Ein Mensch, der zum ersten Mal gegen das Strafrecht verstößt, verdient nach Ansicht der Befürworter einer Humanisierung des Strafrechts Nachsicht vor Strafverfolgung und den daraus folgenden Sanktionen und Vorstrafen. Diese Befürworter treten dafür ein, geringfügige Diebstähle und andere leichte Straftaten in den Rang von Ordnungswidrigkeiten zu überführen, und sind der Auffassung, dass eine Vorstrafe ein Makel fürs ganze Leben darstellt.
Eleonora (Name geändert) geriet, wie so viele, in einer überaus schwierigen Lebenssituation und unter dem Einfluss von Stress ins Straucheln und beging zum ersten Mal einen Fehltritt, den sie in der Folge immer wieder bereute und sich selbst zum Vorwurf machte. Die Frau wandte sich in der Hoffnung auf Hilfe an unsere Kanzlei — bereits im Besitz eines Strafbefehls. Darin wurde ihr eine Sanktion in Form einer Geldstrafe von 1.200 Euro auferlegt, das heißt 80 Tagessätze zu je 15 Euro. Der Vorwurf lautete auf einen geringfügigen Diebstahl in einer Filiale einer großen Handelskette. Gegenstand des Diebstahls waren Damenohrringe sowie einige Gesichtspflegeprodukte. Der Gesamtwert der entwendeten Gegenstände belief sich auf etwa 90 Euro.
Bei vorzeitigem Erlass eines Strafbefehls hat die betroffene Person zwei Wochen Zeit, um Einspruch einzulegen. Bereits während der Erstberatung erklärte der Anwalt der Mandantin ausführlich, wie ein Einspruch eingelegt wird und wie sinnvoll dies in ihrem Fall sei. Nachdem der Anwalt die Mandantin angehört hatte, informierte er sie über die Chancen, die Höhe der Geldstrafe zu senken und das Verfahren gegen sie wegen Geringfügigkeit einzustellen. Von einer Unschuld der Mandantin konnte nicht die Rede sein, da es im Verfahren sogar Zeugen gab. Doch die Sache mit möglichst geringen negativen Folgen zu lösen, erschien durchaus wahrscheinlich, und die Mandantin beauftragte uns mit ihrem Fall.
Zunächst wurden die Ermittlungsakten angefordert, die eine recht kurze Beschreibung des Geschehens enthielten. Dieser Beschreibung zufolge hatte die junge Frau sich im Geschäft sehr lange Schmuckstücke und Kosmetikprodukte angesehen. Anschließend habe sie diese zum Verkauf angebotenen Waren unbemerkt in ihre Jackentasche gesteckt. Ein Ladendetektiv habe dieses Verhalten beobachtet.
Nach deutschem Recht gilt bereits das bloße Einstecken nicht bezahlter Waren in persönliche Gegenstände durch den Rechtsbrecher als Diebstahl. Dennoch verhalten sich Detektive in der Regel abwartend — sie beobachten und greifen erst dann ein, wenn die betreffende Person das Geschäft verlassen will. Dies geschieht, um die notwendige Beweislage zu sammeln, die später die Beweisführung erleichtert. Deshalb erfolgt die Festnahme erst dann, wenn die Person, ohne die Ware zu bezahlen, an der Kasse vorbeigegangen und in Richtung Ausgang gegangen ist. Zudem bringen viele Menschen der Bequemlichkeit halber Taschen mit und legen die Waren dort hinein, um sie später an der Kasse zu bezahlen. An dieser Stelle möchten wir allen Lesern raten, diesen Fehler nicht zu begehen — denn vor Vergesslichkeit ist niemand gefeit. Und in unserer Kanzlei sind derartige Fälle keine Seltenheit.
