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Zivilrecht

Vertrag ist mehr wert als Geld

Geschäfte sind für Gleiche gemacht. Oder fast Gleiche...

Frank Herbert. Der Wüstenplanet

Wichtig zu wissen

Im Streitfall stützt sich ein deutsches Gericht in erster Linie auf den Text des schriftlichen Vertrags — mündliche Absprachen, die diesem widersprechen, sind deutlich schwieriger zu beweisen.

Jeder von uns schließt täglich, mal bewusst, mal beiläufig, Rechtsgeschäfte ab. Betrachtet man es genauer, tun wir dies tatsächlich ständig. Etwa wenn wir auf dem Weg zur Arbeit Kaffee mit einem Brötchen und die aktuelle Zeitungsausgabe kaufen, wenn wir in die U-Bahn steigen und ein Ticket lösen oder ein Taxi nutzen. Wenn wir in der Mittagspause zum nahegelegenen Café zum Business-Lunch gehen, ebenso wenn wir abends mit Freunden zu einem Konzert gehen, in einer Bar auf ein Bier einkehren und anschließend gemeinsam mit demselben Taxi nach Hause fahren. Jede dieser unkomplizierten Handlungen ist ebenso wie viele andere einfache Handlungen aus Sicht der zivilrechtlichen Lehre gerade ein Rechtsgeschäft — also ein Willensakt natürlicher und juristischer Personen, der auf die Begründung, Änderung oder Beendigung von Rechten und Pflichten gerichtet ist. Der Gesetzgeber hat je nach Bedeutung des Rechtsgeschäfts unterschiedliche Formerfordernisse für dessen Abschluss festgelegt. So genügt es bei den meisten kleinen, meist preisgünstigen Rechtsgeschäften, sie mündlich abzuschließen — beispielsweise indem man den Kauf einer Ware zum genannten Preis schlicht annimmt, indem man dem Verkäufer den geforderten Betrag bezahlt. Zugleich ist ein Vertrag über einen Bankkredit nur dann wirksam, wenn er schriftlich geschlossen wird. Die bedeutendsten Rechtsgeschäfte, etwa der Kauf und Verkauf von Immobilien, bedürfen einer notariellen Beurkundung, da die Risiken hier erheblich steigen und der Notar in dieser Situation eine dritte Person mit entsprechender Qualifikation ist, die die Willensfreiheit der Parteien, die Übereinstimmung des Vertrags mit den zwingenden gesetzlichen Vorschriften und die „rechtliche Unbedenklichkeit" des vorgenommenen Geschäfts gewährleistet. Leider denken die meisten Bürger nicht immer über die möglichen Folgen der von ihnen vorgenommenen Rechtsgeschäfte nach. Besonders unangenehm ist dies, wenn eine Person aufgrund eines voreilig unterzeichneten langfristigen Mietvertrags, eines Telekommunikationsvertrags oder eines Kreditvertrags in eine finanziell schwierige Lage gerät. So kann sie unbewusst von der anderen Vertragspartei aufgedrängte, unerwünschte Verpflichtungen übernehmen, deren belastende Erfüllung sich über einen langen Zeitraum hinziehen kann.

Vielen von uns ist die Situation vertraut, dass man dringend eine bestimmte Ware benötigt, sie aber im Moment nicht kaufen kann. Genau für solche Situationen wurden die bei modernen Käufern beliebten Kredite und Ratenzahlungen erfunden. Banken sind gerne bereit, ihren Kunden Kredite für die verschiedensten Zwecke anzubieten. Tatsächlich empfinden viele diese Dienstleistung als sehr praktisch. Man kann die Ware sofort mitnehmen und später bezahlen. Ein weiterer Vorteil besteht darin, dass man den modernen, neuen Gegenstand bereits jetzt nutzen kann, was man sich kaum leisten könnte, müsste man sofort bar bezahlen. Man sollte jedoch bedenken, dass jede Marketingaktion meist bestimmte Risiken birgt, weshalb man sich gut überlegen sollte, ob man einen Ratenzahlungsvertrag unterschreiben oder einen Kredit aufnehmen sollte. Von einem Fall aus unserer Anwaltspraxis, in dem ein Mandant unserer Kanzlei durch seine Unachtsamkeit beim Unterzeichnen eines Ratenzahlungsvertrags über hochwertige Küchenmöbel zum Geisel seiner eigenen Sorglosigkeit wurde, möchten wir in diesem Artikel berichten.

