Die Sonne blendete die Augen. Die vom Schnee geweißte Bergluft drang, ein wenig kribbelnd, durch die Nasenflügel und füllte die Lunge mit Sauerstoff wie einen Ballon mit Helium. Davon wurde einem ganz leicht ums Herz, und der Körper gewann eine ungebändigte Leichtigkeit. Bogdan stieß sich ab und raste den Hang hinunter. Es war wie ein freier Fall — so, wie man ihn nur aus Videos auf YouTube kennt. Bogdan bremste nicht, ging nicht in die Knie und schlängelte nicht zwischen den Fähnchen hindurch. Er stieß sich mit den Stöcken ab und raste auf durchgestreckten Beinen den Hang hinab. Der Wind hatte nur damit sein Vergnügen, die Hosenbeine flattern zu lassen und die Krawatte des Skifahrers wehen zu lassen. Bogdan begann zu singen: „Ballere, Maschinengewehrschütze, für das blaue Tüchlein, das auf ihren Schultern lag…" Doch das Lied wurde von einem Klopfen unterbrochen. Eine unsichtbare Hand oder ein Schnabel klopfte gegen den Helm auf Bogdans Kopf. „Eine Krähe", dachte Bogdan. Er sah ihren schwarzen Flügel seitlich. Stieß sich mit den Stöcken kräftiger ab, doch sie versanken in einer schlammigen Masse. Beim Stürzen gelang es Bogdan gerade noch, die Augen zu öffnen. Im Fenster tauchten Polizeimützen auf.
Fünf Minuten zuvor
In einer dunklen Dezembernacht kreuzte ein weiß-blauer Polizei-Opel gemächlich durch den Berliner Stadtteil Wedding. Um diese Stunde schienen sogar die Automaten in den Spielhallen zu schlafen, und entgegen kamen nur vom Wind getriebene Müllsäcke. Im Wagen saßen zwei Beamte. Im Funkgerät herrschte Ruhe, die Kollegen besprachen ihre Weihnachtspläne und wo man im Winter noch Schnee finde, um die Ski auszuprobieren. Die Straßen wirkten wie aus dem Film „Öffne die Augen", in dem sich der Held allein in einer völlig menschenleeren Stadt wiederfindet. Doch bald tauchte ein weiteres Fahrzeug auf. Der Wagen stand in der äußersten linken Spur vor einer Kreuzung. Der Blinker blinkte. Der Opel hielt dahinter an. Nach ein paar Minuten schaltete die Ampel auf Grün. Das Auto vor ihnen blinkte weiter. Aus dem Auspuff stieg heller Rauch. Weder auf den Rauch noch auf den Blinker reagierten kurze Hupsignale. Die Ampel schaltete von Grün auf Rot. Die Kollegen stiegen aus dem Opel aus.
Hinter der Scheibe der Fahrertür schlief, den Kopf auf das Lenkrad gelegt, friedlich ein Mann in einer Sportjacke. Nach einer Minute Klopfen an die Scheibe zuckte der Schlafende zusammen und blickte, als wäre er die Gestalt aus Gogols „Wij", der man plötzlich die Lider aufhob, erstaunt und finster durch die Scheibe. Zuckte erneut zusammen und ließ die Scheibe herunter. Die frostige Nacht erwärmte sich durch eine Wolke Alkoholdampf. Die Polizisten steckten ihre Nasen in die Ärmel. Anschließend baten sie um die Papiere. Nach einigen Minuten Kramen in seinen Taschen reichte Bogdan den Führerschein mit anhaftenden Tabakkrümeln heraus. Die ärztliche Untersuchung ergab einen Blutalkoholwert von 1,9 Promille.
Als Bogdan nach einiger Zeit in seinem Briefkasten die Vorladung zur Vernehmung bei der Polizei vorfand, war ihm klar, worum es gehen würde. Undeutlich ahnte Bogdan bereits, dass er vor dem Gespräch noch mit jemandem sprechen sollte. Freunde rieten ihm, sich an die Fachleute einer Rechtsanwaltskanzlei zu wenden. Frisch rasiert verließ Bogdan das Haus und fuhr mit der U-Bahn. Auf dem Weg zum Termin mit dem Rechtsanwalt kamen ihm die Einzelheiten jener unglückseligen Nacht wieder in den Sinn. Vierzig Minuten später sollte sich Bogdans Gehirn vor panischem Entsetzen förmlich in seinem Schädel winden — wie die Krähe aus jenem Traum klopfte es erneut gegen seinen Kopf: Der Rechtsanwalt zählte Paragrafen des Strafgesetzbuches auf und schilderte die Aussichten des Falls.
