Im deutschen Recht steht die Ehe unter dem Schutz der Verfassung. Art. 6 Abs. 1 des Grundgesetzes lautet: „Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung." Nahezu alle wesentlichen Aspekte familienrechtlicher Beziehungen in Deutschland, einschließlich der Eheschließung, des Bestehens der Ehe und ihrer Auflösung, werden im vierten Buch des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) geregelt. Aus rechtlicher Sicht wird eine Ehe erst mit ihrer amtlichen Eintragung durch die zuständige Behörde wirksam, während eine Scheidung in Deutschland ausschließlich gerichtlich erfolgen kann. Die wenig erfreuliche Statistik zeigt: In Deutschland scheitert jede zweite Ehe. Die Familiengerichte sind ausgelastet und häufig sogar überlastet, was die vergleichsweise lange Dauer des Scheidungsverfahrens zum Teil erklärt. Zudem müssen sich die am Scheidungsverfahren beteiligten Parteien nach § 78 BGB durch einen Anwalt vertreten lassen. Ohne Anwalt kann weder der Scheidungsantrag gestellt noch eine Erklärung abgegeben noch im Rahmen des Verfahrens ein einvernehmliches Ergebnis erzielt werden.
Wichtig bei einer Scheidung
Zudem müssen sich die am Scheidungsverfahren beteiligten Parteien nach § 78 BGB durch einen Anwalt vertreten lassen.
Nach § 1566 Abs. 1 BGB müssen die Ehegatten mindestens ein Jahr getrennt gelebt haben, bevor der Scheidungsantrag gestellt werden kann. Bei einer solchen Dauer des Getrenntlebens gilt die Ehe als gescheitert, wenn beide Ehegatten die Scheidung wünschen oder der Antragsgegner der Scheidung zustimmt. Liegt eine solche Zustimmung nicht vor, verlängert sich die Pflichtdauer des Getrenntlebens vor der Scheidung auf drei Jahre.
Die heutige Realität des Immobilienmarkts in Berlin wie auch in anderen deutschen Großstädten sieht so aus, dass die Suche nach einer neuen Wohnung sich mitunter als noch schwierigere Aufgabe erweisen kann als die Suche nach einem neuen Partner. Aus diesem und anderen Gründen kommt es häufig vor, dass Ehegatten, die sich im Scheidungsverfahren befinden, weiterhin unter demselben Dach oder in derselben Wohnung leben. Dabei können sie getrennte Schlafzimmer haben oder schlicht nicht miteinander kommunizieren. In einer solchen Situation kommt es bei den Ehegatten meist zu einer vollständigen oder teilweisen Trennung auch anderer Lebensbereiche wie Einkauf, Wäsche, Bügeln, Putzen, Kochen und sonstige Haushaltsführung. Um diese Angelegenheiten kümmert sich jeder Ehegatte für sich. Zudem gibt es weder gemeinsame Mahlzeiten noch gemeinsame Freizeitgestaltung (Fernsehen, Kino, Wochenendausflüge, Picknicks usw.) noch — so seltsam es klingen mag — gemeinsame Lebensmittel im Kühlschrank. Selbst bei vorhandenen gemeinsamen Kindern organisieren die getrennt in derselben Wohnung lebenden Ehegatten ihren Tagesablauf so, dass sie einander möglichst selten sehen und begegnen.
Hier ist wichtig anzumerken, dass sich der Staat grundsätzlich nicht in die Besonderheiten des Zusammenlebens vorübergehend zerstrittener oder endgültig getrennter Ehegatten einmischt. Die Frage des gemeinsamen oder getrennten Wohnens, die Suche nach einer neuen Wohnung und die Einrichtung des Alltags unter den neuen Bedingungen wird zu Recht den ehemaligen Partnern selbst überlassen. Meist gelingt es erwachsenen Menschen früher oder später, sich zu einigen und ein neues Leben so zu gestalten, wie es für beide akzeptabel ist. Doch wie verhält es sich, wenn sich eine der Parteien in einer für Leben und Gesundheit gefährlichen Situation befindet?
