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Verkehrsrecht

Angeheitert auf der deutschen Autobahn

„Wenn mich im Rennen mein eigenes Rad überholt, bin ich mir sicher, in einem Lotus zu sitzen."
Graham Hill

Sicherlich stimmen unsere Leserinnen und Leser zu, dass der Alkoholkonsum die höchstpersönliche Angelegenheit eines jeden Menschen ist. Anders sieht es jedoch aus, wenn es um die Schädigung anderer in einem Zustand geht, der eine vollständige Einschätzung von Art und Folgen des eigenen Handelns nicht mehr zulässt. Nach dem Genuss von Alkohol sollte es jedem vernünftigen Menschen keineswegs gleichgültig sein, wie und womit er den Heimweg oder eine sonstige Fahrt antritt. Alkohol wirkt sich unterschiedlich auf die Funktionsfähigkeit des menschlichen Organismus und seine Leistungsfähigkeit aus und erhöht die Wahrscheinlichkeit von Fehlhandlungen. Schon eine kurzzeitige Schwächung der Aufmerksamkeit oder Selbstkontrolle kann schwerwiegende Folgen haben. Alkohol beeinträchtigt die Fähigkeit, im Straßenverkehr richtig zu handeln. Bei Fahrern motorisierter Fortbewegungsmittel schwächt bereits eine geringe Alkoholmenge im Blut die Fähigkeit, mit komplexen Verkehrssituationen zurechtzukommen. Mit steigendem Alkoholgehalt im Blut verengt sich das Wahrnehmungsfeld, die Reaktionsgeschwindigkeit verlangsamt sich, und die Beobachtung des Geschehens fällt schwerer. Die Fähigkeit zur Situationsbeurteilung schwächt sich ab, wodurch das Unfallrisiko steigt. Ein Alkoholisierungsgrad von über 0,5 Promille erhöht das Unfallrisiko im Vergleich zu einem nüchternen Fahrer um ein Vielfaches. Mit steigendem Promillewert wächst das Risiko weiter deutlich.

Eine weitere Gefahr besteht darin, dass Alkohol den Selbsterhaltungstrieb abstumpft. Sehr häufig überschreiten alkoholisierte Fahrer die Geschwindigkeit, achten nicht auf Ampeln und Verkehrsschilder. Solche „Vergnügungen" enden nicht selten tragisch. Die Selbsteinschätzung eines betrunkenen Menschen ist selten objektiv, häufig sind angetrunkene Personen nicht in der Lage, ihren Alkoholisierungsgrad realistisch einzuschätzen, und überschätzen ihre Fähigkeiten.

Bekanntlich ist das Führen von Fahrzeugen in alkoholisiertem Zustand in Deutschland, wie in jedem anderen Land, verboten. Für Fahrer mit weniger als zwei Jahren Fahrpraxis oder unter 21 Jahren gilt eine Alkoholgrenze von null Promille. Für alle übrigen — 0,3 Promille. Bis 0,3 Promille im Blut gilt ein Fahrer als nüchtern, da eine solche Alkoholmenge die Fahrtüchtigkeit nicht nennenswert beeinträchtigt. Liegt der Blutalkoholwert zwischen 0,3 und 0,5 Promille, bleibt es bei einer mündlichen Verwarnung — vorausgesetzt, kein Verstoß wurde begangen. Überschreitet der Alkoholwert im Blut die festgesetzte Grenze, wird beim ersten Mal ein Bußgeld von 500 Euro verhängt. Bei einem wiederholten Verstoß verdoppelt sich das Bußgeld, und der Fahrer verliert für bis zu drei Monate seinen Führerschein. Beim dritten Mal drohen bereits ein auf 1.500 Euro gestiegenes Bußgeld und ein Führerscheinentzug für denselben Zeitraum. Beträgt der Blutalkoholwert mehr als 1,1 Promille, drohen dem Fahrer neben dem Bußgeld eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten sowie ein fünfjähriges Fahrverbot. Leider setzen sich trotz der möglichen schwerwiegenden Folgen des Fahrens unter Alkoholeinfluss, trotz Bußgeldern und weiterer im Bereich der Strafgesetzgebung angesiedelter Sanktionen viele Menschen weiterhin alkoholisiert ans Steuer und setzen dabei ihr eigenes wie auch fremdes Leben erheblichen Risiken aus. Wovon dies alles enden kann, erzählen wir in diesem Artikel.

