Als der Berliner Iwan F. ein Bordell besuchte, geriet er in Konflikt mit polizeilicher Willkür.
Der Abend versprach angenehm zu werden
Menschen lassen sich in mehrere Kategorien einteilen. Da sind diejenigen, die Gäste aus anderen Städten durch Geschäfte führen, diejenigen, die Museen und ein entsprechendes Kulturprogramm bevorzugen, manche müssen ein Treffen unbedingt in einen gastronomischen Marathon verwandeln. Und es gibt noch eine weitere Gruppe, deren Besonderheit darin besteht, dass sie zu keiner der genannten Gruppen gehört. Iwan F. gehörte zu dieser letzten Gruppe. Und als ihn ein alter Freund aus einer kleinen Stadt im Westen Deutschlands besuchte, stellte sich für Iwan die Frage der Freizeitgestaltung des Gastes nicht als Problem. Etwas anderes stand im Raum. Und die Freunde machten sich auf den Weg in ein Bordell.
Dunkelgrüne Wände, schwere rote Vorhänge, einladende Frauenlächeln, ein Schluck Alkohol. Und noch ein Schluck. Und dann noch einer. Es stellte sich heraus, dass die Freunde an der Bar viel zu besprechen hatten. Und obwohl es bereits fast Mitternacht war, lud die Atmosphäre zur Redseligkeit ein. Und wie hätten sich richtige Männer gleich in die Zimmer zurückziehen können, ohne sich vorher ihre Herzen auszuschütten?! Allerdings war nicht allen Gästen dieses Etablissements an jenem Abend so wohl zumute. Und das friedliche Gespräch der Freunde bei einem weiteren Glas eines hochprozentigen Getränks wurde von lauten Schreien unterbrochen. Man hätte meinen können, jemandem sei es sehr gut ergangen, doch die Schreie mischten sich mit lauter russischer Sprache mit starkem kaukasischem Akzent.
Mehrere Gäste veranstalteten einen gewalttätigen Skandal. Etwas an der Qualität der Bedienung gefiel ihnen nicht. Und statt des Beschwerdebuchs zogen sie eine unmittelbare Unterweisung direkt am Arbeitsplatz vor. Der Prozess der Wissensvermittlung wurde durch die Sprachbarriere erschwert, und es blieb nicht bei bloßen mündlichen Ermahnungen. Und da Iwan sowohl Russisch als auch Deutsch beherrschte und körperlich gut trainiert war, fiel ihm die Ehre zu, zum Friedensstifter des Abends zu werden. Wenige Minuten nachdem Iwan sein geleertes Glas abgestellt hatte und sich zu den Schreien begab, kehrte im Etablissement wieder Stille ein. Alle hatten sich verstanden, und das Lebensfest hatte allen Grund, zurückzukehren. Iwan setzte sich wieder mit seinem Freund an die Bar. Gespräche und Whisky flossen wieder in die Gläser. „Prost!" – und es klopfte an der Tür.
Durch die sich öffnende Tür stürmten Polizisten in Kampfausrüstung herein.
– Wer?
– Der da!
Eine der Damen zeigte auf Iwan. Iwan war fassungslos: Wofür denn? Es folgte die Aufforderung der Polizei, das Bordell zu verlassen. Und hier setzte sich Iwan mit ganzer Kraft für die Gerechtigkeit ein und weigerte sich rundweg, so früh diesen Ort zu verlassen, an dem er noch viele glückliche Momente hatte erleben wollen. Und vor seinem Kumpel und den Damen ringsum war es ihm auch unangenehm: wie konnte man auf Verlangen der Polizei gehen, wie irgendein Weichling? Ein Weichling war Iwan nicht. Und Ärger mit der Polizei hatte er bereits einige Male gehabt. Es hatte sich sozusagen angestaut, und Iwan sagte sein „Nein!".
