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Strafrecht

Ein offenes Geständnis erleichtert das Verständnis

„Die Jugend ist nicht deshalb schön, weil sie einem erlaubt, Dummheiten zu begehen, sondern weil sie einem Zeit lässt, sie wieder auszubügeln."
Tristan Bernard

Die Jugend neigt zu Fehlern … Es liegt, wie sich herausstellt, nicht nur daran, dass jungen Menschen der Wind im Kopf weht. Der Grund liegt auch in der Physiologie. Nach den Gesetzen der Natur entwickelt sich derjenige Teil des Gehirns, der für die Verarbeitung von Informationen, die Entscheidungsfindung und die Beurteilung von Situationen zuständig ist, am spätesten. Aus diesem Grund begeht die Jugend nach Ansicht der älteren Generation häufig völlig unüberlegte Fehler und Fehleinschätzungen. Diesem Schicksal zu entgehen ist praktisch unmöglich. Glücklicherweise besteht in den meisten Fällen auch kein Grund zu übermäßiger Sorge — mit der Zeit entwickeln sich die noch wenig ausgeprägten Fähigkeiten des Gehirns allmählich weiter. Dabei hilft auch die Methode „Versuch und Irrtum" (mit anderen Worten: der Lebensweg). Und dennoch, um sich nicht später über „gedankenlos verlebte" junge Jahre grämen zu müssen, kann man versuchen, das zu tun, was niemand (unabhängig vom Alter) gerne tut — aus den Fehlern anderer zu lernen … Das gilt besonders für Fälle, in denen es um folgenschwere Fehler geht, die sich nur äußerst schwer oder gar nicht mehr korrigieren lassen. In diesem Beitrag greifen wir ein für die heutige Jugend aktuelles Thema auf — den Konsum und Handel mit Betäubungsmitteln in Deutschland — und berichten, wie wir einem in eine äußerst schwierige Lebenssituation geratenen jungen Mann helfen konnten, sein Leben nicht aus der Bahn geraten zu lassen.

Der Konsum von Haschisch oder Marihuana wird im deutschen Sprachgebrauch als „Kiffen" bezeichnet. In Deutschland ist der Konsum dieser beiden Substanzen gesetzlich nicht verboten, da er nach dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) keine Straftat darstellt und dafür keine Strafe vorgesehen ist. Zu beachten ist jedoch, dass der Besitz, der Anbau (mit gewissen Ausnahmen), die Herstellung, die Ein- und Ausfuhr, die Verbreitung, der Verkauf, das Inverkehrbringen und der sonstige Erwerb illegaler Betäubungsmittel verboten sind. Nach dem genannten Gesetz wird der Umgang mit Betäubungsmitteln somit in legal und illegal unterteilt. § 29 BtMG enthält einen Katalog von Sanktionen gegenüber den Zuwiderhandelnden — je nach Schwere des Verstoßes kann eine Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder eine Geldstrafe verhängt werden. Was den sogenannten Umlauf von Betäubungsmitteln betrifft, stellt sich eine gewisse Rechtsfrage: Handelt es sich um eine Straftat, wenn jemand Drogen unentgeltlich an einen Freund weitergibt oder für einen Freund etwas bei einem Dealer besorgt? Diese Frage wird von den Gerichten uneinheitlich beurteilt, doch dieser Vorgang wird im Sinne des Gesetzes eindeutig als „Inverkehrbringen" gewertet. Solche „freundschaftlichen" Gefälligkeiten können für einen gewöhnlichen Konsumenten somit erhebliche Probleme nach sich ziehen.

