspruch auf Unterhalt gegen den Elternteil, bei dem sie nicht leben; Richtwert ist die Düsseldorfer Tabelle.
  • Mindestbedarf 2026: 486 € / 558 € / 653 € monatlich je nach Altersstufe – vor Abzug des Kindergeldanteils.
  • Ehegatte: beim Getrenntleben – § 1361 BGB, nach der Scheidung – nur aus den Gründen der §§ 1570 ff. BGB.
  • Wenn nicht gezahlt wird: Gericht, Zwangsvollstreckung, Unterhaltsvorschuss.

Kindesunterhalt

Verwandte in gerader Linie sind einander zum Unterhalt verpflichtet (§ 1601 BGB). Der Elternteil, bei dem ein minderjähriges Kind lebt, erfüllt seine Pflicht in der Regel durch Pflege und Erziehung; der andere Elternteil zahlt Barunterhalt (§ 1606 Abs. 3 BGB). Ein minderjähriges Kind kann Unterhalt als Prozentsatz des gesetzlichen Mindestunterhalts verlangen (§ 1612a BGB).

In der Praxis bestimmen die Gerichte die Höhe nach der Düsseldorfer Tabelle – einer Leitlinie des Oberlandesgerichts Düsseldorf (kein Gesetz, sondern eine allgemein anerkannte Richtlinie). Mindestbedarf ab 01.01.2026:

Alter des KindesMonatlicher Mindestbedarf (2026)
0–5 Jahre486 €
6–11 Jahre558 €
12–17 Jahre653 €

Von diesen Beträgen wird das halbe Kindergeld abgezogen, wenn der andere Elternteil das Kind betreut (§ 1612b BGB). Bei höherem Einkommen des Unterhaltspflichtigen sind die Beträge höher. Dem Unterhaltspflichtigen verbleibt sein Selbstbehalt; gegenüber minderjährigen Kindern besteht jedoch eine gesteigerte Unterhaltspflicht: Die Eltern müssen alle verfügbaren Mittel gleichmäßig für sich und die Kinder verwenden (§ 1603 Abs. 2 BGB).

Trennungsunterhalt

Solange die Ehegatten getrennt leben, aber noch nicht geschieden sind, kann einer vom anderen den nach den Lebensverhältnissen und den Einkommensverhältnissen der Ehegatten angemessenen Unterhalt verlangen (§ 1361 BGB). Nach Einleitung des Scheidungsverfahrens umfasst er auch die Kosten der Altersvorsorge.

Nachehelicher Unterhalt

Nach der Scheidung gilt der Grundsatz der Eigenverantwortung: Jeder sorgt selbst für sich (§ 1569 BGB). Ein Unterhaltsanspruch besteht nur in den gesetzlich vorgesehenen Fällen, insbesondere:

  • Betreuung eines gemeinsamen Kindes – mindestens drei Jahre nach der Geburt, länger, wenn dies unter Berücksichtigung der Belange des Kindes und der Betreuungsmöglichkeiten der Billigkeit entspricht (§ 1570 BGB);
  • Alter, Krankheit, Erwerbslosigkeit sowie Aufstockung bis zum ehelichen Lebensstandard – nach §§ 1571 ff. BGB.

Das Gericht kann den Unterhalt herabsetzen oder zeitlich begrenzen, wenn ein unbefristeter Unterhalt unbillig wäre – unter Berücksichtigung, welche ehebedingten Nachteile für die Erwerbstätigkeit entstanden sind (§ 1578b BGB). Beispiele aus der Praxis: Trennungsunterhalt für den Ehegatten, Unterhalt nach der Scheidung.

Wenn kein Unterhalt gezahlt wird

  1. Schriftliche Aufforderung mit Auskunftsverlangen über das Einkommen.
  2. Unterhaltstitel: gerichtliche Entscheidung, notarielle Urkunde oder Urkunde des Jugendamts (Jugendamtsurkunde).
  3. Zwangsvollstreckung – Pfändung von Lohn und Konten.
  4. Unterhaltsvorschuss: Erhält das Kind keinen oder nicht den vollen Unterhalt, kann der Elternteil, bei dem es lebt, einen Antrag beim Jugendamt stellen; unter bestimmten Voraussetzungen bis zum 18. Lebensjahr des Kindes (§ 1 UVG).

Wer sich seiner gesetzlichen Unterhaltspflicht entzieht, sodass der Lebensbedarf des Berechtigten gefährdet ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft (§ 170 StGB). Beispiele: Schwierigkeiten bei der Durchsetzung von Unterhalt, Berechnung und Durchsetzung in „schwierigen“ Unterhaltsfällen.

Abänderung des Unterhalts

Haben sich das Einkommen oder andere Umstände wesentlich geändert, kann jede Seite die Abänderung der gerichtlichen Entscheidung verlangen (§ 238 FamFG). Zahlungen eigenmächtig einzustellen oder zu kürzen ist nicht zulässig – es entstehen Rückstände.

Häufige Fragen

Wie viel Kindesunterhalt muss man in Deutschland zahlen?

Die Höhe hängt vom Einkommen des Unterhaltspflichtigen und vom Alter des Kindes ab; in der Praxis orientieren sich die Gerichte an der Düsseldorfer Tabelle. Mindestbedarf ab 01.01.2026: 486 € (0–5 Jahre), 558 € (6–11 Jahre), 653 € (12–17 Jahre) – vor Abzug des Kindergeldanteils (§ 1612b BGB).

Steht der geschiedenen Ehefrau nachehelicher Unterhalt zu?

Nur aus gesetzlichen Gründen. Nach der Scheidung sorgt grundsätzlich jeder für sich selbst (§ 1569 BGB). Unterhalt kommt zum Beispiel wegen der Betreuung eines gemeinsamen Kindes in Betracht – mindestens drei Jahre nach der Geburt (§ 1570 BGB), wegen Alters, Krankheit oder Erwerbslosigkeit; das Gericht kann ihn herabsetzen oder zeitlich begrenzen (§ 1578b BGB).

Was tun, wenn der andere Elternteil keinen Unterhalt zahlt?

Der Unterhalt kann gerichtlich und im Wege der Zwangsvollstreckung durchgesetzt werden. Solange das Kind keinen Unterhalt erhält, kann der Elternteil, bei dem es lebt, beim Jugendamt Unterhaltsvorschuss beantragen (UVG). Die Verletzung der Unterhaltspflicht, die den Lebensbedarf des Kindes gefährdet, ist eine Straftat (§ 170 StGB).

Kann man den Unterhalt herabsetzen, wenn das Einkommen gesunken ist?

Ja, bei einer wesentlichen Änderung der Verhältnisse kann die Abänderung der gerichtlichen Entscheidung verlangt werden (§ 238 FamFG). Bis zur Entscheidung gilt die bisherige Verpflichtung fort, daher sollte man sofort handeln.

Wird Kindesunterhalt gezahlt, wenn das Kind abwechselnd bei beiden Eltern lebt?

Beim Wechselmodell sind beide Elternteile anteilig nach ihren Einkommen zum Unterhalt verpflichtet (§ 1606 Abs. 3 BGB); die Berechnung ist komplizierter als beim üblichen Residenzmodell.

Fazit

Die Unterhaltsberechnung in Deutschland hängt von vielen Faktoren ab: Einkommen, Alter der Kinder, Betreuungsmodell, weitere Verpflichtungen. Wir berechnen den Unterhalt, unterstützen Sie bei der Durchsetzung oder bei der Abwehr unberechtigter Forderungen – bundesweit.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.

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