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Strafrecht

F63.2, oder alles einstecken, was schlecht liegt?

Ladendiebstähle. Scheinbar ein einziger Begriff — das Herausschaffen von Waren aus einem Geschäft ohne deren Bezahlung —, und doch verbirgt sich dahinter eine Vielzahl gesellschaftlicher Phänomene. Die einen stehlen, weil ihnen das Geld fehlt, während der Appetit vorhanden ist. Andere stehlen, um damit ihr grundsätzliches „NEIN!" zum Kapitalismus und zum bürgerlichen Kleineigentümertum zum Ausdruck zu bringen (erinnern Sie sich noch an solche Begriffe?). Für Dritte ist es eine Art Netzwerkspiel: „Stiehl und zeig, wozu du fähig bist!" An diesem Spiel sind selbstverständlich nicht nur die Diebe beteiligt, sondern auch die Geschäfte selbst, die ihre Ausgaben für verstärkte Sicherheitssysteme und die Anstellung von Detektiven stetig erhöhen. Und in diesem Phänomen spiegelt sich auch jeder ehrliche Mensch: Die Einzelhandelsketten sind gezwungen, die Warenpreise angesichts der stetig wachsenden Ausgaben für den Kampf gegen Ladendiebe zu erhöhen. Und betrachtet man die Situation aus der Perspektive eines ehrlichen Bürgers, dessen Geldbeutel die Gelüste, sozialen Proteste oder vergnüglichen Hobbys anderer mitfinanziert, wird verständlich, weshalb das Gesetz selbst scheinbar geringfügige Diebstähle so streng ahndet. Doch! Jede allgemeine Regel kennt Ausnahmen, und wenn das Gesetz eine Bestrafung für ein Vergehen nicht gänzlich vermeiden lässt, so zeigt es sich unter Berücksichtigung der Umstände mitunter durchaus nachsichtiger. Die Heldin dieser ungewöhnlichen Geschichte ist selbst eine ungewöhnliche Dame. Der Reihe nach.

Die diebische Elster

Adele ist eine auffällige, geradezu extravagante Frau. Große Brillen mit geringer Dioptrienzahl dienen eher der Imagepflege als der Behebung von Sehschwierigkeiten. Dolce & Gabbana. Viele glänzende Accessoires. Louis Vuitton in der Hand — nicht unbedingt echt. Auffälliges Make-up auf den Lippen. Sie ist über fünfzig, hat zwei Kinder und bereits kleine Enkelkinder. War zweimal verheiratet. Zwei Vorstrafen.

Adele wurde zweimal beim Diebstahl von Waren in Geschäften erwischt. Zweimal erhielt sie Geldstrafen. Am meisten liebt Adele Parfümerien oder Ketten wie Rossmann. Beim ersten Mal entwendete sie ein kleines Parfümfläschchen und einen Lippenstift. Beim zweiten Mal hätte ein Maniküreset zu ihrer Beute werden können. Doch diese beiden Male sind, nach einigen indirekten Hinweisen zu urteilen, nur zwei Fälle von Pech. Wie viele erfolgreiche Versuche es sonst gab, weiß wohl nur der liebe Gott — oder sein Widerpart, der dieser auffälligen Dame jedes Mal einflüstert, dass sie stehlen müsse.

Man kann nicht behaupten, dass Adele den Mitarbeitern unserer Kanzlei schon lange bekannt gewesen wäre — ganz im Gegenteil. Die Bekanntschaft war blitzartig und kurz. Daher auch die Kürze des Porträts unserer Mandantin, die einen Tag vor der Gerichtsverhandlung zu ihrem bereits dritten Ladendiebstahl in ihrem Leben, der nicht gut ausgegangen war, in unserer Kanzlei anrief. Der Ausgang hätte jedoch noch schlimmer sein können, hätte sie sich nicht an anwaltliche Hilfe gewandt. Auf die Frage, warum sie sich nicht früher an uns gewandt habe, brach Adele am Telefon in Tränen aus. Es war unmöglich, ihr eine Absage zu erteilen. Beim ersten Treffen, direkt im Gerichtsflur am Verhandlungstag, wurde klar, dass ihre lebhaften emotionalen Äußerungen durchaus zu ihrem äußeren Erscheinungsbild passten.

