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Strafrecht

Diebstahl fast in Gruppentäterschaft

Ende November besuchte uns in der Kanzlei ein Mandant, dem wir vor etwa fünf Jahren in einer nicht ganz einfachen Angelegenheit geholfen hatten. Wir freuten uns, ihn wiederzusehen, doch er war nicht zu einem Plausch gekommen. Seine Ehefrau war in eine unangenehme Geschichte geraten, und ihr drohte eine polizeiliche Auseinandersetzung mit möglicher anschließender strafrechtlicher Sanktion.

Der verhängnisvolle Joghurt

Unser Mandant, deutscher Staatsbürger, hatte etwas mehr als ein Jahr zuvor eine Frau aus jener Gegend geheiratet, aus der er selbst stammt — aus einer russischen Stadt. Tatjana zog zu ihrem Mann. Bald wurde sie schwanger. Eine Schwangerschaft verändert das Leben einer Frau und ihrer Angehörigen in vielerlei Hinsicht. Doch mitunter kann ein Einkauf das Leben auf katastrophale Weise verändern. Tatjanas Erfahrung belegt das. In den nächstgelegenen Supermarkt lief Tatjana einmal ganz spontan, da sie ohnehin vorbeikam. Plötzlich hatte sie Lust, Obst und Joghurt zu kaufen. Einen Einkaufskorb nahm sie nicht mit. Das Obst passte in ihre Hände, der Joghurt wanderte in die Jackentasche. Nachdem sie den Einkauf an der Kasse bezahlt hatte, ging Tatjana Richtung Ausgang. Doch da war nichts zu machen — ein bärtiger Sicherheitsmann stellte sich ihr in den Weg und forderte sie auf, ihn in einen Diensträum zu begleiten.

Tatjana, die nichts von dem verstand, was geschah, und noch nicht ausreichend Deutsch beherrschte, war verwirrt und konnte nicht einordnen, was von ihr verlangt wurde. Doch unter den prüfenden Blicken der übrigen Kunden durchzuckte ihr Gehirn ein elektrisches Signal: „Du hast den Joghurt nicht bezahlt!" Kalter Schweiß überkam den Körper der schwangeren Frau, und sie zog aus ihrer Tasche das etwa anderthalb Euro teure Fläschchen hervor. Der Bart des Detektivs richtete sich besonders stolz auf: Ein ernsthafter Diebstahl war aufgedeckt worden, und dazu noch fast in Gruppentäterschaft — schließlich befand sich Tatjana bereits im achten Monat ihrer Schwangerschaft, und der Fötus ist, wie bekannt, zu diesem Zeitpunkt bereits vollständig ausgebildet. Der Diebstahl „in Gruppentäterschaft" war selbstverständlich nur ein Scherz. Die eigentliche Sache lag woanders. Und der Detektiv hatte äußerst gewichtige Gründe, von der Geschäftsleitung die Verständigung der Polizei zur Protokollaufnahme zu verlangen.

Nicht um Jesu willen

Es gibt ein Sprichwort über verstelltes Verhalten: „Nicht um Jesu willen, sondern um des Brotes willen." Es bedeutet: Man arbeitet für ein Stück Brot, nicht aus Überzeugung. Ebenso ist die Tätigkeit als Ladendetektiv kein angeborenes Bedürfnis des Sicherheitsmannes, gegen Ladendiebstahl zu kämpfen. Erinnern Sie sich zudem an den Film „Das Experiment" von Regisseur Oliver Hirschbiegel, oder sehen Sie ihn sich an. Die Psychologie eines Sicherheitsmannes weist oft bestimmte Besonderheiten auf, die mit Machtgier und Sadismus zusammenhängen. Die Gelegenheit, sich von Zeit zu Zeit über einen anderen Menschen erhaben zu fühlen, wirkt für Mitarbeiter in diesem Bereich, wo für die Überwachung von Kunden kein besonders hohes Gehalt gezahlt wird, oft besonders motivierend. Dieses psychologische Profil bestimmt keineswegs das Verhalten der Diebe, die ihre eigenen persönlichen Deformationen haben. Doch es hat durchaus etwas damit zu tun, wie sich Detektive verhalten, sobald sie ein Opfer in den Händen halten. Und, ja, wichtig ist auch: Jede aufgedeckte Straftat mit Übergabe des Täters an die Polizei bedeutet für den Detektiv eine nette Zulage zum Gehalt. Man könnte sagen, diese Menschen arbeiten auf Provisionsbasis.

