Fast in jeder Ausgabe unserer Zeitschrift „Gesetz und Menschen" findet sich eine Geschichte über Ladendiebstähle — ob vorsätzlich oder nicht, spielt dabei keine Rolle. Dass sich die Anwälte jeden Monat mit neuen, gegen unsere Mandanten eingeleiteten Verfahren befassen müssen, zeugt vom massenhaften Auftreten dieses Phänomens, von der großen Versuchung, sich in Verkaufsräumen zu bereichern. Uns ist durchaus bewusst, dass unsere Zeitschriftenbeiträge keinerlei Einfluss auf jene haben werden, die nicht ruhig an etwas frei Zugänglichem vorbeigehen können. Doch unter denjenigen, die riskieren, in die Statistik der Straftäter aufgenommen zu werden, finden sich auch Menschen, die einen Diebstahl ganz ohne jeden Vorsatz, aus reiner Unachtsamkeit, begangen haben. Schade, dass Unachtsamkeit bei der Entscheidung über die Einleitung eines Strafverfahrens nicht berücksichtigt wird. Doch seien Sie vorsichtig!
Ein Einkauf im Supermarkt
Swetlana ist deutsche Staatsbürgerin, eine junge Frau. Bis zum Beginn ihrer Elternzeit arbeitete sie als Landschaftsgärtnerin — Gräser, Blumen, all das, was Stadtbewohner in der warmen Jahreszeit erfreut und, anders als Gemälde, nie signiert ist. Allerdings sollte ihre Berufslaufbahn nicht von langer Dauer sein. Sie verliebte sich, kam mit einem jungen Mann zusammen, wurde schwanger. Doch entbunden hat sie bereits allein. Der werdende Vater überlegte es sich anders und entzog sich seiner Verantwortung. Als Swetlana entband, mischte sich die Freude über ihr Kind mit Tränen der Kränkung über den Vater des Kindes und über ihr Leben, das aus ihrer Sicht keineswegs vorbildlich aussah. Öl ins Feuer gossen dabei auch ihre Mutter und zahlreiche Verwandte. Zum Glück lebte Swetlana selbstständig, sodass sich die Vorwürfe auf die Dauer der Besuche und die beantworteten Telefonanrufe beschränkten.
Praktisch beschränkte sich ihr Leben darauf, sich in erster Linie nur mit dem Kind und in den schlaflosen Stunden mit ihren eigenen Gedanken zu unterhalten. Eines Tages machte sich Swetlana mit ihrer kleinen Tochter auf, um einzukaufen. Sie brauchte Lebensmittel, Hygieneartikel für das Baby und allerlei Kleinigkeiten für den Haushalt. Die beiden betraten eines der großen Filialgeschäfte, die solche Waren führen, und verloren sich zwischen den Regalen. Das Kind schlummerte friedlich im Kinderwagen. Und da es für Swetlana in letzter Zeit keine andere Ablenkung als Einkaufsbummel gab, hatte sie es nicht eilig, den Verkaufsraum zu verlassen, sondern ging gemächlich von Regal zu Regal.
Jeder, der schon einmal Mütter mit Kinderwagen im Geschäft beobachtet hat, kann bestätigen, dass sie ihre Waren meist auf dem weichen Verdeck des Wagens ablegen. Es gibt schließlich keine freien Hände, um zugleich den Wagen zu schieben und einen Einkaufskorb zu tragen, ganz zu schweigen von einem Einkaufswagen. Auf dem rosafarbenen Verdeck des von Swetlana geschobenen Kinderwagens sammelten sich Gläschen mit Babybrei, Feuchttücher und Windeln. Letztere wollten einfach nicht liegen bleiben und drohten ständig, herunterzufallen. So räumte Swetlana sie nach unten, in das Netz, das fast jeder Kinderwagen besitzt. Dorthin wanderten auch drei Glasbehälter mit Babybrei. Alles Kompakte und Unzerbrechliche blieb oben.
Nachdem sie mit dem Einkaufen — viel Geld hatte sie ohnehin nicht dafür — und mit dem Kennenlernen neuer Produkte, die im Alltag einer Frau so wichtig sind und die Männern nur unter einem einzigen Wort bekannt sind — Kosmetik — fertig war, begab sich Swetlana zur Kasse. Nach dem Anstehen in der Warteschlange legte sie ihre Einkäufe aufs Band, bezahlte und ging zum Ausgang. Doch plötzlich versperrte ihr ein Ladendetektiv den Weg. Im unteren Netz von Swetlanas Kinderwagen befanden sich noch die Windeln und drei Gläschen Babybrei. Swetlana errötete und begann sich zu entschuldigen, indem sie das Geschehene mit Unachtsamkeit erklärte. Der Detektiv rief zwar nicht die Polizei, fertigte jedoch ein Protokoll an und kündigte an, dieses an die Polizei weiterzuleiten.
