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Strafrecht

Wieder einmal Internetbetrüger und ihre Opfer in Deutschland

„In der Welt steht es nicht zum Besten, weil man die Menschen noch immer durch Betrug regiert."
G. Lichtenberg

Vielen von uns ist aus eigener Erfahrung bekannt, dass Betrüger erstaunlich einfallsreiche Menschen sind. Beinahe täglich entstehen neue, meist noch raffiniertere Formen des Betrugs. Dennoch gibt es, wie in der Mode, neben neuen „Trends" auch bewährte, zeiterprobte „ideale" Schemata, um vertrauensselige Menschen zu täuschen. Deutschland ist, wie andere wohlhabende Länder Europas, ein Paradies für die Suche nach naiven Opfern und die Durchführung verschiedenster Betrugsschemata.

Eine der zeiterprobten „altbewährten" Betrugsmaschen, die vor dem Hintergrund der Pandemie erneut an Popularität gewonnen hat, ist der Betrug im Zusammenhang mit Warenbestellungen im Internet unter Einschaltung von Strohmännern. Solche vertrauensseligen Bürger sind sich keineswegs immer bewusst, dass ihnen für einen scheinbar harmlosen Nebenjob in Form des Umsortierens von Paketen eine erhebliche strafrechtliche Sanktion droht. In der Tätigkeit unserer Kanzlei begegnen uns regelmäßig Mandanten, die Schutz vor strafrechtlicher Verfolgung suchen. Vielen Mandanten ist zunächst nicht klar, worin eigentlich das Verbrecherische liegen soll. Ihre Arbeit erschien ihnen legal und harmlos. Sie erhielten lediglich Pakete mit Waren, verpackten sie um und versandten sie weiter.

Worin besteht also das Wesen des Betrugsschemas mit Paketen in Deutschland? Am Beispiel eines der Fälle, der trotz einer Reihe komplizierter Umstände von einem auf Strafrecht spezialisierten Anwalt unserer Kanzlei erfolgreich abgeschlossen wurde, möchten wir dies in diesem Beitrag darstellen.

Die Geschichte des Mandanten: ein besorgter Anruf aus Riga

An unsere Kanzlei wandte sich eine Frau mit dauerhaftem Wohnsitz in Riga, nennen wir sie Irina. Im ersten Telefongespräch berichtete sie uns, dass ihr neunzehnjähriger Sohn, nennen wir ihn Stanislaw, in Deutschland im Rahmen eines gegen ihn eingeleiteten Strafverfahrens unter Ermittlung stand. Stanislaw war ein Pflichtverteidiger beigeordnet worden. Irina bat uns überaus emotional, zu klären, welcher Vorwurf ihrem Sohn genau gemacht werde, und die Führung dieses Falls zu übernehmen. Wir schilderten der potenziellen Mandantin selbstverständlich unsere Arbeitsweise und erklärten uns bereit, den Fall zu übernehmen. Die Anruferin versprach jedoch, alles zu überdenken, legte auf und meldete sich rund zwei Monate lang nicht mehr.

Ehrlich gesagt hatten wir den ersten Anruf bereits fast vergessen, als wir erneut die Stimme der besorgten Frau am Telefon hörten. Diesmal berichtete sie, die Lage sei tatsächlich kritisch und erfordere im wahrsten Sinne des Wortes das unverzügliche Eingreifen eines Fachmanns. Irina hatte in den vergangenen zwei Monaten praktisch keine Neuigkeiten von ihrem Sohn erhalten. Sie wusste nur, dass ihr Sohn verhaftet worden war, sich in Untersuchungshaft befand und ihm eine strafrechtliche Sanktion drohte. Die beigeordnete Pflichtverteidigerin meldete sich nicht, und auch telefonischen Kontakt zum Sohn gab es nicht. Selbst nach Deutschland fliegen konnte die Frau nicht, da sie in ihrem Heimatland ein weiteres kleines Kind großzog und sich um ihre pflegebedürftige Mutter kümmerte. Dennoch wollte die Mutter unseres künftigen Mandanten selbstverständlich wissen, wie schlimm die Lage tatsächlich war und was ihrem Sohn drohte.