Alkohol. Eine Gebrauchsanweisung
In Deutschland gilt eine recht liberale Gesetzgebung im Hinblick auf Alkohol und die anschließende Fahrtauglichkeit. Bis 0,3 Promille Blutalkohol gilt ein Fahrer im Hinblick darauf, dass eine solche Alkoholmenge die Fahrtauglichkeit nicht nennenswert beeinträchtigt, als nüchtern. Von 0,3 bis 1,1 Promille Blutalkohol gilt ein Zustand der Trunkenheit, verbunden mit einer teilweisen Fahruntüchtigkeit. Und wenn ein Fahrer in einem solchen Zustand der Trunkenheit sein Fahrzeug gleichwohl angemessen führt, dann sei ihm dies unbenommen.
Doch Bogdan blieb nichts anderes übrig, als jene zu beneiden, die in maßvolleren Mengen trinken. In seinem Fall — und das waren 1,9 Promille Blutalkohol — trat § 316 Abs. 2 StGB in Kraft. Und damit drohten ihm der Entzug der Fahrerlaubnis, eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr und eine hohe Geldstrafe. Und das im Falle mildernder Umstände. Als mildernd gilt hier der Umstand, dass die Person, die das Fahrzeug in diesem Zustand geführt hat, dies fahrlässig getan hat. Klingt seltsam? Doch genau so ist es. Wenn Sie bei einer Feier, einem Fest — auch solche gibt es — oder allein trinken und sich anschließend ans Steuer setzen wollen, ohne den eigenen Trunkenheitsgrad richtig einschätzen zu können, und niemand Sie vor der Fahrt gewarnt hat, dann handelt es sich um fahrlässiges Führen eines Fahrzeugs im Zustand der Trunkenheit. Denn auf alkoholischen Getränken ist die Stärke nicht in Promille angegeben.
Bogdan war bereit für eine Geldstrafe und einen längeren Führerscheinentzug. Aus einem anderen Grund zog sich sein Gehirn krampfhaft zusammen. Zu dem einen möglichen Jahr Gefängnisstrafe nach dem ihm vorgeworfenen Paragrafen konnten sich noch deutlich mehr Jahre gesellen, die der meditativen Betrachtung der architektonischen Besonderheiten von Gefängnisbauten gewidmet wären.
Wie Bogdan dem Rechtsanwalt erzählte, wusste er nicht, ob sein Führerschein echt oder gefälscht war. Er hatte ihn über das Internet in Lettland gekauft, um sich nicht mit dem Umtausch des Führerscheins in Deutschland aufhalten zu müssen. Ukrainische Fahrerlaubnisdokumente haben keine langfristige Gültigkeit. Nachdem der Rechtsanwalt diese Information erhalten hatte, teilte er Bogdan mit, dass es sich dabei um Urkundenfälschung handele — strafbar mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren. Die Straftat wird in dem Moment begangen, in dem das Dokument vorgelegt wird. Sollte die Polizei seinen Führerschein überprüft haben und dieser als gefälscht befunden worden sein, stünde die Angelegenheit tragisch. Tragisch in dem Sinne, dass der Ausgang zu hundert Prozent feststehe. Der Kampf würde sich dann nur noch um mildernde Umstände drehen. Bogdan wollte nicht ins Gefängnis. Und nach dem Gefängnis wollte er auch nicht zurück in seine Heimat.
Das erste Gebot des Rechtsanwalts: hilf!
