Eine der am weitesten verbreiteten Formen des Betrugs in der heutigen Gesellschaft ist der Internetbetrug. Das Internet dient in diesem Fall als Mittel zur Erlangung von Geld oder anderem wertvollem Eigentum, häufig unter Verwendung fremder Zahlungssysteme und Kreditkarten. Diese Art des Betrugs ist besonders gefährlich und schwerwiegend. Im Netz sind zahllose Menschen registriert, deren Daten nicht immer ausreichend geschützt sind, und Betrüger, die sich Zugang zu Passwörtern, Bankkartennummern und Zahlungsdaten verschaffen, können in Ihrem Namen und auf Ihre Kosten verschiedenste Geschäfte im Internet zu ihrer eigenen Bereicherung abschließen. Zudem kennt das Internet keine Grenzen, sodass Straftaten über weite Entfernungen, aus anderen Städten oder Ländern begangen werden können. Doch rechtzeitig zu erkennen, dass man selbst Opfer von Betrügern geworden ist, gelingt nicht immer. Dabei häufen sich im Internet Fälle, in denen Betrüger zur Tarnung eine dritte, ahnungslose Person finden und sämtliche Machenschaften im Internet über diese abwickeln. In einem solchen Fall ahnt die betreffende Person nicht einmal, dass sie in den Strudel krimineller und strafbarer Handlungen hineingezogen wurde. Wie also soll man sich in solchen Fällen verhalten?
In diesem Beitrag berichten wir von einem weiteren Fall, der Ihnen vielleicht helfen kann, Straftäter rechtzeitig zu erkennen und nicht zu deren Opfer zu werden. Die Brüder Valentin und Leonid (Namen geändert) standen sich sehr nahe. Obwohl Valentin in Polen und Leonid in Deutschland lebte, hielten sie stets Kontakt, besuchten sich häufig und waren über alle neuen Ereignisse im Leben des jeweils anderen im Bilde. Eines Tages rief Valentin Leonid an und wandte sich mit einer scheinbar ganz gewöhnlichen Bitte an ihn. Bekannte Valentins hatten erfahren, dass sein Bruder in Deutschland lebt, noch dazu in einer Stadt an der Grenze zu Polen, und baten Leonid, ein Paket in Empfang zu nehmen. Nach ihren Angaben ging es lediglich darum, Kosten für den Auslandsversand der Ware zu sparen. In dem Onlineshop, bei dem die Bekannten einige Medikamente bestellen wollten, war die Lieferung innerhalb Deutschlands kostenlos, während die Lieferung nach Polen sie etwa 15 Euro zusätzliche Kosten gekostet hätte. Und da Leonid ohnehin bald zu Besuch bei seinem Bruder sein wollte, hätte er das Paket persönlich nach Polen mitbringen und den Bekannten übergeben können. An ihrer Bitte war nichts Merkwürdiges, man konnte die beiden verstehen, und Leonid sagte sofort zu, ihnen zu helfen. Die Bekannten meldeten sich bald bei Leonid, er teilte ihnen seine Daten mit, und schon wenige Tage später lag das Paket bei ihm auf dem Tisch. Bereits eine Woche später fuhr er zu seinem Bruder nach Polen und übergab das Paket.
Einige Wochen später rief der Bruder Leonid erneut an und berichtete von einem interessanten Angebot seiner Bekannten. Der Kern bestand darin, dass Valentins Bekannte beschlossen hatten, in Polen ein kleines Geschäft zu eröffnen und dort spezielle Waren zu verkaufen, die nur in Deutschland bestellt werden konnten. Deshalb boten sie Leonid an, ihnen gegen eine bestimmte Vergütung bei diesem Vorhaben zu helfen. Er sollte Pakete entgegennehmen und über die günstige polnische Post weiterschicken oder persönlich mitbringen, falls er seinen Bruder besuchen sollte. Für diese Art der Tätigkeit waren sie bereit, ihm 50 Euro pro Paket zu zahlen. Die Brüder überlegten eine Weile und entschieden sich, das Angebot anzunehmen. Und die Sache lief an.
