„Gläubiger haben ein besseres Gedächtnis als Schuldner."
(Benjamin Franklin)
Verfahren der Forderungsbeitreibung in der BRD
Der erste Schritt bei der Forderungsbeitreibung ist die Übersendung einer schriftlichen Zahlungsaufforderung mit einer klar festgelegten Zahlungsfrist — eine Voraussetzung für die spätere gerichtliche Beitreibung von Verzugszinsen.
Nahezu jeder Mensch, insbesondere jeder Unternehmer, stand schon mindestens einmal im Leben vor der Situation, dass für die Weiterentwicklung eines Geschäfts oder für andere Vorhaben zusätzliche Finanzierung erforderlich ist. Auf dem heutigen Finanzdienstleistungsmarkt gibt es selbstverständlich zahlreiche Banken und andere Finanzinstitute, bei denen man einen Kredit zur Geschäftsentwicklung oder für andere wichtige Zwecke aufnehmen kann. Darlehen von Privatpersonen — häufig von Verwandten oder Freunden — stellen dabei eine reale Alternative zu klassischen Bankkreditprodukten dar.
Bei einem Darlehensvertrag überträgt eine Partei (der Darlehensgeber) der anderen Partei (dem Darlehensnehmer) Geld oder andere, der Gattung nach bestimmte Sachen zu Eigentum, und der Darlehensnehmer verpflichtet sich, dem Darlehensgeber denselben Geldbetrag (die Darlehenssumme) oder eine gleiche Menge anderer erhaltener Sachen derselben Art und Güte zurückzuzahlen. Der Darlehensvertrag gilt dabei mit der Übergabe des Geldes oder der anderen Sachen als geschlossen. Zum Nachweis des Darlehensvertrags und seiner Bedingungen kann ein Schuldschein des Darlehensnehmers oder ein anderes Dokument vorgelegt werden, das die Übergabe eines bestimmten Geldbetrags oder einer bestimmten Menge an Sachen durch den Darlehensgeber an ihn belegt. Dabei ist zu beachten, dass der Schuldschein selbst keinen Vertrag darstellt, jedoch gerade er den Beweis dafür liefert, dass das betreffende Vermögen tatsächlich in das Eigentum des Schuldners übergegangen ist.
Leider kommt es häufig vor, dass Verwandte oder enge Freunde bei der Vereinbarung von Darlehen die die Übergabe oder Rückgabe des Vermögens belegenden Unterlagen nicht immer ordnungsgemäß erstellen. Kommt es bei solchen Fällen zu Streitigkeiten, muss man sich beim Fehlen einer „dokumentarischen" Beweisgrundlage auf indirekte Beweise und Zeugenaussagen stützen. In diesem Artikel teilen wir mit Ihnen eine Geschichte aus unserer Anwaltspraxis darüber, wie es uns gelungen ist, die Interessen unseres Mandanten zu wahren, dem eine Schuld nicht zurückgezahlt wurde — und zwar mittels eines Gerichtsverfahrens vor einem deutschen Gericht.
Pawel und Stefan (Namen geändert) arbeiteten bereits seit vielen Jahren geschäftlich zusammen. Pawel — ein erfolgreicher Geschäftsmann aus Sankt Petersburg — besaß Immobilien in verschiedenen Teilen der Welt, unter anderem auch in Deutschland. Der Deutsche Stefan, selbstständiger Unternehmer in Deutschland, erbrachte für Pawel im Rahmen eines Dienstleistungsvertrags verschiedene Leistungen — von der Suche und Auswahl geeigneter Gewerbeimmobilien über deren Verwaltung bis hin zur Vermittlung eines Käufers und dem anschließenden Weiterverkauf.
Im Laufe der langjährigen geschäftlichen Zusammenarbeit entwickelte sich zwischen den beiden Männern ein vertrauensvolles, ja beinahe freundschaftliches Verhältnis. Pawel vertraute Stefan so sehr, dass er ihm das Verfügungsrecht über die Geldmittel auf seinem Bankkonto einräumte und für ihn bei der Bank eine zusätzliche Bankkarte bestellte. Die Männer trafen sich regelmäßig, sowohl geschäftlich als auch im Urlaub, häufig in Begleitung ihrer Ehefrauen. Alles lief gut, und die Zusammenarbeit war für beide Seiten vorteilhaft — bis Stefan beschloss, sein Tätigkeitsfeld zu erweitern und eine eigene Immobilienagentur zu eröffnen. Wie schon der große römische Kaiser Julius Caesar meinte: „Große Dinge muss man tun, nicht endlos abwägen." Deshalb machte sich Stefan ohne zu zögern ans Werk. Um „auf eigenen Beinen zu stehen", benötigte er Geld, und der frischgebackene Unternehmer vereinbarte mit Pawel ein zinsloses Darlehen in Höhe von 45.000 Euro mit einer Laufzeit von drei Jahren. Die Rückzahlungsfrist rückte sehr schnell näher, doch Stefan beeilte sich nicht mit der Rückzahlung und bat um eine Fristverlängerung von einem halben Jahr. Um diese Verlängerung irgendwie festzuhalten, unterzeichneten die Männer eine entsprechende Zusatzvereinbarung zum Darlehensvertrag. Als auch die zusätzlichen sechs Monate abgelaufen waren, stellte Stefan schlicht jeglichen Kontakt ein. So geriet unser künftiger Mandant Pawel in eine wenig beneidenswerte Situation: Dieses Geld war zwar nicht sein letztes, doch eine derart erhebliche Summe wollte der Geschäftsmann keineswegs „abschreiben". Nach mehreren Monaten vergeblichen Wartens wandte sich Pawel auf Empfehlung von Geschäftspartnern an unsere Kanzlei, damit wir ihm helfen, seine Rechte und berechtigten Interessen zu wahren.
