„Wahrhaft gewandt ist, wer seine Gewandtheit zu verbergen weiß."
F. La Rochefoucauld
Kriminalität gilt als gesellschaftsgefährdendes Phänomen und wird als eine Krankheit der Gesellschaft angesehen. Sie vollständig zu beseitigen erscheint nicht möglich, doch das staatliche Handeln muss darauf ausgerichtet sein, ihr Ausmaß erheblich zu verringern. Die gesellschaftliche und staatliche Praxis entwickelt seit vielen Jahren Methoden, Formen und Mittel zur Bekämpfung der Kriminalität. Angesichts der zunehmenden Zahl von Straftaten im Cyberspace verbessert die Polizei zahlreicher europäischer Länder, darunter auch Deutschlands, fortlaufend die Methoden zur Aufdeckung und strafrechtlichen Verfolgung von im Internet begangenen Straftaten. Bei den Polizeibehörden werden eigene Abteilungen für Internetkriminalität eingerichtet. Hunderte Polizeibeamte und Mitarbeiter der Nachrichtendienste überwachen fortlaufend das Netz, um potenzielle Straftäter aufzuspüren. Darüber hinaus gibt die Polizei spezielle Ratgeber und Broschüren heraus, in denen die rechtlichen Aspekte der Internetaktivität ausführlich beschrieben werden und Empfehlungen gegeben werden, wie man sich verhalten und wie man sich vor möglichen virtuellen Angriffen schützen kann. Neben den genannten Maßnahmen verfügen die Polizeibehörden in allen Bundesländern über eigene Internetseiten zum Thema Internetkriminalität, auf denen zwingend Adressen und Telefonnummern angegeben sind, unter denen man Anzeige erstatten und über festgestellte Verstöße berichten kann. Bekanntlich existiert im Netz eine Art „Schwarzmarkt": Hier lassen sich Waffen, Sprengstoff und Betäubungsmittel erwerben. Leider gelingt es in der Praxis bislang nur, Drogenhändler für diese Vorgänge zur Verantwortung zu ziehen. Der deutsche Bundesinnenminister Horst Seehofer beabsichtigte, die Bestimmungen des Strafgesetzbuchs zu überarbeiten und entsprechende Änderungen vorzunehmen, um Schlupflöcher und Ungenauigkeiten in der Gesetzgebung zu vermeiden. Das novellierte Gesetz sollte sich sowohl auf Verkäufer als auch auf Käufer verbotener Waren erstrecken.
Eines der wesentlichen Tätigkeitsfelder unserer Kanzlei ist das Strafrecht. Aufgabe des in diesem Bereich tätigen Anwalts ist die Verteidigung von Mandanten, darunter auch Personen, die das Gesetz tatsächlich verletzt haben oder aus verschiedenen Gründen einer solchen Verletzung beschuldigt werden. Der Anwalt ist verpflichtet, sämtliche relevanten Umstände des Strafverfahrens sorgfältig zu analysieren, um den Beschuldigten vor einem unrechtmäßig erhobenen Vorwurf zu schützen. Hat die strafbare Handlung tatsächlich stattgefunden, besteht die rechtliche Unterstützung darin, die Einhaltung sämtlicher gesetzlicher Vorgaben zu überprüfen und eine Strafe zu erwirken, die unter Berücksichtigung aller Umstände genau der Tat entspricht. Eines der Beispiele für die professionelle Arbeit eines Anwalts unserer Kanzlei bestand im Freispruch eines Mandanten, eines kasachischen Staatsbürgers mit dauerhaftem Wohnsitz in Deutschland, in einem Verfahren, in dem ihm eine Straftat vorgeworfen wurde, für die eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren drohte.
Die Geschichte des Mandanten: der Vorwurf des Waffenhandels
Unser Mandant war ein Mann, der vor mehr als zehn Jahren aus Kasachstan nach Deutschland gezogen war, nennen wir ihn Oleg. Zum Zeitpunkt seiner Kontaktaufnahme mit unserer Kanzlei um rechtliche Hilfe befand er sich wegen des Vorwurfs eines schweren Verbrechens unter Ermittlung und in Untersuchungshaft. Ihm wurde eine nach § 52 WaffG strafbare Handlung vorgeworfen, nämlich der Besitz und Handel von Waffen ohne entsprechende Genehmigung. Bedeutsam war, dass Oleg bei einer entsprechenden gerichtlichen Verurteilung eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren drohte. Nach eigener Aussage des Mandanten, der übrigens bereits mehrfach wegen Internetbetrugs zur Verantwortung gezogen worden war, hatte er sich jedoch nie mit Waffenbesitz oder Waffenhandel befasst.