Im vergangenen Jahr gab es in der Praxis unserer Kanzlei einen Fall, in dem ein Oberst des Innenministeriums von Aserbaidschan wegen Ladendiebstahls im Wert von drei Euro festgenommen wurde. Der Oberst war natürlich bereits im Ruhestand und zudem längst nicht mehr Bürger des warmen kaukasischen Landes, sondern des regnerischen Deutschlands. In seiner Tasche befand sich ein Schweizer Taschenmesser. Man versuchte, ihm daraufhin den Tatbestand „Diebstahl unter Mitführen einer Waffe" vorzuwerfen — bis zu zehn Jahre Freiheitsstrafe, vorsichtshalber. Das Eingreifen der Anwälte unserer Kanzlei stoppte damals im Grunde die Willkür gegenüber einem alten Menschen, der an einer altersbedingten Demenz litt. Für eine Prämie sind Ladendetektive oft bereit, einen Menschen regelrecht durch den Kakao zu ziehen. So sind eben die Eigenheiten dieses Geschäfts. Deshalb muss man auf Unannehmlichkeiten gefasst sein, die die eigenen moralischen Bedenken eines Kunden, der versehentlich eine Kleinigkeit nicht bezahlt und später den unbeabsichtigten Diebstahl bemerkt hat, erheblich übersteigen.

Aussichten

Hier hängt alles davon ab, wie hoch der entstandene Schaden ist, ob der Diebstahl geplant war oder spontan geschah, ob es sich um einen erstmaligen Vorfall handelt oder der Zuwiderhandelnde bereits eine Reihe ähnlicher Geschichten aufweist. Ebenso ist es von großer Bedeutung, ob Preisschilder ausgetauscht oder Etiketten umgeklebt wurden. In diesem Fall kommt zum einfachen Diebstahl noch eine erschwerende Komponente hinzu — die Urkundenfälschung. Und das bedeutet eine andere Strafordnung. Führt der freiwillige oder unfreiwillige Dieb ein Messer mit sich, kann dies als Diebstahl unter Mitführen einer Waffe eingeordnet werden. In einem solchen Fall wirkt selbst eine Geldstrafe nicht mehr symbolisch, auch wenn die Person zum ersten Mal ertappt wurde. In all diesen Situationen gilt: Wurde jemand von einem Detektiv festgehalten und war der Diebstahl lediglich Folge von Unaufmerksamkeit, Stress oder einer Erkrankung, sollte man keinerlei Aussage machen, ohne zuvor mit einem Anwalt gesprochen zu haben. Die Sicherheitsstrukturen, die die Verkaufsräume großer Geschäfte überwachen, haben ein unmittelbares Interesse an der Einleitung von Strafverfahren. Für sie bedeutet dies Aufklärungsstatistik bei Ladendiebstählen, ein besseres Renommee der Agentur und zusätzliche Bonuszahlungen der Auftraggeber. Und jedes Wort des Festgehaltenen kann gegen ihn verwendet werden.