Leonid nahm über mehrere Monate hinweg kleinere Pakete entgegen, packte in der Regel jeweils fünf Stück in einen großen Karton und verschickte diesen an die von seinem Bruder mitgeteilte Adresse weiter, oder brachte ihn manchmal mit dem Auto persönlich mit, wenn er seinen Bruder in Polen besuchte. Insgesamt verschickte er im Laufe der Zeit etwa 5 Kartons nach Polen und erhielt an seiner Adresse in Deutschland rund 20 Pakete. Doch irgendwann wurde ihm das lästig. Es kamen immer mehr Pakete an, während der junge Mann noch eine feste Hauptbeschäftigung hatte und die Zeit dafür katastrophal knapp wurde. Zudem gingen auf seinem Telefon seltsame, unverständliche Anrufe von unbekannten Personen ein, und ihm gefiel das Ganze endgültig nicht mehr. Deshalb äußerte er seinem Bruder gegenüber sein Missfallen und teilte mit, dies nicht mehr weiter tun zu wollen. Tatsächlich hörte alles bald darauf auf. Valentin überwies seinem Bruder rund 250 Euro für alle fünf verschickten Pakete, und sie vergaßen die ganze Angelegenheit.
Doch einige Monate später stand Leonid bereits im Flur unserer Kanzlei. Er hatte einen Bescheid über die Einleitung eines Strafverfahrens erhalten — ihm wurde Internetbetrug vorgeworfen.
Der junge Mann war schockiert, verstand natürlich sofort, woher der Wind wehte, und schilderte uns die Geschichte mit den Paketen. Der Fall war recht untypisch. In unserer Praxis finden Menschen, die später zu Opfern von Betrügern werden, üblicherweise im Internet eine Stelle zur Annahme und zum Versand von Paketen mit offizieller Anstellung und unterzeichnen einen Vertrag, der später als Beweis ihrer Unschuld dienen kann. Hier war die Situation etwas anders. Zudem betraf der von der Staatsanwaltschaft erlassene Bescheid über die Einleitung eines Strafverfahrens nur eines der von ihm entgegengenommenen Pakete. Der Anwalt schilderte Leonid daher sofort den möglichen weiteren Verlauf der Ereignisse und riet ihm, sich unverzüglich mit einer Anzeige an die Polizei zu wenden und auf diese Weise zu versuchen, Vorwürfen bezüglich der weiteren 19 solcher Fälle vorzubeugen. Zudem mussten der Polizei alle Daten darüber übergeben werden, wohin, an wen, wie viel und was verschickt worden war.
Im Auftrag des Mandanten verfasste der Anwalt rasch eine Anzeige und reichte sie bei der Polizei ein. Zudem wurden die Ermittlungsakten angefordert. Nachdem diese eingetroffen waren, wurde bekannt, um welches Paket es sich handelte. Es handelte sich tatsächlich um die Bestellung einiger Medikamente. Die Bezahlung war mittels der Kreditkarte einer in Bayern lebenden Person erfolgt. Der Geschädigte hatte sich an die Polizei gewandt, da er festgestellt hatte, dass von seinem Konto rund 500 Euro abgebucht worden waren. Daraufhin nahm die Polizei Ermittlungen zu diesem Vorfall auf und wandte sich zur Klärung des Sachverhalts an den Onlineshop. Der Vertreter des Shops legte Angaben und Daten des Bestellers vor, und den Unterlagen zufolge war unser Mandant als Besteller geführt.
Bei der Vorbereitung des Mandanten auf die Hauptverhandlung wies der Anwalt ihn auf mögliche Fragen hin, die gestellt werden könnten. Der Mandant hatte selbstverständlich das Recht, die Aussage zu verweigern, doch Arthur wollte auf eigenen Wunsch angehört werden. Wichtig war jedoch, nichts Überflüssiges zu sagen, was sich negativ auf den Fall auswirken und die rechtliche Lage des Mandanten verzerren könnte. Deshalb wies der Anwalt den Mandanten im Vorfeld ein, erklärte ihm, wie er sich in der Verhandlung verhalten sollte und welche Informationen er äußern könne und welche er besser für sich behalten sollte. Obwohl der Mandant von den illegalen Machenschaften der Gruppierung keine geringste Ahnung hatte, hätte er dennoch, insbesondere als unverständliche Rechnungen auf seiner E-Mail-Adresse eintrafen und nach merkwürdigen Anrufen unbekannter Personen, stutzig werden und ahnen können, dass hier etwas nicht stimmte. Deshalb war es überaus wichtig, der Richterin ausreichende und zutreffende Informationen zu liefern — vor allem, weil die Möglichkeit bestand, ihm beispielsweise fahrlässige Tatbegehung oder leichtfertige Geldwäsche vorzuwerfen.
