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Erbrecht

Ausschlagung der Erbschaft in Deutschland: Fristen, Form und Folgen

In Deutschland geht die Erbschaft automatisch auf den Erben über – einschließlich der Schulden. Ist der Nachlass überschuldet oder möchten Sie ihn aus anderen Gründen nicht annehmen, kommt es daher darauf an, die Erbschaft rechtzeitig und in der richtigen Form auszuschlagen (Erbausschlagung). Im Folgenden: Fristen, Form, Folgen und typische Fehler.

Das Wichtigste in Kürze

  • Frist: 6 Wochen; 6 Monate – bei Auslandsbezug (§ 1944 BGB).
  • Form: Erklärung gegenüber dem Nachlassgericht oder mit notariell beglaubigter Unterschrift (§ 1945 BGB).
  • Nach Ablauf der Frist gilt die Erbschaft als angenommen (§ 1943 BGB).
  • Für Kinder muss gesondert ausgeschlagen werden – häufig mit Genehmigung des Familiengerichts.

Die Erbschaft geht automatisch über

Die Erbschaft geht im Zeitpunkt des Todes auf den berufenen Erben über, er hat jedoch das Recht, sie auszuschlagen (§ 1942 BGB). Ausschlagen kann er nicht mehr, wenn er die Erbschaft angenommen hat oder die Frist verstrichen ist: Mit Ablauf der Frist gilt die Erbschaft als angenommen (§ 1943 BGB). Eine Erbschaft kann auch durch schlüssiges Handeln angenommen werden – etwa durch Verfügungen über Nachlassgegenstände –, daher sollte man bis zur Entscheidung nichts unternehmen.

Ausschlagungsfristen

  • 6 Wochen – ab dem Zeitpunkt, in dem der Erbe vom Anfall der Erbschaft und vom Grund der Berufung (gesetzliche Erbfolge oder Testament) Kenntnis erlangt hat. Bei Erbfolge aufgrund eines Testaments beginnt die Frist nicht vor dessen Bekanntgabe durch das Nachlassgericht (§ 1944 Abs. 1, 2 BGB).
  • 6 Monate – wenn der Erblasser seinen letzten Wohnsitz nur im Ausland hatte oder sich der Erbe bei Beginn der Frist im Ausland aufhielt (§ 1944 Abs. 3 BGB).

Form der Erklärung

Die Ausschlagung wird gegenüber dem Nachlassgericht erklärt – persönlich zur Niederschrift oder in öffentlich beglaubigter Form, in der Regel beim Notar (§ 1945 Abs. 1 BGB). Ein einfacher Brief oder eine E-Mail ist unwirksam. Ein Bevollmächtigter benötigt eine öffentlich beglaubigte Vollmacht (§ 1945 Abs. 3 BGB). Erben im Ausland können die Unterschrift insbesondere beim deutschen Konsulat beglaubigen lassen. Die Ausschlagung kann nicht unter einer Bedingung oder Zeitbestimmung erfolgen.

In der Erklärung werden üblicherweise angegeben: die Daten des Erben, des Erblassers (Name, Sterbedatum, letzter Wohnsitz), der Berufungsgrund und eine eindeutige Erklärung, dass die Erbschaft aus allen Berufungsgründen ausgeschlagen wird.

Folgen der Ausschlagung

Der Ausschlagende gilt als nicht Erbe geworden. Die Erbschaft fällt demjenigen an, der Erbe wäre, wenn der Ausschlagende zur Zeit des Erbfalls nicht gelebt hätte (§ 1953 BGB) – häufig seinen Kindern. Das Nachlassgericht teilt die Ausschlagung dem nächsten Erben mit. Bei einem überschuldeten Nachlass schlagen daher in der Regel alle Erben der Reihe nach aus – einschließlich minderjähriger Kinder.

Ausschlagung für minderjährige Kinder

Für das Kind schlagen die Eltern aus. In der Regel ist die Genehmigung des Familiengerichts erforderlich. Ist das Kind erst infolge der Ausschlagung eines Elternteils Erbe geworden, ist die Genehmigung nur dann nötig, wenn dieser Elternteil neben dem Kind zum Erben berufen war (§ 1643 Abs. 3 BGB). Die Frist für das Kind läuft eigenständig – es ist wichtig, sie nicht zu versäumen.

Frist versäumt oder geirrt

Die Annahme der Erbschaft, die Ausschlagung und die Versäumung der Frist können angefochten werden – etwa wenn sich der Erbe über wesentliche Eigenschaften des Nachlasses geirrt hat (§ 1956 BGB). Die Anfechtungsfrist beträgt sechs Wochen ab Kenntnis des Anfechtungsgrundes oder sechs Monate bei Auslandsbezug (§ 1954 BGB). Solche Fälle erfordern eine schnelle und präzise rechtliche Prüfung.

Alternativen zur Ausschlagung

Ist unklar, ob die Schulden das Vermögen übersteigen, ist die Ausschlagung nicht der einzige Weg. Die Haftung des Erben kann auf den Nachlass beschränkt werden – durch Nachlassverwaltung oder Nachlassinsolvenz (§ 1975 BGB), bei unzureichender Masse durch die Dürftigkeitseinrede (§ 1990 BGB).

Beispiel aus der Praxis der Kanzlei: Ausschlagung der Erbschaft und Fristen der Erbausschlagung.

Siehe auch: „Erbschaft in Deutschland“.

Häufige Fragen

Welche Frist gilt für die Ausschlagung einer Erbschaft in Deutschland?

Sechs Wochen ab dem Zeitpunkt, in dem der Erbe vom Anfall der Erbschaft und dem Grund der Berufung Kenntnis erlangt hat (§ 1944 BGB). Sechs Monate – wenn der Erblasser seinen Wohnsitz nur im Ausland hatte oder sich der Erbe bei Beginn der Frist im Ausland aufhielt.

Kann man eine Erbschaft per schriftlicher Erklärung ausschlagen?

Ein einfacher Brief genügt nicht. Die Ausschlagung wird gegenüber dem Nachlassgericht entweder persönlich zur Niederschrift oder in öffentlich beglaubigter Form erklärt – in der Regel beim Notar (§ 1945 BGB).

Was passiert, wenn die Frist versäumt wird?

Die Erbschaft gilt als angenommen (§ 1943 BGB). Die Fristversäumung kann angefochten werden, etwa wenn sich der Erbe über wesentliche Umstände geirrt hat; die Anfechtungsfrist beträgt sechs Wochen oder sechs Monate (§§ 1954, 1956 BGB).

Wer erbt nach meiner Ausschlagung?

Derjenige, der Erbe wäre, wenn der Ausschlagende zur Zeit des Erbfalls nicht gelebt hätte – häufig dessen eigene Kinder (§ 1953 Abs. 2 BGB). Auch sie müssen entscheiden, ob sie ausschlagen.

Braucht man eine gerichtliche Genehmigung, um eine Erbschaft für ein Kind auszuschlagen?

In der Regel ja – erforderlich ist die Genehmigung des Familiengerichts. Ist das Kind erst durch die Ausschlagung eines Elternteils Erbe geworden, ist die Genehmigung nur dann nötig, wenn dieser Elternteil neben dem Kind zum Erben berufen war (§ 1643 Abs. 3 BGB).

Fazit

Die Ausschlagung einer Erbschaft in Deutschland ist ein einfaches, aber streng formales Verfahren: Entscheidend sind Frist und Form. Wir prüfen den Nachlass, bereiten die Erklärung vor, organisieren die Beglaubigung – auch für Erben im Ausland – und achten darauf, dass alle erforderlichen Erben ausschlagen.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.

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