„Wirklich reich ist, wer nicht mit Sicherheit sagen kann, ob er bestohlen wurde oder nicht."
Konstantin Melichan
Das deutsche Strafgesetzbuch (StGB), insbesondere sein 19. Abschnitt, sieht die strafrechtliche Verantwortlichkeit für die Begehung eines Diebstahls vor. So enthalten die §§ 242–248a StGB Beschreibungen der rechtswidrigen Handlungen sowie die dafür vorgesehene Verantwortlichkeit. Was ist nun ein Diebstahl? Was versteht der Gesetzgeber unter diesem Begriff? Diebstahl ist die heimliche Wegnahme, die Aneignung einer fremden Sache oder eines fremden Gegenstands, also die Absicht, diesen Gegenstand vollständig in die eigene Verfügung zu bringen, sich seiner zu bemächtigen, ihn für sich zu nutzen, ihn als eigenen auszugeben. Der Gesetzgeber sieht für die Begehung eines Diebstahls eine Strafe von bis zu 5 Jahren Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe vor.
Viele unserer Landsleute sowie Reisende aus anderen Ländern, die Deutschland als Touristen besuchen, halten dieses Land für durchaus zuverlässig und sicher. Sie messen der Tatsache, dass die Fälle kleinerer und größerer Diebstähle in Privathäusern, Wohnungen und Hotels in den letzten Jahren erheblich zugenommen haben, keine große Bedeutung bei. Fachleute räumen ein, dass der Großteil solcher Straftaten auf „reisende Täter" entfällt, die Wohnungseinbrüche als besonders „attraktive Tätigkeit" mit geringem Risiko und hohem Ertrag betrachten. Der Leiter der Europol-Abteilung zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität, Michael Rauschenbach, weist darauf hin, dass professionelle Banden über ein praktisch unerschöpfliches Reservoir an „Personal" verfügen. Begünstigt wird dies durch das enorme Wohlstandsgefälle zwischen den reichen Ländern Westeuropas und der armen Peripherie. Nach Rauschenbachs Einschätzung besteht eines der Hauptversäumnisse darin, dass in Europa bislang keine klare Trennung zwischen „Alltagskriminalität" und „organisierter Kriminalität" vorgenommen wurde. Die europäischen Länder müssten eine einheitliche Definition organisierter Kriminalität entwickeln, um deren systematische Bekämpfung zu ermöglichen.
Insgesamt lässt sich sagen, dass Deutschland, wie andere Länder des „alten" Europas, von den „reisenden Tätern" überrascht wurde. Erstens erwies sich der ultraliberale Rechtsrahmen als unvorbereitet auf die abrupte Veränderung der kriminellen Lage, als kriminelle Banden aus Osteuropa, dem Balkan und dem Nahen Osten ins Land strömten. Zweitens verfügte Deutschland aufgrund seiner jahrhundertealten Tradition von Ordnung und Gesetzestreue schlicht nicht über die Erfahrung im Umgang mit gut organisierten und einfallsreichen Straftätern, die weder durch moralische noch durch rechtliche Normen im Geringsten aufgehalten werden. Die deutsche Polizei erwies sich materiell, technisch und psychologisch als unzureichend vorbereitet. Ganz besonders bitter ist es, wenn solche ärgerlichen Vorfälle Touristen während ihres lang ersehnten Urlaubs widerfahren. Geht es dabei nicht nur um gestohlenes Geld und gestohlene Sachen, sondern auch um Dokumente, kommt zu allem Übel noch das Problem eines möglichen weiteren Aufenthalts im Land sowie der Rückreise in die Heimat hinzu. Die Beschaffung der erforderlichen Bescheinigungen und vorläufigen Dokumente kostet Zeit und Kraft. Sicherlich wird jeder zustimmen, dass dies das Letzte ist, womit man sich im Urlaub in einem anderen Land beschäftigen möchte. Leider ist absolut niemand vor solchen „Überraschungen" gefeit. Ist der Vorfall bereits geschehen, sollte man nicht in Panik verfallen, keine Zeit verlieren und den Vorfall bei der Polizei anzeigen. Sind zudem Ihre Dokumente abhandengekommen, sollten Sie diesen Umstand unverzüglich offiziell dokumentieren lassen und sich anschließend an die Botschaft Ihres Landes wenden, um ein vorläufiges Reisedokument für die Ausreise in die Heimat zu erhalten. Ist Ihnen ein solches Missgeschick zudem in einem Hotel oder einer Pension widerfahren, wo die Betreiber die Verantwortung für Ihre Sicherheit und die Ihrer Sachen tragen, sollten Sie alle Schritte unternehmen, um den entstandenen Schaden ersetzt zu bekommen. Wie wir einem jungen Paar aus Moskau geholfen haben, aus einer „ausweglosen Situation" herauszukommen, und wie wir ihre Interessen vertreten haben, möchten wir in diesem Beitrag berichten.
