Leiht euch im Großen. Das ist billiger… (Unbekannter Verfasser)
Wie sich viele unserer Leser erinnern werden, haben wir in einem unserer früheren Artikel die Geschichte zweier Unternehmer und Geschäftspartner erzählt — des Russen Pawel und des Deutschen Stefan (Namen geändert). Der Kern der Geschichte: Pawel lieh seinem Partner Stefan, mit dem ihn eine enge geschäftliche und fast freundschaftliche Beziehung verband, eine erhebliche Summe, nämlich 45.000 Euro, mit einer Laufzeit von drei Jahren. Nach Ablauf der Rückzahlungsfrist schlossen die Parteien eine Zusatzvereinbarung über eine Verlängerung um weitere sechs Monate. Doch auch nach Ablauf dieser zusätzlichen sechs Monate wurde die Darlehenssumme nicht zurückgezahlt, und Stefan stellte jeglichen Kontakt ein. Auf Empfehlung deutscher Geschäftspartner wandte sich Pawel an unsere Kanzlei mit der Bitte, ihm zu helfen, den ihm rechtmäßig zustehenden Betrag zu erhalten. Nach Durchsicht des schriftlichen Mahnschreibens des Rechtsanwalts unserer Kanzlei zögerte Stefan mit seiner Antwort nicht mehr lange und schickte ein Schreiben, wonach er die gesamte Schuldsumme angeblich wie folgt zurückgezahlt habe — insgesamt 25.000 Euro habe er auf Pawels Konto in Deutschland eingezahlt, zu dem Stefan Zugang hatte, 10.000 Euro habe er bargeldlos auf ein anderes Konto des Gläubigers in Russland überwiesen, und die verbliebenen 10.000 Euro habe er bar übergeben. Die Darstellung unseres Mandanten sah dagegen völlig anders aus — 15.000 Euro seien Stefan zusätzlich für die Abwicklung eines Immobiliengeschäfts übergeben und anschließend tatsächlich auf Pawels Konto eingezahlt worden, weitere 10.000 Euro habe Pawel selbst auf sein eigenes Konto eingezahlt, 10.000 Euro seien tatsächlich überwiesen worden, jedoch zur Tilgung einer anderen Schuld, die Pawel in Italien gewährt hatte, und Bargeld sei überhaupt nicht übergeben worden. Da keine Möglichkeit bestand, den Streit außergerichtlich beizulegen, wandten wir uns im Auftrag unseres Mandanten an das Gericht, um seine Interessen zu vertreten. Zahlreiche Unterlagen, die die Geldübergabe erschöpfend belegt hätten, fehlten. Der Rechtsanwalt unserer Kanzlei musste eine alles andere als leichte Aufgabe bewältigen — im Zuge des Gerichtsverfahrens sämtliche möglichen indirekten Beweise sowie Zeugenaussagen zusammenzutragen, um die Rechtmäßigkeit der Forderungen unseres Mandanten nachzuweisen. In diesem Artikel erzählen wir die Fortsetzung der Geschichte und schildern einige Einzelheiten des stattgefundenen Gerichtsverfahrens.
Wichtig zu wissen
Half die außergerichtliche Zahlungsaufforderung nicht, kann der Gläubiger das vereinfachte gerichtliche Mahnverfahren beantragen — dies ist schneller und kostengünstiger als ein gewöhnliches Klageverfahren.
Noch vor der Gerichtsverhandlung sammelte der Rechtsanwalt gewichtige Beweise zugunsten der Darstellung unseres Mandanten.
Erstens erhielt und legte der Rechtsanwalt dem Gericht Kopien von Zolldeklarationen vor, die die Ausfuhr größerer Geldbeträge in Fremdwährung durch Pawel ins Ausland belegten. Aus diesen Deklarationen ging eindeutig hervor, dass Pawel zunächst 15.000 Euro und ein halbes Jahr später weitere 10.000 Euro nach Deutschland brachte. Zudem gelang es, eine Kopie der Zolldeklaration aufzufinden, die belegte, dass Pawel bei seinem Abflug in den Urlaub nach Italien ebenfalls einen Betrag von über 10.000 Euro mit sich führte. Dies bestätigte indirekt, dass Pawel bei Treffen mit seinem Geschäftspartner Stefan über größere Geldsummen verfügte.
