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Strafrecht

Was denen widerfährt, die zur falschen Zeit am falschen Ort sind

„Drogen sind gut, um der Realität zu entfliehen, aber die Realität ist so reich — warum sollte man ihr entfliehen?"
Geraldine Chaplin

In unseren Beiträgen haben wir bereits mehrfach das schmerzliche Thema der Folgen des Konsums und der Verbreitung von Drogen in Deutschland angesprochen, doch erschöpfend behandeln lässt es sich leider nicht. Die traurige Statistik zeigt, dass die Fragen der Drogenabhängigkeit in Deutschland bis heute nichts an Brisanz verloren haben, und beim Konsum und der Verbreitung des gefährlichen Gifts spielen unsere ehemaligen Landsleute keine geringe Rolle. Drogen sind heute leider ein fester Bestandteil unseres Lebens geworden. Insbesondere gilt Berlin als ein überaus lukrativer Absatzort für Betäubungsmittel. 139.000 Einwohner der Hauptstadt, also fast 4 Prozent(!), konsumieren regelmäßig irgendeine Art von „Präparaten". Allein im vergangenen Jahr starben in der Stadt 168 Menschen an deren Konsum, berichtet die Berliner Morgenpost.

Der Konsum von Haschisch oder Marihuana wird im deutschen Jargon „Kiffen" genannt. In Deutschland ist der Konsum dieser beiden Drogen gesetzlich nicht verboten, da dies nach dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) keine Straftat darstellt und dafür keine Strafe vorgesehen ist. Die zulässige Menge Marihuana variiert je nach Stadt — in Berlin sind es üblicherweise 15 g, in anderen Städten 3 bis 5 g. Medizinisches Marihuana wurde 2017 für Menschen mit schweren Erkrankungen legalisiert. Der Handel mit Drogen, um Mittel für den eigenen Konsum zu erwirtschaften, ist unter Abhängigen gängige Praxis und wird in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union als schwere Straftat angesehen. In manchen Ländern wird die Drogenabhängigkeit des Verkäufers als mildernder Umstand gewertet, ebenso können weitere Aspekte berücksichtigt werden, etwa Art und Menge der verkauften oder verbreiteten Droge sowie der Rückfallfaktor, der nach dem Recht europäischer Länder als erschwerender Umstand gilt. Insgesamt ist der Verkauf von Betäubungsmitteln eine strafbare Handlung, wenngleich das endgültige Urteil maßgeblich davon abhängt, wie das Gericht die Umstände des konkreten Falls bewertet.

Zu bedenken ist somit, dass der Besitz, der Anbau (mit gewissen Ausnahmen), die Herstellung, die Ein- und Ausfuhr, die Verbreitung, der Verkauf, das Inverkehrbringen und der sonstige Erwerb illegaler Betäubungsmittel gesetzlich verboten sind. § 29 BtMG enthält einen Katalog von Sanktionen gegen Zuwiderhandelnde. Je nach Schwere des Verstoßes kann die Strafe von einer Geldstrafe bis zu einer Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren reichen. In der Tätigkeit unserer Kanzlei begegnen uns verschiedene schwierige Fälle. Nach den Grundsätzen der anwaltlichen Berufsethik halten wir uns an den Grundsatz, dass ein zu uns gekommener Mandant, selbst wenn er tatsächlich einer im Verwaltungs- oder Strafrecht angesiedelten rechtswidrigen Handlung schuldig ist, die gesetzlich vorgesehene Verantwortung tragen muss, jedoch ohne Verletzung seiner gesetzlich verankerten Rechte und berechtigten Interessen. Besteht hingegen keine Schuld des Beschuldigten, besteht die Aufgabe des Anwalts darin, entsprechende Beweise zu seiner Entlastung zu sammeln und vorzulegen. Von einem Fall aus unserer Praxis, in dem es uns gelang, einer jungen Frau zu einer unverdienten strafrechtlichen Verantwortlichkeit zu verhelfen — also sie ihr zu ersparen —, möchten wir in diesem Beitrag berichten.

Zu einer Beratung in unserer Kanzlei kam der Vater einer 20-jährigen jungen Frau, nennen wir sie Katerina. Zum Zeitpunkt der Kontaktaufnahme befand er sich in einem äußerst gedrückten, bedrückten Zustand, wofür es durchaus gewichtige Gründe gab. Zu diesem Zeitpunkt war gegen Katerina der Vorwurf des illegalen Transports und der Verbreitung von Drogen erhoben worden, wofür ihr eine langjährige Freiheitsstrafe drohte. Nach einem kurzen Gespräch mit dem Mandanten erkannte der Anwalt, dass die junge Frau in einer vollständigen und durchaus wohlhabenden Familie aufgewachsen war, deren Eltern sich bemüht hatten, ihr für einen würdigen Start ins Leben einiges mitzugeben — doch leider geriet die Situation irgendwann außer Kontrolle.

Die Geschichte der Mandantin: eine Affäre mit einem Älteren und eine verlockende Reise nach Amsterdam

Im zweiten Studienjahr lernte die junge Frau einen jungen Mann kennen, nennen wir ihn Dmitri. Er lebte bereits nicht mehr bei seinen Eltern, besaß ein eigenes Auto und verdiente gut, zudem liebte er es, das Leben in vollen Zügen zu genießen. Katerinas neuer Freund erschien ihr unglaublich erwachsen und attraktiv, zwischen den beiden entwickelte sich bald eine leidenschaftliche Beziehung. Dmitri nahm seine neue Freundin häufig zu verschiedensten Treffen mit Freunden, Zusammenkünften in angesagten Restaurants und Bars sowie in Nachtclubs mit. Die junge Frau sah, dass diese Freunde und auch ihr Geliebter sich häufig mit leichten und weniger leichten Drogen „vergnügten", maß dem jedoch keine große Bedeutung bei, da sie überzeugt war, die Lage sei stets „unter Kontrolle". Sie selbst hatte bereits mehrfach Marihuana in Begleitung ihres Geliebten probiert, obwohl sie spürte, dass eine solche Lebensweise früher oder später nicht gut enden würde. Als Dmitri Katerina vorschlug, das Wochenende in Amsterdam zu verbringen, um sich zu entspannen und eine schöne Zeit zu haben, ahnte sie nichts Böses. Nachdem sie ihre Eltern informiert hatte, dass sie für drei Tage verreise, packte die junge Frau ihre Sachen und stieg mit bester Laune in das Auto ihres Freundes, um sich auf ihre erste gemeinsame Reise zu machen.

