Schillerstr. 4-5, 10625 Berlin Mo–Fr 9:00–17:00
Strafrecht

Böse Liebe, oder schwere Körperverletzung in Deutschland

Eine Ehe einzugehen gleicht in gewisser Weise dem Spiel im Lotto. Der Preis der Lose ist in diesem Spiel unterschiedlich. Manche haben Glück, manche gehen leer aus. Und mancher setzt sich gleichsam zu einer Runde russischem Roulette hin, wobei die Fehlzündung mitunter nicht den eigentlichen Spieler trifft. Doch unabhängig vom Preis des Risikos bemisst sich die Enttäuschung an der Differenz zwischen Erwartung und Wirklichkeit. Und oft verrät eine lange Kennenlernphase nichts über das künftige Scheitern. Rationale Psychopathen sind zu einer außerordentlichen Selbstkontrolle ihres Verhaltens fähig — bis zur förmlichen Besiegelung der Beziehung vor der entsprechend feierlichen Behörde: Man muss gefallen, bis man „gekauft" ist, danach kann man sich entspannen, denn das Opfer gehört einem nun rechtlich.

Rund um die Familie wird regelmäßig ein Mythos gezeichnet, der diese Form des menschlichen Zusammenlebens verherrlicht: die Freude, zusammen zu sein, strahlend gesunder Nachwuchs und ein glückliches Alter im Kreis der Enkel. Doch das ist wie: „Wer ein Bündel Lose zieht, bekommt einen Wasserturm." Familie bedeutet ständige innere Arbeit an der Suche nach Kompromissen, den Versuch, sich selbst als Persönlichkeit in einer beständigen Gemeinschaft zu bewahren, Probleme und Schwierigkeiten des einen, die zu gemeinsamen werden und meist die Entwicklung jedes einzelnen Familienmitglieds eher bremsen als fördern — und zudem Gewalt, seelische oder körperliche, sorgfältig vor der Öffentlichkeit verborgen: Schließlich darf dieses so strahlende Bild der Familie nicht getrübt werden. Der Wert der Familie besteht ja gerade darin, dass sie für Kinder eine Schule des Verhaltens und Überlebens in der Gesellschaft ist — im Idealfall zugleich auch eine Möglichkeit zur Flucht vor der größeren Gesellschaft. Doch wenn das Glück einmal ausbleibt, wird der umgekehrte Ausbruch — aus der kleinen Zelle der Gesellschaft in die weite Welt — mitunter zu einem gewaltigen Problem. Und oft enden Versuche, die Situation zu korrigieren, eine neue Beziehung einzugehen, in derselben Enttäuschung. Darin liegt ein großes Thema für Schriftsteller und Psychologen. Auf der Suche nach einem anderen Menschen sucht man oft sich selbst, die eigenen Kindheitsängste. Ach, wie schön wäre es, wenn sich alle Probleme auf der Couch des Psychoanalytikers lösen ließen. Doch dann würde die Gewerkschaft der Dramatiker und Drehbuchautoren dagegen protestieren. Und solange dieser Status quo besteht, geraten Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichte in die Umlaufbahn des familiären Unglücks. Folglich bleiben auch die Anwälte nicht ohne Arbeit.

Keine Hollywood-Geschichte

Arthur — ein junger Mann von knapp vierzig Jahren, Ingenieur. Arbeit, Zuhause, Zeichnungen, Berechnungen. Alles, was seine beruflichen Fähigkeiten betraf, sprach dafür, dass Arthur ein erfolgreicher Mensch war. Irgendwann wollte er eine Familie haben, sich sowohl gesellschaftlich als auch biologisch verwirklichen. Arthur machte einer Kollegin einen Heiratsantrag. Doch er hatte sich verkalkuliert. Bei der menschlichen Psyche funktionieren die üblichen Formeln zur Berechnung von Last und Wirkungsgrad nicht — dort gilt eine besondere Mathematik, bestehend aus Unbekannten und mathematischen Zeichen, die im Verlauf der Berechnung ihre Bedeutung ändern. Alle Maschinen, an deren Konstruktion Arthur beteiligt war, liefen ruhig und dankbar. Seine Frau hingegen war ständig mit allem unzufrieden. Und wie man die beiden Zahlen auf einen gemeinsamen Nenner bringen sollte, blieb unklar. Nach drei Jahren Ehe trennte sich das Paar.

