Pjotr Weil fuhr nach Köln, um Verwandte zu besuchen. Die Reise wurde unvergesslich. Für die Fülle der Eindrücke musste man nicht einmal die Wohnung des Cousins der Ehefrau verlassen, bei dem die Berliner zu Gast waren. Und das Fest hätte man als geglückt betrachten können, wäre da nicht ein Brief gewesen. Zwei Wochen nach Weihnachten erhielt Pjotr einen Brief mit der Einladung, das schöne Köln erneut zu besuchen. Nur war er nicht von den Verwandten unterschrieben, sondern von jemandem bei der Polizei. Und eingeladen wurde Pjotr nicht in den berühmten Dom. Auch wenn das Thema der Beichte im Brief irgendwie anklang, allerdings unter dem Wort Vernehmung. Gegen Pjotr wurden gleich zwei Strafverfahren eingeleitet, nach den Vorschriften „Beleidigung, Zufügung von Körperverletzungen" und „Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte". Bevor er sich auf seine Pilgerfahrt, Verzeihung, zur Vernehmung begab, beschloss Pjotr, unsere Rechtsanwaltskanzlei aufzusuchen. Und erhielt einen Ablassbrief. Doch was war eigentlich geschehen?
Pjotrs Version
Pjotr stammt aus russlanddeutschen Spätaussiedlern. Über zwei Meter groß, Fäuste wie Hämmer, laute, dröhnende Stimme. Ein spezifischer Humor. An solchen Witzen erkennt man leicht einen Mann vom Militär, allerdings aus Spezialeinheiten. Pjotr diente in der sowjetischen Spezialtruppe. In den Neunzigern zog fast die gesamte Verwandtschaft – sowohl seine eigene als auch die seiner Ehefrau – nach Deutschland. Alle wurden auf verschiedene Bundesländer verteilt. Seither wurde Weihnachten am 25. Dezember auf der historischen Heimat gefeiert, doch auch die sowjetischen Traditionen wurden nicht vergessen. Die Familienfeste könnte man mit dem Verb „feiern" beschreiben, doch nach Pjotrs Worten ging es immer anständig zu, ohne Kränkungen und ohne die Wohnung zu verlassen.
Auch dieses Mal lief alles wie gewohnt ab. Pjotr und seine Frau kamen in Köln an, stiegen in die Wohnung der Verwandten hinauf, umarmten sich und setzten sich an den Tisch. Man muss sagen, dass Pjotrs gesamte Verwandtschaft nicht von kleiner Statur war, ganz und gar nicht. Und der Verwandte seiner Frau stand Pjotr an Statur kaum nach. Und die Stimmen erst… Man hätte meinen können, es seien zwei Schaljapins, wären ihre Fäuste nicht so kräftig und die Kraft in ihren Ellenbogengelenken nicht so groß gewesen.
Vor dem Festessen beteten die Verwandten nicht. Sie machten sich gleich über Essen und Gespräche her. Mit steigendem Alkoholpegel im Blut nahm auch die Lautstärke der Stimmen zu. Und das Thema passte gerade – die russische Nationalmannschaft und die Olympischen Spiele. Und schon fast wären alle Probleme mit dem Internationalen Olympischen Komitee gelöst gewesen, doch da klopfte es an der Tür. Laut. Vielleicht mit dem Fuß. Die Männer wechselten Blicke und gingen in den Flur.
Vor der Tür stand die zerzauste Nachbarin Galja, die eine Etage unter der Wohnung von Pjotrs Verwandtem wohnt. Galja zog den Gürtel ihres Bademantels fester, ähnlich einem Kung-Fu-Meister vor einem Kampf, und schrie von unten nach oben, um alle Bewohner der Nachbarwohnung eindringlich aufzufordern, den Mund zu halten und sie nicht am Schlafen zu hindern. Pjotr und sein Schwager wechselten Blicke, sahen auf die Uhr – es war etwa sechzehn Uhr – und schickten Galja höflich mit ihren Beschwerden zu so früher Stunde an die bekannte Adresse. Sie gingen in die Wohnung zurück und begannen, das unwürdige Verhalten Galjas zu besprechen, wobei sie die russische Olympiamannschaft vergaßen.
