„Jede Nacht braucht ihr eigenes Menü."
Honoré de Balzac
Betrugsgeschichten im Cyberspace kennen keine Grenzen — hier eröffnet sich für Gauner ein weites Betätigungsfeld. Jedem dürfte inzwischen bekannt sein, dass sich über jeden von uns eine Fülle von Informationen sammeln lässt, wenn man nur aufmerksam unsere Internetaktivität betrachtet: Lieblingsfilme, Musiker und Bücher, die Liste der engsten Freunde und Verwandten, bevorzugte Urlaubsorte, Pläne für die nahe Zukunft, die aktuelle psychische Verfassung, die berufliche Situation — all das sind Informationsschnipsel, die Betrüger gebrauchen können. Erfahrene Hacker können beispielsweise ganz einfach das Passwort für ein E-Mail-Konto erraten, gestützt auf ein psychologisches Profil, das anhand der Online-Spuren des Nutzers erstellt wurde. Betrüger sind die Aristokraten der Verbrecherwelt: Sie setzen gegen ihre Opfer weder Gewalt ein noch schüchtern sie einfache Kriminelle ein. Häufig verstoßen sie nicht einmal gegen das Gesetz und kennen „vierhundert halbwegs ehrliche Methoden", der Bevölkerung Geld abzunehmen — wie der große Kombinator und ideelle Kämpfer für Geldscheine, Ostap Bender.
In letzter Zeit gewinnt im Netz Sextortion (von engl. sex — Sex und extortion — Erpressung) zunehmend an Popularität. Betrüger nutzten auch früher schon „durchgesickerte" Daten globaler Konzerne, als die Daten von Milliarden Nutzern in die Hände von Cyberkriminellen gelangten. So räumte Yahoo im Jahr 2017 ein, dass durch Datenlecks aus ihren Datenbanken drei Milliarden Konten kompromittiert worden waren. Weitere größere Datenlecks betrafen Marriott International (500 Millionen Kunden), LinkedIn (164 Millionen), Adobe (153 Millionen), eBay (145 Millionen), Sony PlayStation Network (77 Millionen), Uber (57 Millionen) und Ashley Madison (31 Millionen). Derzeit gibt es in diesem Deliktsbereich eine neue Form der Erpressung, bei der die Täter damit drohen, Webcam-Aufnahmen von Pornoliebhabern zu veröffentlichen, selbst wenn diese beim Ansehen den „Inkognito"-Modus verwendet haben. Ob der Täter tatsächlich über solche Informationen verfügt oder nicht, lässt sich, wie die Praxis zeigt, für die Betroffenen nicht feststellen. Doch das Risiko, bloßgestellt zu werden, lässt die Opfer den Betrügern auf den Leim gehen. Die Täter verschicken häufig eine E-Mail an das Opfer mit dem Passwort für den Computer oder genau jene „einschlägige" Website. Sie behaupten, das Gerät gehackt, Zugriff auf die Kamera erlangt und die „Vergnügungen" des Opfers beim Ansehen von Pornografie aufgezeichnet zu haben.
Die Hauptdrohung der Cyberkriminellen besteht in dem Versprechen, die sexuellen Vorlieben des Opfers offenzulegen, indem kompromittierende Nachrichten an alle Kontakte aus dem Adressbuch des Computers oder Smartphones des Nutzers verschickt werden. Die Lösegeldsummen bewegen sich zwischen 1.000 und 1.500 US-Dollar. Die Zahlung soll meist auf ein spezielles Bitcoin-Konto erfolgen. Die Reaktionen der Opfer solcher Betrüger können ganz unterschiedlich ausfallen: Manche Bürger, die sich sicher sind, sich niemals mit Vergnügungen dieser Art beschäftigt zu haben, ignorieren solche „Glücksbriefe" schlicht, andere versuchen, mit den Erpressern in Verhandlungen zu treten, um herauszufinden, ob diese tatsächlich über kompromittierendes Material verfügen. Es gibt auch eine Kategorie von Menschen, die den geforderten Betrag kurzerhand auf das genannte Konto überweisen. Selbstverständlich versuchen die Strafverfolgungsbehörden verschiedener Länder, gegen solche Vergehen vorzugehen, unter anderem unter Einsatz von Instrumenten der internationalen Zusammenarbeit. Von der Geschichte, in die ein sich an uns wendender Mandant verwickelt wurde, möchten wir in diesem Beitrag berichten.