Zweitens erhielt der Rechtsanwalt sämtliche Kontoauszüge zu den Bewegungen auf dem Konto unseres Mandanten in Deutschland, zu dem Stefan Zugang hatte. Nach Erhalt der Auszüge und Ausdrucke wurde deutlich, dass die Beträge von 15.000 und 10.000 Euro von unterschiedlichen Bankkarten auf das Konto eingezahlt worden waren. Dieser Umstand entging dem Rechtsanwalt nicht und diente als gewichtiger Beweis dafür, dass zumindest 10.000 Euro vom Mandanten selbst auf sein eigenes Konto eingezahlt worden waren. Zudem ließ dieser Umstand den Richter berechtigte Zweifel an der Glaubhaftigkeit der Aussagen des Beklagten hegen.
Drittens leistete der Rechtsanwalt im Vorfeld gründliche Arbeit mit den Zeugen. Wichtige Aussagen vor Gericht machte Pawels Ehefrau Irina (Name geändert). Der Rechtsanwalt erklärte ihr ausführlich die Besonderheiten des Zeugenbefragungsverfahrens und bat sie, ruhig und genau alles zu schildern, woran sie sich erinnerte. Mit gezielten Fragen half er ihr, sich an Einzelheiten des Treffens der beiden Männer in Italien zu erinnern. Die von Irina vor Gericht geschilderten Details dienten als zusätzlicher Beweis für die Richtigkeit der Aussagen ihres Ehemanns Pawel. Zudem fand der Rechtsanwalt Pawels Bekannten Iwan (Name geändert) und zog ihn in das Verfahren hinein. Er hielt sich in Deutschland auf, als Pawel Stefan 15.000 Euro zur Anzahlung für einen Wohnungskauf übergab. Zwar war Iwan bei der Geldübergabe selbst nicht anwesend, doch er wusste, dass sich die beiden Männer treffen wollten, um die Immobilienangelegenheit zu regeln. Er hatte auch gehört, dass unser Mandant eine Anzahlung für ein Immobilienobjekt leisten wollte und dass solche Überweisungen stets von Stefan vorgenommen wurden.
Im Zuge der Gerichtsverhandlung legte der Rechtsanwalt dem Gericht sämtliche im Rahmen der Prozessvorbereitung erlangten indirekten dokumentarischen Beweise vor. Zudem verwies der Rechtsanwalt auf die zwischen Gläubiger und Schuldner unterzeichnete Zusatzvereinbarung, die belegte, dass die Schuld zum Zeitpunkt ihres Ablaufs nicht zurückgezahlt worden war. Überhaupt enthielten Stefans Aussagen recht viele Widersprüche. Sämtliche davon wurden vom Rechtsanwalt berücksichtigt und vor Gericht dargelegt. Darüber hinaus stellte der Rechtsanwalt bei der Verhandlung aktiv Fragen an die Zeugin der Beklagtenseite — Stefans Ehefrau Anna (Name geändert). Insbesondere wurde sie gefragt, unter welchen Umständen ihr Ehemann Pawel die 10.000 Euro zurückgezahlt habe, wann genau dies gewesen sei, ob sie die Geldscheine selbst gesehen habe und worüber die Männer dabei genau gesprochen hätten. Anna antwortete auf die Fragen des Rechtsanwalts ausweichend und unklar. Am Ende erklärte sie, bei dem Treffen der Männer bei ihnen zu Hause einen vollen Umschlag mit dem Logo der großen deutschen Bank „Sparkasse" auf dem Tisch gesehen zu haben. Dabei fügte sie hinzu, sie sei mit den kleinen Kindern beschäftigt gewesen und wisse nicht genau, woher der Umschlag auf dem Tisch stammte, was genau sich darin befand und ob er tatsächlich von ihrem Ehemann an unseren Mandanten übergeben worden war.
