Pfefferspray ist eines der beliebtesten Mittel zur Selbstverteidigung. In Deutschland kommt es aber nicht nur darauf an, was man gekauft hat, sondern auch, wo man es mitführt und wie man es einsetzt. Im Folgenden erfahren Sie, was Waffengesetz (WaffG) und Strafgesetzbuch (StGB) regeln und welche Fehler am häufigsten zu einem Strafverfahren führen.
Das Wichtigste in Kürze
- Sprays zur Abwehr von Menschen sind nur mit amtlichem Prüfzeichen und ab 18 Jahren erlaubt.
- Pfeffersprays werden üblicherweise als Tierabwehrspray verkauft.
- Bei öffentlichen Veranstaltungen, im Kino, in der Diskothek (§ 42 WaffG) sowie in Zügen und Bahnhöfen des Fernverkehrs (§ 42b WaffG) ist das Führen von Waffen verboten.
- Gegen Menschen – nur in einer Notwehrlage (§ 32 StGB).
Zwei Arten: Tierabwehrspray und Reizstoffsprühgerät
Waffen sind nach § 1 Abs. 2 Nr. 2 WaffG unter anderem tragbare Gegenstände, die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen. Dazu gehören Gegenstände, aus denen Reizstoffe mit einer Reichweite bis zu 2 m versprüht werden (Reizstoffsprühgeräte, Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 1.2.2 WaffG).
Solche Gegenstände sind verboten, es sei denn, die Stoffe sind als gesundheitlich unbedenklich amtlich zugelassen und das Gerät ist in Reichweite und Sprühdauer begrenzt und trägt ein amtliches Prüfzeichen (Anlage 2 Abschnitt 1 Nr. 1.3.5 WaffG). Geräte mit Prüfzeichen – meist mit dem Reizstoff CS – werden als Mittel zur Selbstverteidigung verkauft.
Pfeffersprays (Wirkstoff OC) tragen ein solches Zeichen in der Regel nicht und werden als Tierabwehrspray angeboten. Da sie ihrer Bestimmung nach gegen Tiere gerichtet sind, gelten sie nach verbreiteter Auffassung nicht als Waffe im Sinne des WaffG. Wird ein Spray ohne Prüfzeichen jedoch gerade zur Abwehr von Menschen vertrieben oder mitgeführt, ist nicht auszuschließen, dass Behörde oder Gericht es als verbotenen Gegenstand einstufen.
Wer darf ein Spray kaufen und mitführen?
- Reizstoffsprühgerät mit Prüfzeichen: Es ist eine Waffe. Der Umgang mit Waffen ist erst ab 18 Jahren gestattet (§ 2 Abs. 1 WaffG).
- Kleiner Waffenschein: Das Gesetz verlangt ihn für das Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen – für Reizstoffsprühgeräte ist er nicht vorgesehen.
- Spray ohne Prüfzeichen zur Abwehr von Menschen: verbotener Gegenstand. Erwerb, Besitz und Führen werden mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft (§ 52 Abs. 3 Nr. 1 WaffG).
Wo das Führen verboten ist: § 42 und § 42b WaffG
Auch erlaubte Waffen dürfen nicht überall mitgeführt werden:
- Öffentliche Veranstaltungen (§ 42 Abs. 1 WaffG): Volksfeste, Sportveranstaltungen, Messen, Ausstellungen, Märkte und ähnliche Veranstaltungen sowie Theater, Kino, Diskothek und Tanzveranstaltungen. Ein Verstoß ist eine Straftat: Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe (§ 52 Abs. 3 Nr. 9 WaffG).
- Öffentlicher Personenfernverkehr (§ 42b WaffG): Fernzüge sowie seitlich umschlossene Einrichtungen wie Bahnhofsgebäude und Haltepunkte. Ein Verstoß ist eine Ordnungswidrigkeit mit Geldbuße bis zu 10.000 € (§ 53 Abs. 1 Nr. 21c, Abs. 2 WaffG).
- Waffenverbotszonen (§ 42 Abs. 5 WaffG): Die Länder können das Führen von Waffen auf bestimmten Straßen und Plätzen, im öffentlichen Personennahverkehr sowie in Jugend- und Bildungseinrichtungen verbieten. Ein Verstoß ist eine Ordnungswidrigkeit.