Die Ermittlungen: Abhörmaßnahmen, Observation und die Beschwerde eines Käufers
Der auf Strafrecht spezialisierte Anwalt unserer Kanzlei hörte dem Mandanten aufmerksam zu und forderte unverzüglich die Ermittlungsakte bei der Polizei an, um sämtliche vorliegenden Umstände des Falls zu klären. Wie sich herausstellte, arbeitete die Berliner Polizei bereits seit mehreren Monaten an der Aufklärung dieser Straftat. Anlass für die Einleitung des Strafverfahrens und der Ermittlungsmaßnahmen war eine Beschwerde eines deutschen Staatsbürgers, der Käufer auf einer der auf den Namen unseres Mandanten registrierten Internetseiten war. Der Beschwerdeführer gab an, ihm sei angeboten worden, auf der Website eine Waffe zu erwerben. Zur Untermauerung seiner Vorwürfe legte er einen ausgedruckten Chatverlauf mit einem Vertreter des Internetshops vor. In dem Schriftwechsel befand sich ein Foto einer Schusswaffe mit Preisangabe. Der rechtschaffene deutsche Bürger habe nach eigenen Angaben, nachdem er die zum Kauf angebotene Ware gesehen habe, ohne weitere Gespräche mit dem Verkäufer die Polizei eingeschaltet.
Die Information wurde unverzüglich an die zuständige Staatsanwaltschaftsabteilung weitergeleitet, wo diese Beschwerde angesichts der möglichen Folgen einer solch rechtswidrigen Tätigkeit mehr als ernst genommen wurde. Zunächst wurde die Identität des Inhabers der Website festgestellt, auf der nach Angaben des Beschwerdeführers mit Waffen gehandelt worden sein soll. Anschließend wurde gegen unseren Mandanten der Vorwurf erhoben, Waffen an einem unbekannten Ort zum weiteren Verkauf ohne entsprechende Genehmigung gelagert zu haben. Die Staatsanwaltschaft ordnete zur Überwachung des Verdächtigen und zur Beweissammlung zunächst eine Telefonüberwachung sowie die Kontrolle seines Schriftwechsels an. Der Mann korrespondierte recht umfangreich zu verschiedenen geschäftlichen Angelegenheiten und erwähnte dabei auch bevorstehende Kauf- und Verkaufsgeschäfte über eine bestimmte „Ware", doch unmittelbare Bestätigungen dafür, dass Oleg mit Waffen handelte, ergaben sich daraus nicht.
Um weitere Indizien und Beweise zu finden, wurde der Mandant unserer Kanzlei observiert. Oleg, der von alldem nichts ahnte, lebte sein gewohntes Leben — er betrieb Online-Handel, traf sich mit Freunden und Geschäftspartnern, ging zu Ärzten. Die Staatsanwaltschaft fertigte mehrere Fotos des Verdächtigen an und stellte anhand dieser Fotos seine Identität fest. Wie sich herausstellte, benutzte der Mann einen gefälschten Ausweis und gab sich als jemand anderes aus, als er tatsächlich war. Die Person, die sich unter fremdem Namen verbarg, war bereits mehrfach bei den Strafverfolgungs- und Justizbehörden in Erscheinung getreten und hatte in der Vergangenheit Vorstrafen wegen betrügerischer Geschäfte beim Verkauf von Waren in Online-Shops. Folglich wurde neben dem Verdacht des Waffenhandels gegen unseren Mandanten auch ein Strafverfahren wegen der Verwendung gefälschter Dokumente eingeleitet.