Im Fall von Tatjana verlief alles anders als von Anwälten empfohlen. Sie gab den Joghurt zurück und konnte, verwirrt und mit unzureichenden Deutschkenntnissen, das Geschehene nicht verständlich erklären. Doch sie räumte offensichtlich ein, den Joghurt an der Kasse vorbeigetragen zu haben. Erschwerend kam hinzu, dass sie die Joghurtflasche in ihre Tasche gesteckt hatte. Hätte sie ihn in ihre Handtasche geworfen und vergessen, ihn an der Kasse vorzuzeigen, wäre der Fall eher als bedauerliche Vergesslichkeit gewertet worden. Doch ein in die Tasche gestecktes Objekt wird eher als Vorsatz zur Wegnahme ausgelegt. Nicht immer lassen sich kulturelle Unterschiede erklären. Denn in Russland etwa tragen Menschen bis heute Getränkeflaschen und andere Einkäufe in ihren Taschen. Das Verstauen in Taschen ist für viele Russen also eine Frage der praktischen Logistik, kein kriminelles Talent.

Selbst unter Berücksichtigung dessen, dass Tatjana zum ersten Mal wegen einer unbezahlten Ware festgehalten wurde und eine strafrechtliche Verfolgung fast zu hundert Prozent ausgeschlossen werden konnte, war die Aussicht auf eine erhebliche Geldstrafe durchaus real.

Hinzu kommt noch die Aufregung, die bei einem Polizeibesuch und einer Aussage unweigerlich entsteht — aus Unsicherheit, aus Zukunftsängsten und aus dem Bewusstsein der Unverhältnismäßigkeit zwischen einem dummen Zufall im Wert von anderthalb Euro und den Konsequenzen, die für Menschen mit kriminellen Absichten vorgesehen sind. Und all das vor dem Hintergrund einer fortgeschrittenen Schwangerschaft. Die Kontaktaufnahme mit Anwälten war in diesem Fall die klügste Entscheidung für Tatjana und ihren Ehemann.

Wolken mit bloßen Händen vertreiben

Nach dem Gespräch mit Tatjana war für die Anwälte unserer Kanzlei offensichtlich, dass in ihrem Handeln kein Vorsatz zur Wegnahme vorlag. Nun galt es, die Staatsanwaltschaft davon zu überzeugen. Wenn keine Einwände gegen das Vorgehen der Polizei erhoben werden, kann eine Sache rasch und mühelos vor Gericht landen. Die rechtzeitige Kontaktaufnahme mit unserer Kanzlei verhinderte, dass ein noch größeres Unglück eintrat. Nach Anforderung der Ermittlungsakten bereiteten unsere Anwälte umgehend einen Antrag auf Einstellung des Strafverfahrens mangels Straftatbestand vor.

Dem Geschäft entstand kein Schaden, da der Joghurt an den Verkaufsplatz zurückgelangte, seine Verpackung nicht beschädigt und er vollständig verkaufsfähig war. Der Betrag des möglichen Schadens war verschwindend gering. Zu einem Schaden kam es zudem gar nicht erst. Das Geschäft hätte durchaus die Zahlung des Warenwerts sowie eine angemessene Geldbuße verlangen und den Fall damit abschließen können. Tatjana erlebt aufgrund der fortgeschrittenen Schwangerschaft und der veränderten Hormonlage gewisse gesundheitliche Beschwerden. Dies erklärt ohne Weiteres, dass sie beim Gang durch den Verkaufsraum und beim Anstehen an der Kasse die Flasche Joghurt in ihrer Tasche vergessen konnte. Den weitaus höheren Wert der übrigen Waren hatte sie bezahlt. Zudem wurde im Antrag darum gebeten, Tatjanas noch kurzen Aufenthalt in Deutschland und ihre mangelnde Kenntnis aller örtlichen Gepflogenheiten zu berücksichtigen.

Die Staatsanwaltschaft folgte unseren Argumenten, und das Verfahren wurde vollständig eingestellt. Dabei hätte der Sicherheitsmann, allein aus Wunsch nach einer Prämie, dem künftigen Aufenthalt Tatjanas in Deutschland erheblichen Schaden zufügen können. Deshalb noch einmal: Wenn Sie in eine schwierige Situation geraten, die als Diebstahl eingestuft werden könnte, machen Sie keinerlei Aussage. Wenden Sie sich umgehend an erfahrene Anwälte! Wie die Erfahrung zeigt, erleichtert dies das Leben erheblich.

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