Diese Verbote gelten für Waffen, also vor allem für Sprays mit Prüfzeichen. Auch ein Tierabwehrspray sollte man an solche Orte nicht mitnehmen: Bei einer Kontrolle kann Streit darüber entstehen, wozu das Spray bestimmt ist.
Einsatz gegen Menschen: nur in Notwehr
Notwehr ist nach § 32 StGB die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden. Wer in Notwehr handelt, handelt nicht rechtswidrig.
Fehlt ein Angriff, ist er bereits beendet oder wird das Spray „vorsorglich“ bei einem Streit eingesetzt, kann eine gefährliche Körperverletzung vorliegen – etwa durch Beibringung gesundheitsschädlicher Stoffe (§ 224 Abs. 1 StGB). Die Strafe beträgt Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren.
Ob eine Notwehrlage bestand, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Haben Sie Pfefferspray eingesetzt, äußern Sie sich gegenüber der Polizei nicht zur Sache, bevor Sie anwaltlich beraten wurden – als Beschuldigter haben Sie das Recht zu schweigen (§ 136 StPO).
Spray in der Tasche beim Diebstahl
Ein besonderes Risiko besteht, wenn das Spray bei einem Diebstahl mitgeführt wird. Wer bei einem Diebstahl eine Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeug bei sich führt, wird nach § 244 Abs. 1 Nr. 1 StGB mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft – auch ohne Absicht, es einzusetzen. Mehr dazu im Beitrag „Ladendiebstahl in Deutschland“.
Was tun, wenn das Spray beschlagnahmt wurde oder ermittelt wird?
- Keine Angaben zur Sache ohne Anwalt – Angaben zur Person genügen.
- Kassenbon und Verpackung aufbewahren: Sie können belegen, dass es sich um ein Tierabwehrspray oder ein Gerät mit Prüfzeichen handelt.
- Umstände des Einsatzes festhalten: Angreifer, Zeugen, Videoaufnahmen, ärztliche Unterlagen.
- Strafverteidiger einschalten – er beantragt Akteneinsicht und prüft, ob eine Einstellung des Verfahrens in Betracht kommt.
Aus der Kanzleipraxis: Verstoß gegen § 52 WaffG, Vorwurf des Waffenhandels.
Häufige Fragen
Darf man in Deutschland Pfefferspray mitführen?
Pfeffersprays werden in der Regel als Tierabwehrspray verkauft. Sprays zur Abwehr von Menschen sind nur mit amtlichem Prüfzeichen und erst ab 18 Jahren erlaubt. Bei öffentlichen Veranstaltungen, im Kino oder in der Diskothek (§ 42 WaffG) sowie im öffentlichen Personenfernverkehr (§ 42b WaffG) ist das Führen von Waffen verboten.
Darf man Pfefferspray gegen Menschen einsetzen?
Nur in einer Notwehrlage (§ 32 StGB) – zur Abwehr eines gegenwärtigen rechtswidrigen Angriffs und im erforderlichen Maß. Außerhalb der Notwehr kann der Einsatz eine gefährliche Körperverletzung (§ 224 StGB) darstellen.
Ab welchem Alter darf man Reizgas kaufen?
Ein Reizstoffsprühgerät mit Prüfzeichen ist eine Waffe; der Umgang mit Waffen ist nach § 2 Abs. 1 WaffG erst ab 18 Jahren gestattet.
Was droht bei einem Spray ohne Prüfzeichen zur Abwehr von Menschen?
Ein solcher Gegenstand ist verboten (Anlage 2 Abschnitt 1 Nr. 1.3.5 WaffG). Der Umgang damit ist eine Straftat – Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe (§ 52 Abs. 3 Nr. 1 WaffG).
Braucht man für Reizgas einen Kleinen Waffenschein?
Der Kleine Waffenschein ist für das Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen vorgesehen, nicht für Reizstoffsprühgeräte. Die Verbote nach § 42 und § 42b WaffG gelten trotzdem.
Fazit
Pfefferspray ist in Deutschland kein Grund zur Panik, die Regeln sind aber strenger, als viele erwarten: Es kommt auf Kennzeichnung, Zweckbestimmung, Ort und Einsatzsituation an. Wird gegen Sie wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz oder wegen eines Spray-Einsatzes ermittelt, prüfen wir die Akte und übernehmen Ihre Verteidigung. Wir sind bundesweit tätig.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.