Der Anwalt erklärte sich zur Übernahme des Falls bereit und vereinbarte, in dem Bewusstsein, dass in diesem Fall jede Verzögerung unzulässig war, unverzüglich ein Treffen mit Stanislaw, um die Situation zu klären und die Verfahrensunterlagen zu erhalten. Wie sich bald herausstellte, war eine solche Eile durchaus gerechtfertigt, denn es zeigte sich, dass gegen den jungen Mann bereits Anklage erhoben worden war und die Hauptverhandlung bereits in zwei Tagen stattfinden sollte. Man könnte meinen, was ein Anwalt binnen zwei Tagen vor der Verhandlung noch bewirken könne, zumal die Interessen des jungen Mannes bereits von einem Pflichtverteidiger vertreten wurden? Wie sich zeigte — sehr viel.

56 Tatvorwürfe und die Anklage wegen gewerbsmäßigen Betrugs

Zunächst klärte der Anwalt im persönlichen Gespräch mit seinem Mandanten, was genau Anlass für die Festnahme und die Einleitung des Strafverfahrens gewesen war. Unserem Mandanten wurde die Beteiligung an 56 Fällen betrügerischer Schemata vorgeworfen, von denen 13 „erfolgreich" umgesetzt worden und 43 im Versuchsstadium geblieben waren. Dies war ein durchaus gewichtiger Grund für eine erhebliche strafrechtliche Sanktion, die nach § 263 StGB als gewerbsmäßiger Betrug zu werten war. Die Strafe für diese Tat ist in Absatz 3 der genannten Vorschrift vorgesehen — Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Zudem war im Rahmen des Strafverfahrens eine Zivilklage auf Schadensersatz in Höhe von rund 30.000 Euro erhoben worden.

Der erhobenen Anklage lag ein „uraltes" Betrugsschema zugrunde, das bereits gründlich bekannt war, jedoch im Zuge des Aufschwungs des Online-Handels neue Popularität erlangt hatte. Dem jungen Mann, der aktiv nach einem Nebenjob suchte, wurde in einem sozialen Netzwerk eine einfache Verdienstmöglichkeit angeboten. Er sollte vorübergehend nach Berlin kommen, sich anmelden und in einer für ihn angemieteten Wohnung leben. Der Nebenjob bestand darin, dass Stanislaw lediglich Pakete von Online-Shops entgegennehmen, die Waren prüfen, umsortieren und an vom Arbeitgeber angegebene Adressen weiterversenden sollte. Die Notwendigkeit dieser Arbeit wurde damit begründet, dass das Unternehmen angeblich hohe Zollgebühren beim Versand der Waren an die Empfänger zahlen müsse. Die Vergütung war gering, sollte den Versprechen zufolge jedoch regelmäßig sein. Der junge Mann, obwohl er dem überraschend attraktiven Angebot zunächst misstraute, willigte daher nach kurzem Zögern ein.

Als Inhaber eines EU-Passes, für den keinerlei Visa oder Genehmigungen erforderlich waren, packte er einen kleinen Rucksack mit Sachen und machte sich auf den Weg in das für junge Leute attraktive Berlin, wo er bei seiner Ankunft tatsächlich die Schlüssel zu einer Studio-Wohnung in einem der Wohnviertel erhielt. Zunächst sah alles so aus wie versprochen — an die Adresse kamen Kartons mit verschiedenen Waren, und Stanislaw prüfte den Warenbestand gemäß den Anweisungen des ihn beschäftigenden Unternehmens anhand der Lieferscheine, sortierte ihn in kleinere Kartons um und versandte ihn an weitere Adressen. Obwohl er die versprochene Vergütung noch nicht erhalten hatte, schien es zunächst, als würde sich sein Leben zum Besseren wenden — bis eines Tages zusammen mit dem Postboten Beamte der deutschen Polizei in der Wohnung erschienen.