Doch bald klingelte es an der Tür. Die Männer gingen in den Flur. Vor der Tür standen zwei Polizisten. Das Kommando führte ein Beamter, der kleiner war als Galja und keine durchdringende Stimme hatte. Möglicherweise deswegen hielt er die ganze Zeit die Hand am Holster und forderte bald Verstärkung an. Man unterhielt sich friedlich, und alle gingen auseinander.
Aus der Vorladung zur Vernehmung und den Ermittlungsakten ergab sich jedoch ein anderes Bild.
Galjas Version
Nach Abschluss des Vertrags mit Pjotr über die Wahrnehmung seiner Interessen forderten die Anwälte unserer Kanzlei die Ermittlungsakte bei der Kölner Polizei an. Nach Kenntnisnahme der von den anderen Konfliktparteien geschilderten Angaben wirkte Pjotrs Version wie eine Sendung „für die Kleinsten" neben Pornokanälen. Nach den Worten der Nachbarin von Pjotrs Schwager wäre an Weihnachten beinahe der Karfreitag hereingebrochen.
Galina hatte eine schlaflose Nacht verbracht und wollte sich am Festtag ausschlafen. Doch daraus wurde nichts. Die Christen von oben veranstalteten anlässlich des Geburtstags des Jesuskindes ein schreckliches Fest mit Geschrei, Getrampel und weiteren Dingen, die einen ehrlichen Bürger daran hinderten, sich in die Arme Morpheus' zu begeben. Galina beschloss, sich ihr Recht auf einen Mittagsschlaf zu erkämpfen, und ging nach oben. Sie klopfte höflich, aber beharrlich an die Tür. Und noch einmal. Und noch einmal. Doch niemand öffnete. Schließlich erschienen der Nachbar und ein ihr unbekannter Mann in der Tür. Galina bat, sich leiser zu verhalten und ihr an diesem heiligen Tag ein wenig Schlaf zu gönnen. Doch statt sich zu entschuldigen und die Leidenschaft zu zügeln, fielen die Männer mit Beleidigungen und Gewaltandrohungen über sie her. Galja ergriff die Flucht. Doch der Weg nach unten wurde ihr vom Nachbarn versperrt.
Galina flüchtete nach oben. Die Männer verfolgten sie. Jemand packte sie am Bein und schleifte sie in die Wohnung des Nachbarn. Galina gelang es wie durch ein Wunder, sich loszureißen und wegzulaufen. Doch ein Stoß in den Rücken brachte sie zu Fall. Der unbekannte Mann begann, sie zu würgen. Er brachte es jedoch nicht zu Ende, weil Galinas Nachbar eine bessere Methode vorschlug, um mit der Nachbarin abzurechnen, die es sich erlaubte, am Feiertag zu schlafen – sie aus dem Fenster zu werfen. Unser Mandant öffnete im Treppenhaus das Fenster und begann zusammen mit seinem Schwager, Galina aus dem vierten Stock hinauszustoßen. Die Hälfte von Galina befand sich bereits draußen, doch der noch innen befindliche Teil leistete verzweifelten Widerstand, und es gelang Galinas Beinen, sich der Räuber zu erwehren. Ihr Leben war gerettet. Nachdem sie ihre Wohnung erreicht hatte, rief sie die Polizei.
Es handelte sich um § 223 des Strafgesetzbuchs in Verbindung mit § 125 desselben Gesetzbuchs, was eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren sowie eine Geldstrafe vorsieht.
Die Version des Polizisten, kurz gefasst
Nach ihrem Eintreffen auf den Notruf stieg eine zweiköpfige Polizeistreife in die Wohnung von Pjotrs Schwager hinauf. Auf das Klopfen hin öffneten zwei Männer die Tür und traten auf den Flur hinaus. Auf die Bitte um eine Erklärung sagte einer der Männer – Pjotr – „Ich könnte dich umbringen". In Anbetracht der Statur des Sprechers – hätte er wohl gekonnt… Es musste Verstärkung angefordert werden.