Fast ein Actionfilm
Die Polizisten waren über Iwans Charakterstärke nicht sehr erfreut und wandten ein paar Ringergriffe an. Iwan lag auf dem Boden. Anschließend wurde er, in sicherem Griff, aus dem Bordell geführt. Doch rebellischen Geist bricht man nicht so leicht, und im Treppenhaus schüttelte Iwan die Hände der Ordnungshüter ab, woraufhin er erneut auf dem Boden landete, einen schmerzhaften Griff zu spüren bekam und bald darauf die Kälte des Metalls an den Handgelenken spürte. Doch das Wort war noch nicht gefesselt. Iwan überschüttete sie mit Flüchen und Drohungen, alle nur denkbaren Instanzen mit Beschwerden über das Vorgehen der Polizei zu überschütten. Noch bevor die Streife die Polizeidienststelle erreichte, bog sie von der Straße ab. Iwan wurde zur ärztlichen Untersuchung gebracht.
In der Rechtsanwaltskanzlei erschien Iwan ein paar Tage nach den oben geschilderten Ereignissen. Gegen ihn war ein Verfahren wegen „Widerstands gegen die Polizei" nach § 113 StGB (deutsches Strafgesetzbuch) eingeleitet worden. Straftaten nach diesem Paragrafen werden mit Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet. Und wäre die Sache vor Gericht gelandet, hätte sich Iwans frühere Bewährungsstrafe in eine tatsächliche Haftstrafe verwandelt, noch dazu bei einer Zusammenrechnung mehrerer Straftatbestände. Unsere Anwälte nahmen sich der Sache an.
Es ist eine altbekannte Wahrheit, dass, wenn alle Zeugen einer Straftat dasselbe aussagen, dies bedeutet, dass sie sich abgesprochen haben. Zwischen Iwans Aussage und dem Festnahmeprotokoll, das die Polizisten auf Anfrage unserer Anwälte übermittelten, lag die Spree, und das ohne Brücken.
Und ein genaues Bild der Ereignisse jener Nacht zu gewinnen, war ein unmögliches Unterfangen. Es war etwas Spontanes, kaum Nachvollziehbares geschehen. Warum die Polizei kam, lässt sich mit Blick auf den Konflikt mit den Gästen nachvollziehen, warum die Dame auf Iwan zeigte, bleibt hingegen ein Rätsel. Doch was geschehen ist, ist geschehen.
Die Polizisten behaupteten in ihrem Protokoll, Iwan habe auf die Aufforderung, das Bordell zu verlassen, aggressiv reagiert und mit einer Flasche ausgeholt, die er in der Hand hielt. Zugleich habe er dem Protokoll zufolge in der anderen Hand ein volles Glas gehalten. Anzeichen einer Gefahr für Leib und Leben der Polizisten hätten die Polizisten laut Protokoll dazu veranlasst, zum ersten Mal Gewalt anzuwenden. Anschließend folgte die Schilderung, wie Iwan, nachdem er bereits vor der Tür des Etablissements stand, die Polizisten auseinanderwarf und sich in Kampfstellung begab. Der kollektive Mut der Polizisten habe seinen Widerstand gebrochen. Und die Ergebnisse der ärztlichen Untersuchung sprachen von einem Blutalkoholgehalt von knapp unter drei Promille. Übersetzt in verständliche Sprache bedeutet das: Zustand der Schuldunfähigkeit.
Die Version des Geschehens aus Iwans Schilderung unterschied sich stark von der Version der Polizisten. Iwan wollte das Bordell nicht verlassen, das bestreitet er nicht. Er verlangte Gerechtigkeit und widersprach der Behauptung der Polizisten, man habe ihn zuvor bereits wegen herausfordernden Verhaltens gebeten, das Etablissement zu verlassen. Mit einer Flasche gegen die Polizisten auszuholen, hätte er auf keinen Fall gekonnt: Selbst wenn man der Schilderung der Polizisten Glauben schenken und annehmen wollte, dass er tatsächlich gleichzeitig eine Flasche und ein Glas in den Händen gehalten habe, wäre dies nur sehr schwer möglich gewesen, ohne die kostbare Flüssigkeit aus dem Glas zu verschütten. Iwan gab zu, sich im Flur aus den Händen der Polizisten losgerissen zu haben, doch er habe sich nicht in Kampfstellung begeben, sondern die Handflächen nach vorne gerichtet erhoben, zum Zeichen, dass er nicht kämpfen wolle, sondern bereit sei, sich zu entfernen. Unser Mandant schilderte sehr ausführlich, was er den Polizisten gesagt hatte, während er im Auto saß. Rätselhaft an seiner Geschichte war für uns nur eines – drei Promille Blutalkohol, mit anderen Worten Schuldunfähigkeit. Wie konnte ein Mensch das Geschehen so anschaulich schildern, wenn er sich laut den Angaben der ärztlichen Untersuchung praktisch in einem bewusstlosen Zustand befand? Wie sich weiter herausstellte, ist unser Mandant chronischer Alkoholiker und verfügt, wie man so sagt, dafür sogar über ein ärztliches Attest. Und was für andere eine tödliche Dosis wäre, ist für Iwan lediglich ein leichter Rauschzustand. Damit erklärte sich, dass Iwan die unangenehmen Ereignisse jener Nacht in solchem Detail schildern konnte.