Diese durchsuchten die Wohnung, fertigten entsprechende Protokolle an und überführten unseren Mandanten anschließend in Untersuchungshaft, da der zuständige Ermittlungsrichter für ihn bis zur Hauptverhandlung Haft als Sicherungsmaßnahme angeordnet hatte. Zur Wahrung seiner Rechte und berechtigten Interessen wurde Stanislaw sodann ein Pflichtverteidiger beigeordnet, der anschließend eine Strategie zur Verteidigung der Rechte und berechtigten Interessen des Angeklagten wählen sollte. Nach Stanislaws eigenen Angaben traf er sich während seiner Haftzeit nur ein einziges Mal mit der beigeordneten Verteidigerin. Im Rahmen der Verteidigung ihres Mandanten bereitete sie einen Antrag auf Haftprüfung vor und reichte ihn beim Gericht ein. Zudem riet sie ihm in der Sache, ein Geständnis abzulegen und auf einen erfolgreichen Ausgang des Verfahrens zu hoffen. Leider vermittelte dies keinen berechtigten Optimismus.

Die Arbeit des Anwalts: Aktenprüfung und Vorbereitung auf die Verhandlung

Der Anwalt forderte die Verfahrensakte an und prüfte sie sorgfältig. Obwohl bis zur Hauptverhandlung nur noch zwei Tage blieben, war es von entscheidender Bedeutung zu erfahren, welche Angaben die Ermittlungsunterlagen und welche die Anklageschrift enthielten. Nach sorgfältiger Analyse dieser Informationen ließ sich mit dem Mandanten die gewählte Verteidigungslinie dahingehend erarbeiten, dass er zu den in der Anklageschrift festgehaltenen Sachverhalten ein Geständnis ablegte, während Angaben, die zwar in den vorgerichtlichen Unterlagen enthalten waren, jedoch nicht in die endgültige Anklageschrift eingeflossen waren, weil sie als unbestätigt oder unbewiesen galten und nicht zugunsten unseres Mandanten sprachen, außen vor blieben. Der Anwalt besprach mit seinem Mandanten im Einzelnen, wie dieser sich in der Hauptverhandlung verhalten und wie er auf gestellte Fragen antworten sollte, damit er einerseits keine überflüssigen, gegen ihn sprechenden Angaben machte und andererseits seine Aussagen als vollständig geständig gewertet würden, was eine mildere Strafe ohne weitere Freiheitsentziehung ermöglichen sollte.

Angesichts der äußerst kurzen Frist bis zur bevorstehenden Hauptverhandlung, in der die Rechtmäßigkeit der Festnahme des Mandanten sowie möglicherweise die Sache selbst verhandelt werden sollte, beantragte der Anwalt eine Verlegung des Termins. Unser Antrag auf Verlegung der Hauptverhandlung wurde abgelehnt. Bereits unmittelbar in der Verhandlung stellte der Anwalt einen Antrag, der den Willen unseres Mandanten widerspiegelte, seine Interessen in der Hauptverhandlung nicht durch den beigeordneten Pflichtverteidiger, sondern durch den von ihm gewählten Anwalt vertreten zu lassen. Gestützt auf die ausdrückliche Forderung des Angeklagten erkannte das Gericht diesen Antrag als rechtmäßig an. Anschließend wurde der Antrag auf Prüfung der Rechtmäßigkeit der Festnahme unseres Mandanten (Haftprüfung) zurückgenommen, und das Gericht ging zur unmittelbaren Verhandlung der Sache selbst über.

Beihilfe statt Mittäterschaft: das Jugendgerichtsgesetz

Der Anwalt unserer Kanzlei führte, gestützt auf die in der Akte vorhandenen Tatsachen, gewichtige Argumente dafür an, dass die Rolle unseres Mandanten in diesem Fall nicht in einer Mittäterschaft an der begangenen Straftat, sondern lediglich in Beihilfe bestand. Zudem ahnte der junge Mann bei der Erfüllung seiner „Arbeitspflichten" nicht einmal, dass er Teil einer kriminellen Vereinigung war, und erzielte daraus keinerlei Gewinn. Da unser Mandant zum Zeitpunkt der Verhandlung 19 Jahre alt war, fand zudem das Jugendgerichtsgesetz (JGG) Anwendung, das für Personen bis zum 21. Lebensjahr gilt.

Hier ist zu erläutern, dass das Jugendgerichtsgesetz in Deutschland zum größtmöglichen Schutz Minderjähriger — also von Personen bis zum 21. Lebensjahr — in erster Linie nicht auf Bestrafung, sondern auf die individuell-erzieherische Förderung des jugendlichen Straftäters mit dem Ziel seiner Resozialisierung ausgerichtet ist. Aus diesem Grund hat der deutsche Gesetzgeber die Altersgrenze des allgemeinen Jugendstrafrechts auf 21 Jahre angehoben, um jungen Menschen, deren Überzeugungen und Entwicklung noch nicht gefestigt sind, zu helfen, in schwierigen Lebenslagen die richtige Wahl zu treffen.

