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Zivilrecht

Wie man sich verteidigt, wenn man bei einer Wohnungsbesichtigung unversehens gebissen wird...

„In Hunden spiegelt sich gewissermaßen der Geist wider, der in der Familie herrscht.

Böse Menschen haben böse Hunde, ist der Halter gefährlich, ist es auch der Hund.

Wichtig zu wissen

Die Haftung für einen durch ein Tier verursachten Schaden trägt dessen Halter auch in Situationen, die formal nicht mit einem Mietverhältnis zusammenhängen — etwa bei der Besichtigung einer Wohnung durch einen potenziellen Mieter.

Sogar der Wechsel ihrer Stimmung kann den Stimmungswechsel bei den Menschen widerspiegeln."

Arthur Conan Doyle

Jedem, der in Deutschland lebt, ist die Liebe und Zuneigung der Einheimischen zu ihren Haustieren bekannt. Die Bewohner Deutschlands schaffen sich gerne Haustiere an, am häufigsten Katzen und Hunde, und kümmern sich fürsorglich um sie. Haustiere werden hier üblicherweise nahezu überallhin mitgenommen — außer an den klassischen Spazierorten trifft man sie auch im öffentlichen Nahverkehr, in Cafés und Restaurants, in Supermärkten und sogar in den Büros mancher Unternehmen, deren Geschäftsführung der Anwesenheit solcher „Mitarbeiter" am Arbeitsplatz wohlwollend gegenübersteht. Wie auch in vielen anderen Bereichen zeigt sich bei der Haustierhaltung die Vorliebe der Bewohner Deutschlands für die Einhaltung der bestehenden Ordnung. Zahlreichen deutschen Gesetzen und Vorschriften, die das Verhältnis zwischen Haustieren und Menschen regeln, liegt ein einfacher Grundsatz zugrunde: Niemand darf einen anderen stören. Dem Tierhalter obliegt zu Recht die Verantwortung, sein Haustier sorgfältig im Auge zu behalten, übermäßigen Lärm und Aggressivität gegenüber Nachbarn sowie Verschmutzung im Treppenhaus zu vermeiden.

Zur Freude der Haustierbesitzer gilt die Erlaubnis zur Beförderung im öffentlichen Nahverkehr landesweit. In manchen Städten ist die Beförderung kostenlos, in anderen muss der halbe oder volle Fahrpreis eines erwachsenen Fahrgasts gezahlt werden. In Fernzügen werden kleine Tiere, die in eine Tasche passen, kostenlos befördert, für größere ist ein Kinderfahrschein zu erwerben. Auch die Beförderung von Tieren im Taxi ist unter Einhaltung der geltenden Vorschriften für die Beförderung von Tieren im Fahrzeug in Deutschland erlaubt.

Für Hunde kann nach Entscheidung ihrer Halter eine spezielle Versicherung abgeschlossen werden, die im Falle eines vom Tier verursachten Schadens gegenüber Dritten greift. Versicherungsgesellschaften bieten ihre Hilfe an, wenn Ihr Hund beispielsweise jemanden gebissen, einen fremden Gegenstand beschädigt oder einen Unfall verursacht hat. Der Versicherungsbeitrag für eine solche Versicherung beträgt etwa 80 Euro pro Jahr. Die Entscheidung über die Notwendigkeit einer Versicherung trifft der Tierhalter, wenngleich in Deutschland über die Einführung einer Versicherungspflicht diskutiert wird.

In den letzten Jahren gelten in Deutschland besondere Vorschriften für die Haltung sogenannter Kampfhunde. In den verschiedenen Bundesländern werden unterschiedliche Rassen zu den Kampfhunden gezählt. Halter solcher Hunde benötigen eine spezielle Erlaubnis der für die Wahrung der öffentlichen Ordnung zuständigen Behörde (Ordnungsamt) zum Halten des Hundes sowie eine Unbedenklichkeitsbescheinigung. Zu diesem Zweck werden regelmäßig Wesenstests zur Feststellung des Tiercharakters durchgeführt. Das Gesetz schreibt vor, dass solche Hunde in den meisten Städten ausschließlich an der Leine und mit Maulkorb geführt werden müssen. Für sie gelten eine Versicherungspflicht und ein erhöhter Steuersatz, zudem ist die Zucht im häuslichen Umfeld untersagt.

