In den dreißiger Jahren des vergangenen Jahrhunderts war in der UdSSR ein Kinderbuch mit dem Titel „Die Abenteuer von Gras" beliebt. Es begann so:
„Gras ist ein Junge. Er ist klein. Er möchte alles wissen. Wie das erste Frühlingsgras auf dem Feld blickt er auf die Blumen, auf die Sonne, auf die Wolken am Himmel, auf die ganze Welt. Fliegt ein Flugzeug über Gras hinweg, schaut er zu dem Flugzeug hinauf und denkt: ‚Warum schlägt das Flugzeug nicht mit den Flügeln wie ein Vogel? Es sieht doch einem Vogel sehr ähnlich. Wie fliegt es nur, ohne mit den Flügeln zu schlagen?'"
Wie schön diese Welt ist
Kurzum, der Junge entdeckte die Welt. Hätte der Autor dieses Buches, Sergej Rosanow, gewusst, dass der Name Gras nach einiger Zeit nicht mehr mit jungem Grün, sondern mit Marihuana assoziiert werden würde, hätte er seiner Figur wohl einen anderen Namen gegeben. Und dennoch gibt es etwas Gemeinsames zwischen der Rätselhaftigkeit der Welt, die sich vor den Augen des Jungen entfaltet, und der naiven Einfachheit, mit der Liebhaber des „Kiffens" die Realität oft hinnehmen.
Unser Held kifft gerne. Er ist ein Junge, nun ja, im Sinne des männlichen Geschlechts. Er versteht es, sich zu wundern. Und so, wie dem Jungen aus „Die Abenteuer von Gras" die Erwachsenen zu Hilfe kommen, hätte auch hier die Sache ohne die Hilfe der Anwälte unserer Kanzlei mit einer erstaunlichen Entdeckung enden können – der Entdeckung des Gefängnistors mit einem Einwegpass für bis zu fünf Jahre. Nennen wir unseren Helden Viktor.
Das nächtliche Berlin verlor in einer seiner Plattenbau-Randgegenden in jener Nacht plötzlich seine puritanische Düsterkeit und kleidete sich in Weiß. Es schneite. In der Luft lag eine festliche Stimmung. Die Schneeflocken funkelten im Licht der Autoscheinwerfer und wirbelten so schnell vorbei, dass der Eindruck eines Rennens entstand. Viktor hatte es nirgendwohin eilig. Von den mit leichter Verspätung – es war Mitte Januar – aufkommenden weihnachtlichen Gefühlen und einem fast mitleidigen Empfinden für die Schneeflocken beschlossen, hielt er an, um seine Gefühle zu ordnen. Viktor parkte sein Auto abseits der Wohnhäuser, in einer Sackgasse zwischen einer Schule und einem Parkplatz. Die Schneeflocken verlangsamten abrupt ihren Lauf, verwandelten sich im Nu von Sprintern in Tänzer. Viktor betrachtete diesen Tanz einige Sekunden lang, schaltete die Scheinwerfer auf Standlicht und zündete sich eine Zigarette an.
Zu allem Unglück…
Eine Streifenwagenbesatzung fuhr durch das Viertel. Die Polizisten beobachteten den rasenden Lauf der Schneeflocken im Licht der Scheinwerfer ihres Streifenwagens. Mehr gab es in jener Nacht nicht zu beobachten. Im Viertel war alles ruhig. Dieser Stille fehlte für die vollkommene festliche Idylle nur noch ein Chor von Engeln, der leise „Stille Nacht, heilige Nacht" gesungen hätte. Es war langweilig. Der Fahrer änderte die Route und bog von der Wohnsiedlung ab. In der Sackgasse stand ein neuer, getunter Mercedes der Luxusklasse. Die Standlichter brannten, der Motor lief. „Ob der wohl gestohlen wurde?", tauschten die Polizisten Blicke.