Anschließend wurde im Zuge der Verhandlung auch Pawels Ehefrau Irina befragt. Wie oben erwähnt, war Irina nach der Darstellung unseres Mandanten mit ihrem Ehemann in einem Skiort, als Pawel Stefan 10.000 Euro als Darlehen übergab. Irina berichtete, dass Pawel bereits am Flughafen einen größeren Geldbetrag deklariert habe, was zuvor bei Urlaubsreisen, soweit sie sich erinnere, nie geschehen sei. Anschließend schilderte sie, bei dem Gespräch der Männer im Hotelzimmer, bei dem die Geldübergabe stattfand, anwesend gewesen zu sein. Sie erinnerte sich an Einzelheiten: Die Männer saßen während des Gesprächs an einem Tisch, Stefan berichtete Pawel auf Englisch von bevorstehenden neuen Projekten, ein dickes Bündel grüner Geldscheine wurde Stefan in einer durchsichtigen Mappe übergeben. Genau im Moment der Geldübergabe stand Irina vom Tisch auf, befand sich jedoch weiterhin im Hotelzimmer, sodass sie sehen konnte, dass das Geld tatsächlich übergeben wurde. Hier ist anzumerken, dass die Zeugin ihre Schilderung bei der Verhandlung vor dem deutschen Gericht auf Russisch abgab. Ihre Worte wurden von einer Dolmetscherin ins Deutsche übersetzt, der dabei zwei erhebliche Übersetzungsungenauigkeiten unterliefen:
· Erstens übersetzte sie die Aussage der Zeugin, das Geld sei in einer durchsichtigen Mappe übergeben worden und Irina habe die Geldscheine selbst sehen können, so, dass das Geld in einem undurchsichtigen Umschlag übergeben worden sei;
· Zweitens übersetzte sie die Aussage, die junge Frau sei im Moment der Geldübergabe vom Tisch aufgestanden, so, dass die junge Frau angeblich aufgestanden und weggegangen sei.
Zum Glück bemerkte der Rechtsanwalt unserer Kanzlei, der fließend Russisch und Deutsch spricht, rechtzeitig diese Übersetzungsungenauigkeiten, die den Ausgang des Falls erheblich hätten beeinflussen können. Er griff in die Zeugenbefragung ein und gab dem Richter die entsprechenden Erläuterungen.
Nach der von unserem Rechtsanwalt geleisteten sorgfältigen Vorbereitungsarbeit für das Gerichtsverfahren, die dem Schutz der Interessen des Mandanten diente, ließ der positive Ausgang nicht lange auf sich warten. Nach eingehender Prüfung sämtlicher Unterlagen entschied das Gericht zugunsten von Pawel. Es wurde festgestellt, dass Stefan seinem Darlehensgeber tatsächlich nach wie vor eine erhebliche Summe schuldete, nämlich 45.000 Euro. Das Gericht verpflichtete den Beklagten daher in seinem Urteil, dem Kläger diesen Betrag samt den entsprechenden Verzugszinsen innerhalb eines Monats ab Rechtskraft der Entscheidung zu zahlen.
Abschließend möchten wir betonen, dass wir Ihnen trotz der scheinbaren Einfachheit eines Darlehensvertrags dringend empfehlen, bei der Übergabe von Geld als Darlehen in jedem Fall einen geschäftlichen Umgang zu wahren und sämtliche erforderlichen Belegdokumente zu erstellen. Leider können Missbrauch oder gar vorsätzlicher Betrug sowohl vonseiten des Darlehensnehmers als auch vonseiten des Darlehensgebers vorkommen. Rechtzeitig „untergelegte Strohhalme" helfen Ihnen, Ihre Interessen wirksam zu schützen, sollte es zu einem Gerichtsverfahren kommen. Sollte sich bei Ihnen eine ähnliche Situation ergeben, stehen Ihnen die hochqualifizierten und erfahrenen Rechtsanwälte unserer Kanzlei für eine Beratung zur Verfügung und tun alles, um Ihre Rechte wiederherzustellen und Ihnen zu dem Ihnen zustehenden Vermögen zu verhelfen.
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DIE RECHTSANWALTSKANZLEI VERTRITT DIE INTERESSEN VON MANDANTEN IM GESAMTEN BUNDESGEBIET