Viele unserer Leser können sich ihr Leben ohne Reisen nicht vorstellen. Andere Länder zu betrachten und kennenzulernen ist unglaublich spannend, sowohl für erwachsene Reisende als auch für kleine Kinder. Auf diese Weise erweitert sich der Horizont erheblich, und man sammelt unschätzbare Lebenserfahrung. Bei der Planung der idealen Reise wünschen wir uns alle, dass jede Kleinigkeit durchdacht ist, denn wenn wir in den Urlaub fahren, erwarten wir neue, unvergessliche Eindrücke, Entspannung und Sorglosigkeit. Zweifellos ist dies ein wichtiges und lang ersehntes Ereignis für jeden Menschen, denn den meisten von uns wird nicht so häufig Urlaub gegönnt, weshalb wir ihn möglichst angenehm verbringen möchten — sowohl für die Seele als auch für den Geldbeutel. Viele passionierte Reisende haben längst gelernt, Reisen selbst zu planen und zu organisieren. Manche von ihnen begeben sich sogar auf mehrmonatige Reisen und erkunden verschiedene Länder, etwa in Asien oder Australien. Solche Unternehmungen bescheren zweifellos eine Fülle beeindruckender Emotionen und bleiben ein Leben lang in Erinnerung, manchmal ändern sie sogar grundlegend das Schicksal. Man muss jedoch zugeben, dass sie längst nicht jedem gegeben sind. Viele Menschen, insbesondere im höheren Alter, fühlen sich nur in dem Land, in dem sie ständig leben, vollkommen wohl. Sie neigen nicht zu solch abenteuerlichen Unternehmungen, obwohl auch sie nichts dagegen haben, von Zeit zu Zeit die Umgebung zu wechseln, sich zu erholen und Neues zu sehen. Reisende dieser Kategorie erwerben meist sogenannte „Pauschalreisen" mit vorausbezahltem Flug, Unterkunft, Verpflegung und Ausflügen bei Reisebüros, die sich positiv bewährt haben. Einerseits ist das durchaus bequem — die Reisenden müssen sich um nichts kümmern, alles ist bereits im Voraus bezahlt und organisiert. Sie müssen weder günstige Flugtickets im Blick behalten noch nach geeigneten Unterkunftsmöglichkeiten suchen, noch sich um den Transfer oder andere Bestandteile der Erholung kümmern. Andererseits kann sich häufig herausstellen, dass die in der fertigen Reise enthaltenen Leistungen für die Reisenden nicht benötigt werden oder sie nicht interessieren. Eine Besonderheit von Pauschalreisen besteht darin, dass sich einzelne Leistungen weder herausnehmen noch hinzufügen lassen. Sämtliche Bedingungen werden von vornherein festgelegt und können nicht geändert werden. Eine dieser „Fallen", in die unerfahrene Käufer von Reisen häufig geraten, sind die im Standardpaket enthaltenen Ausflüge. Es ist wohl kein Geheimnis, dass Reisebüros, die Reisen organisieren, häufig Vereinbarungen mit verschiedenen Fabriken, Farmen und Einkaufszentren getroffen haben, wonach dorthin gegen verschiedene Vergütungen regelmäßig Reisegruppen gebracht werden. Bei solchen Ausflügen wird üblicherweise kurz eine Art einführende Information gegeben, und anschließend werden recht aufdringlich verschiedene Waren zum Kauf angeboten, angeblich mit großen Rabatten, was von einer Verkostung lokaler Delikatessen und Spirituosen begleitet werden kann. Auf diese Weise wird ein erheblicher Teil der Zeit, in der die Reisenden die wichtigsten Sehenswürdigkeiten des Ortes, an den sie geflogen sind, hätten erkunden können, aufgedrängtem Einkaufen zu überhöhten Preisen gewidmet. Viele unserer Landsleute, entspannt durch die milde Sonne, lokale Spirituosen und die redegewandten Überzeugungsversuche der ihre Waren anbietenden Händler, stimmen häufig den „verlockenden" Angeboten zu und tätigen unbedacht einen Kauf. Nach der Rückkehr in die Heimat und einem genauen Blick auf das „Geschehene" bereuen viele leider das ausgegebene Geld und ärgern sich über den unbedacht getätigten Kauf, mitunter über eine erhebliche Summe. Von der Geschichte einer in Berlin lebenden Familie, die in den türkischen „All-inclusive"-Urlaubsparadies reiste, möchten wir in diesem Artikel berichten.