Die Dame ging ans Werk

Hier ist ihre traurige Geschichte, die Adele unserer Anwältin erzählte, während diese vor der Verhandlung auf die Ermittlungsakten wartete. Es war ein trüber Tag, einer aus der endlosen Reihe grauer Berliner Wintertage. Die Stimmung war miserabel. Für einen Schluck Cognac war es noch zu früh am Tag. Im Fernsehen lief irgendein Unsinn. Die Seele sehnte sich nach freudigen Emotionen. Nach einer Bestandsaufnahme ihres Badezimmers stellte Adele fest, dass sie kurz vor der Katastrophe stand: Toilettenpapier fast alle, Waschpulver kaum noch vorhanden. Das war Anlass genug, sich vom Sofa zu erheben, sich zu schminken, sich anzuziehen und in das nächste Geschäft zu gehen, wo es alles Nötige für die Körperpflege gibt.

Während sie an den Regalen mit den Waren entlangging, spürte Adele eine seltsame, doch vertraute, anwachsende Unruhe. In den Einkaufskorb wanderten Toilettenpapier und Waschpulver. Adele ging durch das benachbarte Regal mit anderen Waren. Und ein paar Lippenstifte sowie eine neue Wimperntusche wanderten in ihre Tasche. Nachdem Adeles Gehirn festgestellt hatte, dass das Programm erfüllt war, begab sie sich zur Kasse. Nachdem sie der Kassiererin fünf Euro gegeben hatte, ging Adele selbstbewusst in Richtung Ausgang. Doch ihr Gehirn vernahm ein „Guten Tag!" und ließ ihre Füße innehalten.

Vor Adele stand ein Detektiv und lächelte verräterisch. Adeles Gehirn sagte ihrem Herzen „Oh!", und Adele bekam Herzrasen. Der höfliche Detektiv bat Adele in ein Büro und bot ihr, statt eines Kaffees, an, den Inhalt ihrer Taschen zu zeigen. In den Taschen befand sich ein verschwindend geringer Teil der im Geschäft vorhandenen Ware. Eine reine Bagatelle also. Der Gesamtbetrag der von Adele nicht bezahlten Waren belief sich lediglich auf neunzehn Euro und neunzig Cent. War es wert, sich wegen einer solchen Kleinigkeit so aufzuregen? Doch der Detektiv regte sich nicht auf — er schien vielmehr zu spotten. Ihm winkte für die Ergreifung eines Diebs eine Prämie, Adele winkte nichts Gutes. Man beschlagnahmte die gestohlene Ware, Adele bezahlte im Geschäft die Geldbuße und begab sich zu ihrem Cognac.

Ihr Herz war voller Schmerz. Der Detektiv erschien ihr wie eine Ausgeburt der Hölle. Wie sich herausstellte, hatte er sie nicht bloß zufällig mit dem Lippenstift am Ausgang erwischt, sondern sie kaltblütig die ganze Zeit über per Videoüberwachung beobachtet, während sie sich im Geschäft aufhielt. Er hatte gewartet, bis ein Teil der Ware in der Tasche ihres Mantels verschwunden war, ging ihr dann entgegen und nutzte kaltblütig ihre Schwäche aus, um sich selbst berufliche Boni zu verschaffen. Adele gab sich ihrem warmen und treuen Getränk hin. Doch bald darauf traf ein Brief ein, und es war kein Glücksbrief. Der Brief teilte mit, dass gegen sie wegen des Diebstahls im Geschäft ein Strafverfahren eingeleitet worden sei und der Fall im beschleunigten Gerichtsverfahren an das Gericht übergeben werde. Das Schicksal versetzte einen weiteren Schlag.

Krankschreibung nicht vorgesehen

Adele wurde nach § 242 des deutschen Strafgesetzbuchs beschuldigt, das für die unrechtmäßige Zueignung fremden Eigentums eine Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder eine Geldstrafe vorsieht. Selbstverständlich spielt die Höhe des Diebstahls bei der Urteilsfindung eine Rolle, doch auch ein Diebstahl im geringsten Umfang bleibt ein Diebstahl. Zwar gilt für viele Menschen in Bezug auf fremdes Eigentum der Grundsatz: Nimmt man mir etwas weg, ist es Diebstahl; nehme ich etwas, habe ich es mir nur „ausgeliehen" oder „angesehen". Doch das Recht akzeptiert diese Doppelmoral gegenüber Eigentum eigenartigerweise nicht. Nach dem Eindruck jedoch, den unsere Anwältin während des kurzen Gesprächs mit Adele gewann, lag der Fall tatsächlich nicht eindeutig. Wahrscheinlich litt Adele an Kleptomanie.