Im Fall von Eleonora handelte es sich nicht um eine Tasche, sondern um die Taschen ihrer eigenen Jacke, was uns die Aufgabe erschwerte, da dies nicht als typisches Verhalten gedeutet wird. Deshalb beobachtete der Detektiv sie mit doppelter Aufmerksamkeit während ihres gesamten Aufenthalts im Geschäft, und als sie an der Kasse vorbeiging, ohne für die Waren zu bezahlen, wurde die junge Frau unverzüglich festgehalten. Sämtliche Gegenstände gab sie sofort zurück. Dennoch kam es nicht ohne Hinzuziehung der Polizei aus, die den begangenen Verstoß protokollierte.
Im Namen und im Interesse der Mandantin legte der Anwalt Einspruch gegen den Strafbefehl ein.
Bei Einlegung eines Einspruchs geht die Sache automatisch in das ordentliche Verfahren über: Es wird ein Gerichtstermin anberaumt, und über die Verhängung einer Strafe oder die Einstellung des Verfahrens entschieden. Es besteht jedoch auch die Möglichkeit, das Verfahren auf schriftlichem Weg nach § 153a der deutschen Strafprozessordnung (StPO) einzustellen und dadurch für den Mandanten eine günstigere Position zu erwirken, indem ihm der Stress erspart bleibt, der mit einer Vorladung zur Vernehmung und einer Anhörung in der Hauptverhandlung verbunden ist — was für jeden Menschen selbstverständlich eine unangenehme Angelegenheit darstellt.
Der Anwalt betonte, dass der Gesamtwert der gestohlenen Sachen recht gering sei. Zudem sei dem Geschäft kein Schaden entstanden, da die Waren zurückgegeben worden und in ursprünglichem, für den Verkauf geeignetem Zustand gewesen seien. Es wurde ebenfalls angemerkt, dass die Mandantin zuvor nicht mit dem Gesetz in Konflikt geraten sei und die Tat zum ersten Mal begangen habe. Maßgeblich beeinflusst wurde dies durch ihren depressiven Zustand, hervorgerufen durch schwierige Lebensumstände wie die Scheidung von ihrem Ehemann, den Verlust der Arbeitsstelle und andere persönliche Ereignisse. Zwar ist dieses Argument aus rechtlicher Sicht nicht ausschlaggebend, doch wir alle sind Menschen, und mitunter kann die Darlegung solcher Umstände die endgültige Entscheidung beeinflussen. Zudem wies der Anwalt darauf hin, dass es sich um eine zahlungsunfähige Person handle — die Mandantin beziehe Sozialleistungen und sei nicht in der Lage, eine Geldstrafe in Höhe von 1.200 Euro zu zahlen. In diesem Zusammenhang schlug der Anwalt vor, die Höhe der Geldstrafe auf 400 Euro zu reduzieren.
Die Staatsanwaltschaft prüfte die dargelegte Rechtsauffassung und erklärte sich mit der Einstellung des Verfahrens nach § 153a der deutschen Strafprozessordnung (StPO) einverstanden, wobei sie die Geldstrafe auf den von der Kanzlei vorgeschlagenen Betrag reduzierte, den die Mandantin innerhalb von 4 Monaten zu zahlen hatte.
Die Mandantin war überaus zufrieden. Sie zahlte die Geldstrafe, und bald darauf erging die Entscheidung, dass das Verfahren gegen sie endgültig eingestellt wurde. Auf diese Weise gelang es der jungen Frau, eine Vorstrafe zu vermeiden, und die Höhe der Geldstrafe wurde maximal reduziert — was natürlich von großer Bedeutung war. Jeder kann im Leben straucheln. Und im Fall geringfügiger Verstöße lässt sich der Auffassung der Befürworter einer Humanisierung des Strafrechts durchaus teilweise zustimmen, wonach denjenigen, die zum ersten Mal einen Gesetzesverstoß begehen, die Möglichkeit gegeben werden sollte, sich zu bessern und zu einem normalen Leben zurückzukehren. Eleonora traf in dieser Situation die einzig richtige Entscheidung — sie wandte sich an einen Anwalt um Hilfe, und ihr Fall wurde rasch und, vor allem, ohne für sie unerwünschte Folgen abgeschlossen, nämlich ohne eine Vorstrafe, die ein Makel fürs ganze Leben hätte werden können.
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