In der Tätigkeit unserer Kanzlei begegnen uns von Zeit zu Zeit Fälle, in denen unsere Rechtsanwälte die Interessen von Tierhaltern oder umgekehrt von durch solche Tiere Geschädigten vertreten. Von einem der erfolgreichen Fälle aus unserer umfangreichen Anwaltspraxis erzählen wir in diesem Artikel.

Zu uns kam ein junger Mann, nennen wir ihn Maxim, zur Beratung, der durch Bisse eines Haushundes verletzt worden war. Maxim befand sich, wie viele andere Bewohner Deutschlands, mitten in der mühsamen Suche nach einer neuen Mietwohnung zum dauerhaften Wohnen. Die Besichtigungen verschiedener Wohnungsangebote fanden nahezu täglich eine nach der anderen statt. Leider verging ein Monat nach dem anderen, ohne dass sich ein positives Ergebnis einstellte. Mal fand Maxim ein Angebot angesichts seines Lebensstils inakzeptabel, mal war die Wohnung ideal, doch der Preis „biss" zu sehr, mal verschwand eine Wohnung aus irgendwelchen unerfindlichen Gründen bereits am Tag nach ihrem Erscheinen auf dem Immobilienmarkt wieder — an andere Interessenten vergeben.

Bei einer Besichtigung einer dem jungen Mann zusagenden Wohnung empfing ihn eine ältere Frau namens Inna (Name geändert), die offenbar allein in der Wohnung lebte. Wie sie dem zur Besichtigung gekommenen Maxim erklärte, plante sie, in absehbarer Zeit zu ihrem Sohn in ein Haus außerhalb der Stadt umzuziehen und ihre im Stadtzentrum gelegene Wohnung langfristig zu vermieten. Der junge Mann hatte an jenem Abend keine Eile, er besichtigte in Ruhe zunächst das Badezimmer, dann die Küche, trat auf den Balkon hinaus und wollte bereits zur Besichtigung der Zimmer übergehen. Zu Beginn der Wohnungsbesichtigung erwähnte die Vermieterin, dass sie einen Hund namens Nelly habe, der derzeit in einem der Zimmer eingesperrt sei. Zugleich versicherte sie unserem künftigen Mandanten, das Tier habe ein freundliches Wesen und werde ihm keinesfalls Schaden zufügen. Während der Besichtigung hörte der junge Mann, wie der Hund winselte, an der Tür kratzte und nach draußen wollte. Mit Erlaubnis der Vermieterin öffnete Maxim die Tür eines der Zimmer und wollte hineingehen. Der Hund sprang, wohl vor Überraschung oder weil er sein Revier vor Fremden verteidigte und in dem die Wohnung Besichtigenden eine Bedrohung wahrnahm, den jungen Mann an, warf ihn zu Boden und biss ihn mehrmals in den Arm. Es ist ungewiss, wie diese Geschichte weiter verlaufen wäre, hätte die Vermieterin Nelly nicht eilig an die Leine genommen und wieder an ihren Platz zurückgebracht. Nach diesem „gastfreundlichen Empfang" brach Maxim die weitere Wohnungsbesichtigung selbstverständlich ab und zog sich eilig zurück nach Hause. Anschließend suchte er die nächstgelegene medizinische Klinik auf, wo ihm die entsprechenden vorbeugenden Injektionen verabreicht und die Bisswunden versorgt wurden. Zudem wurde dem jungen Mann empfohlen, ein bis zwei Arbeitstage auf die Arbeit zu verzichten, um in ruhiger häuslicher Umgebung sein weiteres Befinden zu beobachten. Maxim betrieb ein eigenes kleines Café, sodass der zweitägige Verzicht auf die Arbeit für sein Geschäft mit einem erheblichen Schaden verbunden war, da der Einkauf und die Anlieferung der Produkte stets von ihm selbst organisiert wurden. So endete ein scheinbar harmloses Vorhaben wie die Besichtigung einer neuen Mietwohnung mit derart unerwarteten, für den jungen Mann negativen Folgen.