Weißt du, das geht schon vorüber
Die Zeit verging. Ein Schreiben der Polizei traf nicht ein, und Swetlana dachte nicht mehr an den unangenehmen Vorfall — Anlass zur Sorge hatte sie auch so genug. Doch fünf Monate später erhielt Swetlana ein Schreiben vom Gericht. Der Umschlag enthielt ein gegen Swetlana im Versäumnisverfahren wegen „Diebstahls" ergangenes Urteil. Im Rahmen des vereinfachten Gerichtsverfahrens ist das Gericht befugt, in einer solchen Sache im Versäumniswege zu entscheiden und dem Verurteilten zwei Wochen zur Anfechtung des Urteils einzuräumen. Mit diesem Urteil in der Hand wandte sich Swetlana daraufhin an unsere Kanzlei um Hilfe.
Nachdem sie mit unserem Anwalt einen Vertrag zur Vertretung ihrer Interessen unterzeichnet hatte, forderte dieser die Ermittlungsakten an. Der Eintritt der Rechtskraft des Urteils wurde bis zur Durchsicht der Protokolle durch den Anwalt und dessen Reaktion aufgeschoben. Wie sich aus den Akten ergab, hatte die Polizei Swetlana ein Schreiben mit der Einladung zur Vernehmung zugesandt — doch möglicherweise war dieses Schreiben zusammen mit reichlich Werbepost im Papierkorb gelandet. Im Übrigen deckten sich die Angaben des Detektivs mit dem, was uns Swetlana geschildert hatte, mit dem einzigen Unterschied, dass Swetlana sich nicht schuldig fühlte, während sie für den Detektiv eine „Trophäe" darstellte. Für den Anwalt unserer Kanzlei war offensichtlich, dass eine Einstellung des Verfahrens mangels Straftatbestand nicht mehr gelingen würde. Wichtig war, es gar nicht erst zu einer Hauptverhandlung kommen zu lassen — zumal die Aussicht, als Angeklagte vor einem echten Gericht zu stehen, bei Swetlana regelrechte Panik auslöste.
Wäre es Gottes Wille gewesen
Jede Rechtsordnung betrachtet eine begangene Tat durch die Linse von Vorsatz oder Fahrlässigkeit. Jeder Entscheidung liegt die Frage zugrunde, ob Vorsatz zur Begehung einer Straftat vorlag oder nicht. Eine Tat gilt als mit direktem Vorsatz begangen, wenn die Person sich der Gefährlichkeit ihres Handelns (oder Unterlassens) für die Allgemeinheit bewusst war, den Eintritt schädlicher Folgen für möglich oder unvermeidlich hielt und deren Eintritt wollte. Eine Tat gilt als mit bedingtem Vorsatz begangen, wenn die Person sich der Gefährlichkeit ihres Handelns bewusst war, den Eintritt schädlicher Folgen für möglich hielt, diesen zwar nicht wollte, ihn jedoch bewusst in Kauf nahm oder ihm gegenüber gleichgültig war.
Auch Taten, die ohne Vorsatz zur Begehung einer Straftat begangen werden, kennen ihre Abstufungen. So gilt eine Tat etwa als fahrlässig begangen, wenn die Person den Eintritt schädlicher Folgen ihres Handelns (oder Unterlassens) nicht vorausgesehen hat, obwohl sie ihn bei der gebotenen Sorgfalt und Umsicht hätte voraussehen können und müssen. Daneben gibt es noch die grobe Fahrlässigkeit, den Leichtsinn und weitere Abstufungen.
Für so manchen Menschen, dem die Geschäftsmitarbeiter eine möglichst angenehme Atmosphäre schaffen, fällt es schwer, sich stets bewusst zu machen, dass er es bis zum Bezahlen an der Kasse mit fremdem Eigentum zu tun hat. Auch dies ist ein psychologischer Aspekt, weshalb Menschen mitunter vergessen, bestimmte Gegenstände in ihrer Tasche an der Kasse vorzuzeigen. Dieser Umstand wird jedoch nicht als entlastend gewertet.
In dem vom Anwalt unserer Kanzlei an das Gericht gerichteten Einspruch wurden die Lebensumstände Swetlanas dargelegt, ihre stressbelastete Situation geschildert und als rechtliche Argumente angeführt, dass Swetlana bislang nicht strafrechtlich in Erscheinung getreten war und die Tat völlig ohne Vorsatz, aus Fahrlässigkeit begangen hatte, dass die Summe der nicht bezahlten Waren geringfügig war und dem Geschäft kein Schaden entstanden ist. Unser Vorschlag lautete, das Strafverfahren wegen Geringfügigkeit der Schuld nach § 153 StPO einzustellen. Das Gericht prüfte unseren Einspruch und bat die Staatsanwaltschaft, dem Vorschlag zur Verfahrenseinstellung entweder zuzustimmen oder ihn abzulehnen. Im Ergebnis folgte die Staatsanwaltschaft den von unserem Anwalt vorgebrachten Argumenten, und das Verfahren wurde eingestellt. Auf diese Weise blieb Swetlana ein weiterer erheblicher Stressfaktor in ihrem Leben erspart.
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