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Zivilrecht

Wenn Sie beim Online-Kauf betrogen wurden, hilft Ihnen ein Rechtsanwalt

„Unser Handel ist ohnehin wie ein kränkliches Fräulein,

das man nicht durch Strenge einschüchtern,

Wichtig zu wissen

Beim Online-Einkauf ist es wichtig, den gesamten Schriftverkehr mit dem Verkäufer sowie alle Zahlungsbestätigungen aufzubewahren — diese Nachweise sind entscheidend, wenn das Geld gerichtlich oder im europäischen Mahnverfahren zurückgefordert werden muss.

sondern durch Milde ermutigen sollte."

Peter der Große

Der Handel mit den unterschiedlichsten Warengruppen verlagert sich zunehmend ins Internet: Wir kaufen im Netz Kleidung, Spielzeug, Bürotechnik, Lebensmittel. Auch die Bestellung unterschiedlichster Industrieausrüstung über das Internet ist längst keine Ausnahme mehr. Verschiedene Maschinen, Aggregate, Regalsysteme, Werkzeuge und Ersatzteile lassen sich heute erwerben, ohne den Bürosessel zu verlassen. Es genügt, einen Katalog auf einer spezialisierten Website durchzublättern, die gewünschten Artikelnummern auszuwählen und die Bestellung zu bezahlen. Gerade der letztgenannte Vorgang lässt bei Kunden häufig Zweifel aufkommen: Wird man, nachdem man eine hundertprozentige Vorauszahlung geleistet hat, tatsächlich das erhalten, was man wollte, und wird man die Bestellung überhaupt jemals erhalten? Es ist kein Geheimnis, dass Käufer auf unredliche Verkäufer stoßen können (Betrug im Internet ist leider ein durchaus verbreitetes Phänomen) und infolgedessen entweder eine Ware minderer Qualität erhalten (schlicht gesagt: eine Fälschung oder Ausschussware), oder statt eines neuen, funktionstüchtigen Werkzeugs ein gebrauchtes altes in der Sendung vorfinden — im schlimmsten Fall aber bezahlen und gar nichts erhalten.

Es kann auch zu folgender Situation kommen: Ein Käufer versucht, in einem seriösen, nach den Bewertungen anderer Kunden nur positiv bekannten Online-Shop einzukaufen. Sobald es zur Zahlungsphase kommt, wird das Geld auf dem Konto des Kunden gesperrt, der Shop storniert die Bestellung jedoch — etwa weil er nicht mit ausländischen Bankkarten arbeitet. Der Käufer erhält infolgedessen weder die Ware noch bleibt ihm für eine gewisse Zeit sein Geld zur Verfügung, da die Rückbuchung gesperrter Mittel (Aufhebung der Autorisierung) bei manchen Banken bis zu 30 Tage dauern kann. Wurde der Einkauf über einen erheblichen Betrag getätigt, ist an einer solchen Situation wenig Erfreuliches... Erfahrene Einkäufer sammeln selbstverständlich im Vorfeld so viele Informationen wie möglich über den jeweiligen Online-Shop, bei dem sie eine Bestellung planen, und versuchen, finanzielle Risiken zu minimieren. Große Unternehmen greifen meist auf über Jahre bewährte Lieferanten zurück und nehmen die Dienste anderer Handelspartner nur aus Gründen erheblicher wirtschaftlicher Zweckmäßigkeit in Anspruch. Genau dieses Prinzip wandte erfolgreich Michael (Name geändert) an, ein Mandant unserer Rechtsanwaltskanzlei und kaufmännischer Direktor eines Unternehmens, das eine Kette von Bekleidungsgeschäften betrieb.

