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Strafrecht

Der Besuch des Elektrikers in der Wohnung — noch lange kein Grund für eine Schlägerei

„Selbst wenn von vornherein klar ist, dass die Sache zum Scheitern verurteilt ist, muss man kämpfen, damit die Feinde nichts umsonst bekommen."
Bernard Werber

Angst vor einer Schlägerei zu haben ist normal. Im Menschen ist ein Selbsterhaltungstrieb angelegt, der Männer wie Frauen dazu bringt, gefährliche Situationen zu meiden. Vernünftige und wohlerzogene Mitglieder der Gesellschaft versuchen, Probleme auf friedlichem Wege zu lösen. Manche Individuen geben jedoch den Fäusten den Vorzug. Dann muss der Mensch Aggression mit Aggression beantworten und gegen seine Angst ankämpfen, damit diese ihn nicht daran hindert, die Oberhand zu behalten. Bekanntlich wird in Deutschland die Verletzung der persönlichen Sphäre eines anderen Menschen, einschließlich körperlicher Gewalt, gesetzlich streng geschützt. Insbesondere gilt die Zufügung von Körperverletzungen in Deutschland als eine vom Strafgesetzbuch (StGB) verfolgte Straftat. Nach deutschem Recht wird die Körperverletzung unterteilt in: einfache Körperverletzung (§ 223 StGB), Körperverletzung unter Verwendung einer Waffe, gefährlicher Gegenstände oder Stoffe (§ 224 StGB) und schwere Körperverletzung (§ 226 StGB). Die einfache Körperverletzung bedeutet die Zufügung eines leichten gesundheitlichen Schadens ohne Verwendung gefährlicher Gegenstände (etwa ein Tritt mit dem Schuh). Die gefährliche Körperverletzung bedeutet die Verwendung einer Waffe, gefährlicher Gegenstände oder Stoffe bei der Tatbegehung beziehungsweise die Begehung der Tat auf besonders gefährliche Weise, etwa durch mehrere beteiligte Personen. Solche Körperverletzungen gehen mit einem leichten oder mittelschweren gesundheitlichen Schaden einher. Die schwere Körperverletzung geht mit der Zufügung eines schweren gesundheitlichen Schadens einher, etwa dem Verlust des Sehvermögens, des Gehörs oder eines Körperteils.

Schutz vor einem Angriff und die Grenzen der Notwehr. Sehr häufig wird einer anderen Person deshalb eine Körperverletzung zugefügt, um sich gegen deren Angriff zu verteidigen. Fügt eine Person einer anderen zur Abwehr eines Angriffs eine Körperverletzung zu, so handelt es sich um Notwehr (§ 32 StGB). Eine Person, die sich gegen den Angriff einer anderen Person verteidigt, handelt im Zustand der Notwehr und somit nicht rechtswidrig. Nach § 32 Abs. 2 StGB gilt als Notwehr diejenige Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich selbst abzuwenden.

Nach § 223 StGB wird die Verantwortlichkeit für Körperverletzung mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe geahndet. Für Körperverletzung unter Verwendung einer Waffe, gefährlicher Gegenstände oder für schwere Körperverletzung sieht das Gesetz strengere Sanktionen vor. Am ärgerlichsten ist es, wenn einer Person eine Körperverletzung im Rahmen einer Auseinandersetzung vorgeworfen wird, die im Grunde gar nicht stattgefunden hat. Dies geschieht mitunter aufgrund falscher Beschuldigungen, mitunter aufgrund eines unglücklichen Zusammentreffens von Umständen. Bei einem solchen Vorwurf ist zügiges und entschlossenes Handeln erforderlich. Ein auf Strafrecht spezialisierter Anwalt kann hier unschätzbare Hilfe leisten, da er die Besonderheiten und Feinheiten der richtigen Führung solcher Verfahren kennt. Dies hilft dem Unschuldigen, eine ungerechtfertigte Strafe zu vermeiden, und demjenigen, der die Tat begangen hat, eine Strafe zu erhalten, die der Schwere der Tat genau entspricht. Von einem Fall, in dem es uns gelang, einem Mandanten zu einer in seinem Fall unverdienten Strafe zu verhelfen — also sie ihm zu ersparen —, möchten wir in diesem Beitrag berichten.

Die Geschichte des Mandanten: der Aushang über den Elektriker im Treppenhaus

Zu einer Beratung kam ein junger Mann namens Konstantin (Name geändert) mit lettischer Staatsangehörigkeit zu uns. Konstantin geriet, wie es schien, aus dem Nichts in eine schwierige Lebenssituation. Er benötigte dringend die Unterstützung eines erfahrenen, auf Strafrecht spezialisierten Anwalts. Über die Geschichte des Mandanten ließe sich sagen, sie wäre sehr komisch, wäre sie nicht so traurig. Der Sachverhalt war folgender. Konstantin war vor etwa zwei Jahren aus Lettland auf der Suche nach einer besser bezahlten Arbeit gekommen und hatte sich in einem der östlichen Stadtteile Berlins niedergelassen, wo er eine kleine, für ein angenehmes Zusammenleben mit ihm und zwei Freunden geeignete Wohnung gefunden hatte, die ebenfalls auf der Suche nach gutem Verdienst waren.

Eines Tages sah er auf dem Rückweg nach Hause einen Aushang im Treppenhaus, dass ein Elektriker kommen werde, um einen der im Treppenhaus installierten Stromzähler zu reparieren. Konstantin maß dieser Tatsache keine große Bedeutung bei und vergaß den gesehenen Aushang bereits am nächsten Tag völlig. An einem Freitagnachmittag war der junge Mann zu Hause. Er lag auf dem Sofa und zappte gelangweilt mit der Fernbedienung durch die Fernsehkanäle. Als er hinter der Tür ein unverständliches Geräusch hörte, stand Konstantin auf und schaute durch den Türspion, wo er einen Mann sah, der versuchte, etwas Unverständliches mit dem Stromzähler zu tun.