Die Geschichte der Mandanten: vier Tage in Berlin und der verschwundene Safe
Ein junges Paar, nennen wir sie Anton und Marina, kam für vier Tage nach Berlin mit dem einzigen Ziel, eine unbeschwerte, vergnügte Zeit zu verbringen. Sie liebten es, durch verschiedene europäische Länder zu reisen, und Deutschland war eines ihrer beliebtesten Reiseziele. Bei ihrer Ankunft in der Stadt bezog das Paar ein vorab ausgewähltes und für drei Nächte gebuchtes Hotel. Nachdem sie ihre Koffer im Zimmer abgestellt und Wertsachen sowie Dokumente im Safe verstaut hatten, machten sie sich auf, die örtlichen Sehenswürdigkeiten zu besichtigen. Nach einem Bummel durch die bekanntesten Straßen der Stadt und einem Besuch der alten Gemäldegalerie beschlossen Anton und Marina, in einem der örtlichen Restaurants einzukehren und ausgiebig zu Abend zu essen. Es war bereits Abend geworden, und eigentlich wäre es Zeit gewesen, ins Hotel zurückzukehren, doch die Feierlaune wollte fortgesetzt werden. Kurz entschlossen betrat das verliebte Paar einen der Nachtclubs, der ihnen so gut gefiel, dass sie dort fast die ganze Nacht verbrachten, ohne es zu bemerken.
Unendlich müde, aber zufrieden, schafften es Anton und Marina erst in den frühen Morgenstunden endlich zurück in ihr Hotelzimmer. Ohne auf die Einrichtung des Zimmers zu achten und ohne auch nur das Hauptlicht einzuschalten, fielen die beiden ins Bett. Da sie am nächsten Tag keine Eile hatten, schliefen sie süß bis etwa elf Uhr, und als sie erwachten, konnten sie ihren Augen kaum trauen. Das Problem bestand darin, dass in dem von ihnen gemieteten Hotelzimmer ein kleines „Detail" fehlte, nämlich der eingebaute Safe — selbstverständlich samt seinem gesamten Inhalt. Wie es den Dieben gelang, den Safe praktisch „mitsamt der Wurzel" aus der Wand zu reißen, bleibt bis heute allein ihr Geheimnis. Dennoch war die überaus traurige Tatsache offensichtlich — dem jungen Paar blieben weder Dokumente noch ein nennenswerter Geldbetrag noch ein paar ihnen ans Herz gewachsene Schmuckstücke.
Selbstverständlich rief Anton umgehend die Polizei, die den Diebstahl der Wertsachen, der Geldmittel und der Dokumente feststellte und protokollierte. Das junge Paar erhielt eine Bescheinigung, auf deren Grundlage sie anschließend bei der Botschaft der Russischen Föderation ein Dokument erwirkten, das ihnen die Rückkehr in die Heimat ermöglichte. Sie kehrten wohlbehalten nach Russland zurück und wandten sich anschließend auf Anraten von Freunden aus Deutschland an unsere Kanzlei, um ihre Interessen zu vertreten.