Nach aufmerksamem Anhören des Mandanten und Durchsicht der von ihm vorgelegten Unterlagen machte sich der Rechtsanwalt unserer Kanzlei unverzüglich an die Arbeit. Zunächst wurde eine Zahlungsaufforderung an Stefan mit der Forderung nach sofortiger Rückzahlung der gesamten Darlehenssumme vorbereitet. Wie erwartet, reagierte der Schuldner nach Erhalt des vom Rechtsanwalt erstellten offiziellen Schreibens bald darauf, wies jedoch darauf hin, dass er die gesamte Schuldsumme angeblich bereits fristgerecht zurückgezahlt habe. Stefans Darstellung zufolge habe er Pawel die 45.000 Euro wie folgt zurückgezahlt:
- 15.000 Euro habe er auf Pawels Konto, zu dem er Zugang hatte, eingezahlt. Diese Einzahlung habe Stefan mit seiner Bankkarte ein Jahr nach Abschluss des Darlehensvertrags vorgenommen;
- 10.000 Euro habe Stefan erneut auf Pawels Konto eingezahlt, etwa ein halbes Jahr nach der Rückzahlung des ersten Teilbetrags;
- 10.000 Euro habe der Schuldner bargeldlos auf ein anderes Fremdwährungskonto Pawels überwiesen;
- 10.000 Euro habe Stefan bei einem persönlichen Treffen bei sich zu Hause in Deutschland in bar übergeben.
Nach Darstellung unseres Mandanten hingegen:
- Die 15.000 Euro, die tatsächlich mit Stefans Bankkarte auf Pawels Konto eingezahlt wurden, seien von unserem Mandanten zusätzlich für die Abwicklung eines Immobiliengeschäfts Pawels in Deutschland zur Verfügung gestellt worden;
- die 10.000 Euro habe Pawel später selbst auf sein eigenes Konto eingezahlt;
- die tatsächlich auf Pawels Konto überwiesenen 10.000 Euro seien zur Tilgung einer anderen Schuld überwiesen worden, die Pawel Stefan im Urlaub, an einem Skiort in Italien, gewährt hatte;
- die 10.000 Euro in bar habe Stefan unserem Mandanten niemals übergeben.
An diesem Punkt wurde uns klar, dass sich dieser verworrene Streit kaum außergerichtlich beilegen lassen würde. In Abstimmung mit dem Mandanten bereiteten wir eine Klageschrift vor und begannen uns aktiv auf die Gerichtsverhandlung vorzubereiten. Wir forderten Kontoauszüge des Bankkontos von Pawel an, zu dem Stefan Zugang hatte. So ließ sich zuverlässig feststellen, von welcher Karte, in welcher Höhe und wann Geldbeträge eingezahlt wurden. Leider verfügten wir über keine entsprechenden schriftlichen Beweise dafür, dass unser Mandant Stefan in Italien noch ein weiteres Darlehen in Höhe von 10.000 Euro gewährt hatte. Diese Tatsache konnte jedoch Pawels Ehefrau Irina (Name geändert) bestätigen, die bei der Geldübergabe zugegen war. Später stellte sich heraus, dass auch Stefan über keine schriftlichen Beweise für die Rückzahlung von 10.000 Euro in bar an unseren Mandanten verfügte. Seine Aussage wurde jedoch von seiner Ehefrau Anna (Name geändert) bestätigt, die angeblich ebenfalls bei der Rückzahlung eines Teils der Schuld in Deutschland anwesend war. Der Fall nahm somit eine Wendung, bei der die Aussage der einen Zeugin gegen die Aussage der anderen stand. Dem Rechtsanwalt gelang es, einen weiteren Zeugen ausfindig zu machen und in den Fall einzubeziehen — einen Bekannten Pawels namens Iwan (Name geändert). Iwan hielt sich in Deutschland auf und stand mit Pawel in Kontakt, als dieser 15.000 Euro zur Übergabe an Stefan mitgebracht hatte. Wie unseren Lesern klar sein dürfte, stand der Rechtsanwalt vor einer alles andere als einfachen Aufgabe: dem Gericht — trotz Fehlens der meisten Belegdokumente — überzeugende Beweise dafür vorzulegen, dass unser Mandant tatsächlich die Wahrheit sagte und Stefan ihm nach wie vor 45.000 Euro schuldete. Nachdem wir eine möglichst umfassende Beweislage zusammengetragen und alles für einen erfolgreichen Ausgang des Falls getan hatten, rechnen wir mit unserem Mandanten mit einer gerichtlichen Entscheidung zu seinen Gunsten. Doch greifen wir nicht vor. Wie dieser Fall ausgeht, wird die Zeit zeigen…
Fortsetzung folgt…
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DIE RECHTSANWALTSKANZLEI VERTRITT DIE INTERESSEN VON MANDANTEN IM GESAMTEN BUNDESGEBIET