Bald war der erste Schreck über die Ehe vergessen, und Arthur beschloss, es ein zweites Mal zu versuchen. Jemand hatte ihm erzählt, russische Frauen seien anders — allesamt lieb, zärtlich, sanft, wunderbar. Arthur war schon in Russland gewesen — er selbst war als Jugendlicher mit seinen Eltern aus einer südrussischen Stadt nach Deutschland gekommen. Die gesamte Verwandtschaft beteiligte sich an der Brautsuche. Und die passende Kandidatin war gefunden: eine Schönheit mit lockigem Haar, Hochschulabschluss, fünfunddreißig Jahre alt, kinderlos, stets streng und gepflegt. Geradezu der Traum eines Bürgerlichen — im vorrevolutionären Russland gab es eine solche Klasse gebildeter Nicht-Adliger. Arthur gefiel die junge Dame. Auch sie hatte nichts dagegen. Man besuchte sich gegenseitig, schrieb sich Briefe. Wozu also noch länger warten … Zur allgemeinen Freude aller Beteiligten der Sonderoperation „Arthur verheiraten" fand die Hochzeit des jungen Paares in Russland statt. Nun stand die Frage der Familienzusammenführung in Deutschland an. Wer dieses Verfahren durchlaufen hat, weiß, wie kompliziert sich diese Entscheidung gestaltet. Zum Glück erlaubte Arthurs Einkommen den Unterhalt seiner Ehefrau, doch selbst unter günstigen Bedingungen zog sich die Angelegenheit über mehrere Monate hin. Und dann, endlich, war Swetlana in Berlin. Der Berliner Dom, der Fernsehturm, der Jugendstil. Und ein geregeltes, weit im Voraus geplantes Leben.

Swetlana war zufrieden. Zweimal im Jahr weite Reisen, jeden Monat Ausflüge durch Deutschland. Kinder wollte Swetlana zunächst nicht. Sie wollte ein wenig ihre Freiheit genießen, die Sprache lernen, irgendwie ihren Abschluss anerkennen lassen — und erst dann … Arthur stimmte diesem Plan zu. Doch nach einigen Jahren hatte Swetlana weder ihren Abschluss anerkennen lassen noch das Leben genossen. Arthur fühlte sich wie eine Milchkuh, deren Daseinssinn darin bestand, einen Nichtstuer zu versorgen und dabei Vorwürfe zu ernten, er habe diesem Nichtstuer das Leben verdorben, weil er alles falsch mache. Wer selbst nichts tut, weiß in der Regel ganz genau, wie und was zu tun ist. Die Nachbarn im Haus begannen bei Begegnungen im Treppenhaus Arthur immer forschender in die Augen zu schauen. Aus ihrer Wohnung drang regelmäßig weibliches Geschrei und das Geräusch zerbrechenden Geschirrs. In den tieferen Schichten seines Bewusstseins wusste Arthur, dass er die Sache beenden müsste — doch so viele Verwandte waren überzeugt, dass er dank ihrer Bemühungen eine glückliche Ehe führte. Wie sollte er sie enttäuschen?

Ein höllisches Problem

An einem der Wochenenden besuchten Arthur und Swetlana seine Schwester und seine Cousine. Die Verwandten leben in einer anderen Stadt. Der Jugendstil begeisterte Swetlana längst nicht mehr, und auch Arthurs Schwester hatte schon alles in Berlin gesehen. Neu konnten nur noch Partys und neue Kleidungs- und Schuhkollektionen in den Modegeschäften sein. Die beiden jungen Frauen beschlossen, shoppen zu gehen. Sie kamen abends erhitzt von der Jagd nach Kleidungsstücken zurück und natürlich erschöpft. Arthurs Cousine musste sich für ihren Rückreisezug beeilen, und sie beeilte sich. Die Schwester blieb noch einige Tage in Berlin und sollte etwas Beeindruckenderes zu sehen bekommen als neue Kleidungskollektionen.

