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Strafrecht

Einfach Gawriil, oder der Vorwurf der Bedrohung in Deutschland

Stellen Sie sich einen Menschen vor, der ein erstklassiger Fachmann auf seinem Gebiet ist, so erstklassig, dass ihm vieles, fast alles verziehen wird. Er ist nicht immer in der Lage, zur Arbeit zu erscheinen, doch jedes Mal, wenn er dazu in der Lage ist, leistet er so viel und so gut, dass der Arbeitgeber gutmütig über die Schwäche seines Mitarbeiters hinwegsieht. Und diese Schwäche heißt Alkoholismus. Regelmäßig, nach Erhalt eines hohen Gehalts, kauft Gawriil hochwertige Elektronik und viel Wodka. Er trinkt und hört seine Lieblingsmusik. Wenn dann Schluss ist – nein, nicht mit der Musik – mit dem Wodka, sucht Gawriil einen Käufer für seine Super-Technik zum halben Preis. Schließlich ist auch das Geld ausgegangen. Und ein paar Tage später holt ihn der Arbeitgeber wieder ab. Man kann annehmen, dass es in der Firma, in der Gawriil arbeitet, einen Kalender seiner Trinkexzesse gibt. Genauer gesagt gab es einen. Gawriil hat vor einiger Zeit beschlossen, sich zusammenzureißen und die Musik gegen eine leidenschaftliche Ehefrau einzutauschen.

Ein zuverlässiger Mandant

Gawriil kennt man in unserer Kanzlei schon seit vielen Jahren. Man kann sagen, er ist unser Stammmandant. Er ist kein Verbrecher, betrügt niemanden, vergewaltigt niemanden und handelt nicht mit Drogen. Er ist ein Romantiker, der auf komische, aber mit der Polizei verbundene Situationen anzieht. Vielleicht wird irgendjemand einmal sein Leben beschreiben. Denn obwohl Gawriil Elektriker ist, ähnelt sein Leben in vielem dem Leben eines Rockstars, nur lustiger. Hier soll nur eine Episode aus seiner Biografie erzählt werden, doch es ist die allerneueste Novelle.

Gawriil arbeitet als Elektriker in einem großen deutschen Unternehmen mit Verträgen in der ganzen Welt. Dort, wo große Industriebaustellen entstehen, kann man mit hoher Wahrscheinlichkeit auf Gawriil treffen. Im Jahr 2014, als diese neue „Yunona i Awos" begann, traf man unseren Stamm mandanten in Südamerika. In Brasilien brauchte man dringend einen Super-Elektriker, und er war dort. Brasilien liegt natürlich deutlich südlicher als Kalifornien. Gawriil ist kein Botschafter Nikolai Resanow. Aber eine eigene Conchita gab es auch in dieser Geschichte. Sie hieß Carlusia. Wenn es zwischen unserem Mandanten und Graf Resanow eine Gemeinsamkeit gab – eine gemeinsame ethnische Herkunft, eine gewisse Stupsnasigkeit, entsprechend dem von Nikolai Karatschenzow geschaffenen Bild –, so unterschied sich Carlusia von Conchita nicht nur durch die Schlichtheit ihrer Herkunft, sondern auch durch eine lange Geschichte amouröser Abenteuer, von denen vier Kinder Carlusias zeugten.

Für einen Rockstar, Verzeihung, für einen russischen Elektriker mit deutschem Pass war das kein Hindernis, sein Leben mit einer heißblütigen brasilianischen Frau zu verbinden. Auch war es kein Hindernis, dass Gawriil keine andere Sprache als Russisch beherrschte ("etwas auf Deutsch" zählt hier nicht). Und dass Carlusia flüssig nur Argentinisch-Spanisch sprach… nun, was ist da schon das Problem? Der Magnetismus zwischen russischer und lateinamerikanischer Kultur ist längst bekannt. Wäre da nicht der Ozean zwischen den Kontinenten gewesen… Doch Gawriil überwand ihn. Die Liebe war kurz, aber stürmisch. Carlusia war wohl ebenfalls begeistert von den Russen, und die Begeisterung wurde noch dadurch verstärkt, dass der russische Linkshänder einen deutschen Pass besaß. Gawriil und Carlusia heirateten, und von der Baustelle aus flog unser Mandant mit seiner Frau, ihren Koffern und ihren beiden jüngsten Kindern nach Deutschland. Alles Gute, wie man so sagt.

