Es ist auf den Seiten unserer Zeitschrift zu einer guten Tradition geworden, über „Paketagenten" zu berichten. Ein Paketagent ist eine Person, die … nun ja … Waren aus Geschäften entgegennimmt, sie in große Kartons verpackt und dorthin verschickt, wohin die Geschäftsführung es angibt. Nach einem Monat — üblicherweise, wenn auch mit Ausnahmen — bleiben die Anweisungen aus. Auch den Lohn erhält man dann nicht mehr. Man glaubt zunächst, betrogen worden zu sein. Doch dann kommt die Polizei und erklärt, der Paketagent habe alle betrogen: „Kommen Sie mit, mein Lieber, eine strafrechtliche Sanktion erwartet Sie." Und mancher landet daraufhin im Reich des Minimalismus. Und mancher kommt in unsere Kanzlei.
Nastja mit dem Kugelschreiber
Anastasia studiert in Berlin Wirtschaftswissenschaften. Geld hat eine Studentin bekanntlich nicht im Überfluss. Arbeiten würde sie gerne, doch es gibt Einschränkungen. Und solche Arbeitsuchenden wenden sich in der Regel nicht an die Agentur für Arbeit, sondern an Webseiten für Fernarbeitsangebote oder an spezielle Gruppen in sozialen Netzwerken. Das einundzwanzigste Jahrhundert, die digitale Welt und all das. Nur bleibt das Gehirn eben analog. Nur so lässt sich erklären, dass eine solche Tätigkeit weiterhin junge Menschen anzieht. So viel auch über Paketbetrug geschrieben wurde — dennoch finden sich immer wieder Interessierte, die sich sowohl im elektronischen als auch im ganz handfesten Schlamm wälzen möchten. Anastasia gehörte zu dieser Gruppe der Interessierten. Der Arbeitgeber wirkte auf der Website wie ein Unternehmen mit langjähriger Erfahrung, spezialisiert auf die Lieferung elektronischer Waren nach Russland auf Vorbestellung. Zu prüfen, ob diese Firma überhaupt eine Website besaß, kam Anastasia nicht in den Sinn, doch mit dem Vertrag setzte sie sich gründlich auseinander.
Nachdem sie das ausgedruckt hatte, was als „Standardarbeitsvertrag" bezeichnet wurde und in dem durchaus verlockende Bedingungen festgelegt waren — ein ordentliches Gehalt, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Urlaub —, bewaffnete sich Nastja mit einem Kugelschreiber und begann, akribisch jeden einzelnen Punkt zu prüfen, wobei sie Unstimmigkeiten mit der gängigen Praxis und den Bestimmungen des Arbeitsrechts feststellte. Der Arbeitgeber nahm die eingescannten Änderungen des Arbeitsvertrags mehr als wohlwollend auf und entschuldigte sich dafür, dass seine Juristen ihr eine veraltete Vertragsform zugeschickt hätten. Bald unterschrieb Nastja den neuen, von ihr überarbeiteten Vertrag und krempelte, nachdem sie den Kugelschreiber beiseitegelegt hatte, die Ärmel hoch. Nahezu täglich wurden ihr Mobiltelefone, Fotoapparate und Tablets an ihre Wohnung geliefert. Anastasias Aufgabe bestand darin, eine bestimmte Menge an Waren zu sammeln, um damit einen großen Karton zu füllen, ihn zur Post zu bringen und in die russische Hauptstadt zu verschicken.
Wie man Anastasia im elektronischen Vorstellungsgespräch erklärte, bestand der Sinn der Firma darin, russischen Bürgern die Möglichkeit zu geben, die von ihnen benötigten Waren zu einem niedrigeren Preis zu erhalten. Und Nastja komme dabei eine Schlüsselrolle zu. Nach den Worten des Arbeitgebers würde sich der Preis nahezu verdoppeln, wenn die Waren auf üblichem Weg über den Zoll ins Land eingeführt würden. So aber … würden die Einkäufe angeblich von einer Privatperson getätigt, und diese angebliche Privatperson verschicke das Paket mit der Elektronik in ihre Heimat an Bekannte. Für den Zoll seien solche Waren uninteressant, und die Gegenstände gelangten zur allgemeinen Zufriedenheit zu günstigem Preis an ihre Besteller.
Ein wenig Geschichte
Der erste große Strafprozess gegen eine Bande von „Cardern" — so wird der „Beruf" jener elektronischen Genies genannt, deren Talent darin besteht, Daten elektronischer Zahlungskarten zu knacken und sich so Zugang zu Bankkonten und deren Transaktionen zu verschaffen — fand 2013 in den USA statt. Es hatte auch zuvor Verfahren gegeben, doch dabei handelte es sich stets um Kleinigkeiten; hier hingegen wurde der Organisator der Bande festgenommen. Im Verfahren wurde das gesamte Funktionsschema solcher Gruppen offengelegt. Und seither hat sich in diesem Bereich nichts Neues mehr getan.
In der gegen den Bandenorganisator erhobenen Anklage heißt es, Gorlow habe „mit der Großen Jury bekannten und unbekannten Komplizen" die kriminelle Organisation „Atlanta Alliance" gegründet, zu der „Carder" gehörten, die mit im Internet gestohlenen Kreditkartendaten verschiedene Waren erwarben. Neben diesen gehörte zur „Atlanta Alliance" auch ein eigenes Netzwerk von „Paketagenten" und „Weiterversendern", die diese Waren per Post erhielten, umpackten und an die angegebenen Adressen weiterschickten — wofür ihnen ein bestimmter Prozentsatz des Sendungswerts zustand.