Die Tür schloss sich hinter der Cousine. Die Lächeln verschwanden aus den Gesichtern. Swetlana machte sich nervös daran, die Einkäufe auszupacken. Und, oh Schreck! Im Beutel befand sich nicht die Bluse, die sie sich gekauft hatte. Offensichtlich schwang ihre Bluse gleichmäßig in der Tüte, die am Arm einer der Gäste in ihrem Haus hing. Swetlana geriet außer sich vor Wut und begann, alle und jeden zu verfluchen, mit Beleidigungen an alle Adressen von Arthur bis zu seinen entferntesten Verwandten. Arthur versuchte, ein Wort einzuwerfen, indem er sagte, seine Ehefrau verhalte sich nicht so, wie sie sich verhalten sollte. Da geschah etwas, das zuvor nie vorgekommen war. Swetlana veranstaltete oft Wutausbrüche, warf manchmal mit Geschirr oder Stühlen. Doch diesmal richtete sich ihre gesamte Aggression gegen Arthur selbst.

Swetlana trat Arthur ans Bein und krallte sich mit einem markerschütternden Schrei in sein Gesicht. Vor Schreck wich Arthur zurück, stolperte jedoch und fiel auf den Rücken. Swetlana sprang auf ihn und begann, mit den Fäusten auf sein Gesicht einzuschlagen. Wäre dies ein Kampf ohne Regeln gewesen, hätte Swetlana kurz vor dem Sieg gestanden. Doch es ging um Leib und Leben. Arthur gelang es, die Hände seiner Frau zu fassen und sie von sich wegzustoßen. Nun war es an Swetlana zu fallen. Beim Zurückweichen trat sie auf einen Vorhang, verlor den Halt und setzte sich auf den Boden. Die Gardinenstange fiel ihr auf den Kopf. Nachdem er seine Frau aufgerichtet und auf das Sofa gesetzt und ihre Hände festgehalten hatte, teilte Arthur Swetlana mit, dass er zu seiner Mutter gehe. Er hoffe, dass Swetlana sich bald beruhigen würde und sie sich scheiden lassen könnten. Er nahm das Nötigste mit und fuhr zusammen mit seiner Schwester davon.

Hallo, mein Lieber!

Im Elternhaus wurde Arthur mit Freude empfangen. Doch die Freude wich rasch der Verwunderung und dann dem Schrecken. Arthurs Gesicht war voller blauer Flecken und Schürfwunden. Arthur erklärte rasch, was geschehen war. Die Eltern drängten darauf, ins Krankenhaus zu fahren, sich untersuchen zu lassen und einen ärztlichen Befund für den Fall möglicher Knochenbrüche zu erhalten. Arthur winkte ab — das gehe schon vorüber. Doch der Vater setzte sich durch und begleitete seinen Sohn ins Krankenhaus. Wie sich später herausstellte, nicht ohne Grund. Offenbar helfen Erfahrung und emotionale Distanz dabei, eine Situation nüchterner zu betrachten.

Am folgenden Tag fuhren Arthur und sein Vater zur Wohnung von Arthur und Swetlana, um die Situation und den weiteren Plan zur Beendigung der Ehe zu besprechen. Doch das Gespräch kam nicht zustande. Swetlana veranstaltete erneut einen Streit, und Arthur erhielt wieder einen Schlag ins Gesicht. Arthur rief die Polizei. Die zum Einsatz kommenden Beamten trennten die Eheleute in verschiedene Zimmer und vernahmen jeden getrennt. Sie schlugen vor, Anzeigen zu erstatten. Beide erstatteten Anzeige. Arthur informierte die Polizei, dass er künftig bei seinen Eltern leben werde. Und die Eheleute trennten sich.

Glücklicherweise blieb es nach den Schlägen ohne Knochenbrüche. Doch der Arzt stellte Arthur eine Krankschreibung für vier Tage aus. In dieser Zeit traf sich Arthur mit einem Anwalt für Scheidungssachen. Doch bald erhielt er ein Schreiben, das ihn dazu zwang, sich nun nach einem Strafverteidiger umzusehen. Auf Empfehlung seiner Freunde wandte sich Arthur an unsere Kanzlei. Einige Tage nach dem Vorfall unter Beteiligung der Polizei erhielt er die Mitteilung, dass das Verfahren aufgrund seiner Anzeige mangels Straftatbestand eingestellt worden sei, während gegen ihn selbst auf Grundlage der Anzeige seiner Ehefrau ein Strafverfahren eingeleitet wurde. Arthur wurde beschuldigt, nach mehreren Vorschriften des deutschen Strafgesetzbuchs (Strafgesetzbuch) straffällig geworden zu sein: §§ 223, 224 — gefährliche Körperverletzung; § 241 — Bedrohung.

