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Zivilrecht

Aktuelle Rechtsprechung in Zivilsachen in Deutschland

Das Zivilrecht regelt einen umfassenden Bereich der Rechtsbeziehungen zwischen natürlichen und juristischen Personen, der mit der Entstehung und Übertragung von Eigentum, dinglichen Rechten, Rechten an den Ergebnissen geistiger Tätigkeit, der Erbringung von Dienstleistungen und Ähnlichem verbunden ist. Da dieser Rechtsbereich die unterschiedlichsten Aspekte des Zusammenlebens der Mitglieder der Gesellschaft umfasst, gibt es eine umfangreiche und sich ständig weiterentwickelnde Rechtsprechung, die je nach den Umständen des Einzelfalls den einen oder anderen Aspekt der Rechtsverhältnisse konkretisiert.

In unserer heutigen Veröffentlichung möchten wir Sie mit einigen Gerichtsentscheidungen vertraut machen, die aktuelle Fragen im Zusammenhang mit dem einen oder anderen zivilrechtlichen Rechtsverhältnis regeln.

Wichtig zu wissen

Die Rechtsprechung in Zivilsachen entwickelt sich in Deutschland ständig weiter — die Berücksichtigung aktueller Gerichtsentscheidungen wird häufig zum entscheidenden Argument zugunsten des Mandanten.

1. Schadensersatz bei Ausübung illegaler Erwerbs- und/oder unternehmerischer Tätigkeit

Nach deutschem Recht übt eine Person illegale Erwerbstätigkeit und unternehmerische Tätigkeit aus, die Arbeits-, Werk- oder sonstige Leistungen erbringt oder in Anspruch nimmt, ohne dabei die ihr gesetzlich auferlegten Pflichten zu erfüllen — etwa die Zahlung von Steuern und Sozialabgaben, die Buchführung und die Übermittlung entsprechender Angaben an staatliche Stellen, die vorschriftsmäßige Anmeldung der unternehmerisch tätigen Person und Ähnliches.

Für die Ausübung illegaler Tätigkeit ist in Deutschland sowohl zivilrechtliche als auch strafrechtliche Verantwortung vorgesehen; dabei muss die diese Tätigkeit ausübende Person die entsprechenden Steuern, Sozialabgaben usw. zwingend nachzahlen.

Eine Besonderheit der Ausübung illegaler Erwerbs- oder unternehmerischer Tätigkeit im zivilrechtlichen Bereich besteht darin, dass der entsprechende, das jeweilige Rechtsverhältnis regelnde Vertrag (Werkvertrag, Dienstvertrag u. Ä.) oder Teile davon (im Falle eines Arbeitsvertrags) für nichtig erklärt werden, sodass die Parteien voneinander nicht die Erfüllung der in einem solchen Vertrag vorgesehenen Pflichten verlangen können.

Von einem deutschen Gericht wurde ein Fall verhandelt, in dem eine Person klagte, die im Rahmen eines Werkvertrags ein Unternehmen beauftragt hatte, das illegale Arbeitskräfte einsetzte — also Arbeiter ohne die erforderliche Genehmigung zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit auf deutschem Staatsgebiet. Nach dem Werkvertrag sollte das genannte Unternehmen die Montage und Reparatur des Daches des Hauses des Klägers durchführen. Der Umstand, dass das genannte Unternehmen illegale Arbeitskräfte einsetzte und einer illegalen unternehmerischen Tätigkeit nachging, war dem Kläger bekannt oder hätte ihm bekannt sein müssen, da in der von der Firma vorgelegten Rechnung vermerkt war, dass der Preis der Arbeiten ohne Berücksichtigung der entsprechenden Einkommensteuer berechnet worden war.

Der niedrig angesetzte Preis für die entsprechenden Dacharbeiten erfreute den Kläger sehr, weshalb er beschloss, die Zusammenarbeit mit diesem Auftragnehmer fortzusetzen. Nach Abschluss der Werkarbeiten stellte der Auftraggeber jedoch fest, dass die Arbeit sehr mangelhaft ausgeführt worden war, zahlreiche offensichtliche Mängel vorlagen und das Unternehmen minderwertige Materialien verwendet hatte.