Die Geschichte des Mandanten: ein Bitcoin-Konto unter Verdacht
Ein junger Mann namens Sergej (Name geändert) ist ukrainischer Staatsbürger und lebt dauerhaft in Lwiw. Anlass für die Kontaktaufnahme mit unserer Kanzlei war ein in Deutschland gegen ihn eingeleitetes Strafverfahren wegen Erpressung. § 253 StGB definiert Erpressung wie folgt: die Nötigung einer Person zu einer Handlung, zur Duldung von Nachteilen oder zu einem Unterlassen unter Anwendung von Gewalt oder unter Androhung eines empfindlichen Übels mit dem Ziel der Bereicherung. Diese Straftat wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren oder mit erheblicher Geldstrafe geahndet.
Im Rahmen eines solchen Schemas wurden an zahlreiche Bürger massenhaft Drohbriefe versandt, mit der Forderung, unter Androhung der „Enttarnung" ihrer Aktivitäten auf Pornoseiten einen hohen Betrag auf ein von den Betrügern angegebenes Bitcoin-Konto zu überweisen. Offenbar trafen solche Einschüchterungsversuche in manchen Fällen tatsächlich ins Schwarze, da einige der Bedrohten sich beeilten, die geforderte Summe zu zahlen, aus Angst vor Bloßstellung und in der Hoffnung, „mit heiler Haut davonzukommen". Ein Bitcoin-Konto unseres Mandanten geriet ins Visier der Polizei, da nach deren Erkenntnissen regelmäßig Geldbeträge von Personen eingingen, die Opfer dieser Art der Erpressung geworden waren. Nach eigenen Angaben unseres Mandanten hatte er keine Ahnung von der Existenz solcher Schemata, geschweige denn davon, dass sein Krypto-Wallet für strafbare Zwecke genutzt worden sein könnte. So wandte sich der junge Mann an unseren auf Strafrecht spezialisierten Anwalt, in der Hoffnung, Gerechtigkeit wiederherzustellen und von einer Tat freigesprochen zu werden, die er nicht begangen hatte.
Die Arbeit des Anwalts: internationale Zusammenarbeit und eine Durchsuchung in der Ukraine
Der Anwalt machte sich, nachdem er vom Mandanten eine entsprechende Vollmacht zur Führung des Falls erhalten hatte, unverzüglich an die Arbeit. Zunächst wurde die Ermittlungsakte bei der Polizei angefordert. Es stellte sich heraus, dass die Beamten bereits seit langem an der Aufklärung der Akteure dieser Art der organisierten Kriminalität arbeiteten und dabei die ihnen zur Verfügung stehenden rechtlichen Mittel einsetzten. Sergej hatte zunächst beabsichtigt, sich eigenständig zur Vernehmung bei den deutschen Strafverfolgungsbehörden einzufinden und auszusagen, dass er die ihm zur Last gelegte Straftat nicht begangen habe. Einerseits fühlte er sich durchaus sicher, da er tatsächlich nichts Rechtswidriges getan hatte. Andererseits war es auf Empfehlung des Anwalts besser, den Erhalt der Ermittlungsakte abzuwarten, bevor weitere Schritte unternommen würden. Es galt zu wissen, über welche Unterlagen und Beweise die Staatsanwaltschaft verfügte, um die richtige Verteidigungsstrategie für unseren Mandanten zu wählen.
Wie sich nach Erhalt der angeforderten Ermittlungsakte herausstellte, hatten die Polizeibeamten in diesem Fall die Möglichkeit genutzt, Unterstützung der ukrainischen Strafverfolgungsbehörden in Anspruch zu nehmen. Solche Maßnahmen zur Aufklärung von Straftaten sind im Rahmen der internationalen polizeilichen Zusammenarbeit möglich. Um Beweise für eine Beteiligung unseres Mandanten an dem Betrugsschema zu finden, wurde auf Ersuchen der deutschen Polizei durch die ukrainische Polizei eine Durchsuchung in Sergejs Wohnung durchgeführt. Bei dieser Durchsuchung und der Auswertung der auf elektronischen Datenträgern gespeicherten Informationen wurden jedoch keinerlei Beweise dafür gefunden, dass der junge Mann in das oben beschriebene Betrugsschema verwickelt war. Dennoch zeigte sich die deutsche Staatsanwaltschaft nicht bereit, das gegen Sergej eingeleitete Strafverfahren einzustellen, offenbar in der Hoffnung, später doch noch Beweise für seine Beteiligung an dem Betrugsschema zu erhalten.