Der Fairness halber sei erwähnt, dass der Gedanke, professionelle anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, dem Ingenieur nicht sofort kam. Überzeugt von seiner Unschuld und im Wissen, dass er eine Zeugin des Konflikts hatte, verstand Arthur nicht, wie es sein konnte, dass er der Schuldige sein sollte — und obendrein der einzige Schuldige. Erst die eindringlichen Empfehlungen von Angehörigen und Freunden bewegten Arthur dazu, zunächst eine Anwaltsberatung aufzusuchen, bevor er eine Aussage machte.

Der Anwalt musste ihm die tatsächliche Sachlage erläutern — trotz seiner Überzeugung, im Recht zu sein, und trotz seiner eigenen Aussage sowie der Aussage seiner Schwester hatte die Staatsanwaltschaft die Aussage seiner Ehefrau zugrunde gelegt, die Vorwürfe gegen sie fallen gelassen und Anklage gegen ihn erhoben. Und die Vorwürfe waren mehr als ernst. So sieht § 223 StGB eine Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe vor; § 224 eine Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis zu 10 Jahren (in minder schweren Fällen von 3 Monaten bis zu 5 Jahren); § 241 eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe. Bevor er also eine Aussage machte, mussten zunächst die der Staatsanwaltschaft vorliegenden Beweise analysiert werden — und dafür mussten die Ermittlungsakten angefordert werden.

Amateure können sich entspannen

Nach Zustimmung des Mandanten richtete der Anwalt eine Mitteilung an die Staatsanwaltschaft, dass er die Interessen des Mandanten vertrete, und beantragte Akteneinsicht in die ersten Ermittlungsunterlagen. Nach Erhalt der entsprechenden Dokumente von der Staatsanwaltschaft wurde dem Anwalt klar, dass dies kein leichter Fall werden würde. Arthurs Ehefrau hatte eine sehr geschickte Aussage gemacht — so geschickt, dass sie bei der Polizei mehr Vertrauen fand als Arthurs eigene Aussage. Nach Swetlanas Darstellung habe Arthur während des Streits, in Anwesenheit seiner Schwester, sie überfallen, zu Boden geworfen und begonnen, sie liegend zu schlagen. Anschließend habe er, so ihre Angabe, seiner Schwester zugerufen: „Bring das Messer aus der Küche, ich bringe dieses Miststück um!" Nach dieser Drohung habe Arthur begonnen, sie zu würgen, doch etwas habe ihn davon abgehalten. Daraufhin sei er mit seiner Schwester aus der Wohnung gegangen. In der Akte befanden sich zudem Fotografien von blauen Flecken an Swetlanas Armen, Beinen und Gesäß sowie einer Verletzung am Hinterkopf.

Der Anwalt machte sich daran, die Aussagen der Beteiligten sowie die in der Akte enthaltenen Fotografien sorgfältig zu prüfen und die rechtlichen Tatsachen gegenüberzustellen. Anschließend bereitete er einen Antrag an die Staatsanwaltschaft vor und reichte ihn ein, mit dem er die Einstellung des Strafverfahrens gegen seinen Mandanten nach § 170 Abs. 2 der deutschen Strafprozessordnung beantragte — mangels Nachweisbarkeit der Schuld des Angeklagten (Fehlen eines Straftatbestands in seinem Handeln). Zur Begründung führte der Anwalt die ihm bekannten sowie die bei der Prüfung der Ermittlungsakten festgestellten Tatsachen an.

So wies der Anwalt darauf hin, dass die Geschädigte angab, unser Mandant habe sie ins Gesicht geschlagen und versucht, sie zu würgen, und seine Schwester gebeten, ihm ein Messer zu bringen, um sie zu töten. Dieser Sachverhalt sei jedoch durch keinerlei Beweise belegt. Zwischen der Geschädigten und dem Angeklagten sei es häufig zu Streitigkeiten gekommen, die von der Geschädigten ausgingen (dies könnten zahlreiche Zeugen aus dem Kreis ihrer Freunde und Familie bestätigen). Auch an jenem Tag habe die Geschädigte den Streit ausgelöst — sie habe unseren Mandanten ins Gesicht geschlagen und ihn mit den Nägeln zerkratzt, was durch Fotografien, das ärztliche Gutachten und die Zeugenaussage belegt sei. Die Verletzungen im Gesicht unseres Mandanten seien so erheblich gewesen, dass er sich krankschreiben lassen und 4 Tage nicht zur Arbeit gehen konnte.