Die Arbeit des Anwalts: das Verschulden des Hotels und die Sicherheitspflichten
Der die Mandanten übernehmende Anwalt erläuterte ihnen, dass in diesem Fall entscheidend sei, ob ein Verschulden des Hotels, in dem unsere Mandanten abgestiegen waren, vorliege oder nicht. Dies hänge davon ab, ob die verantwortlichen Mitarbeiter alle erforderlichen Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit der bei ihnen wohnenden Gäste ergriffen hätten oder nicht. Gelingt es dem die Interessen Antons und Marinas vertretenden Anwalt nachzuweisen, dass sich der Vorfall dadurch ereignete, dass die Hotelmitarbeiter nicht die erforderlichen und ausreichenden Sicherheitsmaßnahmen ergriffen hatten, wird der Anwalt den vollständigen Ersatz des unseren Mandanten entstandenen Schadens fordern und durchsetzen.
Zur Beweiserhebung hat der Anwalt bereits die erforderliche Anfrage bei der Polizei gestellt und wird auf Grundlage der erhaltenen Informationen die weitere Verteidigungsstrategie für die in eine überaus unangenehme Lage geratenen glücklosen Touristen wählen. Selbstverständlich werden wir die Interessen von Marina und Anton bis zum erfolgreichen Abschluss vertreten. Sollte es uns nicht gelingen, den Streit mit den Vertretern des Hotels außergerichtlich beizulegen, werden wir die Interessen unserer Mandanten vor Gericht und anschließend im Vollstreckungsverfahren vertreten. Wir sind überzeugt, dass unser rechtzeitiges und fachkundiges Vorgehen sowie eine überzeugende Begründung unserer Rechtsposition unweigerlich zu einem positiven Ergebnis führen werden.
Empfehlungen für Touristen: wie man sich auf Reisen vor Diebstahl schützt
Abschließend möchten wir betonen, dass Diebstahl und Raub zu den unangenehmsten Situationen gehören, die einem im Auslandsurlaub widerfahren können. Dennoch kann die Verantwortung nicht vollständig von den Touristen selbst genommen werden. Man sollte stets einfache Vorsichtsmaßnahmen im Blick behalten. An Bahnhöfen und Flughäfen sollte man das Gepäck nicht aus den Augen lassen. Sämtliche Geldgeschäfte — Geldwechsel, das Wechseln großer Scheine, das Abheben von Bargeld — sollte man besser in Banken oder, notfalls, im Hotel erledigen. Bei der Besichtigung örtlicher Sehenswürdigkeiten in belebten Städten sollte man besser keine Bankkarten, größere Geldbeträge oder Originalreisepässe mit auf den Spaziergang nehmen. Das Portemonnaie sollte stets möglichst nah am Körper getragen werden — in den vorderen Taschen der Oberbekleidung. Besonders wertvolle Gegenstände sollten den Hotelmitarbeitern zur verantwortlichen Aufbewahrung übergeben werden.
In jedem Fall raten wir unseren Lesern, nie zu vergessen, dass Ruhe und Sicherheit im Urlaub maßgeblich von ihnen selbst abhängen, weshalb man auch im Urlaub stets wachsam und vorsichtig sein sollte. Sollte dennoch ein Missgeschick eingetreten sein und Sie rechtliche Hilfe und Unterstützung benötigen, laden wir Sie zu einer Beratung in unsere Kanzlei ein. Wir, Fachleute mit langjähriger erfolgreicher Berufserfahrung, gehen Ihrem Problem gründlich auf den Grund, finden die für Ihren Fall beste Lösung und helfen Ihnen, unter Ausschöpfung aller verfügbaren rechtlichen Mittel Ihr angestrebtes Ziel zu erreichen.
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