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Zivilrecht

Jedem Narren gefällt seine Kappe, oder Verbraucherschutz in Deutschland

Praktisch jeder erwachsene Mensch ist in seinem Leben schon einmal mit dem Erwerb einer mangelhaften Ware oder einer zwar mangelfreien, sich jedoch später als für den vorgesehenen Zweck ungeeignet erweisenden Ware konfrontiert worden. Dabei kann es sich um verdorbene Lebensmittel, über das Internet bestellte Kleidung in falscher Größe, defekte Haushaltsgeräte oder auch kostspielige Hausgeräte handeln, die den erforderlichen technischen Anforderungen nicht entsprechen. Die geltenden Regeln für den Umtausch bzw. die Rückgabe verschiedener Warengruppen weisen unterschiedliche Besonderheiten des Vorgangs auf, der bei der Rückgabe von Sachen sowohl ordnungsgemäßer Qualität als auch mit Mängeln oder Defekten entsteht.

So merkwürdig es klingen mag, kommt es nicht selten vor, dass die Rechte des Käufers bereits vor dem eigentlichen Kaufvorgang verletzt werden. Es kommt vor, dass einfache Laien, die über keine speziellen Kenntnisse zum Aufbau technisch komplexer Anlagen verfügen, sich vollständig auf die Fachkompetenz und Verantwortungsbewusstsein — und, wenn man so will, auch die Redlichkeit — der Mitarbeiter von Lieferunternehmen verlassen, was sich nicht immer als ausreichend erweist. Manche Verkäufer geben unzutreffende Informationen zu Herkunft und Qualitätsmerkmalen der Ware weiter, und häufig verweigern sie diese aus dem einen oder anderen Grund ganz, oder geben wissentlich falsche Informationen weiter (ja, auch das kommt, so seltsam es klingt, vor).

Wichtig zu wissen

Enthält ein Angebot in verschiedenen Sprachfassungen widersprüchliche technische Angaben, trägt der Verkäufer, der das Dokument erstellt hat, die Verantwortung für diesen Fehler.

Jede dieser Situationen ist für den Verbraucher unangenehm, aber durchaus lösbar. In solchen Fällen ermöglicht eine wirksame und rechtzeitige rechtliche Unterstützung, dass Mandanten ihre Rechte und berechtigten Interessen möglichst schnell wiederherstellen und eine qualitativ hochwertige, den erforderlichen Anforderungen entsprechende Ware erhalten.

In einer der vorherigen Ausgaben der Rechtszeitschrift „Recht und Menschen" hatten wir bereits begonnen, einen Fall aus unserer Praxis zu schildern, bei dem sich Natalja (Name geändert), die in der Ukraine lebt, an unsere Kanzlei wandte, nachdem sie bei einem in Deutschland registrierten Unternehmen einen kostspieligen Heizkessel für ihr Haus gekauft und installiert hatte, dessen technische Angaben nicht den zugesagten entsprachen. Wir erinnern an ihre Geschichte und verfolgen die weitere Entwicklung der Ereignisse.

Um bei der Auswahl von Modell und Leistung des Heizkessels für ihr großes Haus keinen Fehler zu machen, lud Natalja eine Bekannte zu sich ein, die als Vertreterin eines deutschen Unternehmens für die Lieferung von Heizungsanlagen tätig war. Die Dame kam mit zwei Mitarbeitern, die die Größe und die Parameter des Hauses bewerteten und die entsprechenden technischen Angaben der erforderlichen Anlage notierten.

Wie versprochen, erhielt Natalja nach einiger Zeit ein Angebot auf Russisch und Deutsch, in dem Modell, Volumen und Leistung des Heizkessels angegeben waren. Natalja, die in technischen Fragen nicht ausreichend kompetent war und — wie sich später herausstellte — ihrer Bekannten unbegründet vertraute, akzeptierte das Angebot, ohne es aufmerksam durchzulesen, und leistete die vollständige Zahlung, wobei sie fest von der Redlichkeit der Vertreterin des deutschen Unternehmens überzeugt war.

Zur voreiligen Freude der Käuferin wurde die Anlage pünktlich geliefert und ohne unnötige Verzögerungen eingebaut, was Nataljas Überzeugung von der unerschütterlichen Zuverlässigkeit der deutschen Lieferanten/Verkäufer bei der Erfüllung ihrer Pflichten erneut bestätigte. Nach Inbetriebnahme zeigte sich jedoch, dass Volumen und Leistung des Kessels für eine angemessene Beheizung des Hauses nicht ausreichten. Später stellte sich heraus, dass die im Angebot auf Russisch angegebenen technischen Daten der Anlage von den auf Deutsch abweichen. Die auf Deutsch angegebenen Parameter waren fehlerhaft angegeben, was dazu führte, dass der der deutschen Sprache nicht mächtigen Kundin ein ungeeigneter Kessel geliefert wurde.

Nach mehreren erfolglosen Versuchen, die Angelegenheit selbst zu klären, wandte sich Natalja an unsere Rechtsanwaltskanzlei um professionelle Rechtshilfe. Dies ermöglichte es ihr nicht nur, auf zusätzliche Kosten für die Führung des Schriftverkehrs, die Erstellung und Übersetzung spezieller Rechtsdokumente sowie mögliche Kosten für Flüge und Aufenthalte in Deutschland zur persönlichen Teilnahme an Gerichtsverfahren zu verzichten, sondern auch, das genannte Problem im deutschen Rechtsraum unter Nutzung sämtlicher Hebel des deutschen Verbraucherschutzes über einen Rechtsanwalt zu lösen.