Das Problem trat recht unerwartet auf, während das Unternehmen sich intensiv auf die Eröffnung von zwei Bekleidungsgeschäften neuer Jugendmarken vorbereitete. Die dafür angemieteten Räume waren bereits renoviert, die feierliche Eröffnung sollte in wenigen Monaten stattfinden. Es blieb nur noch, die Einrichtung für die Geschäfte zu beschaffen und die nötige Ware anzuliefern. Für die zügige Bestellung der Ladeneinrichtung entschied sich Michael, die Dienste eines bewährten Online-Lieferanten in Anspruch zu nehmen. Er füllte die entsprechenden Bestellformulare auf der Website des Unternehmens aus. Nach Erhalt einer Bestätigung des Online-Shops per E-Mail veranlasste er die vollständige Bezahlung der Ware einschließlich der Versandkosten und erwartete die umfangreiche Bestellung innerhalb von 6-8 Werktagen. Doch dieses Mal wurde bereits nach einer Woche deutlich, dass „etwas schiefgelaufen war". Die Vertreter des Online-Shops meldeten sich nicht, am Telefon vertröstete man ihn mit vagen Formulierungen, die Lieferung verzögere sich aus irgendwelchen technischen Gründen um einige Tage. Die Zeit verstrich, ohne dass die Zuversicht, die dringend benötigte Ausrüstung rechtzeitig zu erhalten, größer wurde. Nach drei Wochen seit der Bestellung schrieb Michael eine E-Mail an den Geschäftsführer des Unternehmens mit der Bitte, die tatsächlichen Lieferfristen der Ware zu benennen; in diesem Schreiben wies er zudem darauf hin, dass er, sollte die Bestellung nicht unverzüglich geliefert werden, gezwungen sei, den Vertrag vorzeitig zu kündigen und die Rückerstattung der gezahlten Gelder zu verlangen. Noch am selben Tag traf eine Antwort des Lieferanten ein, wonach die Ware unbedingt innerhalb der folgenden Woche geliefert werde. Als auch diese Frist verstrichen war, war das Maß der Geduld unseres künftigen Mandanten erschöpft, und er wandte sich zur rechtlichen Unterstützung bei der Beilegung der entstandenen Konfliktsituation an unsere Kanzlei. Das Hauptziel des Mandanten bestand darin, entweder die zuvor bestellte Ausrüstung oder die für die Ausrüstung gezahlten Geldmittel samt einer entsprechenden Entschädigung zu erhalten.

Der auf die Beilegung zivilrechtlicher Streitigkeiten spezialisierte Rechtsanwalt unserer Kanzlei machte sich unverzüglich an die Arbeit und prüfte sämtliche vom Mandanten vorgelegten Unterlagen sowie den E-Mail-Verkehr. In diesem Fall war offensichtlich, dass die Parteien einen Kaufvertrag durch schlüssiges Verhalten (konkludente Handlungen) geschlossen hatten. Michael hatte durch das Ausfüllen des speziellen Bestellformulars auf der Website ein Angebot zum Vertragsschluss (Offerte) abgegeben, und der Online-Shop hatte dieses Angebot angenommen, indem er die entsprechende Rechnung ausstellte und dem Besteller zur Zahlung zusandte (Akzept). Aufgabe des Rechtsanwalts war es in diesem Fall, den Vertragspartner entweder zur fristgerechten Vertragserfüllung zu bewegen oder den Vertrag mit der Forderung nach Rückzahlung der bereits geleisteten Zahlung für die Ware sowie einer angemessenen Entschädigung für den durch die Nichterfüllung entstandenen Schaden aufzulösen.

Nach den Vorschriften des in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Zivilrechts ist der Rücktritt vom Vertrag auf Verlangen einer der Parteien aus folgenden Gründen zulässig:

- beim Eintritt einer im Vertrag genannten Bedingung, die einer der Parteien das Recht einräumt, entweder einseitig vom Vertrag zurückzutreten oder ihn als aufgelöst zu betrachten;

- in den gesetzlich vorgesehenen Fällen, mit Ausnahme der Nichterfüllung oder Schlechterfüllung;

- bei Nichterfüllung oder Schlechterfüllung der vertraglichen Pflichten durch eine der Vertragsparteien.