Die Geschichte des Mandanten: ein zerbrochenes Telefon und die Fahrt auf die Autobahn

Einer der Fälle aus unserer vielseitigen Kanzleipraxis betraf die Vertretung eines Mannes, nennen wir ihn Konstantin, der unter Alkoholeinfluss einen gefährlichen Verkehrsunfall verursachte. Er wandte sich an unsere Kanzlei, als ihm Haft und ein langfristiger Führerscheinentzug drohten — doch der Reihe nach. Konstantin lebte bereits seit rund zehn Jahren in Deutschland. Im Rahmen der Familienzusammenführung aus der Ukraine nach Deutschland gezogen, hatte er bereits einiges erlebt: eine Familie gegründet, sich scheiden lassen, rund zehn Arbeitgeber gewechselt, in verschiedenen Regionen des Landes gelebt. Konstantin zeichnete sich stets durch Kontaktfreude und die Fähigkeit aus, schnell Freunde und Bekannte für gemeinsame Freizeitaktivitäten zu finden. Berlin — die Stadt, in die Konstantin etwa sechs Monate zuvor gezogen war — bildete keine Ausnahme. Bereits nach einem Monat hatte der Mann Bekannte und sogar eine Freundin gefunden, mit der er gerne seine Freizeit verbrachte.

An einem Freitagabend deutete zunächst nichts auf Probleme hin. Nachdem er im Supermarkt eine Flasche Whisky gekauft hatte, „schaute" Konstantin wie üblich bei seiner Freundin „vorbei", bei der er auch übernachten wollte. Doch dieser Abend wurde bald ungemütlich — während die junge Frau in der Küche kochte, entdeckte Konstantin auf ihrem Mobiltelefon eine Nachricht eines anderen Mannes. Er begann, die vorherige Korrespondenz zu lesen, und stieß dabei auf vieles Neues. Wie sich zeigte, war er keineswegs der einzige Mann in ihrem Leben. Zudem hatte die Frau ihre Partner in Nachrichten mit Freundinnen ausführlich besprochen und über Konstantin nicht so gesprochen, wie er es sich gewünscht hätte. Angeheizt vom „Genossenen" geriet der sonst nicht cholerische Konstantin außer sich, zerschmetterte das unglückselige Telefon auf dem Boden, zog sich an, nahm die Autoschlüssel und wollte fahren, „wohin auch immer".

Kollision mit dem Motorradfahrer und Flucht vor der Polizei

Leider sah der Blick des unglücklichen Fahrers zu jenem Zeitpunkt bereits sehr verschwommen aus. Nach Hause zu fahren wollte er nicht, Freunde anzurufen war bereits zu spät, den angestauten Ärger und die Anspannung musste er irgendwie loswerden. Nach einer Runde durch die menschenleere Stadt fuhr Konstantin auf die Autobahn. Der schnelle Autos schon immer liebende Konstantin empfand beim schnellen Fahren ein Gefühl von Freiheit. Nach dem missglückten Abend musste er seinen aufgestauten Ärger loswerden. Der alkoholisierte Fahrer war bereits etwa 50 Kilometer mit lauter Musik über die Autobahn gefahren, als ihm ein Motorradfahrer begegnete, den Konstantin leider zu spät bemerkte. Trotz aller Versuche, eine Kollision zu vermeiden, erfasste der Autofahrer den Motorradfahrer, der von seinem Motorrad auf die Fahrbahn geschleudert wurde. Zum Glück hatte der Geschädigte Glück im Unglück. Trotz Schmerzen im verletzten Knie gelang es ihm, von der Fahrbahn wegzulaufen — was ihm zweifellos das Leben rettete.