Nach den Angaben des Mandanten selbst, die der Anwalt einholte und anschließend in unserem Antrag darlegte, war Sergej ein aktiver Teilnehmer am Handel im Internet, insbesondere an einer Kryptowährungsbörse. Dabei handelt es sich um eine spezielle Internetplattform, die für den Handel und den Austausch digitaler Münzen entwickelt wurde. Zudem bestand auf dieser Börse die Möglichkeit, Währung in gewöhnliches Geld umzutauschen. Sergej, der bereits seit langem mit verschiedenen digitalen Vermögenswerten handelte und zudem erfolgreich mit Geldanlagen am Devisenmarkt (Forex) handelte, verdiente erfolgreich Geld im Internet. Dabei hatte er keine Ahnung, dass die von ihm erworbenen Bitcoins zuvor im Rahmen eines Betrugsschemas erlangt worden waren. So wurde unser Mandant völlig unerwartet für sich selbst zum Beteiligten eines internationalen Strafverfahrens.
Fehlende Beweise und Einstellung des Verfahrens
Nach sorgfältiger Analyse der in der Akte vorhandenen Unterlagen kam der die Interessen Sergejs vertretende Anwalt zu dem Schluss, dass die deutschen Strafverfolgungsbehörden nicht über ausreichende Beweise für die Beteiligung unseres Mandanten an dem Betrugsschema verfügten, dessen er beschuldigt wurde. Tatsächlich wurden im Zuge der von der deutschen Polizei unter Mithilfe der ukrainischen Polizei durchgeführten Ermittlungsmaßnahmen keine wesentlichen Beweise oder Indizien gefunden, die eine Beteiligung Sergejs an der Straftat belegten.
In diesem Fall gab es unsererseits ausreichende Gründe, bei den deutschen Strafverfolgungsbehörden die Einstellung des eingeleiteten Strafverfahrens zu beantragen. Folglich bereitete der die Interessen des Mandanten vertretende Anwalt einen begründeten Antrag an die Staatsanwaltschaft auf Einstellung des Strafverfahrens mangels hinreichenden Tatverdachts nach § 170 StPO vor.
Auf Grundlage dieses Antrags wurde das Verfahren, wie von uns erwartet, eingestellt und die strafrechtliche Verfolgung beendet. Der junge Mann, dem buchstäblich „ein Stein vom Herzen fiel", bedankte sich bei uns für die hervorragend und zügig geleistete Arbeit.
Schlussfolgerung: Vorsicht im Cyberspace
Zum Abschluss unseres Beitrags möchten wir unseren Lesern erneut raten, aufmerksam und umsichtig zu sein, denn unser Glaube an Wunder, das Bedürfnis, eigene Ambitionen zu befriedigen, oder die Angst vor unangenehmer öffentlicher Bloßstellung sind die Hauptnahrung für Erpresser und Betrüger. Betrüger nutzen die Instinkte und Irrtümer vertrauensseliger Bürger aus und machen damit mitunter ein Vermögen. Kriminelle Schemata werden mit der Zeit immer einfallsreicher und raffinierter — für die Profis der Verbrecherwelt gibt es keine Grenzen der Vervollkommnung. Jeder von uns ist nicht davor gefeit, einem Betrüger auf den Leim zu gehen oder, wie in diesem Fall, ganz ohne eigenes Verschulden zum Beteiligten eines Strafverfahrens zu werden.
Denken Sie daran, dass Ihre voreiligen und mitunter fehlerhaften Handlungen in einer solchen Situation zuweilen zu einem bedauerlichen Ergebnis führen können, selbst wenn Sie sich sicher sind, gänzlich unschuldig zu sein. So können etwa Angaben, die Sie bei einer Vernehmung machen, zu weiteren Fragen und zur Offenlegung von Informationen führen, deren Bekanntwerden negative Folgen nach sich ziehen kann. Werden Sie einer solchen Straftat für schuldig befunden, kann Ihnen zudem eine erhebliche Geldstrafe oder sogar eine lange Freiheitsstrafe drohen. Wir hoffen von Herzen, dass ein solch unerfreuliches Schicksal uns allen erspart bleibt, stehen jedoch stets zu Ihren Diensten, denn wir wissen: „Das Leben ist kein Spaziergang."
Alle Rechte vorbehalten. Bei Kopie und Weiterveröffentlichung des Artikels ist die Angabe der Quelle verpflichtend.