Unser Mandant — nennen wir ihn Wladimir — hatte schon immer eine Vorliebe für alles Erlesene. Dank seiner mehr als soliden finanziellen Verhältnisse konnte er sich ein geräumiges, helles eigenes Haus mit Garten, ein komfortables Auto und häufige interessante Reisen leisten. Als es um die Auswahl der Küchenmöbel ging, ging er die Sache ernsthaft an und entschied sich für eine große Kücheneinrichtung in Elfenbeinfarbe, die im Set mit moderner Haushaltstechnik verkauft wurde. Der Gesamtpreis „für all dieses Vergnügen" belief sich auf etwa 13.000 Euro. Einen so erheblichen Betrag sofort zu zahlen, gehörte nicht zu den Plänen des erfolgreichen Unternehmers. Wladimirs junges, wachsendes Unternehmen erforderte ständig Investitionen. Das Geschäft, in dem die Küche ausgewählt wurde, bot hartnäckig eine „absolut zinsfreie Ratenzahlung" an, die innerhalb einer Stunde im selben Geschäft bei einem Vertreter der Partnerbank abgeschlossen werden konnte. Der normalerweise in Finanzfragen äußerst umsichtige Wladimir erlag der momentanen Versuchung und schloss ohne langes Überlegen den Vertrag über die zinsfreie Finanzierung ab. Dabei überflog er sämtliche Bedingungen des ihm vorgelegten Vertrags nur flüchtig, ohne sich näher mit den Einzelheiten zu befassen. Alles wirkte recht einfach und standardmäßig, weshalb Wladimir ohne zu zögern die für ihn vorbereiteten Unterlagen unterschrieb.

Leider ließen die Probleme nicht lange auf sich warten. Die gelieferte Küche entsprach den Erwartungen des Käufers keineswegs. Auf den Türen und Ablageflächen zeigten sich zahlreiche Absplitterungen und Kratzer; bei der Montage wurde die Küche wegen mangelhafter Qualität der Bauteile schief installiert. Wladimir dachte selbstverständlich nicht daran, sich mit diesem Zustand abzufinden. Er richtete eine entsprechende schriftliche Mahnung an das Geschäft, das die Küche verkauft hatte. Doch selbst nach zweimaligem Austausch eines Teils der Bauteile entsprachen Qualität und Erscheinungsbild der Küche eindeutig nicht dem, worauf der Kunde zu Recht gehofft hatte. Wladimir, der es gewohnt war, im Leben schnell und entschlossen zu handeln, wandte sich unverzüglich an das Geschäft mit der Forderung, den Kaufvertrag über die missglückte Küche schnellstmöglich aufzulösen. Dabei ging er davon aus, dass damit auch seine Beziehung zur Bank automatisch enden würde. Dementsprechend stellte Wladimir die Zahlungen aus dem Vertrag über die zinsfreie Finanzierung ein, in der irrtümlichen Annahme, er schulde für den erhaltenen „Krempel" niemandem mehr etwas. Buchstäblich eine Woche später erhielt Wladimir jedoch zu seiner größten Überraschung ein Schreiben der Bank, wonach bei ihm ein erheblicher Zahlungsrückstand beim Kredit entstanden sei. Die Bank forderte die umgehende Begleichung dieser Rückstände sowie von Verzugszinsen. Der äußerst empörte Mann wandte sich an unsere Rechtsanwaltskanzlei um Beratung und rechtliche Unterstützung.

Der auf Fragen des Zivilrechts spezialisierte Rechtsanwalt machte sich unverzüglich an die Arbeit. Er prüfte gründlich die von Wladimir vorgelegten Unterlagen, darunter auch die Texte des Kaufvertrags und des Vertrags über die zinsfreie Finanzierung. Zum Nachteil unseres Mandanten fiel dieser Finanzierungsvertrag leider nicht unter die Vorschriften über den Verbraucherkredit nach § 491 BGB. Anders als bei einem mit dem Kaufvertrag verbundenen Verbraucherdarlehen erlosch Wladimirs Vertrag nicht automatisch mit dem Erlöschen der Hauptverpflichtung. Das heißt: Selbst wenn der Verkäufer seine Hauptpflicht aus dem Kaufvertrag nicht erfüllte und der Käufer den Vertrag auflösen wollte, blieben die Verpflichtungen aus dem Vertrag über die zinsfreie Finanzierung dennoch bestehen. In diesem Fall mussten die Zahlungen aus dem Vertrag bis zum Ende geleistet werden — selbst im Falle einer Auflösung des Liefervertrags über die hochwertigen Küchenmöbel. Zudem hatte unser Mandant zum Zeitpunkt seiner Kontaktaufnahme mit uns bereits zwei Zahlungen des Zahlungsplans versäumt. Dafür waren erhebliche Zinsen angefallen, und die Mitarbeiter der Bank waren jederzeit berechtigt, eine Klage auf Rückzahlung der Schuld beim Gericht einzureichen. Sollte dann zudem ein Gerichtsurteil gegen unseren Mandanten ergehen (die Wahrscheinlichkeit hierfür war durchaus erheblich), hätte er der Bank auch sämtliche Gerichtskosten erstatten müssen.

Die rechtzeitige Inanspruchnahme qualifizierter Rechtshilfe bei unserer Rechtsanwaltskanzlei half unserem Mandanten daher, eine recht erhebliche Geldsumme einzusparen. Wir rufen unsere Leser weiterhin ausdrücklich dazu auf, die Bedingungen sämtlicher von ihnen unterzeichneter verbindlicher Dokumente aufmerksam zu prüfen — erst recht bei Verträgen über den Erwerb teurer Waren. Denn Leichtsinn in solchen Fragen kann Sie sehr teuer zu stehen kommen. Auch erwarten wir unsere Mandanten stets im Büro unserer Rechtsanwaltskanzlei, wo wir bereit sind, sie ausführlich und verständlich zu beraten und selbst in der auf den ersten Blick schwierigsten Lebenssituation kompetente rechtliche Unterstützung zu leisten.

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