Hier ist anzumerken, dass unser Mandant Michael, wie bereits erwähnt, dem seine Pflichten nicht erfüllenden Lieferanten bereits ein Mahnschreiben per E-Mail übersandt hatte. Dieses Schreiben enthielt jedoch keine Frist für die geforderte Vertragserfüllung, nach deren Ablauf der Besteller den Vertrag als aufgelöst betrachten würde. Der Rechtsanwalt fertigte daher ein ausführliches Mahnschreiben an, in dem er den gesamten Ablauf der vertraglichen Beziehungen der Parteien, die zugesagten Lieferfristen für die Ladeneinrichtung sowie die Gründe darlegte, aus denen auf eine Nichterfüllung des Vertrags durch den Online-Shop zu schließen war. In diesem Mahnschreiben setzte der Rechtsanwalt eine Frist von zehn Tagen, innerhalb derer unser Mandant die Vertragserfüllung erwartete; andernfalls sollte der Vertrag einseitig aufgelöst werden. Nach Erhalt dieses Schreibens ging vom pflichtwidrig handelnden Vertragspartner eine schriftliche Antwort ein, wonach sich die Ausrüstung bereits im Transport befinde und von unserem Mandanten innerhalb von drei Werktagen empfangen werden müsse.

Selbstverständlich endet die Arbeit unseres Rechtsanwalts an dieser Stelle nicht. Wir werden selbstverständlich „die Hand am Puls" der Ereignisse behalten und die tatsächliche Erfüllung des Vertrags durch den vertragsbrüchigen Partner verfolgen. Sollte diese vorgerichtliche Maßnahme keine ausreichende Wirkung zeigen und die Ware dennoch nicht geliefert werden, wird der Rechtsanwalt die Interessen von Michael vor Gericht sowie im Zwangsvollstreckungsverfahren bis zur vollständigen Befriedigung der Interessen unseres Mandanten vertreten.

Abschließend sei nochmals betont: Der Online-Handel ist eine sich rasch entwickelnde Branche — und genau deshalb wird dem Geschäft im Internet im Zusammenhang mit der Herausbildung der Informationsgesellschaft und seinem unmittelbaren Beitrag zur Wirtschaft besondere Aufmerksamkeit gewidmet. Das globale Netz an sich ermöglicht es Waren und Dienstleistungen, auf den Weltmarkt zu gelangen. Die Entwicklung des Informations- und Kommunikationstechnologiesektors ist ebenfalls ein Faktor, der eine erfolgreiche Geschäftstätigkeit begünstigt und das Wirtschaftswachstum von Ländern beschleunigt. Der elektronische Handel entwickelt sich seit rund zwei Jahrzehnten aktiv — im Vergleich zur Entwicklung vieler anderer Wirtschaftszweige ein kurzer Zeitraum. Die Hauptfunktion des Internets im elektronischen Handel besteht in der Speicherung und Verbreitung von Informationen, die zur Marktforschung und Partnersuche beim Verkauf oder Einkauf von Waren und Dienstleistungen erforderlich sind, sowie in der Möglichkeit, Geschäfte auf elektronischem Weg abzuschließen. Das Internet ermöglicht es einem Unternehmen, sofort in allen Ländern der Welt eine virtuelle Vertretung zu eröffnen, die in mehreren Sprachen arbeitet, die aktuellsten und detailliertesten Informationen für potenzielle Kunden und Geschäftspartner enthält und rund um die Uhr, sieben Tage die Woche, geöffnet ist. Zweifellos ist eine solche Art des Geschäftsabschlusses sowohl für Lieferanten als auch für Verbraucher bequem. Andererseits steigt das Risiko, das vertraglich Erwartete nicht zu erhalten, proportional zur Bequemlichkeit von Geschäften im elektronischen Format.

Wir rufen unsere Mandanten erneut zu Vorsicht und Umsicht auf, insbesondere beim Abschluss von Online- und Offline-Geschäften mit neuen, sich am Markt noch nicht bewährten Vertragspartnern. Sollte bereits ein Missverständnis oder ein Problem aufgetreten sein, laden wir Sie in unsere Kanzlei ein, wo erfahrene Rechtsanwälte, die auf Dutzende erfolgreich gewonnener Verfahren zurückblicken können, Sie ausführlich beraten. Sie helfen Ihnen mit Sicherheit, auch in der auf den ersten Blick schwierigsten und verworrensten Situation den besten Ausweg zu finden.

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DIE RECHTSANWALTSKANZLEI VERTRITT DIE INTERESSEN VON MANDANTEN IM GESAMTEN BUNDESGEBIET

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