Einige Tage nach dem Vorfall setzte er sich selbst mit der Vermieterin in Verbindung und versuchte, das entstandene Problem zu regeln. Er bat die Vermieterin, die von seiner Krankenversicherung nicht gedeckten Kosten für die in der Klinik erbrachte medizinische Hilfe sowie die Kosten für den Erwerb von Medikamenten zu übernehmen. Die Tierhalterin ihrerseits weigerte sich kategorisch, das Gespräch fortzusetzen, und erklärte, sie habe keine Ahnung von irgendwelchen durch ihren Hund Geschädigten. Nach Rücksprache mit Freunden entschied sich Maxim, sich an Fachleute zu wenden. Er kam zu uns zur Beratung, und nachdem er sich die vorläufige Einschätzung des Rechtsanwalts angehört hatte, wie in diesem Fall zur Durchsetzung seiner Interessen vorzugehen sei, bevollmächtigte er den Rechtsanwalt zur Vertretung seiner Interessen im Umgang mit der Schadensverursacherin und erteilte die entsprechende Vollmacht. Der Rechtsanwalt verfasste ohne Verzögerung eine schriftliche Beschwerde an die Hundehalterin Inna, in der er folgende Forderungen erhob:

- Erstattung der Kosten für die medizinische Behandlung in der Klinik sowie der Kosten für die erforderlichen Medikamente;

- Ersatz des Schadens für die zugefügten körperlichen Schmerzen in Form eines Schmerzensgeldes;

- Ersatz des dem Geschäft entstandenen Schadens, der durch die zweitägige Abwesenheit des jungen Mannes von der Arbeit entstanden war.

Diese Schadensersatzforderungen wurden durch entsprechende, dem Schreiben des Rechtsanwalts beigefügte Beweise untermauert.

Nach Erhalt dieser vom Rechtsanwalt vorbereiteten offiziellen Beschwerde zeigte sich Inna deutlich gesprächsbereiter. Sie teilte mit, dass sie tatsächlich über eine entsprechende Versicherung zur Deckung materieller Schäden durch von ihrem Hund verursachte Verletzungen Dritter verfüge. Der Rechtsanwalt erhielt eine Kopie der Versicherungspolice sowie die Kontaktdaten des Vertreters der Versicherungsgesellschaft und leitete seine im Interesse unseres Mandanten formulierte Forderung entsprechend weiter. Inna bestätigte ihrerseits schriftlich den Vorfall, was ebenfalls dem an die Versicherungsgesellschaft übersandten Unterlagenpaket beigefügt wurde. Wie wir es zu Recht erwartet hatten, ging nach etwa zwei Wochen ein Schreiben ein, wonach der materielle Schaden unserem Mandanten in vollem Umfang ersetzt werde.

Maxim dankte uns für die hervorragend geleistete Arbeit und bat um unser Einverständnis, sich in Zukunft auch bei anderen rechtlichen Angelegenheiten an unsere Kanzlei wenden zu dürfen. Dieser Fall veranschaulicht anschaulich, dass Schadensverursacher beim Erhalt offizieller, von einem Rechtsanwalt verfasster schriftlicher Forderungen häufig rascher gesprächsbereit sind, was eine möglichst wirksame und zügige Beilegung entstandener, im Rechtsrahmen liegender Konflikte ermöglicht. Wir rufen unsere Leser erneut dazu auf, die geltenden Gesetze, Vorschriften und Anforderungen verantwortungsvoll einzuhalten, insbesondere wenn Sie sich in einem fremden Land aufhalten — und sollte sich eine Situation ergeben, in der Ihnen Schaden zugefügt wurde und Sie rechtlichen Beistand benötigen, laden wir Sie ein, sich an unsere Kanzlei zu wenden.

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DIE RECHTSANWALTSKANZLEI VERTRITT DIE INTERESSEN VON MANDANTEN IM GESAMTEN BUNDESGEBIET

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