Sie fuhren näher heran. Hielten an. Aus dem Fahrerfenster drang immer wieder eine Rauchwolke. Die Polizisten stiegen aus, um die Papiere zu überprüfen. Und nach ein paar Schritten wechselten sie einen Blick: Ihre Nasen hatte ein wohlbekanntes Berliner Aroma erreicht. Cannabis. Viktor hörte Club-Rave und zog tief an seiner Zigarette. Als er die nächste Rauchwolke ausstieß, schreckte Viktor vor Schreck auf. „Von Marihuana ist noch nie ein Rausch gekommen, der so etwas verursacht hätte", so hätte Viktor vielleicht den Grund für seine Angst erklärt. Doch niemand fragte ihn danach, und alles, was ihm von jenem Moment im Gedächtnis blieb, war: „Oh Gott, verdammt, die Bullen." Unser Held stammt aus der Sowjetunion und denkt in kritischen Momenten auf Russisch.
Doch das war kein Rausch, sondern das durchaus reale Erscheinen von Ordnungshütern in Uniform.
Mit Führerschein und Eigentumsnachweis für das Fahrzeug war bei Viktor alles in Ordnung: das Auto gehörte ihm, man konnte fahren und sich freuen.
„Arbeitsstelle?", ließen die Polizisten nicht locker. Viktor war arbeitslos. „Warum halten Sie sich an diesem Ort auf?", setzten die Polizisten ihr Interview fort. „Habe meine Freundin hergebracht, abgesetzt und ruhe mich jetzt aus", kam Viktor auf den Geschmack. Die Polizisten gingen um das Auto herum. Im frisch gefallenen Schnee war alles jungfräulich rein. In Viktors Kopf erklang ein Lied über „Schnee wirbelt, fliegt, fliegt…". Die Polizisten begannen die Durchsuchung.
Das war's dann auch schon…
In der Innentasche von Viktors Jacke fanden die Polizisten ein kleines Päckchen mit Marihuana. Die Durchsuchung des Autos brachte einen weiteren Fund. In der Tasche der hinteren Sitzlehne, hinter dem vorderen Beifahrersitz, lagen zwei ähnliche Päckchen. Die Nacht hörte für die Polizisten auf, langweilig zu sein. Doch damit waren die großen Entdeckungen im Wesentlichen auch schon beendet. Bei Viktor fanden sich zudem noch etwa dreihundert Euro in kleinen Scheinen. Auf die Frage, wem das alles gehöre, stritt Viktor weder das Geld noch das Päckchen Marihuana in seiner Jackentasche ab. Zu dem Fund in der Sitztasche sagte er hingegen, er wisse nicht, woher das komme, vielleicht sei es mit dem Auto mitverkauft worden.
Offenbar schlossen die Polizisten, ausgehend vom Fehlen jeglicher Spuren einer Freundin Viktors beim Auto, den Besonderheiten des Ortes, an dem das Fahrzeug stand, der diagonal zum Fahrersitz gelegenen Anordnung der Marihuana-Päckchen im Sitz, Viktors Arbeitslosigkeit und dem Luxusmodell des Autos auf Drogenhandel.
Sie beschlagnahmten das Gras zur Untersuchung und versprachen Viktor eine baldige Vorladung zur Vernehmung. Und fuhren davon.
Der Schnee taute schnell dahin, und mit ihm auch die Hoffnung, dass „vielleicht alles gut ausgeht". Viktor beschloss, sich an Anwälte zu wenden, und kam in unsere Rechtsanwaltskanzlei. Unsere Anwälte forderten die Ermittlungsakte bei der Polizei an. Daraus ergab sich, dass Viktor § 29 Abs. 1 des Betäubungsmittelgesetzes zur Last gelegt wurde. Das betrifft die Herstellung und den Vertrieb von Betäubungsmitteln. Bestraft wird dies mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren. Ins Gefängnis wollte Viktor nicht. Nach Auswertung des Durchsuchungsprotokolls und der Gutachten zu der bei Viktor beschlagnahmten Substanz wurde den Anwälten unserer Kanzlei klar, dass eine Verteidigungs-, nicht eine Angriffsposition einzunehmen war.