Eines Tages klopfte eine junge Frau an die Tür unserer Anwaltskanzlei, nennen wir sie Maria, bei der ein einziger Blick genügte, um zu erkennen, dass sie dringend unsere Hilfe benötigte. Auf den ersten Blick wirkte ihre Situation recht banal: Nach nicht einmal zwei Ehejahren hatten sie und ihr Mann sich zur Scheidung entschlossen. Für beide war es die erste, frühe Erfahrung des Familienlebens, die jungen Eheleute hatten nie richtig gelernt, eine Beziehung zu führen, sie bekamen keine Kinder und sahen für ihr gemeinsames Leben keine weitere Perspektive. Ihr Fall ist leider weder der erste noch der letzte, und es steht uns nicht zu, über sie zu urteilen — wäre da nicht ein Aber... Marias Ehemann, nennen wir ihn Wassili, hatte sich vor einiger Zeit ernsthaft in harte Drogen verstrickt. Nach der endgültigen Trennung von seiner Frau brach Wassili auf der Suche nach Abenteuern nach Thailand auf, das mit den niedrigen Preisen für schädliche Genüsse lockt, und verbrachte dort etwa zwei Monate unbeschwert, ohne sich in seinen Ausgaben zurückzuhalten. Maria erholte sich in diesen zwei Monaten allmählich von der zermürbenden Ehebeziehung. Nach einiger Zeit gewann sie wieder Geschmack am Leben, traf sich mit Freunden und ging auf Partys. Damals glaubte sie leichtsinnig, Wassili werde sich noch lange im „heißen" Thailand aufhalten. Doch weit gefehlt... Eines Abends, auf einer weiteren Freundesparty, erhielt Maria eine SMS von ihrem lange nicht mehr gemeldeten Ehemann. Wie sich herausstellte, hatte sich Wassili, nachdem er sich nach Herzenslust ausgetobt und alle Ersparnisse ausgegeben hatte, entschlossen, nach Deutschland zurückzukehren — und zwar ausgerechnet in die Wohnung, die er zuvor gemeinsam mit Maria angemietet hatte. Das alles wäre nicht so schlimm gewesen, hätte diese SMS nicht Beleidigungen und sogar Drohungen gegen die junge Frau enthalten. Er machte allein sie für das gescheiterte Familienleben verantwortlich, warf ihr vor, seine Erwartungen nicht erfüllt zu haben, sogar, ihn durch Täuschung und aus rein eigennützigen Motiven zur Heirat bewegt zu haben, forderte die Rückgabe „seines Geldes" und drohte mit Vergeltung. Die folgenden SMS hatten einen ähnlichen und noch bedrohlicheren Inhalt. Zudem erfuhr Maria bald, dass sich ihre gemeinsame Wohnung praktisch in eine Drogenumschlagstelle verwandelt hatte, da Wassili sich nicht scheute, seine „Konsumfreunde" dorthin mitzubringen. Da Maria den Charakter ihres Mannes genau kannte — seine Unberechenbarkeit und Reizbarkeit, die sich unter dem Einfluss starker Drogen noch verschärften —, war ihr klar, dass eine Rückkehr nach Hause gefährlich wäre. Ihr blieb nichts anderes übrig, als vorübergehend bei engen Freunden unterzukommen. Der Schriftwechsel zwischen Maria und Wassili führte zu nichts als einer weiteren Eskalation des Konflikts, und die junge Frau hatte Angst, sich an die Polizei zu wenden. Der einzige Ausweg aus dieser Situation war, sich qualifizierte rechtliche Hilfe zu suchen, und Maria kam auf Anraten einer Freundin in unsere Anwaltskanzlei.
Nachdem er die junge Frau angehört, den Schriftwechsel gesichtet und Informationen über Wassilis Lebensweise in der letzten Zeit gesammelt hatte, erkannte unser Anwalt, dass es sich hier nicht um eingebildete Ängste, sondern um eine tatsächlich reale Bedrohung für Leben und Gesundheit unserer Mandantin handelte. Wie bereits in diesem Artikel erwähnt, befasst sich der Staat grundsätzlich nicht mit der Frage des gemeinsamen oder getrennten Wohnens sich scheidender Ehegatten. Wer mit wem lebt, entscheiden sie normalerweise selbst. Dieser Fall war jedoch ein Ausnahmefall, und die Aufgabe des Anwalts bestand darin, dem Richter überzeugende Beweise vorzulegen, um Leben und Gesundheit der jungen Frau zu schützen.
Unser Anwalt erstellte und reichte daraufhin eine ausführliche Klage beim Gericht ein, der zahlreiche unwiderlegbare Beweise dafür beigefügt waren, dass es für Maria tatsächlich gefährlich war, mit ihrem Ehemann unter einem Dach zu leben. Hauptklageforderung war die zwangsweise Räumung Wassilis aus der Wohnung, zumal seine Eltern in derselben Stadt lebten — er wäre also so oder so nicht auf der Straße gelandet. Da die Situation zu diesem Zeitpunkt beinahe kritisch war und ein sofortiges Eingreifen erforderte, nahm das Gericht diesen Fall im beschleunigten Verfahren an. Nach sorgfältiger Prüfung aller von uns vorgelegten Argumente und Beweise sowie der Aussagen der auf unseren Antrag hin geladenen Zeugen bejahte die Richterin die reale Gefahr für Marias Leben und Gesundheit und ordnete die zwangsweise Räumung Wassilis aus der Wohnung binnen kürzester Frist an. Es lässt sich kaum in Worte fassen, wie sehr sich unsere Mandantin freute, als sie erfuhr, dass sie nun ohne Probleme nach Hause zurückkehren konnte.
Mandanten wenden sich mit den unterschiedlichsten Anliegen an unsere Kanzlei, und das Familienrecht ist einer der Schwerpunkte unserer Arbeit. Leider kommt es nicht selten vor, dass eine reale Gefahr häuslicher Gewalt besteht. Wir wissen, dass in solchen Situationen eine bloße rechtliche Analyse leider nicht ausreicht, und finden Argumente, die die Außergewöhnlichkeit solcher Fälle sowie die Notwendigkeit einer beschleunigten Entscheidung begründen. Wir glauben, dass sich Marias persönliches Leben trotz der gescheiterten familiären Erfahrung früher oder später zum Guten wenden wird. Ebenso hoffen wir, dass Wassilis Eltern ihm helfen werden, seine schwere Abhängigkeit zu überwinden, und dass er zu einem würdigen Leben zurückfinden kann. Eine Scheidung in Deutschland ist eine teure und langwierige Angelegenheit, da der Staat alles Mögliche für den Erhalt der Familie unternimmt. Indem sie jede Nuance durchdringen und alle Erfolgsaussichten abwägen, tun die erfahrenen Anwälte unserer Kanzlei alles Mögliche für den erfolgreichen Schutz unserer Mandanten — insbesondere in Fällen, in denen es um eine Gefahr für deren Leben und Gesundheit geht.
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