Das Gespräch in der Tür und der schicksalhafte Stoß

Konstantin öffnete die Tür und fragte, so gut er es auf Deutsch konnte, was hier eigentlich vor sich gehe. Der Elektriker versuchte zu erklären, dass er gekommen sei, um den Stromzähler zu reparieren, dies jedoch nicht möglich sei, da ihm der Schlüssel für die Klappe des Zählers fehle. Konstantin, der nur die Hälfte des Gesagten verstand, hob nur die Hände. Daraufhin fuhr der Elektriker fort und erklärte, dass man, wenn kein Schlüssel vorhanden sei, den Hausverantwortlichen finden müsse. Als Konstantin erneut nur die Hände hob, vermutete der Elektriker offenbar, dass mit dem jungen Mann etwas nicht stimme, und bat ihn, seine Wohnungsunterlagen vorzuzeigen. Der vollends verwirrte Konstantin wollte dieses unverständliche Gespräch möglichst schnell beenden und zu seinen liebsten Fernsehkanälen zurückkehren.

Durch eine schicksalhafte Fügung trat der Elektriker in dem Moment, als Konstantin begann, die Tür seiner Wohnung zu schließen, zu nahe heran, unser Mandant stieß den ungebetenen Gast weg und schlug die Tür mit aller Kraft zu. Anzumerken ist, dass unser Mandant sein Leben lang regelmäßig Sport getrieben hatte und sich daher in guter körperlicher Verfassung befand. So kam es, dass der Mann, der nur gekommen war, um den unglückseligen Stromzähler zu reparieren, durch den Stoß der Hand unseres Mandanten gegen die gegenüberliegende Wand prallte. Er flüchtete eilig die Treppe hinunter, setzte sich in sein Auto und alarmierte die Polizei zum Tatort. Als die Beamten eintrafen, schilderte der ältere Mann den Vorfall anschaulich und forderte, den Täter mit aller Strenge des Gesetzes zu bestrafen. Die Polizeibeamten fertigten hierzu ein entsprechendes Protokoll an, hielten darin die Details des Geschehens fest und trennten sich diesmal in Frieden.

Selbstverständlich hatte unser Mandant Konstantin nach ein paar Tagen den Vorfall bereits vergessen und maß ihm keine weitere Bedeutung mehr bei. Man kann sich nur vorstellen, wie überrascht er war, als er eine Ladung zur polizeilichen Vernehmung erhielt, um die Umstände des gegen ihn nach § 223 StGB eingeleiteten Verfahrens zu klären. Die Sanktion für die Zufügung von Körperverletzungen bestand, wie bereits erwähnt, entweder in einer erheblichen Geldstrafe oder in Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren. Zum Glück hatte der junge Mann die Umsicht, sich unverzüglich an einen Strafverteidiger zu wenden.

Die Arbeit des Anwalts: die Geometrie des Treppenhauses als Verteidigungsargument

Der Anwalt forderte unverzüglich die Ermittlungsakte an, aus der sich sämtliche Umstände der Tat ergaben. Auf Grundlage der erhaltenen Informationen sowie der Angaben unseres Mandanten bereitete er einen Antrag an die Staatsanwaltschaft vor.

Erstens wies der Anwalt darauf hin, dass die Lage der Wohnungseingangstür und der gegenüberliegenden Wand im Treppenhaus es beim besten Willen nicht zuließ, den Geschädigten so gegen die Wand zu stoßen, dass er auch nur leichte Körperverletzungen erlitten hätte.

Zweitens hatte der Geschädigte keinerlei Beweise dafür, dass solche Verletzungen tatsächlich von unserem Mandanten verursacht worden waren.

Schließlich wies der Anwalt darauf hin, dass Konstantin sich keineswegs durch einen aggressiven Charakter auszeichnete und keinerlei derartige Verstöße in seiner Vergangenheit aufwies. Im Grunde hatte er bis zu diesem Zeitpunkt überhaupt keine Verstöße in Deutschland begangen, was ebenfalls dafür sprach, dass er den Elektriker nicht grundlos hätte schlagen können.

Ergebnis: das Verfahren wird eingestellt

Auf Grundlage der vorgebrachten Argumente beantragte der Anwalt in seinem Schriftsatz, das Verfahren nach § 170 Abs. 2 StPO mangels hinreichenden Tatverdachts einzustellen. Bereits nach einer Woche traf zur großen Freude unseres Mandanten die Antwort der Staatsanwaltschaft ein, wonach dem Antrag des Anwalts unserer Kanzlei stattgegeben und das zuvor eingeleitete Strafverfahren mangels hinreichenden Tatverdachts erfolgreich eingestellt worden sei. Es erübrigt sich zu erwähnen, welch „gewaltiger Stein" unserem Mandanten vom Herzen fiel. Er bedankte sich von Herzen bei uns für die hervorragend geleistete Arbeit, und wir wünschten ihm viel Erfolg bei all seinen künftigen Vorhaben. Diesen Fall fügen wir der Sammlung der von uns erfolgreich zu Ende geführten Verfahren hinzu und sehen uns erneut in unserer Überzeugung bestätigt, dass rechtzeitig gewährte rechtliche Unterstützung durch einen erfahrenen Anwalt mitunter von entscheidender Bedeutung für den erfolgreichen Ausgang eines Falls sein kann.

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