Ein kurzer Überblick

Kleptomanie ist ein impulsives, unwiderstehliches Verlangen, einen Diebstahl zu begehen, bei dem nicht der Gegenstand selbst, sondern der Vorgang an sich im Vordergrund steht. Bis heute gibt es keine eindeutigen Kriterien, um Kleptomanie klar von Diebstahl abzugrenzen. Ein solches krankhaftes Verlangen ist als Erkrankung zu betrachten, bei der ein Verfall von Intellekt und Moral einsetzt und zunimmt, was eine Zeit lang unbemerkt bleiben kann. Der Diebstahl geschieht in diesem Fall unter dem Einfluss einer Hirnstörung, und diese episodischen Bewusstseinstrübungen führen in der Folge zu geistigem Verfall, bei dem die Betroffenen ihren Impulsen erliegen und sich im Moment der Tat ihres Handelns nicht bewusst sind. Kleptomane berichten von einem ungewöhnlichen Spannungsgefühl vor und einem Zufriedenheitsgefühl nach der Tat.

Worin unterscheidet sich diese Erkrankung nun von einer Straftat?

Erstens hat ein Diebstahl bei Kleptomanie keinen „kommerziellen Wert". Ein echter Kleptomane verkauft das Gestohlene niemals, benutzt es fast nie — im Grunde braucht er es überhaupt nicht.

Zweitens hegt ein Kleptomane niemals komplizierte Diebstahlspläne — seine Beute sind nicht Geld oder Diamantcolliers, sondern Kleinigkeiten, die offen zugänglich sind.

Kleptomanie (aus dem Griechischen klepto — stehlen) ist ein impulsives, unwiderstehliches Verlangen, Diebstähle zu begehen.

Drittens leiden Kleptomane, anders als die meisten Diebe, unter ihrer Leidenschaft. Sie versuchen qualvoll, den Drang zu unterdrücken, etwas zu entwenden — was ihnen jedoch nicht immer gelingt. Menschen mit Kleptomanie beschreiben ihren inneren Zustand üblicherweise so: eine unerträgliche Anspannung, ein von innen brennendes Verlangen, das nur gestillt werden kann, indem man „genau dieses Ding aus dem obersten Regal im Supermarkt" einsteckt. Und unmittelbar nach dem Diebstahl tritt Erleichterung ein, ein tiefes Zufriedenheitsgefühl, wie etwa nach einem reichhaltigen Essen oder gutem Sex. Zu dieser Zufriedenheit mischt sich mitunter ein Gefühl unbeschreiblichen Erstaunens: „Wozu brauche ich diesen Kram überhaupt?! Wofür ist das nun gedacht, und was soll ich jetzt damit anfangen?!" Manchmal legen Kleptomane das Gestohlene zurück, manchmal bewahren sie es als nutzlose Souvenirs auf, doch nahezu nie verwenden sie es.

Und viertens schämt sich die überwiegende Mehrheit der Kleptomanen so sehr für ihre Erkrankung, dass sie sich lieber selbst als Straftäter bezeichnen und ins Gefängnis gehen würden, als zuzugeben, krank zu sein. Diebe hingegen verhalten sich genau umgekehrt.

In der Kriminalistik besteht das wichtigste Kriterium, anhand dessen ein Kleptomane von einem Dieb unterschieden wird, gerade im Fehlen eines materiellen Vorteils. Und daraus entsteht große Verwirrung.

In der Internationalen Klassifikation der Krankheiten ist der Kleptomanie die Nummer F63.2 zugewiesen. Doch obwohl Kleptomanie als Erkrankung anerkannt ist, gibt es in diesem Fall keine Krankschreibung, und diese Diagnose befreit auch nicht von der strafrechtlichen Verantwortung. Auf eine gewisse Nachsicht des Gerichts darf man bei einer solchen Vorgeschichte jedoch durchaus hoffen.