In Deutschland hat sich bereits seit einiger Zeit ein durchaus toleranter Umgang mit dem Konsum von Marihuana etabliert. Zwar sind Herstellung und Verbreitung dieser Droge Straftaten, doch der Konsum selbst ist aus dem strafrechtlichen Bereich weitgehend herausgefallen. Das bedeutet, dass eine geringe Menge Gras grundsätzlich bei jedem vorhanden sein kann. Welche Menge dabei als gering und zum Eigenverbrauch bestimmt gilt, ist jedoch Sache der Praxis, die sich in jedem Bundesland unterscheidet. Für Berlin hat sich als gängige Praxis herausgebildet, dass die Staatsanwaltschaft in den meisten Fällen Verfahren einstellt, wenn die aufgefundene Menge Marihuana fünfzehn Gramm nicht übersteigt. In manchen Fällen kann eine Sache jedoch auch vor Gericht gebracht werden.
Bei Viktor waren bei ihm selbst und in der Sitztasche des Fonds etwa vier Gramm Marihuana vorhanden. So ergab es sich aus den Gutachtenunterlagen. Diese Zahl bot ernsthafte Chancen für eine Umqualifizierung der Sache vom Straftatbestand auf § 31a – Besitz von Betäubungsmitteln zum Eigenverbrauch. In ihrem Schreiben wiesen unsere Anwälte auf die geringe Menge der beschlagnahmten Drogen hin sowie darauf, dass auf den im Sitz gefundenen Päckchen keine Fingerabdrücke Viktors gefunden worden waren. Und in Deutschland gibt es kein Gesetz, das einen Fahrer verpflichten würde, jede Ecke seines Fahrzeugs zu kontrollieren. Das bedeutet, dass die im Auto gefundenen Drogen von einem der Mitfahrer zurückgelassen worden sein könnten. Auch das nach Stückelung geordnete Geld als indirekter Beweis für Drogenhandel erschien unseren Anwälten zweifelhaft. Schließlich trägt jeder Mensch Geld bei sich, und wie er es sortiert, ist eine persönliche Eigenart eines jeden. Ebenso wurde in dem Schreiben darauf hingewiesen, dass die Polizei in diesem Fall lediglich auf durch nichts untermauerten Verdachtsmomenten beruhend handle. Es gebe keinerlei Belege dafür, dass Viktor Drogen verkauft habe, die den ihm vorgeworfenen Paragrafen begründen würden.
Im Ergebnis des Gegenangriffs der Anwälte unserer Kanzlei wurde der unserem Mandanten zur Last gelegte Straftatbestand auf den nicht als Straftat geltenden „Besitz zu eigenen Zwecken" umqualifiziert. Die Freude Viktors über diese Nachricht lässt sich kaum bemessen. Doch kaum vorstellbar ist, dass der Ausgang dieser Sache für ihn ebenso schnell und günstig gewesen wäre, hätte er sich, auf die Hilfe der Anwälte verzichtend, zur Vernehmung bei der Polizei begeben. Was für den Uneingeweihten oft wie das Ende der Welt erscheint, ist für den erfahrenen Fachmann häufig nur eine Frage der fachlichen Kompetenz. Die Kenntnis der Gesetzgebung, der Besonderheiten der Rechtsprechung und die Beherrschung der psychologischen Situation – das sind die Eigenschaften, die die Anwälte unserer Kanzlei zu unverzichtbaren Helfern für unsere Mandanten machen. Denn die Welt der Gesetze und ihrer Anwendung ist für viele wie das Flugzeug, das den kleinen Gras dadurch verwundert, dass es nicht mit den Flügeln schlägt. Und das ist auch richtig so. Jeder ist auf seinem eigenen Gebiet ein Fachmann. Menschen in schwierigen rechtlichen Situationen zu helfen – das ist das Gebiet der hohen Fachkompetenz unserer Anwälte.
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