Es handelte sich um § 113 des Strafgesetzbuchs (§ 113 StGB – Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte). Bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe. Bei einer Verurteilung aufgrund aller gegen Pjotr erhobenen Vorwürfe hätte man vor Gericht mit drei Jahren Haft und einer erheblichen Geldstrafe rechnen müssen. Doch irgendwie fügte sich alles nicht zu einem logischen Ganzen, das Pjotr um drei Familienfeste hätte bringen sollen.
Mit heißer Nadel gestrickt
Um die in der Ermittlungsakte enthaltenen Angaben und die Aussagen unseres Mandanten zu überprüfen, setzten sich die Anwälte unserer Kanzlei mit Pjotrs Verwandten in Verbindung. Es stellte sich heraus, dass sein Schwager eine gleichlautende Vorladung erhalten hatte. Dabei befand er sich in gehobener Stimmung und lachte regelmäßig an öffentlichen Orten. Der Grund dafür war, dass die Fensteröffnungen im Treppenhaus seines Hauses zwanzig Zentimeter breit und sechzig Zentimeter hoch sind. Die Maße der Nachbarin übersteigen jedoch die Standardgröße eines Handgepäckkoffers um ein Vielfaches. Und Galja ist keine Gummifrau, man hätte sie nicht ein wenig zusammendrücken können, um sie durch das Fenster zu schieben.
Was die Schläge und die Würgeversuche betrifft, so schwören beide Verdächtigen, Galja nicht angefasst zu haben. Und es wäre auch schwierig gewesen, dass zwei Meter große Männer Galja an Beinen und Armen packen und würgen, ohne dabei Spuren zu hinterlassen. Doch am darauffolgenden Tag und an den weiteren Tagen nach dem Konflikt sah Galja nicht misshandelt aus. Tatsächlich fehlten in der Akte auch die Unterlagen einer ärztlichen Untersuchung. Alles deutete auf falsche Anschuldigungen hin.
Unklar blieb die Situation mit dem Polizisten. Nach den Worten Pjotrs und seines Schwagers aus Köln ergab sich, dass der Polizist, als er die beiden Riesen erblickte, sich vor irgendetwas fürchtete und nach der Pistole griff, und der Dialog wurde mit der Drohung des Einsatzes einer Schusswaffe geführt. Pjotr habe angeblich gesagt: „Nimm die Hand von der Pistole, du könntest mich sonst umbringen." Nach den Worten des Polizisten klang Pjotrs Satz jedoch anders: „Nimm die Pistole weg, ich könnte dich umbringen." Das war zwar nicht ganz logisch, aber im Prinzip durchaus denkbar. Pjotrs Worte wurden uns jedoch von seiner Ehefrau bestätigt, die während des Dialogs daneben im Flur stand. Und als die Verstärkung eintraf, hatten die übrigen Polizisten nur ein Lächeln im Gesicht.
Auf Grundlage der erhaltenen Angaben beantragten unsere Anwälte die Einstellung des Verfahrens in allen Punkten wegen Nichterweislichkeit der von Galina erhobenen Vorwürfe – fehlende ärztliche Untersuchung, fehlende Zeugenaussagen, Widersprüche zwischen der Schilderung der Situation und den architektonischen Gegebenheiten des Hauses – sowie wegen der Zweifelhaftigkeit der Angaben des Polizisten. Ebenso beantragten wir die Vernehmung von Pjotrs Ehefrau als Zeugin sowie aller Polizisten, die bei diesem Einsatz zugegen waren.
Nach der Vernehmung von Pjotrs Ehefrau wurden alle Vorwürfe gegen unseren Mandanten fallengelassen, und das Verfahren wurde mangels eines Straftatbestands eingestellt. Und unser Mandant denkt nun darüber nach, das nächste weihnachtliche Familienfest an einen weniger belebten Ort zu verlegen.
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