In der Hauptverhandlung machte unser Mandant in Anwesenheit des Anwalts klare und eindeutige Angaben zur Sache und gestand alles tatsächlich Geschehene, ohne zusätzliche Aufmerksamkeit auf Ereignisse und Umstände zu lenken, die keinen Eingang in die Anklageschrift gefunden hatten.

Ergebnis: Entlassung aus dem Gerichtssaal und Abweisung der Zivilklage

Diese Umstände mussten das zu erwartende Strafmaß zweifellos erheblich mildern. Nach der Erörterung der rechtlichen Aspekte des Falls und den Schlussworten von Anklage und Verteidigung wurde das Urteil verkündet. Als Strafmaß wurde der in Deutschland für Jugendliche, also Personen unter 21 Jahren, vorgesehene Jugendarrest von vier Wochen (einem Monat) verhängt, wobei die bereits in Untersuchungshaft verbrachte Zeit angerechnet wurde. Da Stanislaw die ihm auferlegte Strafzeit somit bereits verbüßt hatte, wurde er unmittelbar aus dem Gerichtssaal entlassen. Da zudem nachgewiesen wurde, dass die Rolle unseres Mandanten an den strafbaren Handlungen lediglich in Beihilfe und nicht in Mittäterschaft bestand, wies das Gericht auch die im Rahmen des Strafverfahrens erhobene Zivilklage in Höhe von rund 30.000 Euro ab. Es erübrigt sich zu erwähnen, welch große Freude dieses Ereignis für ihn selbst und seine Familienangehörigen bedeutete.

Wie das Betrugsschema mit Paketen funktioniert

Abschließend möchten wir noch einmal darauf hinweisen, dass solche Betrugsschemata im Internet seit vielen Jahren äußerst verbreitet sind und in letzter Zeit durch den Anstieg des Online-Handels eine neue Popularitätswelle erlebt haben. Wie man so sagt: Alles Geniale ist einfach. Ein bestimmtes Unternehmen stellt Personen ein, die auf einen Nebenverdienst im Homeoffice hoffen. Das Hauptmissverständnis der auf diese Weise „an den Haken" geratenen Menschen betrifft die Sorge um die versprochene Vergütung. Die eigentlichen Motive der Betrüger liegen jedoch anderswo — der Nutzung echter Adressen zur Verschleierung strafbarer Handlungen. Reale Personen dienten und dienen als Puffer, während die Mietwohnung als Umschlagplatz für gestohlene Waren fungiert. Die Betrüger bezahlen die Waren online mit gestohlenen Kreditkarten oder auf andere Weise (durch das Hacken fremder Konten, über elektronische Geldbörsen, Kryptowährungen usw.). Auf diese Weise erregt bei den Online-Shops zunächst nichts Verdacht, da die Lieferung der Waren an den Endverbraucher in Deutschland erfolgt und die Bezahlung der Waren durch Dritte durchaus üblich ist.

Die Methoden zur Suche und Anwerbung der Opfer unterscheiden sich in nichts von der Suche nach echten Remote-Mitarbeitern oder Freiberuflern. Meist werden Anzeigen mit dem Angebot eines Zusatzverdienstes in sozialen Netzwerken, Foren und auf anderen Online-Plattformen genutzt. Für das Betrugsschema mit Paketen in Deutschland suchen die Täter gezielt nach einkommensschwachen Personen. Zu diesem Kreis können Rentner, Hausfrauen, Studierende zählen — also all jene, die einen Nebenverdienst suchen.

Das späte, aber dennoch rechtzeitige Eingreifen des Anwalts unserer Kanzlei in diesen Fall half dem Mandanten, schwerwiegendere Folgen der aus Unbedachtheit begangenen Tat in Form einer langen Haftstrafe zu vermeiden. Wir hoffen von Herzen, dass diese unangenehme Geschichte, die Stanislaw in noch recht jungem Alter widerfahren ist, für ihn zu einer lehrreichen Lektion für sein weiteres vielseitiges und ereignisreiches Leben wird.

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