Für die Juristen waren jedoch die Angaben zum Blutalkoholgehalt wichtiger als die Widerstandsfähigkeit von Iwans Organismus. Diese Tatsache bot unseren Anwälten eine gute Chance, die Verteidigung des Mandanten unter Berufung auf eben diese Angaben der ärztlichen Untersuchung aufzubauen: War Iwan schuldunfähig, so fehlte entsprechend der Vorsatz in seinem Handeln. Und der chronische Alkoholismus sprach eher für die Notwendigkeit einer klinischen Behandlung als für eine strafrechtliche Sanktion. Doch irgendetwas passte nicht zu den in dem Protokoll enthaltenen Angaben der Polizei.
Auf Iwans Seite gab es einen Zeugen, seinen Freund, mit dem er sich an der Bar des Bordells dem grünen Schlangengeist hingegeben hatte. Vermutlich hätte auch jemand vom Personal dieses Etablissements die Situation aufklären und die Worte der einen oder anderen Seite bestätigen können. Doch die Fristen für die Sammlung von Informationen waren knapp bemessen, und die Sache sollte gar nicht erst vor Gericht landen. Die Anwälte der Kanzlei entschieden sich dafür, die Verteidigungstaktik des Mandanten über die Überprüfung der Rechtmäßigkeit des Vorgehens der Polizei nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland aufzubauen.
Die Juristen stellten eine Reihe von Anfragen zur Rechtmäßigkeit der einzelnen bei der Festnahme beteiligten Maßnahmen der Polizisten. Und dies erlaubte es ihnen, eine Reihe kleiner Ungereimtheiten aufzudecken und einen „großen Fisch" zu fangen. Die Polizisten hatten keine Genehmigung für die Durchführung der ärztlichen Untersuchung eingeholt. Nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland ist für die Durchführung solcher Maßnahmen durch Polizeibeamte eine Genehmigung der Staatsanwaltschaft oder eines Richters erforderlich. Der Verdächtige muss entweder vor Gericht oder zur Staatsanwaltschaft gebracht werden, oder es genügt ein Telefonanruf, sofern die Umstände es nicht erlauben, gemeinsam mit dem Verdächtigen zu erscheinen. An Wochenenden und in der Nachtzeit ist stets ein diensthabender Staatsanwalt oder ein diensthabender Richter erreichbar.
Unsere Anwälte wiesen die Polizisten auf diesen groben Rechtsverstoß hin und erhielten zur Antwort, die Polizisten hätten angeblich versucht, den Richter oder die Staatsanwaltschaft zu erreichen, doch die Telefone hätten sich nicht gemeldet. Diese Antwort wirkte reichlich unglaubwürdig, und wäre die Sache vor Gericht gelandet, hätten sich die Polizisten irgendwie herausreden müssen, was ihre Position zum Verlieren gemacht hätte. Höchstwahrscheinlich hatten die Polizisten, nachdem sie Iwans Drohungen gehört hatten, sich über ihr Vorgehen zu beschweren, beschlossen, einer solchen Entwicklung zuvorzukommen, und den Festgenommenen eigenmächtig zur ärztlichen Untersuchung geschickt. Die Anwälte der Kanzlei wiesen in ihrer Beschwerde gegen das Vorgehen der Polizeibeamten auf diese Umstände hin, und das Verfahren wurde eingestellt. Die Polizei wollte keine weiteren Unannehmlichkeiten, und unser Mandant war erleichtert, dass seine Bewährungsstrafe nicht zu einer tatsächlichen Haftstrafe wurde.
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