Doch alles der Reihe nach …

Zunächst unternahmen die Rechtsanwälte Schritte, um die Angelegenheit mit dem Anlagenlieferanten ohne Gerichtsverfahren, also auf gütlichem Weg, zu klären. Nach einer Reihe von Verhandlungen im Rahmen der vorgerichtlichen Mahnarbeit stellte sich heraus, dass das Unternehmen seine Schuld nicht anerkannte und behauptete, die ursprüngliche Bewertung der benötigten Anlage sei von seinen bevollmächtigten Fachvertretern mit ausreichender Qualifikation in diesem Bereich durchgeführt worden. Folglich sei Natalja, so die Zusicherung des Lieferanten, eine Anlage geliefert worden, die den erforderlichen Merkmalen entspreche und mit dem von ihr akzeptierten Angebot übereinstimme. Das Lieferunternehmen weigerte sich daher, gestützt auf die genannten Argumente und in der Überzeugung, im Recht zu sein, weitere Verhandlungen zu führen, die eingebaute Anlage auszutauschen oder sie zurückzunehmen und der Kundin das erhaltene Geld zurückzuerstatten.

Nachdem sämtliche Möglichkeiten einer außergerichtlichen/vorgerichtlichen Beilegung des Konflikts ausgeschöpft waren, sahen wir uns zum Schutz der Interessen unserer Mandantin und zur Wiederherstellung der Gerechtigkeit gezwungen, mit einer entsprechenden Klage den Rechtsweg beim Gericht am Sitz des Beklagten zu beschreiten.

Wie erforderlich, wurden im Rahmen der vorgerichtlichen Vorbereitung auf Antrag der Rechtsanwälte unserer Kanzlei bevollmächtigte Gerichtssachverständige (Gutachter) in Nataljas Haus entsandt, die die Nichtübereinstimmung von Modell und Leistung des Kessels mit der tatsächlichen Fläche des Hauses bestätigten.

Wie zu erwarten war, bestätigten die Sachverständigen, dass für Nataljas großes Haus ein Kessel mit genau jenen Eigenschaften erforderlich gewesen wäre, die aufgrund eines Fehlers des Lieferanten nur in der russischen Fassung des Angebots angegeben waren. Zudem stellte sich heraus, dass die „Möchtegern-Fachleute", die vor der Installation der Anlage Nataljas Haus besucht hatten, in Wahrheit Fachleute für … die Auswahl von Bowlingausrüstung und -schuhen waren!

Derzeit bereiten sich die Rechtsanwälte unserer Kanzlei intensiv auf die bevorstehende Gerichtsverhandlung vor. Wir haben allen Grund, an einen erfolgreichen Abschluss des Verfahrens zu glauben, da wir folgende Hauptargumente zugunsten Nataljas ausgearbeitet haben und in der Verhandlung vorbringen werden:

- das Unternehmen hat nicht sichergestellt, dass qualifizierte Fachkräfte vor Ort an der Anlage Maß genommen haben;

- das Angebot war mangelhaft erstellt, da die deutsche und die russische Fassung erhebliche Abweichungen bei den technischen Angaben aufwiesen, was die Käuferin in die Irre führte;

- die gelieferte und eingebaute Anlage entsprach nicht den tatsächlichen Merkmalen des Hauses und erfüllte den Zweck, für den sie erworben wurde, nicht in angemessenem Maße;

- eine private Kundin ist nicht verpflichtet, eine Fremdsprache zu beherrschen oder über die erforderliche Qualifikation zur zutreffenden Beurteilung der technischen Merkmale der angebotenen Anlage zu verfügen. Die Vermutung des Verschuldens dafür, dass die Kundin ein fehlerhaft erstelltes Angebot eines Unternehmens akzeptierte, das professionell Anlagen zur Beheizung von Häusern liefert, liegt daher beim Lieferunternehmen;

- das Lieferunternehmen hat nach Erhalt eines entsprechend begründeten Mahnschreibens die außergerichtliche Beilegung der Angelegenheit verweigert.

Abschließend ist festzuhalten, dass die langjährige Berufserfahrung unserer Rechtsanwälte ebenso wie der individuelle Ansatz für jeden einzelnen Fall es ermöglichen, die beste Taktik sachkundig zu wählen und die Interessen des Mandanten sowohl in der vorgerichtlichen Mahnarbeit als auch vor Gericht zu wahren.

Wir haben somit allen Grund zu der Annahme, dass der Ausgang des Verfahrens für den Mandanten unserer Rechtsanwaltskanzlei positiv sein wird. Über die Ergebnisse der gerichtlichen Behandlung dieses Falls und die weitere Entwicklung der Ereignisse, ebenso wie über andere interessante Fälle aus unserer Anwaltspraxis, erfahren Sie in den nächsten Ausgaben unserer Zeitung.

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DIE RECHTSANWALTSKANZLEI VERTRITT DIE INTERESSEN VON MANDANTEN IM GESAMTEN BUNDESGEBIET

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