Die Verhaftung: der Schriftwechsel mit einer Freundin in Sankt Petersburg
Ausschlaggebend für die Entscheidung, den Beschuldigten dieses Verfahrens in Untersuchungshaft zu nehmen, war Olegs Schriftwechsel mit seiner in Sankt Petersburg lebenden Freundin. In diesem Schriftwechsel „unterlief" dem Mann die Unvorsichtigkeit zu erwähnen, dass er in zehn Tagen zu ihr fliegen und lange, möglicherweise für immer, bei ihr bleiben werde. Die Staatsanwaltschaft wertete dies als Zeichen dafür, dass der Mandant ins Ausland fliehen und niemals nach Deutschland zurückkehren könnte. Um zu verhindern, dass sich der Beschuldigte der Verantwortung entzieht, wurde ein Haftbefehl erlassen, und Oleg wurde zwei Tage nach dem schicksalhaften Chatgespräch verhaftet und in Untersuchungshaft genommen.
Die Arbeit des Anwalts: fehlende Beweise für den Waffenhandel
Der Anwalt bereitete zur Verteidigung des Mandanten nach Analyse sämtlicher Aktenunterlagen einen Antrag an die Staatsanwaltschaft vor. Der Grundtenor dieses Antrags war, dass die Ermittlungsbehörden über keine zuverlässigen Beweise dafür verfügten, dass Oleg tatsächlich Waffen besessen und damit gehandelt hatte. Tatsächlich wurden bei der Durchsuchung der Wohnung keine Waffen gefunden, und weder im Schriftwechsel noch in den Telefongesprächen fanden sich unmittelbare Hinweise auf den Verkauf von im freien Verkehr verbotenen Waren. Auch sonst gab es keine weiteren Beweise, die eine Beteiligung unseres Mandanten an dieser schweren Straftat belegten. Der vom Zeugen in diesem Verfahren vorgelegte Ausdruck des Schriftwechsels, in dem behauptet wurde, ihm sei der Kauf einer Waffe angeboten worden, stellt keinen zuverlässigen Beweis für die Begehung dieser Straftat dar. Zudem handelte es sich dabei im Wesentlichen um den einzigen Beweis dafür, dass versucht wurde, diese Straftat zu begehen. Für eine begründete Anklageerhebung war dies eindeutig nicht ausreichend.
Gleichzeitig musste eingeräumt werden, dass der Tatbestand der Urkundenfälschung tatsächlich vorlag. Diese Straftat ist in § 267 StGB geregelt — Urkundenfälschung. Die mögliche Strafe ist eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren. Nach deutschem Recht versteht man unter Urkundenfälschung sowohl die unmittelbare Fälschung amtlicher Dokumente als auch das Vornehmen von Änderungen an ihnen sowie die Vorlage solcher Dokumente gegenüber Behördenvertretern, sofern der Person bewusst ist, dass das Dokument gefälscht ist.
In seinem Antrag bat der Anwalt somit:
- das Strafverfahren wegen des Verdachts des Waffenhandels nach § 170 StPO mangels hinreichenden Tatverdachts einzustellen;
- die Sicherungsmaßnahme des Mandanten der Schwere der begangenen Tat anzupassen und ihn bis zum Abschluss der Ermittlungsmaßnahmen unter Meldeauflagen freizulassen.
Ergebnis: Entlassung aus der Untersuchungshaft
Beiden im Antrag des Anwalts unserer Kanzlei enthaltenen Bitten wurde stattgegeben, das Strafverfahren wegen des Verdachts des Besitzes und Handels von Waffen wurde bereits im Ermittlungsverfahren eingestellt. Die Sicherungsmaßnahme des Mandanten wurde in eine mildere, der Gefährlichkeit der begangenen Tat entsprechende Maßnahme geändert. Oleg wurde aus der Untersuchungshaft entlassen und konnte die Hauptverhandlung nunmehr in Freiheit erwarten. Selbstverständlich wird der Anwalt die Interessen des Mandanten auch in der Hauptverhandlung vertreten, auf die derzeit intensiv vorbereitet wird. Bei Bedarf wird das Urteil vor höheren Gerichtsinstanzen angefochten, sofern hierfür ausreichende, sämtliche Umstände des Falls und des Verfahrens berücksichtigende Gründe vorliegen. Wir haben allen Grund zu der Annahme, dass die vom Anwalt gewählte, fachkundig ausgearbeitete Verteidigungstaktik, die sämtliche im rechtlichen Rahmen zur Verfügung stehenden Möglichkeiten ausschöpft, die Interessen des Mandanten in vollem Umfang wahren wird. Wie sich die Ereignisse in diesem Fall tatsächlich weiterentwickeln werden, wird die Zeit zeigen.
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