Als unser Mandant versuchte, die Geschädigte an den Armen festzuhalten, riss sie sich heftig los und versuchte, ihn erneut ins Gesicht zu schlagen. Anschließend biss sie ihn, und er stieß sie, sich verteidigend, von sich weg. Sie trat auf einen Vorhang, rutschte aus und begann zu fallen. Unser Mandant versuchte, sie festzuhalten, was ihm jedoch nicht gelang — die Geschädigte fiel, schlug mit dem Kopf auf, und die Gardinenstange fiel auf sie herab.

Diese Ereignisse erklären die blauen Flecken am Körper der Geschädigten und werden zudem durch die Aussage der Zeugin bestätigt. Der Anwalt betonte, dass im Gesicht seines Mandanten deutliche Spuren von Verletzungen zu erkennen seien, die ihm von der Geschädigten zugefügt wurden — sie seien erheblich und ausgeprägt. Was jedoch die Geschädigte selbst betreffe, so sei die Bedrohung ihres Lebens durch unseren Mandanten nicht bewiesen — an ihrem Hals fänden sich keine Spuren eines Würgevorgangs, keine blauen Flecken oder Hämatome. Diese Aussagen seien unwahr, die Geschädigte habe sie gemacht, um die Aufmerksamkeit der Polizei von sich selbst und von den Verletzungen abzulenken, die sie unserem Mandanten zugefügt habe. Sie habe ihre blauen Flecken im Gesicht und am Gesäß sehr sorgfältig dokumentiert und mit ihrem Mobiltelefon fotografiert. Die Hämatome jedoch, die am Hals hätten zurückbleiben müssen — wo bekanntlich die Haut empfindlicher und zarter ist —, habe sie nicht fotografiert. Folglich habe es sie dort nicht gegeben.

Was die Bedrohung des Lebens betrifft, so habe die Geschädigte weder damals noch heute Angst vor unserem Mandanten gezeigt, was durchaus zu erwarten gewesen wäre, hätte er tatsächlich gedroht, sie zu töten. Unser Mandant habe die Wohnung selbst verlassen und sei zu seinen Eltern gefahren. In den folgenden zwei Tagen habe es mehrere Telefonate zwischen den beiden gegeben, in denen unser Mandant der Geschädigten vorschlug, in ein Hotel umzuziehen, dessen Kosten er zu übernehmen bereit war. Seine Ehefrau habe jedoch kein getrenntes Wohnen gewollt. Der Anwalt wies darauf hin, dass ihm weitere Vorfälle aggressiven Verhaltens der Geschädigten gegenüber seinem Mandanten bekannt seien, die er bei Bedarf vorlegen könne und die weitere erhebliche Zweifel an der Glaubwürdigkeit ihrer Aussagen aufwerfen würden.

Zwischen den Eheleuten sei es zu einem von der Geschädigten provozierten Streit gekommen. Beide Seiten hätten sich gegenseitig Körperverletzungen zugefügt, wobei die Geschädigte unseren Mandanten nachweislich als Erste angegriffen habe, was durch die Zeugenaussage belegt sei. Das Handeln unseres Mandanten sei daher gemäß § 32 StGB als Notwehr zu qualifizieren.

Nach Prüfung des Antrags des Anwalts und seiner Begründung gab die Staatsanwaltschaft dem Antrag statt und stellte das Verfahren nach § 170 Abs. 2 der deutschen Strafprozessordnung mangels Straftatbestand ein. Wie sich die Beziehung zwischen unserem Mandanten und seiner derzeit noch Ehefrau weiterentwickeln wird, wissen wir nicht — doch wir freuen uns, dass blinde Wut dank der Professionalität des Anwalts unserer Kanzlei nicht zur Ursache für den Zusammenbruch eines Menschenlebens wurde.

Alle Rechte vorbehalten. Bei Kopie und Weiterveröffentlichung des Artikels ist die Angabe der Quelle verpflichtend.

Anfrage

Beratung anfragen

Wurde gegen Sie oder einen Angehörigen ein Vorwurf nach §§ 223, 224 StGB in Deutschland erhoben? Schildern Sie uns kurz Ihre Situation.

Vielen Dank, Ihre Anfrage ist eingegangen. Wir melden uns innerhalb eines Werktages bei Ihnen.