Eine Liebesgeschichte

Mit der Veränderung seines sozialen Status hörte Gawriil auf, Elektronik der Spitzenklasse zu kaufen. Er musste eine große Familie ernähren. Die leidenschaftliche Carlusia musste eingekleidet werden. Allerdings konzentrierte sich Carlusias Leidenschaft nach der Eheschließung und dem Umzug nach Berlin hauptsächlich auf das Gehalt ihres neuen Mannes und auf Einkaufsbummel. Gawriil konnte nicht verstehen, versuchte es auch nicht, warum mit ihm etwas nicht stimme, warum seine Frau ihm gegenüber abgekühlt sei. Es hatte doch eine so leidenschaftliche Liebe gegeben… Er war betrübt und trank. Wofür er von der leidenschaftlichen Brasilianerin Streit und gelegentliche Schläge bekam. Das einzige Wesen im Haus, das Mitleid mit ihm hatte, war Carlusias fünfzehnjährige Tochter. Zwischen der Jugendlichen und Gawriil entstand eine besondere seelische Verbindung, die länger anhielt als die leidenschaftliche Romanze mit Carlusia.

Zwei Jahre später verließ Carlusia Gawriil und zog zu einem neuen Ehemann, Klaus. Das war kein russischer Trinker, sondern ein waschechter Deutscher, in dessen Herz beim Anblick der leidenschaftlichen Brasilianerin ebenfalls ein Turbolader zum Vorschein kam. Der Treuebruch brach Gawriil das Herz. Er sah sich für Carlusias Kinder verantwortlich und überwies monatlich Geld auf ihr Konto. Nach Gawriils Worten eignete sich dieses Geld allerdings Klaus an. Die beiden Männer mochten sich offensichtlich nicht. Und von Zeit zu Zeit tauschten sie kurze Nachrichten über WhatsApp aus. „Du bist ein Idiot!", schrieb Gawriil. „Ich verklage dich!", antwortete Klaus. Der Schriftwechsel wurde größtenteils durch Carlusias fünfzehnjährige Tochter aufrechterhalten, die Gawriil berichtete, mit was für einem Geizhals sie jetzt lebten, wie leid es ihr tue, dass ihre Mutter ihn verlassen habe, und dass sie bei Gawriil leben wolle und nicht im Haus von Klaus. Gawriil litt, trank und fuhr auf lange Dienstreisen.

Kinder sind heilig

An dem Tag, an dem seine geliebte Stieftochter Geburtstag hatte, verlegte Gawriil irgendwo in Mexiko ein Kabel. Doch er kehrte von der langen Reise mit einem Geschenk für das Mädchen zurück. Es war Samstag. Und die Stieftochter sollte über Nacht zu Besuch kommen. Sei es aus Freude, sei es, weil er weiterhin den bitteren Kränkungsschmerz hinuntertrank, hatte sich Gawriil noch vor der Ankunft der Stieftochter betrunken. Als das Mädchen kam, war der Stiefvater bereits betrunken, gutmütig und weinerlich. Er überreichte das Geschenk, deckte den Tisch. Doch Carlusia, die erfuhr, dass ihr Ex-Mann betrunken war, beschloss, ihre Tochter noch am selben Tag abzuholen: Kinder gehörten nicht in die Nähe betrunkener Menschen. Und sie kam zusammen mit Klaus. Und genau da begann alles.

Die Männer lieferten sich einen derartigen Wortstreit, dass die Nachbarn die Polizei riefen. Als die Streife eintraf, wussten die grimmigen Männer in ihrer stilvoll makellosen schwarzen Uniform nicht, was sie tun sollten – die Streithähne in die Ecken auseinandertreiben oder sich den Mund zuhalten, um nicht laut loszulachen. Stellen Sie sich das selbst vor. Ein betrunkener Russe, der nur unflätiges Deutsch beherrscht, eine kein Deutsch sprechende Brasilianerin und ein vor Angst zitternder Deutscher. Und alle schreien. Nachdem sie ihre Bauchmuskeln unter Kontrolle gebracht hatten, trennten die Polizisten dann doch die streitenden Parteien. Gawriil ging zum Kühlschrank und dann schlafen. Klaus hingegen fuhr zur Polizei, wo er Anzeige gegen den früheren Ehemann seiner Frau erstattete, der ihm angeblich gedroht habe, indem er sagte: „Du tod." In der Anzeige gab Klaus an, die Drohung ernst zu nehmen und um sein Leben zu fürchten.