Valentin wollte seinerseits ebenfalls in der Verhandlung als Zeuge aussagen, vor allem, weil er sich seinem Bruder gegenüber schuldig fühlte — hatte er ihn doch selbst in diese unangenehme Situation hineingezogen. Obwohl der Anwalt ihn auf das bestehende Risiko hinwies, nämlich die mögliche Beschuldigung als Mittäter im Verfahren, war er dennoch bereit, zur Verhandlung zu erscheinen.
Am festgesetzten Tag erschienen zur Hauptverhandlung auch der Geschädigte sowie ein Vertreter des betreffenden Onlineshops. Arthur trat in der Verhandlung sehr sicher auf und machte ausführliche Angaben, unter anderem dazu, wie alles begonnen hatte und abgelaufen war. Anschließend wurde der Geschädigte angehört, dem ebenfalls bestimmte Fragen gestellt wurden, etwa ob er seine Kreditkarte zur Bezahlung von Medikamenten benutzt oder die Karte überhaupt jemals im Ausland eingesetzt habe. Dabei machte der Geschädigte bei der Beantwortung der gestellten Fragen keinerlei Angaben, die gegen unseren Mandanten gesprochen hätten. Auch der Vertreter des Onlineshops wurde angehört. Er machte sehr aufschlussreiche Angaben, die sich in diesem Fall teilweise als entscheidend erwiesen. Der Vertreter erklärte, dass sich tatsächlich absolut jeder Mensch im Internet unter fremdem Namen registrieren und unter Verwendung der Daten einer anderen Person eine Bestellung aufgeben könne. Zudem teilte er mit, dass die Bezahlung der Ware auf verschiedenste Weise erfolgen könne, unter anderem auch per Kreditkarte, und dass jeder, der die Kartendaten kenne, eine Zahlung ausführen könne.
Der Anwalt lenkte, gestützt auf die Aussagen des Vertreters des Geschäfts, die Aufmerksamkeit der Richterin darauf, dass unser Mandant in diesem Fall ebenso ein Opfer sei, da auch seine Daten von Betrügern missbraucht worden seien — er habe nicht einmal geahnt, als Besteller der entsprechenden Waren geführt zu werden, und dass auf seinen Namen ein E-Mail-Postfach eingerichtet worden sei. Die Tatsache, dass die Bestellung im Namen unseres Mandanten erfolgt sei, belege somit noch nicht, dass er sie tatsächlich getätigt habe. Beweise dafür, dass gerade unser Mandant seine Daten eingegeben habe, lägen in der Akte nicht vor.
Im Ergebnis gelang es, das Gericht davon zu überzeugen, dass unser Mandant vollständig freigesprochen wurde, da sich nicht nachweisen ließ, dass gerade er diese Straftat begangen hatte. Auch die Aussagen der beiden Brüder selbst wirkten sich günstig auf die Entscheidung der Richterin aus. Der Umstand, dass sie sich aus eigenem Antrieb bereit erklärt hatten, auszusagen, wirkte sich zu ihren Gunsten aus, und die Richterin glaubte ihnen.
Abschließend möchten wir Folgendes sagen: Liebe Leserinnen und Leser — seien Sie vorsichtig und wachsam, gehen Sie Betrügern, die von Tag zu Tag erfinderischer und gerissener werden, nicht auf den Leim. Der Wunsch, leicht und schnell Geld zu verdienen, kommt wohl irgendwann bei jedem auf. Doch man sollte niemals die nötige Vorsicht vergessen, insbesondere sollte man einer unbekannten Person keine persönlichen Daten überlassen, die diese zu ihren eigenen Zwecken nutzen könnte. Sollten Sie den Betrügern dennoch nicht entkommen sein, wenden Sie sich unverzüglich an Fachleute, die den Sachverhalt und alle möglichen rechtlichen Folgen fundiert einschätzen und eine geeignete Verteidigungsstrategie entwickeln können.
Unser Mandant Arthur wurde lediglich in einem der ihm zur Last gelegten Vorfälle freigesprochen. Insgesamt waren es, zur Erinnerung, 20. Wie seine Geschichte ausgeht, erfahren Sie später in weiteren Ausgaben unserer Zeitschrift. Mit einem Wort: Die Geschichte geht weiter.
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