Die Mitglieder einer vierköpfigen Familie — Ehemann, Ehefrau und zwei Kinder im Teenageralter — beschlossen nach einem Jahr intensiver Arbeit und Schule, eine gemeinsame Reise zu unternehmen. Zur Erholung und vollständigen Abschaltung von den drängenden Alltagssorgen wurde eines der gehobenen Hotels an der Mittelmeerküste der Türkei gewählt. Die künftigen Reisenden beschlossen, sich diesmal nicht lange mit der Auswahl von Hotel, Flug und begleitenden Leistungen zu beschäftigen, und entschieden sich für eine „Pauschalreise" bei einem seit Jahren bewährten Reisebüro. Für die Reise war ein so erheblicher Betrag gezahlt worden, dass es schien, als könnte einem sorgenfreien Urlaub in einem der komfortabelsten Hotels nichts im Wege stehen. Tatsächlich war die Servicequalität im Resort nahezu makellos. Erwachsene und Kinder erholten sich und bekamen eine ebenmäßige, bronzefarbene Bräune, bis unsere künftigen Mandanten — nennen wir sie Tatjana und Anton — auf die Idee kamen, einen der im Leistungspaket des Reiseunternehmens enthaltenen Ausflüge zu besuchen. Die Eheleute machten sich auf zu einem Ausflug zu den antiken Ruinen und den Thermalquellen der Aphrodite, während die Kinder beschlossen, im Hotel zu bleiben und den Tag am Strand mit neuen Bekanntschaften zu verbringen. Wie so oft war in den Ausflug ein Besuch bei einer Lederwarenfabrik eingeplant, wo zunächst kurz über die Besonderheiten der Lederverarbeitung in dieser Gegend berichtet wurde und den Reisenden anschließend verschiedene teurere und weniger teure Erzeugnisse zum Kauf angeboten wurden. Anzumerken ist, dass Tatjana und ihr Ehemann vor diesem unglückseligen Ausflug nicht im Geringsten vorhatten, sich auf der Reise etwas aus Leder zuzulegen — doch der erfahrene Verkaufsberater setzte seinen ganzen Charme so wirkungsvoll ein, dass sich viele der in der Gruppe Reisenden, darunter Tatjana und Anton, verführen ließen und einen oder mehrere Käufe tätigten.
Wichtig zu wissen
Käufe, die unter psychologischem Druck während organisierter „Shopping-Touren" getätigt wurden, lassen sich in manchen Fällen als Ergebnis unlauterer Geschäftspraktiken anfechten.
Bei unseren künftigen Mandanten verlief die Sache nicht nach dem üblichen Schema. Der Grund war, dass sie nicht genug Bargeld dabeihatten, um zwei Lederjacken, einen Pelzmantel, zwei Taschen und ein Portemonnaie zu kaufen. Doch der talentierte Verkäufer verstand es, sie davon zu überzeugen, dass sie all diese aufgezählten Sachen unbedingt gerade in dieser Fabrik kaufen müssten. Den Käufern wurde eine scheinbar ideale Lösung angeboten. Es wurde ihnen empfohlen, einen Vertrag zu schließen, wonach die Reisenden vor Ort lediglich eine Anzahlung von 30 Prozent zu leisten hatten. Den Restbetrag mussten sie erst nach Erhalt sämtlicher Waren zahlen, die — wie im Vertrag vermerkt — ihnen per Post nach Berlin zugestellt werden würden. Zufrieden mit sich selbst und dem gebotenen Service verließen die Reisenden in bester Stimmung die Fabrik mit dem unterzeichneten Vertrag. Anzumerken ist, dass der Vertragstext zur Bequemlichkeit der Reisenden aus Deutschland auf Deutsch abgefasst war. Nach der Rückkehr nach Deutschland mussten sie auf die rechtzeitige Lieferung der Ware warten und anschließend die verbleibenden 70 Prozent bezahlen — immerhin stolze 5.000 Euro.