Das am Unfallort liegengebliebene Motorrad wurde zur Ursache eines weiteren Unfalls. Der dahinterfahrende Autofahrer bemerkte das Hindernis in der Nacht nicht und fuhr in das Motorrad, wobei ein Reifen seines Autos durchbohrt wurde. Diesem Fahrer gelang es jedoch wie durch ein Wunder, die Kontrolle über sein Fahrzeug zu behalten und anzuhalten. Unser „Held" hingegen setzte seine Fahrt fort und flüchtete vom Unfallort. Die Unfallopfer verständigten sofort die Verkehrspolizei. Die Polizisten nahmen nach dem Notruf die Verfolgung auf. Diese „Vorstellung" zog sich recht lange hin — Konstantin raste, sich selbst nicht mehr bewusst, unter ohrenbetäubender Musik über die Autobahn, die Polizei konnte ihn zunächst nicht einholen, bis sie die Autobahn sperrte und den verzweifelten „Rennfahrer" zum Anhalten zwang.

Die Arbeit des Anwalts: Reduzierung von 1,8 auf 1,3 Jahre auf Bewährung

Nach Einleitung des Ermittlungsverfahrens wandte sich Konstantin an unsere Kanzlei, damit wir seine Interessen im Gerichtsverfahren vertreten. Unserem Mandanten drohten eine Freiheitsstrafe von 1,8 Jahren sowie ein bis zu fünfjähriges Fahrverbot. Er bereute das Geschehene zutiefst und war bereit, den Geschädigten den entstandenen Schaden zu ersetzen. Ohne moralische Bewertungen oder psychologische Analysen machte sich der auf Strafrecht spezialisierte Anwalt an die Arbeit. Er stellte Unterlagen zusammen, die belegten, dass unser Mandant diese Art von Verstoß zum ersten Mal begangen hatte, sein Verhalten zutiefst bereute, den Geschädigten sämtliche materiellen und immateriellen Schäden ersetzt hatte und Ähnliches künftig nie wieder begehen werde. Tatsächlich wurden während der gesamten Zeit, in der unser Mandant in Deutschland ein Fahrzeug führte, keine gravierenden Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung registriert, abgesehen von einigen Geschwindigkeitsübertretungen. Dank der qualifizierten Verteidigung des Mandanten durch den Anwalt konnte das Strafmaß auf 1,3 Jahre Freiheitsstrafe auf Bewährung sowie ein bis zu dreijähriges Fahrverbot reduziert werden.

Fazit

Dieser Fall aus unserer Praxis verdeutlicht, dass sich an uns nicht nur Geschädigte wenden, die Schutz bei der Verletzung ihrer Rechte und berechtigten Interessen benötigen, sondern auch Personen, die gegen Gesetz und öffentliche Ordnung verstoßen haben. Aufgabe eines qualifizierten Anwalts ist es in einem solchen Fall, sämtliche Umstände des Vorfalls vollständig zu analysieren und eine Beweisgrundlage vorzubereiten, damit die auf die begangene Tat folgende Strafe angemessen ausfällt und die Rechte des Beschuldigten nicht verletzt werden. Ein erfahrener Anwalt, der in seiner Laufbahn schon zahlreiche komplexe Fälle unterschiedlicher Art bearbeitet hat, wird sich kaum überrascht zeigen und die Tat eines sich an ihn wendenden Mandanten nach Grundsätzen von Moral und Ethik bewerten. Dennoch wird er unter Einsatz der zur Verfügung stehenden rechtlichen Instrumente selbstverständlich alles tun, um die Rechte des Mandanten sowohl vor Gericht als auch im Verhältnis zu den Geschädigten zu verteidigen. Wir wünschen unseren Leserinnen und Lesern aufrichtig, niemals in eine vergleichbare Lage zu geraten — das Leben hält jedoch oft nicht immer angenehme „Überraschungen" bereit. Sollten Sie sich in einer Situation befinden, in der Sie eine Beratung und den Schutz Ihrer Rechte durch eine erfahrene Anwältin benötigen, stehen Ihnen die Türen unserer Kanzlei stets offen.

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