Die Geschichte des Mandanten: Durchsuchung in der Wohnung von Vater und Sohn

An unsere Kanzlei wandten sich einst zwei Frauen, deren seelischer Zustand zu wünschen übrig ließ. Es handelte sich um die Mutter und die Freundin eines jungen Mannes, der in Schwierig­ keiten geraten war. Sie waren durch die entstandene Situation so mitgenommen, dass sie den Sachverhalt kaum verständlich schildern konnten. Es stellte sich heraus, dass dem 21-jährigen Stas (Name geändert) illegaler Drogenhandel vorgeworfen wurde. Einen Tag vor ihrer Kontaktaufnahme mit uns, nämlich am 31. August 2017, war die Wohnung, in der Stas mit seinen Eltern lebte, durchsucht worden, wobei Waffen und Betäubungsmittel gefunden wurden, die jeweils dem Familienvater beziehungsweise dem Sohn gehörten. Wie zu erwarten war, wurden Vater und Sohn nach diesem Vorfall festgenommen und befanden sich in Untersuchungshaft auf der örtlichen Polizeiwache. Da wir nur befugt waren, die Interessen eines der beiden Beschuldigten zu vertreten, übernahmen wir das Mandat für den jungen Mann, Stanislaw.

Um uns ein vollständiges Bild des Geschehens zu verschaffen, forderten wir die Ermittlungsakten bei der Polizei an. Es stellte sich heraus, dass der junge Mann an einem Abend beobachtet und gefasst worden war, als zu seinem Unglück Zivilpolizisten das entsprechende Viertel patrouillierten. Stas stand, wie schon des Öfteren zuvor, neben seinem Auto und verkaufte Marihuana. In der Nähe des jungen Mannes hielten Autos an, in denen Freunde und Bekannte von Stas saßen. Er verkaufte ihnen weiche Drogen, unterhielt sich kurz mit ihnen und traf verschiedene Absprachen. All das erregte selbstverständlich die Aufmerksamkeit der Polizisten. Die Beamten entschieden sich, hart und entschlossen vorzugehen. Bei der Personendurchsuchung des jungen Mannes fand man ein Päckchen Marihuana, sein Auto wurde zur Beweissicherung beschlagnahmt. Zudem fuhren die Polizisten direkt vom Tatort zur Wohnung, in der Stas lebte, und fanden dort Betäubungsmittel in großen Mengen sowie Waffen — sowohl antike Sammlerstücke als auch Hieb- und Schusswaffen.

Die Arbeit des Anwalts: Haftentlassung gegen Auflagen

Die Angelegenheit stellte sich als überaus ernst dar, denn im schlimmsten Fall drohte dem jungen Mann eine Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren. Zudem stand zu jener Zeit die Frage der Wahl einer Sicherungsmaßnahme im Raum — der junge Mann konnte entweder gegen Auflagen nach Hause entlassen oder bis zur Urteilsverkündung in Untersuchungshaft belassen werden. Hierbei ist anzumerken, dass in Fällen, in denen es um erhebliche Strafen geht und ein hohes Risiko besteht, dass sich der Beschuldigte dem Verfahren entzieht, üblicherweise Untersuchungshaft als Sicherungsmaßnahme gewählt wird. Obwohl unserem Mandanten eine solche Perspektive durchaus drohte, beschlossen wir, alles in unserer Macht Stehende zu tun, damit er die Zeit bis zur Verhandlung zu Hause verbringen konnte.

Wir bereiteten einen Antrag an die Staatsanwaltschaft auf seine Freilassung gegen Auflagen vor und reichten diesen ein. Unsere Position begründeten wir damit, dass Stas einen triftigen Grund hatte, seinen festen Wohnsitz nicht zu verlassen — seine Freundin erwartete ein Kind von ihm und sollte bereits in zwei Monaten entbinden. Darüber hinaus versicherten wir den Ermittlungsbehörden, dass Stas seine Tat zutiefst bereue, zu einem offenen Geständnis bereit sei und keinesfalls beabsichtige, sich dem Ermittlungsverfahren und der Justiz zu entziehen. Diesem Antrag fügten wir selbstverständlich einen vollständigen Satz an Belegdokumenten bei. Glücklicherweise hielten die Mitarbeiter der Strafverfolgungsbehörden unsere Argumente für überzeugend und stimmten der Entlassung unseres Mandanten gegen Auflagen zu.