Wie so oft geschieht, wurde den Reisenden nach der Rückkehr aus dem sorglosen Urlaub in den rauen Alltag die Absurdität ihrer Handlung bewusst. Einen vergleichbaren Kauf hätten sie für einen deutlich geringeren Betrag im selben Berlin tätigen können. Es schmerzte Tatjana und Anton sehr, zu erkennen, dass der Betrag, den sie bereits gezahlt hatten und den sie für die Lederwaren — mochten diese auch von durchaus guter Qualität sein — noch zahlen sollten, jedes vernünftige Maß überstieg und sich jeder vernünftigen Erklärung entzog. Als sie sich selbstverständlich mit dem Manager der türkischen Fabrik, mit dem der Kaufvertrag geschlossen worden war, in Verbindung setzten, erhielten sie eine strikte Ablehnung ihrer Bitte um Auflösung des Vertrags und Rückerstattung der Anzahlung. Da es ihnen nicht gelang, selbst einen Ausweg zu finden, und sie sich mit der entstandenen Situation zugleich nicht abfinden wollten, wandte sich das Ehepaar an unsere Rechtsanwaltskanzlei.
Wir hörten uns die Schilderung sämtlicher Umstände, unter denen dieser Kauf zustande gekommen war, aufmerksam an. Wie sich herausstellte, beherrschte der Verkaufsleiter, der den Verkauf durchgeführt hatte, hervorragend Deutsch und hatte die Verhandlungen mit dem Kunden über den Kauf der Lederwaren gerade auf Deutsch geführt. Wie bereits erwähnt, war der Kaufvertrag auf Deutsch abgefasst. Vertragswährung war Euro, die Waren sollten nach Deutschland geliefert werden. Der auf die Bearbeitung von Fragen und Gerichtsstreitigkeiten im Bereich des Zivilrechts spezialisierte Rechtsanwalt unserer Kanzlei prüfte und analysierte sorgfältig die Gerichtsentscheidungen zu vergleichbaren Fragen. Wie sich aus der anwendbaren Rechtsprechung ergab, ist bei einer solchen Häufung von Umständen — Erörterung der Bedingungen und Abschluss des Vertrags auf Deutsch, Angabe von Euro als Vertragswährung und schließlich tatsächliche Erfüllung des Vertrags in Deutschland — deutsches materielles Recht anzuwenden. Nach den zivilrechtlichen Vorschriften zum Verbraucherschutz in der Bundesrepublik Deutschland hat der Käufer somit eine Frist von 14 Tagen, um Ware ordnungsgemäßer Qualität zurückzugeben. Gestützt auf dieses Recht unserer Mandanten fertigten wir ein Schreiben an den Verkäufer mit der Forderung, den zuvor geschlossenen Kaufvertrag über die Lederwaren aufzulösen und die Anzahlung zurückzuerstatten. Sollten wir eine ablehnende Antwort erhalten oder der Verkäufer schweigen, werden wir die Interessen unserer Mandanten selbstverständlich vor Gericht vertreten. Wir sind zuversichtlich, dass unsere Erfolgsaussichten in diesem Fall recht hoch sind, denn unsere Rechtsanwälte verfügen über beträchtliche Erfahrung mit erfolgreich abgeschlossenen Fällen, darunter auch bei der Durchsetzung von Käuferrechten aus Kaufverträgen. Ein individueller Ansatz für jeden Fall sowie eine sachkundige Betreuung von Anfang bis zum erfolgreichen Abschluss sind das Markenzeichen der Rechtsanwälte unserer Kanzlei. Genau das zieht bei uns zahlreiche Mandanten unterschiedlichen Alters und sozialen Status an, von denen manche eine einmalige Beratung, andere eine umfassende rechtliche Begleitung außergewöhnlicher und mehrstufiger Fälle benötigen.
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DIE RECHTSANWALTSKANZLEI VERTRITT DIE INTERESSEN VON MANDANTEN IM GESAMTEN BUNDESGEBIET