In der geringen Zeitspanne, die ihr bis zum Beginn der Hauptverhandlung blieb, hatte unsere Anwältin keine Möglichkeit, die Ermittlungsakten anzufordern, zu prüfen und ihre Einwände vorzubereiten. Sie vereinbarte mit der Mandantin, sich früher zum Gericht zu begeben und sich die Unterlagen vor Ort anzusehen. Aus den Dokumenten, die der Anwältin vor Beginn der Verhandlung vorgelegt wurden, ergab sich, dass der Ladendetektiv Adele über die Videokamera beobachtet hatte. Er wartete ab, bis sie die Ware in ihre Taschen gesteckt, die Kasse passiert und sich zum Ausgang begeben hatte. Dort hielt er sie an, bat sie in ein Büro und forderte sie auf, den Inhalt ihrer Tasche zu zeigen. Bei der Kontrolle der von der Kundin gekauften Sachen stellte er fest, dass sie zwei Lippenstifte und eine Wimperntusche nicht bezahlt hatte. Auf die Frage des Detektivs, wo der Kassenbon für diese Waren sei, gestand die Kundin, sie nicht bezahlt zu haben. Der Detektiv beschlagnahmte die Ware, fertigte ein Protokoll an und begleitete die Mandantin zur Kasse zur Zahlung der Geldbuße. Alles entsprach dem, was Adele der Anwältin geschildert hatte.

Die Anwältin stand vor der Aufgabe, die Strafe für ihre Mandantin auf ein Minimum zu begrenzen — die Geldstrafe möglichst gering zu halten und einen Eintrag ihres Namens in das Vorstrafenregister zu vermeiden. Das war nicht einfach, da Adele (wie die Anwältin den Ermittlungsakten entnahm) bereits zweimal wegen kleinerer Diebstähle in Erscheinung getreten war. In solchen Fällen ist eine Einigung mit dem Gericht praktisch unmöglich. Adele drohte eine Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe.

In ihrem Plädoyer zugunsten der Mandantin bat die Anwältin das Gericht, zu berücksichtigen, dass ihre Mandantin die beiden vorangegangenen Diebstähle schon lange zurückliegend begangen hatte — über einen langen Zeitraum hinweg hatte sie sich gesetzestreu verhalten. Zudem sei dem Geschäft durch ihre Tat kein Schaden entstanden. Dies sei dem professionellen Handeln des Ladendetektivs zu verdanken gewesen, nicht etwa dem Umstand, dass Adele sich selbst besonnen habe. Doch die Mandantin bereue ihre Tat aufrichtig und bedauere den Vorfall zutiefst. Derzeit arbeite sie bereits an sich selbst — da Kleptomanie eine Art psychische Störung darstelle, habe sie sich an einen Psychologen gewandt, um professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen. Zudem sei die Mandantin arbeitslos und beziehe Sozialleistungen. Die Anwältin beantragte, ihr eine Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je 10 Euro aufzuerlegen.

Nach Anhörung der Argumente beider Seiten — der Anklage, die auf eine strengere Sanktion als eine Geldstrafe drängte, und der Verteidigung — äußerte das Gericht seine Auffassung: Rein aus präventiven Erwägungen könne es die Tatsache nicht außer Acht lassen, dass die Angeklagte bereits zuvor vergleichbare Verstöße begangen habe. Angesichts der von der Verteidigung vorgebrachten Argumente — Reue der Angeklagten, ihre Inanspruchnahme professioneller psychologischer Hilfe — gab das Gericht dem Antrag der Anwältin statt und verhängte gegen Adele eine Geldstrafe in Höhe von 550 Euro.

Für unsere spontane Mandantin stellte diese Entscheidung nahezu den bestmöglichen Ausgang der Situation dar. Zwar muss sie die Geldstrafe zahlen, doch ihr Name wird nicht im gerichtlichen Vorstrafenregister erscheinen. Das bedeutet freilich nicht, dass Adele auch künftig mit der Nachsicht des Gerichts rechnen kann. Es bleibt zu hoffen, dass die psychologische Betreuung sich als wirksames Mittel im Kampf gegen ihr Leiden erweist. Die Anwältin unserer Kanzlei verdient höchstes Lob dafür, dass sie in kürzester Zeit — von der Aktenkenntnis bis zur Verhandlung — eine Argumentation aufbaute, die es ermöglichte, die Strafe für Adele auf ein Minimum zu begrenzen.

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