Diese kriminelle Organisation war von Januar 2005 bis August 2010 aktiv und erbeutete durch Betrug Millionen von US-Dollar. Die Ermittlungen übernahm der US-amerikanische Postdienst, da die Betrüger die Versandkosten für die gestohlene Ware mit ebenfalls gestohlenen Kreditkarten beglichen. Und nicht nur das — nach Bezahlung tauschten sie auf dem Paket das Adressetikett aus, sodass dem Inhaber der Kreditkarte eine zusätzliche Rechnung für die Weiterleitung zugestellt wurde.
Die Mitglieder der „Atlanta Alliance" kommunizierten über mehrere Websites im Internet, darunter Craigslist und Monster.com — eine der weltweit größten Jobbörsen. Dabei verwendeten sie Codenamen. In der Anklage wird festgehalten, dass Gorlow zur Umsetzung seiner Pläne Komplizen anwarb, die die „Atlanta Alliance" mit Daten häufig genutzter Karten versorgten, etwa Visa-„Geschenkkarten". Zur Kommunikation mit anderen „Cardern" betrieb Gorlow die Website xpse.ru, auf der er unter anderem Listen der Waren einstellte, die sein Bündnis erwerben wollte.
Neben der Website atlantalliance.com betrieben Gorlow und seine Komplizen mehrere weitere Websites, über die betrügerisch erworbene Waren weitergeleitet werden konnten. Diese Waren wurden über den US-amerikanischen Postdienst United States Postal Service (USPS) verschickt, wobei die Portokosten ebenfalls mit gestohlenen Kreditkarten bezahlt wurden. Zum Verkauf der gestohlenen Waren richteten Gorlow und seine Komplizen eine eigene Website, digsale.ru, ein.
Dieser Gorlow wird noch lange in den Vereinigten Staaten einsitzen, ebenso wie seine Kollegen aus der thailändischen Gruppierung — doch am Wesen der Sache ändert das nichts: Die Struktur dieses kriminellen Geschäfts bleibt stabil und wiederholt sich wie eine Schablone bei verschiedensten Internetbanden. Und es liegt auf der Hand, dass Anastasia eine überaus wichtige Rolle zukam — Spuren zu verwischen und zur Hauptverdächtigen zu werden. Genau das geschah dann auch. Und dabei wurde darüber schon hundertfach in den Medien berichtet …
Das Postamt hat geschlossen
Innerhalb eines Monats packte Nastja sechs große Kartons zusammen und verschickte sie nach Russland. Die Arbeit gefiel ihr — geringe Auslastung, die Möglichkeit, ihren Studienplan einzuhalten; nun musste sie nur noch auf ein ordentliches Gehalt warten. Genau hier kam es zu einem Haken. Nach einem Monat Arbeit, einigen motivierenden Schreiben der Geschäftsleitung mit anerkennenden Worten und dem Versprechen eines Karrierefortschritts trat plötzlich Stille ein. Auf Nachrichten antwortete niemand mehr, auf der Visa-Karte tat sich nichts. Nach zweiwöchigem Warten auf Geld und weitere Anweisungen begriff Anastasia, dass man sie betrogen hatte. Sie fügte sich in ihr Schicksal und suchte weiter nach einer neuen Stelle. Doch statt eines neuen Arbeitsvertrags erhielt Anastasia eine polizeiliche Vorladung. Gegen Anastasia wurde ein Strafverfahren nach folgenden Vorschriften des deutschen Strafgesetzbuchs eingeleitet, nämlich wegen „Betrugs" (§ 263 StGB) sowie leichtfertiger Geldwäsche (§ 261 StGB). Bevor sie zur Polizei ging, wandte sich Anastasia hilfesuchend an unsere Kanzlei — was von ihrer Seite völlig richtig war.
Für unsere Anwälte sind Fälle dieser Art von Mandanten — Paketagenten, Weiterversender — bereits gut bekannte Praxis. Die Anwälte mussten nachweisen, dass Anastasia selbst Opfer eines Betrugs war und ihre wahre Rolle in dieser Geschichte ihr durch einen fingierten Arbeitsvertrag verschleiert worden war. Zu diesem Zweck wurde der Staatsanwaltschaft der gesamte E-Mail-Verkehr Anastasias mit dem vermeintlichen Arbeitgeber vorgelegt. Doch es ergab sich eine Schwierigkeit. Dass Anastasia den Arbeitsvertrag mit solcher Sorgfalt geprüft und Änderungen vorgenommen hatte, sprach nicht unbedingt dafür, dass die Verdächtige aus reiner Naivität Mitglied einer kriminellen Bande geworden war. Im deutschen Recht gilt der Maßstab des „objektiven Dritten" — wie ein unbeteiligter Betrachter die Situation einschätzen würde. Unsere Anwälte mussten nachweisen, dass Anastasia trotz ihrer Genauigkeit in manchen Fragen keine tatsächliche Vorstellung von der Tätigkeit des Unternehmens hatte, für das sie angeblich arbeitete.
Nach Abschluss der Ermittlungen entscheidet die Staatsanwaltschaft unter Würdigung der Beweislage und der zugunsten des Verdächtigen vorgebrachten Argumente über die Anklageerhebung oder die Verfahrenseinstellung. Fällt das Verhältnis auch nur um einen Prozentpunkt zugunsten des Verdächtigen aus, wird das Verfahren höchstwahrscheinlich eingestellt.
Im Fall Anastasias gelang es unseren Anwälten, die Argumentation so aufzubauen, dass das Verfahren gegen sie nach § 170 Abs. 2 StPO — mangels Straftatbestand — eingestellt wurde. Wir hoffen, dass dies der letzte derartige Fall in der Praxis unserer Kanzlei bleiben wird. Die Erfahrung zeigt jedoch, dass Straftaten im digitalen Bereich weiter zunehmen werden. Und die Erfahrung unserer Anwälte wird nur umso gefragter sein.
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