Aus diesem Grund forderte der Auftraggeber vom Auftragnehmer die Beseitigung der entsprechenden Mängel, und nachdem dies verweigert worden war, forderte er die Rückzahlung von 70 % des vertraglich gezahlten Betrags. Wie zu erwarten, wurde auch diese Forderung des Auftraggebers ignoriert, woraufhin er beschloss, den Rechtsweg zu beschreiten.

Das Gericht prüfte jedoch sämtliche vorliegenden Aktenunterlagen sorgfältig und kam zu dem Schluss, dass der Kläger wusste, dass das Unternehmen einer illegalen unternehmerischen Tätigkeit nachging und Personen einsetzte, die illegal auf deutschem Staatsgebiet arbeiteten, da er die vom Auftragnehmer vorgelegte Rechnung ohne Berücksichtigung des Steuerbetrags akzeptiert hatte. Somit habe der Kläger ebenfalls an dem illegalen Vorgehen mitgewirkt.

Nach § 1 Abs. 2 Nr. 2 des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung (SchwarzArbG) übt eine Person illegale Tätigkeit aus, die Werkleistungen erbringt oder in Anspruch nimmt (Dienstleistungen erbringt oder in Anspruch nimmt) und dabei als steuerpflichtige Person ihre steuerlichen Pflichten nicht erfüllt.

Folglich wird der Werkvertrag in einem solchen Fall für nichtig erklärt, weshalb weder der Auftraggeber noch der Auftragnehmer die Erfüllung der im Vertrag vorgesehenen Pflichten verlangen können. Selbst bei mangelhafter Ausführung der Werkarbeiten hat der Auftraggeber somit kein Recht, eine Mängelbeseitigung oder Schadensersatz zu verlangen.

Darüber hinaus stellte das Gericht fest, dass der Auftraggeber auch nicht berechtigt ist, die Rückzahlung einer ungerechtfertigten Bereicherung zu verlangen, die dadurch entstanden ist, dass der Auftraggeber für die mangelhaft ausgeführten Arbeiten zu viel gezahlt hat. Nach § 817 Satz 2 BGB ist die Rückforderung eines von einer Vertragspartei gezahlten Betrags im Falle der Nichtigkeit dieses Vertrags nämlich ausgeschlossen, wenn die Zahlung des entsprechenden Betrags unter Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften erfolgte. Somit war der Klage des Auftraggebers nicht stattzugeben.

2. Beweislast beim Abschluss von Verbraucherverträgen

Nach § 13 BGB ist Verbraucher jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Folglich lässt sich die Mehrheit der von natürlichen Personen zu privaten Zwecken vorgenommenen Rechtsgeschäfte den Verbrauchergeschäften zuordnen.

Sehr häufig wenden sich Personen an unsere Rechtsanwaltskanzlei wegen der aus dem Abschluss eines Kaufvertrags über ein Fahrzeug entstehenden Rechte und Pflichten, der nach § 474 BGB zugleich ein Verbrauchsgüterkauf ist.

Die wesentlichen Rechte und Pflichten von Verkäufer und Käufer sind in § 433 BGB festgelegt. Insbesondere ist der Verkäufer einer Sache nach dem Kaufvertrag verpflichtet, dem Käufer die vereinbarte Sache zu übereignen; dabei muss die Sache frei von Sachmängeln übergeben werden, und Dritte dürfen keine Rechte an der verkauften Sache besitzen. Der Käufer wiederum ist verpflichtet, die entsprechende Ware anzunehmen und den von den Parteien vereinbarten Kaufpreis zu zahlen.

Besonders problematisch wird die Situation in dem Fall, dass ein Mangel des erworbenen Fahrzeugs erst während dessen Nutzung entdeckt wird.