Die Rechtsanwälte unserer Kanzlei forderten bei der Polizei Akteneinsicht an. Tatsächlich, wie vermutet, wurde Bogdan genau dieser Paragraf vorgeworfen. Kein Hinweis auf einen mit Urkundenfälschung zusammenhängenden Paragrafen fand sich in den Akten. Bogdan konnte sich etwas entspannen. Ausweislich der polizeilichen Unterlagen war das Verfahren nur wegen dieses einen Paragrafen eingeleitet worden. Das bedeutete: Selbst wenn sich im Zuge der Vorbereitung des Gerichtsverfahrens herausstellen sollte, dass der Führerschein nicht echt war, könnte man Bogdan diese Straftat nun nicht mehr zur Last legen. Das Führen eines Fahrzeugs in trunkenem Zustand und die Verwendung gefälschter Dokumente (die Vorlage solcher Dokumente wird als „Gebrauchmachen" bezeichnet) hätten Vorgänge eines einzigen Verfahrens sein müssen. So sehen es die Regeln vor. Und wurde diese Prüfung nicht rechtzeitig vorgenommen und kein Verfahren nach diesem Paragrafen im Rahmen desselben Falls eingeleitet, dann sei der Zug abgefahren. Nun winkte Bogdan aus der Ferne nur noch ein Jahr Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe.
Das strategische Ziel unserer Rechtsanwälte bestand darin, den Fall nicht bis zur Hauptverhandlung kommen zu lassen. Wäre Bogdan in der äußersten rechten Fahrspur eingeschlafen, wären die Chancen, jeglicher Bestrafung zu entgehen, sehr hoch gewesen. Da Morpheus ihn jedoch auf der linken Spur heimgesucht hatte, mussten nun alle Kräfte darauf gerichtet werden, die dem Mandanten drohende Strafe zu minimieren.
Da die Hauptvoraussetzung für das Eingreifen des Bogdan vorgeworfenen Paragrafen das „Führen eines Fahrzeugs im trunkenen Zustand" war, entschied man sich, genau gegen diese Formulierung vorzugehen. Die erhebliche Alkoholisierung Bogdans zu bestreiten, hatte keinerlei Sinn. Es lagen die entsprechenden ärztlichen Untersuchungsergebnisse vor, und der Mandant bestritt in keiner Weise die Tatsache, dass er vor der Fahrt mit Freunden in Neukölln getrunken hatte. Doch wer hatte gesehen, dass er quer durch ganz Berlin gefahren war? Gab es dafür Zeugen? Zeugen gab es nicht.
Deshalb wandten sich unsere Rechtsanwälte an die Polizei mit der Bitte, das Verfahren im vorgerichtlichen Stadium einzustellen, unter Hinweis darauf, dass sich nicht feststellen lasse, ob der Mandant mit dem Auto gefahren sei oder lediglich vom Parkplatz weggefahren und in der linken Spur der Kreuzung zum Stehen gekommen sei. Als „Fahren" gilt dabei die Fortbewegung im öffentlichen Verkehrsraum. War die menschenleere nächtliche Straße ein solcher Ort, war das Zurücklegen einer Strecke von drei Metern „Straßenverkehr"? Diese Fragen konnten bei der Polizei nur nachdenkliche Verunsicherung hervorrufen. Weiter enthielt das Schreiben die Bitte, gegen den Mandanten eine Geldstrafe von neunzig Tagessätzen zu verhängen und ihm die Fahrerlaubnis für bis zu sechs Monate zu entziehen.
Die gängige Rechtsprechung in vergleichbaren Strafsachen sieht in der Regel Folgendes vor: ein Fahrverbot von bis zu 11–12 Monaten und eine für den Geldbeutel beträchtliche Geldstrafe. Im Fall Bogdans führte die rechtzeitige Einschaltung der Rechtsanwälte — unter Berücksichtigung der vorgelegten Verteidigungsbegründung, der gewählten Strategie und Argumentation — zu einem noch milderen Ergebnis, als die Verteidigung selbst beantragt hatte. Bogdan musste eine Geldstrafe in Höhe von sechshundert Euro zahlen und verlor die Fahrerlaubnis für sieben Monate. Im Sommer hätte er seinen zweifelhaften Führerschein bereits zurückerhalten können. Doch Bogdan entschied sich, ihn der Polizei zu überlassen, und meldete sich stattdessen in einer Fahrschule an, um künftig ohne ein beklommenes Gefühl Dokumente vorlegen zu können. Man darf hoffen, dass Alkohol am Steuer für ihn ebenfalls zu einem Tabuthema geworden ist.
Für unsere Rechtsanwälte war dieser Fall eine weitere Bestätigung ihrer Professionalität. Doch was wäre wohl aus Bogdan geworden, hätte er versucht, seine Probleme mit der Polizei eigenständig zu lösen?
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