Es muss gesagt werden, dass der Ausflug unbeschwert und vergnügt verlief, das junge Paar schaffte es in zwei Tagen, durch die Stadt zu bummeln und zahlreiche bekannte Bars und Nachtclubs zu besuchen. Katerina bemerkte, dass sich ihr Freund immer wieder entfernte, sich mit jemandem unterhielt und telefonierte, doch die „rosarote Brille" verliebter Augen dämpfte die Aufmerksamkeit und Vorsicht der jungen Frau erheblich.

Die Polizeikontrolle und der Fund von Kokain

Das Wochenende ging, wie alles Schöne, schneller zu Ende, als man es sich gewünscht hätte, und in der folgenden Nacht setzte sich das junge Paar in Dmitris Auto, um nach Hause zu fahren. Möglicherweise wäre diese traurige Geschichte glimpflich ausgegangen, hätte sich der junge Mann am Steuer anders verhalten. Erstens raste er über die Autobahn, ohne auf Geschwindigkeits- und Verbotsschilder zu achten. Zweitens dröhnte die Musik im Auto so laut, dass das junge Paar erst mit erheblicher Verzögerung bemerkte, dass sie von einer Polizeistreife verfolgt wurden. Dem Fahrer wurde eindeutig signalisiert anzuhalten, was er nach einiger Zeit auch tat. Nach der Kontrolle der Papiere und der Durchsuchung des Fahrzeugs wurde festgestellt, dass der Freund unserer Mandantin Drogen bei sich hatte, und zwar eine erhebliche Menge Kokain. Selbstverständlich wurde das Fahrzeug beschlagnahmt, die Drogen sichergestellt, der junge Mann und die junge Frau in Untersuchungshaft gebracht. Katerinas vom Geschehenen zutiefst erschütterter Vater wandte sich in der Hoffnung auf rechtliche Hilfe und Unterstützung im Verfahren seiner Tochter an uns.

Die Arbeit des Anwalts: der Nachweis der Unbeteiligung

Der auf strafrechtliche Fragen spezialisierte Anwalt machte sich an die Arbeit. Er befasste sich mit dem Sammeln von Beweisen und der Vorbereitung eines Antrags auf Einstellung dieses Strafverfahrens gegen unsere Mandantin nach § 170 StPO mangels hinreichenden Tatverdachts. In dem Antrag wurden folgende Argumente angeführt:

  • Katerina hatte persönlich weder Drogen konsumiert noch transportiert noch verbreitet, was durch entsprechende medizinische Unterlagen sowie das Fehlen jeglicher Kontakte zu Drogendealern oder drogenabhängigen Personen belegt wurde;
  • die junge Frau wusste nicht, dass ihr Begleiter Drogen in den Niederlanden erworben und mit dem Auto nach Deutschland transportiert hatte. Sie war zudem zu keinem Zeitpunkt Zeugin des Kokainkonsums ihres Freundes;
  • unsere Mandantin hatte in der Vergangenheit keinerlei Straftaten begangen und bereute aufrichtig, durch einen Zufall in eine so unangenehme Geschichte verwickelt worden zu sein.

Man muss Dmitri zugutehalten, dass er im Laufe des Ermittlungsverfahrens die volle Verantwortung auf sich nahm und bestätigte, dass Katerina weder am Erwerb noch am Transport der Betäubungsmittel beteiligt war. Diese Tatsache wurde ebenfalls in dem von unserem Anwalt vorbereiteten Antrag bezeugt.

Ergebnis: das Verfahren wird eingestellt, Therapie wegen Drogenabhängigkeit

Zu unserer gemeinsamen Freude erhielten wir bald die gute Nachricht, dass das Strafverfahren gegen Katerina eingestellt worden war und sie wohlbehalten in die Freiheit entlassen werden konnte. Dmitri hingegen wurde einer Therapie wegen Drogenabhängigkeit zugeführt. Somit half das rechtzeitige Eingreifen des Anwalts in diesem Fall, die Situation rechtzeitig zu retten. Uns blieb nur, der jungen Frau und ihren Eltern viel Erfolg bei all ihren weiteren Vorhaben zu wünschen.

Schlussfolgerung

Bekanntlich sucht sich die Drogenabhängigkeit ihre Familien nicht nach finanziellem Wohlstand oder nationaler Zugehörigkeit aus. In die Falle der Drogen kann jeder Mensch geraten — es handelt sich weder um eine genetische Erkrankung noch um eine angeborene Veranlagung. Wir wünschen unseren Lesern von Herzen, nie mit solchen Problemen konfrontiert zu werden. Sollte jedoch unerwartet ein solches Unglück in Ihre Familie eingezogen sein und Sie rechtliche Hilfe benötigen, laden wir Sie zu einer Beratung in unsere Kanzlei ein, wo man Ihnen gewiss hilft, auch in der schwierigsten und kompliziertesten Situation den besten Ausweg zu finden.

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