Ein aktueller Fall, der von deutschen Gerichten verhandelt wurde, betrifft die Klage einer Person, die bei einem Autohaus einen Neuwagen einer bekannten Marke erworben hatte, der jedoch nach fünf Monaten Nutzung während der Fahrt auf der Autobahn plötzlich Feuer fing und vor dem Eintreffen der Feuerwehr vollständig ausbrannte. Auf Wunsch der Fahrzeughalterin wurde das Fahrzeug zum Gelände des verkaufenden Autohauses abgeschleppt. Da das Fahrzeug vollständig ausgebrannt war, konnte keine gründliche technische Untersuchung des Fahrzeugzustands durchgeführt werden. Es wurde jedoch festgestellt, dass die Entzündung des Motors durch einen Riss des Zahnriemens (der Steuerkette) verursacht wurde.

Nach einiger Zeit richtete die Käuferin ein entsprechendes Mahnschreiben an das Autohaus mit der Forderung, ihr den vollen Preis des Fahrzeugs zu erstatten oder ihr ein neues Fahrzeug zu liefern. Das Autohaus lehnte dies jedoch ab und begründete dies damit, dass der Riss des Zahnriemens und die dadurch verursachte Entzündung des Motors auf eine unsachgemäße Nutzung zurückzuführen seien.

Da sich der Streit außergerichtlich nicht beilegen ließ, erhob die Käuferin Klage. Das Hauptargument der Käuferin stützte sich auf § 476 BGB, wonach vermutet wird, dass die Sache bereits bei Übergang der Gefahr auf den Käufer mangelhaft war, wenn sich innerhalb von sechs Monaten seit Gefahrübergang ein Sachmangel zeigt, es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art der Sache oder des Mangels unvereinbar.

Da sich der genannte Vorfall fünf Monate nach dem Fahrzeugkauf ereignete, bestand die Käuferin darauf, dass das erworbene Fahrzeug bereits zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses den entsprechenden Mangel aufgewiesen habe.

Obwohl der oben genannte Paragraph des BGB eindeutig auf eine Entlastung des Käufers von der Beweislast abzielt, erlangte dieser Streit große Aufmerksamkeit und wurde von Gerichten aller Instanzen verhandelt, woraufhin der Bundesgerichtshof dem Europäischen Gerichtshof eine entsprechende Vorlagefrage übermittelte, um klären zu lassen, ob der Käufer vollständig von der Beweislast befreit werden kann, wenn ein Mangel der Ware innerhalb eines halben Jahres nach ihrem Erwerb festgestellt wurde.

Der Europäische Gerichtshof stellte klar, dass der Verbraucher lediglich nachweisen muss, dass die von ihm erworbene Ware nicht den im Vertrag angegebenen Eigenschaften entsprach und nicht die gebotene Qualität aufwies. Die Ursachen und Umstände der Entstehung der entsprechenden Mängel muss der Käufer nicht erläutern. Zudem stellte das Gericht fest, dass der Käufer nachweisen muss, dass der festgestellte Mangel innerhalb von sechs Monaten nach Erwerb und Lieferung der Ware entdeckt wurde. Sind diese Umstände durch entsprechende Beweismittel belegt, ist der Verbraucher nicht verpflichtet, nachzuweisen, dass die Ware bereits zum Zeitpunkt ihres Erwerbs mangelhaft war.

Selbst wenn also nicht zweifelsfrei geklärt ist, aus welchem Grund der Zahnriemen gerissen ist (Mangel des Riemens oder unsachgemäße Nutzung), befreit die in § 476 BGB festgelegte Vermutung den Verbraucher von weiteren Nachweispflichten. Das Gericht muss folglich seine Entscheidung unter der Annahme treffen, dass der Riemen von Anfang an mangelhaft war, sofern der Verkäufer nicht das Gegenteil beweist.

Die in diesem Artikel dargestellten Beispiele aus der Praxis deutscher Gerichte zeigen, dass jeder Fall zahlreiche unterschiedliche Feinheiten und Details aufweist, die bei der Entscheidungsfindung des Gerichts eine ausschlaggebende Rolle spielen können. Aus diesem Grund empfehlen wir Ihnen dringend, sich unbedingt der Unterstützung eines qualifizierten Rechtsanwalts zu versichern, der sämtliche im Fall vorliegenden Tatsachen richtig einzuschätzen und die geeignete Taktik zur Wahrung Ihrer rechtlichen Interessen zu wählen vermag.

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