Bald darauf erhielt Gawriil per Post einen Strafbefehl, in dem ihm eine Zahlung von zweitausend achthundert Euro Geldstrafe wegen Bedrohung, § 241 StGB, auferlegt wurde.

Gawriil hätte die Geldstrafe ohne größeren Schaden für sein Budget bezahlen können, doch er war damit nicht einverstanden und kam in unsere Rechtsanwaltskanzlei. Unser Anwalt legte Einspruch gegen den erlassenen Strafbefehl ein. Und die Sache ging in ein reguläres Gerichtsverfahren über.

Liebe macht nicht nur blind

Vor Gericht beharrte Klaus auf seiner Version der Bedrohung und erklärte dem Gericht, er erhalte solche Drohungen über den Messenger WhatsApp bereits seit dem allerersten Moment seines gemeinsamen Lebens mit der ehemaligen Frau Gawriils. Auf die Frage unseres Anwalts, warum der Anzeige keine Kopien der Drohnachrichten beigefügt worden seien, geriet Klaus in Verlegenheit und wusste nicht, was er antworten sollte.

Unser Mandant hingegen beharrte darauf, niemals jemandem gedroht zu haben. Während des Streits habe er Klaus gegenüber „Du Idiot" und andere, weniger zensierte Worte wiederholt. Gawriil bestritt nicht, Klaus beleidigt zu haben. Dies erlaubte jedoch keine Umqualifizierung der Sache, da die Fristen für die Stellung eines Strafantrags wegen Beleidigung bereits abgelaufen waren und Klaus sich bei der Polizei nur wegen der Drohungen gemeldet hatte. Und was die Drohungen betrifft, so ergab sich aus dem Vortrag unseres Anwalts vor Gericht die Frage: „Wenn es Drohungen gegeben hätte, selbst wenn es sie gegeben hätte, warum wurden sie dann nach mehreren Monaten nicht in die Tat umgesetzt?" Offensichtlich hätten, wenn die Drohungen ernst gemeinte Absichten gewesen wären, auch Versuche ihrer Umsetzung stattgefunden. Die Aussage unseres Mandanten hätten entweder die Polizisten oder Klaus' Ehefrau, Carlusia, bestätigen oder widerlegen können. Die Ladung Letzterer als Zeugin war sehr riskant, wovor der Anwalt Gawriil ausdrücklich gewarnt hatte. Doch er wollte den „bösen Menschen" unbedingt in die Augen sehen. Und hier stellte sich heraus, dass Carlusia keineswegs gleichgültig war: Gestützt auf die Regelung, wonach geschiedene Ehegatten nicht gegeneinander aussagen müssen, verweigerte sie die Aussage.

Die Anwältin unserer Kanzlei schlug vor, das Verfahren nach § 153 StPO wegen Geringfügigkeit der Tat einzustellen oder die bei dem damaligen Einsatz anwesenden Polizisten als Zeugen zu laden. Die Staatsanwaltschaft stimmte unserem Vorschlag nicht zu. Daraufhin schlug die Anwältin vor, das Verfahren nach § 153a StPO einzustellen, was die Zahlung einer geringen Geldauflage vorsieht. Nachdem die Staatsanwaltschaft die Chancen abgewogen hatte, den Prozess nach einer Vernehmung der Polizisten zu gewinnen oder zu verlieren, stimmte sie unserem Vorschlag zu. Und Gawriil wurde von der strafrechtlichen Verantwortung befreit. Ob er sich auch von einem Verhalten befreien wird, das eher zu brasilianischen Fernsehserien passt, fällt leider nicht mehr in die Zuständigkeit der Anwälte unserer Kanzlei.

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