Vorbereitung auf die Verhandlung: offenes Geständnis und die Geburt des Sohnes

Da die Straftat unter erschwerenden Umständen begangen worden war — Betäubungsmittel waren sowohl beim jungen Mann persönlich als auch in großen Mengen in der Wohnung gefunden worden, noch dazu in derselben Wohnung, in der sich auch Waffen befanden —, war uns klar, dass eine Einstellung dieses Verfahrens nicht gelingen würde. Das vorrangige Ziel unserer Verteidigung bestand daher darin, für unseren Mandanten eine möglichst kurze Bewährungsstrafe zu erwirken. Wir arbeiteten aktiv an der Verteidigungsstrategie vor der Verhandlung und überzeugten Stas, die Tat vor Gericht offen zu gestehen. Wie wir zu Recht annahmen, erhöhte dies seine Chancen auf ein mildes Urteil des Gerichts. Darüber hinaus gelang es uns zu erreichen, dass Stas' Fall nicht vor der Strafkammer des Landgerichts verhandelt wurde, wie es bei besonders schweren Straftaten üblich ist, sondern vor dem Schöffengericht, besetzt mit einem Berufsrichter und Schöffen.

Der Anwalt unserer Kanzlei, der unseren Mandanten vor Gericht verteidigte, war sich der Bedeutung des Verfahrens und seiner beruflichen Verantwortung voll bewusst. Schließlich stand das Schicksal eines noch sehr jungen Menschen auf dem Spiel, der jugendlichen Leichtsinns wegen gestrauchelt war und ein langes, glückliches Leben plante. Zur Freude von Stas wurde er zwei Wochen vor der Gerichtsverhandlung junger Vater. Wie es in solchen Fällen nicht selten vorkommt, waren nahe Angehörige, darunter Großmutter und Großvater, zur Unterstützung des gescheiterten Kleinhändlers vor Gericht erschienen. Selbstverständlich waren auch seine Mutter und seine Freundin anwesend, die kurz zuvor Mutter seines Sohnes Alexander (Name geändert) geworden war. Diese Umstände milderten zweifellos die Haltung des erfahrenen Richters und der Schöffen bereits zu Beginn der Verhandlung.

Auf Anraten des Anwalts unserer Kanzlei schilderte Stanislaw, wie sich alles tatsächlich zugetragen hatte. Er versicherte dem Schöffengericht überzeugend, dass dieser Lebensabschnitt der Vergangenheit angehöre und er niemals wieder zu seinen früheren schädlichen Angewohnheiten zurückkehren werde. Nun trage er Verantwortung nicht mehr nur für sein eigenes Leben, sondern auch für das seines kürzlich geborenen Sohnes. Darüber hinaus sprachen auch unsere Argumente zugunsten des Angeklagten: Der junge Mann habe selbst nur weiche Drogen konsumiert und verkauft, sei zum ersten Mal einer Straftat beschuldigt worden, und mit den in der Wohnung gefundenen Waffen habe er persönlich nichts zu tun gehabt.

Ergebnis: zwei Jahre Freiheitsstrafe auf Bewährung

Das Gericht berücksichtigte alle genannten Argumente und verhängte zu unserer großen Freude eine verhältnismäßig milde Strafe — zwei Jahre Freiheitsstrafe auf Bewährung. Sollte Stas in den kommenden drei Jahren keine weitere Straftat begehen, wird diese Vorstrafe getilgt, und die Familie kann diesen Lebensabschnitt wie einen bösen Traum hinter sich lassen.

Schlussfolgerung

Wir wiederum hoffen aufrichtig, dass die Gefahr, eines der wichtigsten Güter des menschlichen Lebens — die Freiheit — zu verlieren, Stas zum Nachdenken bringt und ihn dazu veranlasst, seine Lebensausrichtung zu überdenken. Leider können solche Jugendsünden das künftige Leben auf verhängnisvolle Weise verändern. Wir wünschen all unseren Lesern von Herzen, niemals mit derartigen Situationen in ihrer eigenen Familie konfrontiert zu werden. Und sollte das Unglück dennoch eintreten, erwarten wir Sie in unserer Kanzlei, wo unsere Anwälte alles in ihrer Macht Stehende unternehmen werden, um Ihnen möglichst schnell und optimal bei der Lösung Ihres Problems zu helfen.

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